Justitias Machtlosigkeit gegen Polizeigewalt
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Justitias Machtlosigkeit gegen Polizeigewalt
Gegen gewaltätige Übergriffe durch Polizisten scheint selbst Justitia machtlos zu sein. In Hamburg scheitert die Staatsanwaltschaft scheinbar bereits an der Ermittlung der Personalien gewalttätiger Polizisten.
Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Partei DIE LINKE, vermutet, die Staatsanwaltschaft, in diesem Fall vertreten durch Staatsanwältin Dorothea Fellows, habe Probleme, in einen Konflikt mit der Polizei zu treten. Sie moniert an dieser Stelle weiter:
„Es ist ein handfester Skandal, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die offensichtlich rechtswidrige Polizeigewalt gegenüber einem Jugendlichen bisher nicht zur Anklage gebracht haben. DIE LINKE fordert jetzt sofortige Aufklärung, warum die Namen der beteiligten Polizeibeamten nicht ermittelt wurden und ob es eine Mauer des Schweigens bei der Polizei gibt. Seit Jahren stellen sowohl das Dezernat Interne Ermittlungen der Polizei als auch die Abteilung 73 der Staatsanwaltschaft fast alle Strafverfahren gegen Polizeibeamte ein. Die Staatsanwaltschaft hat seit 2003 jährlich zwischen 543 und 366 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt geführt. Insgesamt wurde von Januar 2003 bis Juli 2008 gegen 2.461 beschuldigte Polizeibeamte ermittelt. Von diesen 2.461 Beschuldigten wurde von 2003 bis 2005 nur gegen 17 Polizeibeamte Anklage erhoben. In den Jahren 2006 bis Juli 2008 wurde von der Staatsanwaltschaft keine einzige Anklage erhoben. Die signifikanten Zahlen verdeutlichen, dass sowohl die Dienststelle Interne Ermittlungen als auch die Abteilung 73 der Staatsanwaltschaft Körperverletzungsdelikte von Polizeibeamten als Kavaliersdelikte auffassen. Aufgeklärt werden muss jetzt auch die Frage, warum das DIE und die Staatsanwaltschaft nicht gegen die drei anderen Polizeibeamten ermittelt hat, die sich sowohl wegen Mittäterschaft bei der Körperverletzung als auch wegen Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht haben. DIE LINKE fordert deshalb gemeinsam mit Bürgerrechtsorganisationen die individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten und die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten, damit polizeiliches Handeln individuell zurechenbar wird und der Corpsgeist innerhalb der Polizei durchbrochen werden kann."
Auch Martin Reiter vom "Netzwerk Gentrification" misstraut der mangelnden Aufklärungsarbeit des Dezernats Interne Ermittlung: "Den Namen findet doch jeder Praktikant in 20 Minuten raus. Die Polizisten kennen sich doch alle untereinander."
Bereits Ende August 2008 erhielt Generalstaatsanwältin Angela Uhlig van Buren das Video von der Linkspartei als Beweismittel. Es zeigt den Tathergang, bei dem drei Beamte den 20-jährigen Daniel Z. am Boden halten, während ein vierter Polizist sich zu ihm kniet und ihm zweimal mit der Faust in den Bauch schlägt. Der Grund für diese Strafaktion war scheinbar die Gegenwehr des Demonstranten gegen einen vorherigen ersten Übergriff durch die Polizei, wie Daniel Z. berichtet: "Ich hatte den Polizisten als Reaktion geboxt, nachdem er meiner Freundin grundlos einen Knüppelschlag an den Kopf und mir einen in den Bauch versetzt hatte."
...Entsprechend wurde der Stadtteilrundgang auf der Reeperbahn drei Stunden lang von den Beamten der dort zuständigen Davidswache begleitet. Doch plötzlich griffen Bereitschaftspolizisten grundlos die Aktionsteilnehmer an, obwohl der Rundgang laut Martin Reiter bereits beendet gewesen sei, was die Polizeileitstelle anhand der laufenden Kameraüberwachung auch bewusst war. Daraufhin wurde gegen die Teilnehmer des Rundgangs wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Widerstands gegen die Staatsgewalt ermittelt, wobei alle Verfahren jedoch eingestellt werden mussten. Die gewalttätigen Polizisten wurden bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen.
