Private Ebay-Verkäufer müssen für Produkte haften
Seite 1 von 1
Private Ebay-Verkäufer müssen für Produkte haften
Bei Privatverkäufen auf Ebay heißt es in der Artikelbeschreibung oft: "ohne Gewähr". Nun hat der BGH entschieden: Online-Verkäufer müssen trotz der Formulierung für ihre Produkte haften.
Online-Verkäufer sind trotz der Formulierung "ohne Gewähr" dafür verantwortlich, dass ihr Angebot hält, was sie versprechen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, die am Dienstag veröffentlicht wurde (Aktenzeichen: VIII ZR 96/12).
Danach hatte eine Frau auf der Online-Plattform Ebay ein Boot für mehr als 2000 Euro ersteigert. Als sich später herausstellte, dass das Boot komplett von Schimmelpilz befallen und damit nicht fahrtauglich war, wollte sie vom Kauf zurücktreten. Die Verkäufer lehnten dies ab und beriefen sich darauf, dass sie sowohl in der Beschreibung des Bootes als auch später im Vertrag jegliche Gewährleistung ausgeschlossen hatten.
Damit konnten sie den BGH nicht überzeugen. Die Verkäufer hätten das Boot unter anderem mit den Worten "Man kann also auch mit dem Boot auf Reisen gehen" als gebrauchsfähig beschrieben. Damit könnten sie nicht gleichzeitig eine Gewährleistung ausschließen.
Allerdings hätte die Käuferin den Verkäufern die Chance geben müssen, die Mängel zu beheben. Das gelte auch dann, wenn die Kosten für die Nachbesserung den Wert des Bootes überschreiten. Der Fall muss nun von dem Landgericht Berlin neu verhandelt werden.
Quelle
Online-Verkäufer sind trotz der Formulierung "ohne Gewähr" dafür verantwortlich, dass ihr Angebot hält, was sie versprechen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, die am Dienstag veröffentlicht wurde (Aktenzeichen: VIII ZR 96/12).
Danach hatte eine Frau auf der Online-Plattform Ebay ein Boot für mehr als 2000 Euro ersteigert. Als sich später herausstellte, dass das Boot komplett von Schimmelpilz befallen und damit nicht fahrtauglich war, wollte sie vom Kauf zurücktreten. Die Verkäufer lehnten dies ab und beriefen sich darauf, dass sie sowohl in der Beschreibung des Bootes als auch später im Vertrag jegliche Gewährleistung ausgeschlossen hatten.
Damit konnten sie den BGH nicht überzeugen. Die Verkäufer hätten das Boot unter anderem mit den Worten "Man kann also auch mit dem Boot auf Reisen gehen" als gebrauchsfähig beschrieben. Damit könnten sie nicht gleichzeitig eine Gewährleistung ausschließen.
Allerdings hätte die Käuferin den Verkäufern die Chance geben müssen, die Mängel zu beheben. Das gelte auch dann, wenn die Kosten für die Nachbesserung den Wert des Bootes überschreiten. Der Fall muss nun von dem Landgericht Berlin neu verhandelt werden.
Quelle
checker- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 49390
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig
Ähnliche Themen
» Ärzte haften bei Fehldiagnose ohne Fachkollegen
» Jobcenter müssen private Krankenversicherung zahlen
» SO SCHNELL WIRD MAN BETROGEN...(Verkäufer hat Motorschaden vertuscht...)
» Jobcenter müssen private Krankenversicherung zahlen
» SO SCHNELL WIRD MAN BETROGEN...(Verkäufer hat Motorschaden vertuscht...)
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mo März 18, 2024 6:23 am von checker
» Einfach erklärt - Funktionsweiße, Fehlersuche und Tuning. Bürstenloser Nabenmotor
Mo März 18, 2024 6:15 am von checker
» Akne Filme Dr. Pimple Pooper
Sa März 02, 2024 4:50 am von Andy
» R.I.P. Manni
Sa Dez 30, 2023 6:31 am von checker
» R.i.P. Manfred Wüstefeld
So Dez 10, 2023 9:07 am von checker
» R.I.P. Holger
Fr Nov 03, 2023 9:33 pm von Andy
» R.I.P Rudolf HAASE
Do Sep 21, 2023 5:55 am von Andy
» PAROOKAVILLE 2023 | Finch
Do Aug 03, 2023 1:58 am von Andy
» Festivalfilm - ROCKHARZ 2023
Do Aug 03, 2023 1:55 am von Andy