Wer früher keine Kinder wollte, kann Befruchtung nicht steuerlich absetzen
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Wer früher keine Kinder wollte, kann Befruchtung nicht steuerlich absetzen
Wer sich freiwillig sterilisieren lässt, kann die Kosten einer künstlichen Befruchtung nicht vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Grund: Es handelt sich nicht um eine krankheitsbedingte Heilbehandlung, sondern um eine Änderung der Familienplanung (BFH, III R 68/03).
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