Quelle
Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Partei DIE LINKE, vermutet, die Staatsanwaltschaft, in diesem Fall vertreten durch Staatsanwältin Dorothea Fellows, habe Probleme, in einen Konflikt mit der Polizei zu treten. Sie moniert an dieser Stelle weiter:
„Es ist ein handfester Skandal, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die offensichtlich rechtswidrige Polizeigewalt gegenüber einem Jugendlichen bisher nicht zur Anklage gebracht haben. DIE LINKE fordert jetzt sofortige Aufklärung, warum die Namen der beteiligten Polizeibeamten nicht ermittelt wurden und ob es eine Mauer des Schweigens bei der Polizei gibt. Seit Jahren stellen sowohl das Dezernat Interne Ermittlungen der Polizei als auch die Abteilung 73 der Staatsanwaltschaft fast alle Strafverfahren gegen Polizeibeamte ein. Die Staatsanwaltschaft hat seit 2003 jährlich zwischen 543 und 366 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt geführt. Insgesamt wurde von Januar 2003 bis Juli 2008 gegen 2.461 beschuldigte Polizeibeamte ermittelt. Von diesen 2.461 Beschuldigten wurde von 2003 bis 2005 nur gegen 17 Polizeibeamte Anklage erhoben. In den Jahren 2006 bis Juli 2008 wurde von der Staatsanwaltschaft keine einzige Anklage erhoben. Die signifikanten Zahlen verdeutlichen, dass sowohl die Dienststelle Interne Ermittlungen als auch die Abteilung 73 der Staatsanwaltschaft Körperverletzungsdelikte von Polizeibeamten als Kavaliersdelikte auffassen. Aufgeklärt werden muss jetzt auch die Frage, warum das DIE und die Staatsanwaltschaft nicht gegen die drei anderen Polizeibeamten ermittelt hat, die sich sowohl wegen Mittäterschaft bei der Körperverletzung als auch wegen Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht haben. DIE LINKE fordert deshalb gemeinsam mit Bürgerrechtsorganisationen die individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten und die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten, damit polizeiliches Handeln individuell zurechenbar wird und der Corpsgeist innerhalb der Polizei durchbrochen werden kann."
Auch Martin Reiter vom "Netzwerk Gentrification" misstraut der mangelnden Aufklärungsarbeit des Dezernats Interne Ermittlung: "Den Namen findet doch jeder Praktikant in 20 Minuten raus. Die Polizisten kennen sich doch alle untereinander."
Bereits Ende August 2008 erhielt Generalstaatsanwältin Angela Uhlig van Buren das Video von der Linkspartei als Beweismittel. Es zeigt den Tathergang, bei dem drei Beamte den 20-jährigen Daniel Z. am Boden halten, während ein vierter Polizist sich zu ihm kniet und ihm zweimal mit der Faust in den Bauch schlägt. Der Grund für diese Strafaktion war scheinbar die Gegenwehr des Demonstranten gegen einen vorherigen ersten Übergriff durch die Polizei, wie Daniel Z. berichtet: "Ich hatte den Polizisten als Reaktion geboxt, nachdem er meiner Freundin grundlos einen Knüppelschlag an den Kopf und mir einen in den Bauch versetzt hatte."
...Entsprechend wurde der Stadtteilrundgang auf der Reeperbahn drei Stunden lang von den Beamten der dort zuständigen Davidswache begleitet. Doch plötzlich griffen Bereitschaftspolizisten grundlos die Aktionsteilnehmer an, obwohl der Rundgang laut Martin Reiter bereits beendet gewesen sei, was die Polizeileitstelle anhand der laufenden Kameraüberwachung auch bewusst war. Daraufhin wurde gegen die Teilnehmer des Rundgangs wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Widerstands gegen die Staatsgewalt ermittelt, wobei alle Verfahren jedoch eingestellt werden mussten. Die gewalttätigen Polizisten wurden bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen.
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