Sohn gesteht Tötung der eigenen Mutter
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Sohn gesteht Tötung der eigenen Mutter
„Ich wollte Mama erlösen“ - Weil er seine schwerkranke Mutter getötet haben soll, muss sich ein 26-Jähriger vor dem Landgericht Braunschweig verantworten.
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Nach einem Reitunfall lag seine Mutter im Wachkoma. Am Mittwoch gestand ein 26-Jähriger vor dem Braunschweiger Landgericht, sie im Pflegeheim erstickt zu haben. „Ich wollte Mama erlösen.“ Sie selbst hatte ihren Willen nicht mehr äußern können.
Ein aktiver Mensch sei seine Mutter gewesen, lebenslustig, immer in Bewegung – bis zu ihrem Unfall. Mit gesenktem Blick schilderte der Angeklagte, warum er der 47-Jährigen im Januar dieses Jahres erst die Geräte zur Unterstützung der künstlichen Beatmung entfernt und dann minuntenlang Mund und Nase zugehalten hatte, bis sie an Atemlähmung starb.
2004 war seine Mutter vom Pferd gestürzt, seitdem schwer hirngeschädigt und bewegungsunfähig, rund um die Uhr auf Pflege angewiesen. „Ich bin mir sicher, so etwas hat sie nie so gewollt“, sagte der 26-Jährige, der in Hildesheim lebt. „Es war ein nie enden wollendes Martyrium.“
Im April 2011 hatten er und sein Stiefvater sich deshalb mit der Bitte um Hilfe an das Pflegeheim in Lehre/Wendhausen gewandt, in dem seine Mutter versorgt wurde. Doch die Leitung lehnte aktive Sterbehilfe aus rechtlichen Gründen ab. Langsam sei dann in ihm der Entschluss zur Tat gereift. „Irgendwann habe ich das als einzigen Ausweg gesehen“, sagte der Angeklagte stockend. „Mir tat es weh, meine Mama so zu sehen und dagegen nichts machen zu können.“
Bei dem Fall handelt es sich nicht um aktive Sterbehilfe im klassischen Sinn. „Es ist nicht der Wunsch geäußert worden zu sterben“, sagte der Sprecher des Gerichtes, Alexander Wiemerslage. Die Mutter hatte keine Patientenverfügung, die ihren Willen dokumentiert hätte, das macht die Urteilsfindung kompliziert.
Ein Gutachter bestätigte vor Gericht, dass es kaum Aussicht auf Genesung der Frau gegeben hätte. Wäre sie erwacht, hätte man diesen Zustand nur als grausam beschreiben können. Sie wäre nahezu bewegungsunfähig, ihr Hirn schwer geschädigt geblieben. „Auch Sicht eines Gesunden wäre es ein bedrückendes Leben gewesen.“
Bei Totschlag drohen fünf bis 15 Jahre Haft. Er könnte aber auch als minderschwerer Fall gewertet werden, erläutert der Anwalt Willi Schmitt-Roolfs. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.
Quelle
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Nach einem Reitunfall lag seine Mutter im Wachkoma. Am Mittwoch gestand ein 26-Jähriger vor dem Braunschweiger Landgericht, sie im Pflegeheim erstickt zu haben. „Ich wollte Mama erlösen.“ Sie selbst hatte ihren Willen nicht mehr äußern können.
Ein aktiver Mensch sei seine Mutter gewesen, lebenslustig, immer in Bewegung – bis zu ihrem Unfall. Mit gesenktem Blick schilderte der Angeklagte, warum er der 47-Jährigen im Januar dieses Jahres erst die Geräte zur Unterstützung der künstlichen Beatmung entfernt und dann minuntenlang Mund und Nase zugehalten hatte, bis sie an Atemlähmung starb.
