Viereinhalb Jahre für Ex-Rocker
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Viereinhalb Jahre für Ex-Rocker
Der "Kugelblitz", wie ihn seine Kumpels früher nannten, muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Ein Urteil, mit dem das Kieler Landgericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausging, das dennoch auch mildernde Umstände berücksichtigt. Ex-Rocker Steffen R., der durch seine Aussagen insbesondere die Hells Angels schwer belastet hat, wurde wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei, schwerer Körperverletzung sowie versuchter Erpressung schuldig gesprochen, Delikte, bei denen bis zu zehn Jahre Haft möglich gewesen wären.
Das Gericht hielt dem 40-Jährigen zugute, dass er zunächst in der Untersuchungshaft, dann auch vor dem Richter, über kriminelle Machenschaften der Rocker berichtet hatte. Die Verteidigung hatte deswegen auf drei Jahre plädiert. Zusätzlich zu der jetzt verhängten Strafe muss der Angeklagte gut zwei weitere Jahre ins Gefängnis, weil die Bewährung einer früheren Strafe, unter der der Ex-Rocker zur Tatzeit stand, widerrufen wird. Diese Bewährung kann allerdings nur das Gericht widerrufen, das diese zuvor verhängt hat.
Wo er seine Strafe absitzen muss, bleibt unklar. Steffen R. unterliegt einem Zeugenschutzprogramm, das Gericht geht davon aus, dass er durch seine Aussagen sein eigenes und das Leben seiner Familie gefährdet hat. Für seine früheren Weggefährten ist er ein Verräter.
Der frühere Chef der "Legion 81", einer Hilfstruppe der mittlerweile verbotenen Kieler Hells Angels, hatte unter anderem den bekanntesten deutschen "Höllenengel", den Hannoveraner Rocker-"Präsidenten" Frank Hanebuth, beschuldigt, für den Tod des Kieler Ex-Türstehers Tekim Bicer verantwortlich zu sein, der seit zwei Jahren vermisst wird.
Trotz intensiver Sucher in dem kleinen Altenholzer Gewerbegebiet Lehmkaten hat die Polizei bisher keine Spur von der Leiche Bicers gefunden. Am Donnerstag begannen Spezialkräfte damit, die Halle komplett abzubauen. Das sei notwendig, um die Spurensuche fortsetzen zu können, hieß es.
Quelle
Das Gericht hielt dem 40-Jährigen zugute, dass er zunächst in der Untersuchungshaft, dann auch vor dem Richter, über kriminelle Machenschaften der Rocker berichtet hatte. Die Verteidigung hatte deswegen auf drei Jahre plädiert. Zusätzlich zu der jetzt verhängten Strafe muss der Angeklagte gut zwei weitere Jahre ins Gefängnis, weil die Bewährung einer früheren Strafe, unter der der Ex-Rocker zur Tatzeit stand, widerrufen wird. Diese Bewährung kann allerdings nur das Gericht widerrufen, das diese zuvor verhängt hat.
Wo er seine Strafe absitzen muss, bleibt unklar. Steffen R. unterliegt einem Zeugenschutzprogramm, das Gericht geht davon aus, dass er durch seine Aussagen sein eigenes und das Leben seiner Familie gefährdet hat. Für seine früheren Weggefährten ist er ein Verräter.
Der frühere Chef der "Legion 81", einer Hilfstruppe der mittlerweile verbotenen Kieler Hells Angels, hatte unter anderem den bekanntesten deutschen "Höllenengel", den Hannoveraner Rocker-"Präsidenten" Frank Hanebuth, beschuldigt, für den Tod des Kieler Ex-Türstehers Tekim Bicer verantwortlich zu sein, der seit zwei Jahren vermisst wird.
Trotz intensiver Sucher in dem kleinen Altenholzer Gewerbegebiet Lehmkaten hat die Polizei bisher keine Spur von der Leiche Bicers gefunden. Am Donnerstag begannen Spezialkräfte damit, die Halle komplett abzubauen. Das sei notwendig, um die Spurensuche fortsetzen zu können, hieß es.
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