Urteil zur Pleite von Arcandor
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Urteil zur Pleite von Arcandor
Die Arcandor-Pleite könnte für Ex-Konzern-Chef Thomas Middelhoff noch richtig teuer werden. Das Essener Landgericht hat mit einem Urteil den Weg für Schadenersatz in Millionenhöhe freigemacht.
Auf den früheren Chef des Handels- und Touristikriesens Arcandor, Thomas Middelhoff, und drei weitere Ex-Vorstände kommt womöglich eine Schadenersatz-Zahlung in Millionenhöhe zu. Die vier Manager haben beim Verkauf eines Karstadt-Kaufhauses in Wiesbaden ihre Pflichten verletzt und müssen für den Schaden haften, entschied das Landgericht Essen in einem Urteil am Mittwoch (AZ: 41 O45/10).
Insolvenzverwalters Hans-Gerd Jauch hatte Middelhoff und zehn weitere Ex-Vorstände und Ex-Aufsichtsräte ursprünglich auf Zahlung von 175 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Hintergrund sind fünf umstrittene und für das Unternehmen angeblich wirtschaftlich nachteilige Verkäufe von Karstadt-Immobilien an den Oppenheim-Esch-Fonds im Jahr 2005.
Schaden von 30 bis 46 Millionen Euro
Das Essener Landgericht erkannte nur im Falle des Verkaufs des Wiesbadener Karstadt-Hauses eine „schuldhafte Pflichtverletzung“ von Middelhoff und drei weiteren Ex-Vorständen. Allein den Schaden in diesem Fall beziffert der Insolvenzverwalter auf 30 bis 46 Millionen Euro. Eine Verhandlung über die Summe würde nach Ansicht der Richter „wahrscheinlich mehrere Jahre dauern“. Die darüber hinaus geltend gemachten Ansprüche erkannte das Gericht nicht an. Gegen das sogenannte Grundurteil des Gerichts können beide Seiten noch Berufung einlegen. Erst wenn es rechtskräftig werden sollte, würde in einem Folgeverfahren die exakte Schadenshöhe festgestellt.
Der Touristik- und Handelskonzern Arcandor mit Töchtern wie der Kaufhaus-Kette Karstadt und dem Versandhändler Quelle war im Juni 2009 Pleite gegangen. Es handelte sich um die größte Insolvenz in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das Arcandor-Management war unter anderem wegen seiner Immobiliengeschäfte in die Kritik geraten.
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Auf den früheren Chef des Handels- und Touristikriesens Arcandor, Thomas Middelhoff, und drei weitere Ex-Vorstände kommt womöglich eine Schadenersatz-Zahlung in Millionenhöhe zu. Die vier Manager haben beim Verkauf eines Karstadt-Kaufhauses in Wiesbaden ihre Pflichten verletzt und müssen für den Schaden haften, entschied das Landgericht Essen in einem Urteil am Mittwoch (AZ: 41 O45/10).
Insolvenzverwalters Hans-Gerd Jauch hatte Middelhoff und zehn weitere Ex-Vorstände und Ex-Aufsichtsräte ursprünglich auf Zahlung von 175 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Hintergrund sind fünf umstrittene und für das Unternehmen angeblich wirtschaftlich nachteilige Verkäufe von Karstadt-Immobilien an den Oppenheim-Esch-Fonds im Jahr 2005.
Schaden von 30 bis 46 Millionen Euro
Das Essener Landgericht erkannte nur im Falle des Verkaufs des Wiesbadener Karstadt-Hauses eine „schuldhafte Pflichtverletzung“ von Middelhoff und drei weiteren Ex-Vorständen. Allein den Schaden in diesem Fall beziffert der Insolvenzverwalter auf 30 bis 46 Millionen Euro. Eine Verhandlung über die Summe würde nach Ansicht der Richter „wahrscheinlich mehrere Jahre dauern“. Die darüber hinaus geltend gemachten Ansprüche erkannte das Gericht nicht an. Gegen das sogenannte Grundurteil des Gerichts können beide Seiten noch Berufung einlegen. Erst wenn es rechtskräftig werden sollte, würde in einem Folgeverfahren die exakte Schadenshöhe festgestellt.
Der Touristik- und Handelskonzern Arcandor mit Töchtern wie der Kaufhaus-Kette Karstadt und dem Versandhändler Quelle war im Juni 2009 Pleite gegangen. Es handelte sich um die größte Insolvenz in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das Arcandor-Management war unter anderem wegen seiner Immobiliengeschäfte in die Kritik geraten.
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