2004 war seine Mutter vom Pferd gestürzt, seitdem schwer hirngeschädigt und bewegungsunfähig, rund um die Uhr auf Pflege angewiesen. „Ich bin mir sicher, so etwas hat sie nie so gewollt“, sagte der 26-Jährige, der in Hildesheim lebt. „Es war ein nie enden wollendes Martyrium.“
Im April 2011 hatten er und sein Stiefvater sich deshalb mit der Bitte um Hilfe an das Pflegeheim in Lehre/Wendhausen gewandt, in dem seine Mutter versorgt wurde. Doch die Leitung lehnte aktive Sterbehilfe aus rechtlichen Gründen ab. Langsam sei dann in ihm der Entschluss zur Tat gereift. „Irgendwann habe ich das als einzigen Ausweg gesehen“, sagte der Angeklagte stockend. „Mir tat es weh, meine Mama so zu sehen und dagegen nichts machen zu können.“
Bei dem Fall handelt es sich nicht um aktive Sterbehilfe im klassischen Sinn. „Es ist nicht der Wunsch geäußert worden zu sterben“, sagte der Sprecher des Gerichtes, Alexander Wiemerslage. Die Mutter hatte keine Patientenverfügung, die ihren Willen dokumentiert hätte, das macht die Urteilsfindung kompliziert.
Ein Gutachter bestätigte vor Gericht, dass es kaum Aussicht auf Genesung der Frau gegeben hätte. Wäre sie erwacht, hätte man diesen Zustand nur als grausam beschreiben können. Sie wäre nahezu bewegungsunfähig, ihr Hirn schwer geschädigt geblieben. „Auch Sicht eines Gesunden wäre es ein bedrückendes Leben gewesen.“
Bei Totschlag drohen fünf bis 15 Jahre Haft. Er könnte aber auch als minderschwerer Fall gewertet werden, erläutert der Anwalt Willi Schmitt-Roolfs. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.
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„Sie wollte so nicht leben“
Der Tod seiner nach einem Unfall schwer hirngeschädigten Frau sei für alle Beteiligten eine Erlösung gewesen – davon ist der Stiefvater des Angeklagten überzeugt.
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Über den Tod haben sie in der Familie nie gesprochen. Auch nicht über Unfälle und ob man weiterleben möchte, wenn man einmal als schwerer Pflegefall in einem Heim landet. Wenn man zwar noch atmet, sich aber nicht mehr bewegen kann. Wenn das Herz pumpt, aber der Geist nichts mehr wahrnimmt.
„Meine Frau war der Meinung, ihr würde nichts passieren“, sagt der Ehemann, und im Saal des Braunschweiger Landgerichts ist es für einen Moment mucksmäuschenstill. Wer glaubt das nicht, wenn man mitten im Leben steht?
Am zweiten Verhandlungstag im sogenannten Sterbehilfe-Prozess sitzt der Stiefvater des Angeklagten am Zeugentisch und erzählt, wie er den Unfall seiner Frau und die Zeit danach erlebte. „Für sie war es ein Sterben auf Raten“, sagt der 47-Jährige. Er ist sich sicher: „Sie hätte so nicht leben wollen.“
Sieben Jahre war der Bauingenieur mit ihr verheiratet gewesen, bevor eben doch das Undenkbare geschah. Die damals „gesellige und lustige“ 40-Jährige, mit der er zusammen Motorrad fuhr und tanzen ging, stürzte 2004 mit ihrem Pferd während eines Urlaubsritts in Italien. Schweres Schädel-Hirn-Trauma. Seitdem dämmerte sie in einer Art Wachkoma vor sich hin, ohne große Aussicht auf Genesung.
Ihr Sohn konnte diesen Zustand nicht mehr ertragen. Im Januar dieses Jahres fuhr er von Hildesheim zu ihr ins Pflegeheim nach Lehre/Wendhausen. Er setzte sich an ihr Bett, entfernte die Geräte zur Unterstützung der Beatmung und hielt ihr Nase und Mund zu, bis sie an Atemlähmung starb.
Wäre es wirklich der Wunsch seiner Mutter gewesen, zu sterben? Das ist eine der schwierigen Fragen, mit denen sich das Gericht befassen muss. Ebenso wie mit der Frage, ob der Angeklagte aus Nächstenliebe handelte.
Es gibt keine Willenserklärung der Frau, keine Patientenverfügung, das macht den Fall so kompliziert. Aber der Ehemann stützt die Aussagen seines Stiefsohns, auch wenn er ein schwieriges Verhältnis zu ihm hatte, wie er einräumt. Er bekam mit, wie sehr der junge Mann unter dem Zustand seiner Mutter litt, wie der Entschluss in ihm reifte, etwas dagegen zu tun, wie er selbst die Freunde seiner Mutter um Hilfe bat.
