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Gerichtsvollzieher ohne Legitimation- Handelsvertrag? Nein Danke

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Beitrag  checker Do Mai 10, 2012 9:08 am

Gerichtsvollzieher ohne Legitimation- Handelsvertrag? Nein Danke



Veröffentlicht am 08.05.2012 von MyJamShow

Hier könnt ihr mal lernen wie ihr angebliche Polizisten, Richtern,etc. rechtlich mal die Arsch Karte zeigen könnt denn:

Es gilt Besatzungsrecht. Suche im Bundesanzeiger ( http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl )vom 29.11.2007, Seite 2614 und es steht folgendes: Es werden AUFGEHOBEN AUFHEBUNG des Besatzungsrecht usw

Es gibt nur eine BRD GmbH. Es ist keine Verschwörung. Denn es steht alles im Gesetz. Du behaupten jetzt vielleicht das es aber in der Praxis so nicht ist? Doch! Warum du es nicht wusstest liegt daran das du ständig im Rechtsverkehr "getäuscht" aber nicht betrogen wurdest.

Lasse dich nicht von den Videos abschrecken wo in der Praxis die Polizei Maßnahmen ergreift. Obdu erfolg haben wirst hängt davon ab ob du das Protokoll von novertis.com 100% folge leistest.

1.nun nach § 201 StGB
Aufnahmen(Bild&Ton) ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung
zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
dies ist nun ohne Zweifel der fall.
2.hinzu kommt das die Heerschaften im ÖFFENTLICHEN Dienst sind.
* (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer unbefugt o 1. das !!!!! nichtöffentlich !!!!!! gesprochene Wort eines anderen
auf einen Tonträger aufnimmt oder........
!!!!! nichtöffentlich !!!!!! ...was gemerkt.
3. kommt hinzu um den § 201 StGB Anwenden zu können bräuchten sie einen
Gesetzlichen Richter nach Art.101GG und Staatliche Gerichte was ohne
§ 15 GVG ein Kunstwerk wäre. § 15 GVG lautete "Alle Gerichte sind Staats Gerichte"dieser ist Weggefallen.!!
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