Vergewaltigung erfunden – 80.000 Euro Schmerzensgeld
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Vergewaltigung erfunden – 80.000 Euro Schmerzensgeld
Osnabrück. Eine Lehrerin, die mit erfundenen Vergewaltigungsvorwürfen einen Kollegen unschuldig ins Gefängnis gebracht hat, soll 80.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Osnabrück entsprach am Freitag einem Antrag der Tochter des im vergangenen Jahr gestorbenen Horst Arnold. Weder die heute 49 Jahre alte Beklagte noch ihr Anwalt erschienen vor der Zivilkammer des Landgerichts. Daraufhin erließ der Richter ein Versäumnisurteil (Az.: 12 O 2885/12). Gegen die Entscheidung kann die Verurteilte Einspruch einlegen, erläuterte Gerichtssprecher Holger Janssen. Das Schmerzensgeld ist aber bereits vorläufig vollstreckbar. Das heißt, die Tochter könnte jetzt schon mittels eines Gerichtsvollziehers das Geld einfordern.
Arnold saß fünf Jahre lang in Haft. Das Landgericht Kassel stellte 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren seine Unschuld fest. Aufgrund der Falschaussage hatte das Landgericht Darmstadt die Lehrerin wegen Freiheitsberaubung vor einem Monat zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig – die inzwischen in der Nähe von Osnabrück wohnende Verurteilte hat Revision eingelegt. Seine Mandantin wolle das Schmerzensgeld für das Leid, das ihr Vater wegen der unschuldig in Haft verbrachten Jahre ertragen musste, sagte Anwalt Hartmut Lierow. "Da er gestorben ist, ist das ins Erbe gefallen", erläuterte er.
Quelle
Dieses Urteil kann den Psychofrauen ein großes Loch in die Familienkasse reissen.
Arnold saß fünf Jahre lang in Haft. Das Landgericht Kassel stellte 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren seine Unschuld fest. Aufgrund der Falschaussage hatte das Landgericht Darmstadt die Lehrerin wegen Freiheitsberaubung vor einem Monat zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig – die inzwischen in der Nähe von Osnabrück wohnende Verurteilte hat Revision eingelegt. Seine Mandantin wolle das Schmerzensgeld für das Leid, das ihr Vater wegen der unschuldig in Haft verbrachten Jahre ertragen musste, sagte Anwalt Hartmut Lierow. "Da er gestorben ist, ist das ins Erbe gefallen", erläuterte er.
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