Im April 2011 hatten sie sich deshalb noch an das Heim gewandt, mit der Bitte um aktive Sterbehilfe; Betreuerin, Arzt und Heimleitung lehnten das aus rechtlichen und ethischen Gründen ab. Er solle sich an das Amtsgericht wenden, hieß es.
Wenn es einen legalen Weg gegeben hätte, wäre er dafür gewesen, versichert der Witwer. Auch wenn es ein mühsamer Weg geworden wäre. Sein Stiefsohn hätte sich darum kümmern sollen. Aber das, was er dann letztlich gemacht habe, hätte er nie für möglich gehalten. Der Junge habe doch noch nicht mal einem Tier etwas zuleide tun können.
„Wie denken Sie abschließend über den Tod Ihrer Frau?“, will der Vorsitzende Richter Ralf Polomski wissen. Der 47-Jährige überlegt kurz, schluckt. „Ich kann es nicht gut heißen, ich bin aber auch nicht wütend auf ihn“, sagt er und wirft einen flüchtigen Blick auf seinen Stiefsohn. Was er getan habe, sei humaner gewesen als so manche andere Lösung auf juristischem Weg, ist er überzeugt. „Für meine Frau ist es eine Erlösung, für alle Beteiligten ist es eine Erlösung.“
Die Großmutter des Angeklagten sieht das offenbar anders. Am Nachmittag beschreibt sie vor Gericht ihre quälenden Gedanken. Noch zwei Tage vor dem Tod ihrer Tochter sei sie im Heim gewesen, sagt sie. Ihr Kind sei verhältnismäßig gut drauf gewesen, sie habe nicht gehustet und der Schleim in ihrem Hals musste nicht abgesaugt werden. „Ich habe sie gestreichelt, dann hat sie ihr Auge geöffnet.“ Gleichwohl habe sie um den Zustand ihrer Tochter gewusst, dass sie wohl nie wieder aufgewacht wäre. Und selbst wenn – „sie wäre nie wieder der Mensch geworden, der sie vorher war. Das ist mir vollkommen klar.“
Die 68-Jährige hat bereits ihren Mann und einen behinderten Sohn verloren, ihre Tochter aufzugeben, fällt ihr schwer – auch wenn sie das Verhältnis zu ihr als distanziert beschreibt. Auch ihr stellt Richter Polomski die Frage: Was denken Sie darüber, was geschehen ist?
Man hätte den legalen Weg suchen müssen, sagt die Frau. „Nach reiflicher Überlegung hätte ich mich dazu durchringen können, nicht aus tiefstem Herzen.“ Aber dann hätte ihr Enkel nicht diese Schuld auf sich geladen. „Ich sehe es so, auch wenn er seine Mutter erlösen wollte.“
Am Ende bleibt das Bild eines verzweifelten jungen Mannes, der schon während der Jugend psychisch so labil war, dass er in die Drogensucht abrutschte. Der unter Depressionen litt und in Kliniken behandelt wurde. Der keinen anderen Ausweg sah, als das Schicksal seiner Mutter selbst in die Hand zu nehmen, sich „kümmern“ sollte, wie es sein Stiefvater sagte – aber damit völlig überfordert war.
Seine Betreuerin beschreibt es so: „Nach dem Gespräch im Heim hat er sich verraten und verkauft gefühlt.“ Offenbar sei keiner bereit gewesen, sich mit seinem Anliegen auseinanderzusetzen. „Ich dachte: Wie furchtbar, dass dieser junge Mensch in solch eine Situation gekommen ist, dass es kein Netz gab, das ihn aufgefangen hätte.“
Nach ihrer Aussage geht sie rüber zu dem 26-Jährigen und reicht ihm die Hand. Er blickt auf, drückt sie. Es ist der einzige Moment, in dem er lächelt.
