Gerichtsurteil: Schmerzensgeld für unrechtmäßige Sicherungsverwahrung
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Gerichtsurteil: Schmerzensgeld für unrechtmäßige Sicherungsverwahrung
Ehemalige Straftäter erhalten Schmerzensgeld für unrechtmäßige Sicherungsverwahrung. Das Landgerichtsurteil aus Karlsruhe könnte richtungweisend für weitere Fälle sein.
Vier ehemalige Sicherungsverwahrte bekommen Schmerzensgeld für unrechtmäßig im Gefängnis verbrachte Jahre. Das Landgericht Karlsruhe sprach den Klägern insgesamt 240.000 Euro Schadensersatz zu. Zahlen müsste zunächst das Land Baden-Württemberg, aber auch der Bund könnte für Entschädigungen in die Pflicht genommen werden.
In dem Verfahren war erstmals in Deutschland die Frage verhandelt worden, ob und wie viel Schmerzensgeld Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren. Das Urteil könnte beispielhaft sein für Dutzende andere Fälle. Die vier Männer hatten insgesamt rund 400.000 Euro gefordert.
Die Kläger verbüßten wegen Gewalt- und Sexualstraftaten lange Haftstrafen. Danach saßen sie zusätzlich eine zehnjährige Sicherungsverwahrung ab. Kurz bevor diese ablief, hatte ein Gesetz 1998 in Deutschland jedoch die unbefristete Sicherungsverwahrung ermöglicht – selbst für bereits verurteilte Straftäter. Die Männer blieben deshalb weitere acht bis zwölf Jahre in Haft.
Diese rückwirkende Sicherungsverwahrung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 und wenig später auch das Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt.
Die Höhe der Entschädigung für die zwischen 55 und 65 Jahre alten Männer setzte das Gericht auf 500 Euro monatlich fest. Diesen Betrag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in vergleichbaren Fällen zuerkannt.
Quelle
Vier ehemalige Sicherungsverwahrte bekommen Schmerzensgeld für unrechtmäßig im Gefängnis verbrachte Jahre. Das Landgericht Karlsruhe sprach den Klägern insgesamt 240.000 Euro Schadensersatz zu. Zahlen müsste zunächst das Land Baden-Württemberg, aber auch der Bund könnte für Entschädigungen in die Pflicht genommen werden.
In dem Verfahren war erstmals in Deutschland die Frage verhandelt worden, ob und wie viel Schmerzensgeld Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren. Das Urteil könnte beispielhaft sein für Dutzende andere Fälle. Die vier Männer hatten insgesamt rund 400.000 Euro gefordert.
Die Kläger verbüßten wegen Gewalt- und Sexualstraftaten lange Haftstrafen. Danach saßen sie zusätzlich eine zehnjährige Sicherungsverwahrung ab. Kurz bevor diese ablief, hatte ein Gesetz 1998 in Deutschland jedoch die unbefristete Sicherungsverwahrung ermöglicht – selbst für bereits verurteilte Straftäter. Die Männer blieben deshalb weitere acht bis zwölf Jahre in Haft.
Diese rückwirkende Sicherungsverwahrung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 und wenig später auch das Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt.
Die Höhe der Entschädigung für die zwischen 55 und 65 Jahre alten Männer setzte das Gericht auf 500 Euro monatlich fest. Diesen Betrag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in vergleichbaren Fällen zuerkannt.
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