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Dünne Beweislage in Indizien-Prozess wegen versuchten Totschlag

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Dünne Beweislage in Indizien-Prozess wegen versuchten Totschlag Empty Dünne Beweislage in Indizien-Prozess wegen versuchten Totschlag

Beitrag  checker Do Apr 19, 2012 9:29 am

Im Prozess wegen versuchten Totschlags hat das Landgericht heute den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben.

Reicht es für eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags aus, dass der 40-Jährige nach der Bluttat in der Obdachlosenunterkunft Wäsche gewaschen und sein Zimmer geputzt hat? Dass das Opfer ihn beschuldigt hat – obwohl die Aussage vage bleibt? Handfeste Indizien sucht die Schwurgerichtskammer im Prozess um den brutalen Angriff auf einen 44 Jahre alten Bewohner der Unterkunft offenbar vergebens. Keine DNA-Spuren, keine Schuhabdrücke – auch am Körper des Opfers – sprechen für eine Täterschaft des Angeklagten.

Weder die vom Landeskriminalamt auf Genspuren untersuchte Kleidung noch Spuren unter den Fingernägeln von Opfer und Angeklagtem deuten auf einen Kontakt zwischen den beiden Männern hin.

Am Ende der Beweisaufnahme bilanziert der Vorsitzende Richter Ralf-Michael Polomski am Donnerstag: Die Kammer sehe keinen dringenden Tatverdacht. Der Haftbefehl gegen den 40-Jährigen wird noch vor dem in der nächsten Woche erwarteten Urteil aufgehoben.

Nach dem Gewaltexzess hatte das Opfer den Namen des Angeklagten ins Spiel gebracht, der im Zimmer unter ihm wohnte. Schon in der Nacht vor der Tat war es im Wohnheim zu Polizeieinätzen gekommen: Das spätere Opfer hatte den 40-Jährigen unter anderem beschuldigt, mit einer Eisenstange gegen seine Tür geschlagen zu haben – was der Beschuldigte ebenfalls bestreitet.

Auch am Körper des Schwerverletzten entdeckte eine Rechtsmedizinerin später Hämatome, die ein für Stockschläge typisches Muster bildeten. Doch ist es laut ihrer Aussage vor Gericht ebenso möglich, dass die Verletzungen auf andere Weise entstanden sind.

Auffällig nennt sie ein weiteres Hämatom, deren Kästchen-Muster von einem Schuhprofil stammt. Nach dem LKA-Gutachten stimmt dieses Verletzungsbild aber nicht mit den Profilmustern jener Schuhe überein, die Ermittler beim Angeklagten sicherstellten.

Bleibt die Frage: Wie zuverlässig sind die Angaben des alkoholabhängigen Opfers, das sich an vieles nicht mehr erinnern kann. Zwei Männer sollen in sein Zimmer eingedrungen sein. Dann ging für ihn das Licht aus. Mit stumpfer Gewalt – wohl Schlägen und Tritten – wurde sein Körper malträtiert. Vielleicht auch mit einer Stange.

Die Anklage geht davon aus, dass er auf der Flucht vor den Tätern auf das Flachdach unter seinem Fenster gestürzt ist. Es ist möglich, dass der Schwerverletzte über Stunden dort lag, bis er gefunden wurde. Ärzte diagnostizierten akute Lebensgefahr.

Auf freiem Fuß ist der Angeklagte trotz Aufhebung des Haftbefehls nicht. Der alkoholkranke Mann und Bewährungsversager verbüßt eine mehrmonatige Freiheitsstrafe wegen Diebstahls eines Sechser-Trägers Bier, Beleidigung und vorsätzlichen Vollrauschs, in dem er sich Polizisten widersetzte. Wie das Opfer ist der gelernte Koch ein Gestrauchelter ohne Arbeit und Wohnung. Mit der Tat aber, so betonte er auch gegenüber dem psychiatrischen Gutachter, habe er nichts zu tun.

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