FAKTEN
Aktive Sterbehilfe
Jemand verabreicht einem Patienten ein tödlich wirkendes Medikament. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland mindestens als sogenanntes „Töten auf Verlangen“ strafbar, der Strafrahmen liegt bei einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Beihilfe zur Selbsttötung
Jemand besorgt ein tödliches Medikament, das der Patient freiwillig selbst einnimmt. In diesem Fall liegt eine straflose Beihilfe zur Selbsttötung vor.
Passive Sterbehilfe
Beim Patienten werden lebenserhaltende Maßnahmen eingestellt – also zum Beispiel die Beatmungsmaschine abgeschaltet oder die künstliche Ernährung beendet. Falls der Betroffene nicht mehr einwilligungsfähig ist, kommt es auf seinen früher geäußerten Willen an. Fehlt eine sogenannte Patientenverfügung – also eine schriftliche Erklärung – muss der mutmaßliche Wille festgestellt werden. In solchen Fällen entscheidet der Vorsorgebevollmächtigte oder – falls der Patient keinen Bevollmächtigten benannt hat – der gerichtlich bestellte Betreuer. Gegebenenfalls muss sich dieser die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts einholen.
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Über den Tod haben sie in der Familie nie gesprochen. Auch nicht über Unfälle und ob man weiterleben möchte, wenn man einmal als schwerer Pflegefall in einem Heim landet. Wenn man zwar noch atmet, sich aber nicht mehr bewegen kann. Wenn das Herz pumpt, aber der Geist nichts mehr wahrnimmt.
„Meine Frau war der Meinung, ihr würde nichts passieren“, sagt der Ehemann, und im Saal des Braunschweiger Landgerichts ist es für einen Moment mucksmäuschenstill. Wer glaubt das nicht, wenn man mitten im Leben steht?
Am zweiten Verhandlungstag im sogenannten Sterbehilfe-Prozess sitzt der Stiefvater des Angeklagten am Zeugentisch und erzählt, wie er den Unfall seiner Frau und die Zeit danach erlebte. „Für sie war es ein Sterben auf Raten“, sagt der 47-Jährige. Er ist sich sicher: „Sie hätte so nicht leben wollen.“
Sieben Jahre war der Bauingenieur mit ihr verheiratet gewesen, bevor eben doch das Undenkbare geschah. Die damals „gesellige und lustige“ 40-Jährige, mit der er zusammen Motorrad fuhr und tanzen ging, stürzte 2004 mit ihrem Pferd während eines Urlaubsritts in Italien. Schweres Schädel-Hirn-Trauma. Seitdem dämmerte sie in einer Art Wachkoma vor sich hin, ohne große Aussicht auf Genesung.
Ihr Sohn konnte diesen Zustand nicht mehr ertragen. Im Januar dieses Jahres fuhr er von Hildesheim zu ihr ins Pflegeheim nach Lehre/Wendhausen. Er setzte sich an ihr Bett, entfernte die Geräte zur Unterstützung der Beatmung und hielt ihr Nase und Mund zu, bis sie an Atemlähmung starb.
Wäre es wirklich der Wunsch seiner Mutter gewesen, zu sterben? Das ist eine der schwierigen Fragen, mit denen sich das Gericht befassen muss. Ebenso wie mit der Frage, ob der Angeklagte aus Nächstenliebe handelte.
Es gibt keine Willenserklärung der Frau, keine Patientenverfügung, das macht den Fall so kompliziert. Aber der Ehemann stützt die Aussagen seines Stiefsohns, auch wenn er ein schwieriges Verhältnis zu ihm hatte, wie er einräumt. Er bekam mit, wie sehr der junge Mann unter dem Zustand seiner Mutter litt, wie der Entschluss in ihm reifte, etwas dagegen zu tun, wie er selbst die Freunde seiner Mutter um Hilfe bat.
Im April 2011 hatten sie sich deshalb noch an das Heim gewandt, mit der Bitte um aktive Sterbehilfe; Betreuerin, Arzt und Heimleitung lehnten das aus rechtlichen und ethischen Gründen ab. Er solle sich an das Amtsgericht wenden, hieß es.
