Wie eine Erfurterin seit 20 Jahren um ihr Recht aufgrund einer wahrscheinlich absichtlichen Amtspflichtverletzung kämpft
Seite 1 von 1
Wie eine Erfurterin seit 20 Jahren um ihr Recht aufgrund einer wahrscheinlich absichtlichen Amtspflichtverletzung kämpft
Wahrscheinlich ein Rekord: In 20 Jahren nahezu 500 Verfahren, und über 40 sind noch anhängig.
Dies ist wahrscheinlich ein (wenn auch sehr bedrückender) Rekord: Schon in derweilen nahezu fünfhundert Gerichts- und anderen justizförmlichen Verfahren hat die Erfurterin Claudia May um ihre und ihres Bruders Rechtsansprüche gekämpft. Anhängig sind davon noch über vierzig. Begonnen hatte dieser abenteuerliche Weg durch Ämter und Gerichte 1990 mit Frau Mays Anspruch auf ein rechtmäßig geerbtes Hausgrundstück am Erfurter Stadtpark.
Der „Fall May“ - in Erfurt stadtbekannt
Haus und Grundstück waren 1975, bis dahin noch in Hand des Erblassers, durch staatlich betriebene Überschuldung („kalte Enteignung“), in DDR-Staatshand überführt worden, wie damals dort häufig geschehen. Gleich 1990, im Jahr der deutschen Wiedervereinigung, machte Frau May ihren Anspruch auf Übereignung geltend, der nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen ein sogenannter Rückgabeanspruch ist. Das ist jetzt gut zwanzig Jahre her. Aber um diese Rückgabe kämpft sie noch immer. In Erfurt ist der „Fall May“ stadtbekannt. Aber die Bezeichnung als „Fall May“ ist für Frau May diffamierend, denn tatsächlich stellt er sich dar als ein Fall von Korruption in Politik und Justiz in Erfurt und Thüringen, also als ein Politik- und Rechtsskandal.
Der Auslöser: eine Amtspflichtverletzung des Vermögensamtes
Nach einer (allem Anschein nach von interessierter Seite absichtsvoll herbeigeführten) Fehlentscheidung des Thüringer Landesamtes für offene Vermögensfragen war das Hausgrundstück 1990 in rechtlich falsche Hände gegeben und verkauft worden, obwohl mit dem Rückgabeanspruch von Frau May bereits belastet. Mit dieser Fehlentscheidung hat das Vermögensamt seine Amtspflicht verletzt. Da die Erwerber nicht gutgläubig waren, verfügt Frau May über den Anspruch auf Rückgabe. Auf die aber besteht sie, denn sich die (ohnehin fraglichen) Verkaufserlöse auszahlen zu lassen, kommt für sie nicht in Frage. Das empfindet sie als „rückwirkende Legalisierung der damaligen Vermögensveruntreuung und des begangenen Unrechts“.
Quelle
Dies ist wahrscheinlich ein (wenn auch sehr bedrückender) Rekord: Schon in derweilen nahezu fünfhundert Gerichts- und anderen justizförmlichen Verfahren hat die Erfurterin Claudia May um ihre und ihres Bruders Rechtsansprüche gekämpft. Anhängig sind davon noch über vierzig. Begonnen hatte dieser abenteuerliche Weg durch Ämter und Gerichte 1990 mit Frau Mays Anspruch auf ein rechtmäßig geerbtes Hausgrundstück am Erfurter Stadtpark.
Der „Fall May“ - in Erfurt stadtbekannt
Haus und Grundstück waren 1975, bis dahin noch in Hand des Erblassers, durch staatlich betriebene Überschuldung („kalte Enteignung“), in DDR-Staatshand überführt worden, wie damals dort häufig geschehen. Gleich 1990, im Jahr der deutschen Wiedervereinigung, machte Frau May ihren Anspruch auf Übereignung geltend, der nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen ein sogenannter Rückgabeanspruch ist. Das ist jetzt gut zwanzig Jahre her. Aber um diese Rückgabe kämpft sie noch immer. In Erfurt ist der „Fall May“ stadtbekannt. Aber die Bezeichnung als „Fall May“ ist für Frau May diffamierend, denn tatsächlich stellt er sich dar als ein Fall von Korruption in Politik und Justiz in Erfurt und Thüringen, also als ein Politik- und Rechtsskandal.
Der Auslöser: eine Amtspflichtverletzung des Vermögensamtes
Nach einer (allem Anschein nach von interessierter Seite absichtsvoll herbeigeführten) Fehlentscheidung des Thüringer Landesamtes für offene Vermögensfragen war das Hausgrundstück 1990 in rechtlich falsche Hände gegeben und verkauft worden, obwohl mit dem Rückgabeanspruch von Frau May bereits belastet. Mit dieser Fehlentscheidung hat das Vermögensamt seine Amtspflicht verletzt. Da die Erwerber nicht gutgläubig waren, verfügt Frau May über den Anspruch auf Rückgabe. Auf die aber besteht sie, denn sich die (ohnehin fraglichen) Verkaufserlöse auszahlen zu lassen, kommt für sie nicht in Frage. Das empfindet sie als „rückwirkende Legalisierung der damaligen Vermögensveruntreuung und des begangenen Unrechts“.
Quelle
checker- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 49603
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig
Ähnliche Themen
» Wie eine Erfurterin seit 20 Jahren um ihr Recht aufgrund einer wahrscheinlich absichtlichen Amtspflichtverletzung kämpft
» Täglich in den Zoo – seit 18 Jahren
» Fracking: Amt weiß seit Jahren von Giftwerten
» Täglich in den Zoo – seit 18 Jahren
» Fracking: Amt weiß seit Jahren von Giftwerten
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Gestern um 3:20 am von Heiliger Hotze
» Halflives
Gestern um 3:18 am von Heiliger Hotze
» Kupfergold
Gestern um 3:15 am von Heiliger Hotze
» Whitesnake
Gestern um 3:13 am von Heiliger Hotze
» ( ENGELSEIN ) ENGELHAI
Gestern um 3:11 am von Heiliger Hotze
» MALIGNANT TUMOUR
Gestern um 3:04 am von Heiliger Hotze
» - LEEAAV -
Gestern um 3:02 am von Heiliger Hotze
» (( ifa ))
Gestern um 3:00 am von Heiliger Hotze
» AOP Records
Gestern um 2:57 am von Heiliger Hotze