Arzt muss Raucherinnen über Pillen-Risiko aufklären
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Arzt muss Raucherinnen über Pillen-Risiko aufklären
Gynäkologen müssen Raucherinnen bei der Verschreibung der Antibabypille über erhöhte Risiken eines Schlaganfalls oder Herzinfarktes durch Gefäßveränderungen aufklären. Der Hinweis auf der Packungsbeilage reicht nicht aus. Erleidet die Patientin einen Schlaganfall, so gibt‘s Schadenersatz vom Arzt (BGH VI ZR 289/03).
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