Wenn es einen legalen Weg gegeben hätte, wäre er dafür gewesen, versichert der Witwer. Auch wenn es ein mühsamer Weg geworden wäre. Sein Stiefsohn hätte sich darum kümmern sollen. Aber das, was er dann letztlich gemacht habe, hätte er nie für möglich gehalten. Der Junge habe doch noch nicht mal einem Tier etwas zuleide tun können.
„Wie denken Sie abschließend über den Tod Ihrer Frau?“, will der Vorsitzende Richter Ralf Polomski wissen. Der 47-Jährige überlegt kurz, schluckt. „Ich kann es nicht gut heißen, ich bin aber auch nicht wütend auf ihn“, sagt er und wirft einen flüchtigen Blick auf seinen Stiefsohn. Was er getan habe, sei humaner gewesen als so manche andere Lösung auf juristischem Weg, ist er überzeugt. „Für meine Frau ist es eine Erlösung, für alle Beteiligten ist es eine Erlösung.“
Die Großmutter des Angeklagten sieht das offenbar anders. Am Nachmittag beschreibt sie vor Gericht ihre quälenden Gedanken. Noch zwei Tage vor dem Tod ihrer Tochter sei sie im Heim gewesen, sagt sie. Ihr Kind sei verhältnismäßig gut drauf gewesen, sie habe nicht gehustet und der Schleim in ihrem Hals musste nicht abgesaugt werden. „Ich habe sie gestreichelt, dann hat sie ihr Auge geöffnet.“ Gleichwohl habe sie um den Zustand ihrer Tochter gewusst, dass sie wohl nie wieder aufgewacht wäre. Und selbst wenn – „sie wäre nie wieder der Mensch geworden, der sie vorher war. Das ist mir vollkommen klar.“
Die 68-Jährige hat bereits ihren Mann und einen behinderten Sohn verloren, ihre Tochter aufzugeben, fällt ihr schwer – auch wenn sie das Verhältnis zu ihr als distanziert beschreibt. Auch ihr stellt Richter Polomski die Frage: Was denken Sie darüber, was geschehen ist?
Man hätte den legalen Weg suchen müssen, sagt die Frau. „Nach reiflicher Überlegung hätte ich mich dazu durchringen können, nicht aus tiefstem Herzen.“ Aber dann hätte ihr Enkel nicht diese Schuld auf sich geladen. „Ich sehe es so, auch wenn er seine Mutter erlösen wollte.“
Am Ende bleibt das Bild eines verzweifelten jungen Mannes, der schon während der Jugend psychisch so labil war, dass er in die Drogensucht abrutschte. Der unter Depressionen litt und in Kliniken behandelt wurde. Der keinen anderen Ausweg sah, als das Schicksal seiner Mutter selbst in die Hand zu nehmen, sich „kümmern“ sollte, wie es sein Stiefvater sagte – aber damit völlig überfordert war.
Seine Betreuerin beschreibt es so: „Nach dem Gespräch im Heim hat er sich verraten und verkauft gefühlt.“ Offenbar sei keiner bereit gewesen, sich mit seinem Anliegen auseinanderzusetzen. „Ich dachte: Wie furchtbar, dass dieser junge Mensch in solch eine Situation gekommen ist, dass es kein Netz gab, das ihn aufgefangen hätte.“
Nach ihrer Aussage geht sie rüber zu dem 26-Jährigen und reicht ihm die Hand. Er blickt auf, drückt sie. Es ist der einzige Moment, in dem er lächelt.
FAKTEN
Aktive Sterbehilfe
Jemand verabreicht einem Patienten ein tödlich wirkendes Medikament. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland mindestens als sogenanntes „Töten auf Verlangen“ strafbar, der Strafrahmen liegt bei einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Beihilfe zur Selbsttötung
Jemand besorgt ein tödliches Medikament, das der Patient freiwillig selbst einnimmt. In diesem Fall liegt eine straflose Beihilfe zur Selbsttötung vor.
Passive Sterbehilfe
Beim Patienten werden lebenserhaltende Maßnahmen eingestellt – also zum Beispiel die Beatmungsmaschine abgeschaltet oder die künstliche Ernährung beendet. Falls der Betroffene nicht mehr einwilligungsfähig ist, kommt es auf seinen früher geäußerten Willen an. Fehlt eine sogenannte Patientenverfügung – also eine schriftliche Erklärung – muss der mutmaßliche Wille festgestellt werden. In solchen Fällen entscheidet der Vorsorgebevollmächtigte oder – falls der Patient keinen Bevollmächtigten benannt hat – der gerichtlich bestellte Betreuer. Gegebenenfalls muss sich dieser die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts einholen.
