Sexuelle Belästigung auch Körperlos verboten
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Sexuelle Belästigung auch Körperlos verboten
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann auch dann zur Kündigung ohne vorherige Abmahnung führen, wenn sie ohne Handgreiflichkeiten erfolgt – zum Beispiel wenn ein Mann seiner Kollegin gegen deren Willen ein pornografisches Bild auf seinem Handy zeigt (LAG Schleswig-Holstein, 3 Sa 410/08).
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