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Prozess um Sterbehilfe
Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten hat die Staatsanwältin im so genannten Sterbehilfe-Prozess vor dem Landgericht Braunschweig gefordert.
Eine Bewährungsstrafe beantragte der Verteidiger für den 26 Jahre alten Angeklagten, der seine dem Hirntod nahe Mutter im Januar in einem Pflegeheim erstickt hat. Nach einem schweren Reitunfall hatte die 47-Jährige seit sieben Jahren im Wachkoma gelegen.
„Er hat sich selbst die Rolle des Erlösers zugeschrieben“, bezweifelte die Vertreterin der Anklagebehörde, dass es der Wille der Mutter gewesen sei, vom eigenen Sohn getötet zu werden. Wie der Verteidiger geht sie zugleich aber auch von einer Tötung aus Mitgefühl und daher einem minder schweren Fall des Totschlags aus. „Aus seiner Sicht hat er seine Mutter so sanft und würdevoll erlöst, wie es ihm möglich war“, sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer.
Ihr Urteil verkündet die 9. große Strafkammer am nächsten Dienstag.
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Eine Bewährungsstrafe beantragte der Verteidiger für den 26 Jahre alten Angeklagten, der seine dem Hirntod nahe Mutter im Januar in einem Pflegeheim erstickt hat. Nach einem schweren Reitunfall hatte die 47-Jährige seit sieben Jahren im Wachkoma gelegen.
„Er hat sich selbst die Rolle des Erlösers zugeschrieben“, bezweifelte die Vertreterin der Anklagebehörde, dass es der Wille der Mutter gewesen sei, vom eigenen Sohn getötet zu werden. Wie der Verteidiger geht sie zugleich aber auch von einer Tötung aus Mitgefühl und daher einem minder schweren Fall des Totschlags aus. „Aus seiner Sicht hat er seine Mutter so sanft und würdevoll erlöst, wie es ihm möglich war“, sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer.
Ihr Urteil verkündet die 9. große Strafkammer am nächsten Dienstag.
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Im Koma liegende Mutter getötet - Drei Jahre Haft
Zu einer dreijährigen Haftstrafe hat das Braunschweiger Landgericht einen 26-Jährigen verurteilt, der seine im Wachkoma liegende Mutter getötet hat.
Der Mann hatte zugegeben, die seit einem Reitunfall im Jahr 2004 schwer hirngeschädigte und bewegungsunfähige Frau im Januar in einem Pflegeheim in Lehre-Wendhausen aufgesucht und getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreieinhalbjährige Haftstrafe gefordert, der Verteidiger plädierte für eine Bewährungsstrafe.
Im April 2011 war ein Antrag auf Sterbehilfe von dem Heim aus rechtlichen Gründen abgelehnt worden. Darauf habe sich der Mann zu seiner Tat entschlossen, hieß es. Der Angeklagte entfernte Geräte zur Unterstützung der Atmung und verschloss seiner Mutter mehrere Minuten mit einem Kissen Mund und Nase. Die 47-Jährige starb an Atemlähmung. dpa/epd
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Der Mann hatte zugegeben, die seit einem Reitunfall im Jahr 2004 schwer hirngeschädigte und bewegungsunfähige Frau im Januar in einem Pflegeheim in Lehre-Wendhausen aufgesucht und getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreieinhalbjährige Haftstrafe gefordert, der Verteidiger plädierte für eine Bewährungsstrafe.
Im April 2011 war ein Antrag auf Sterbehilfe von dem Heim aus rechtlichen Gründen abgelehnt worden. Darauf habe sich der Mann zu seiner Tat entschlossen, hieß es. Der Angeklagte entfernte Geräte zur Unterstützung der Atmung und verschloss seiner Mutter mehrere Minuten mit einem Kissen Mund und Nase. Die 47-Jährige starb an Atemlähmung. dpa/epd
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