Ex-Commerzbankerin gewinnt Kündigungsklage
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Ex-Commerzbankerin gewinnt Kündigungsklage
Eine Londoner Investmentbankerin hatte der Commerzbank nicht gesagt, dass sie die Deutsche Bank wegen Diskriminierung verklagt. Für die Coba ein Kündigungsgrund. Zu Unrecht, befand ein Gericht.
Die Commerzbank hat eine Investmentbankerin in London einem Urteil zufolge zu Unrecht entlassen. Die Frau hatte der zweitgrößten deutschen Bank verheimlicht, dass sie gegen ihren vorherigen Arbeitgeber, die Deutsche Bank, einen Prozess wegen sexueller Diskriminierung führte.
Das sei ein Vertrauensbruch, fanden ihre Vorgesetzten bei der Commerzbank und kündigten ihr unmittelbar, nachdem ihre millionenschwere Klage durch den Bericht einer Nachrichtenagentur öffentlich geworden war. Das hielt das Arbeitsgericht für nicht nachvollziehbar. Der Commerzbank selbst sei aber keine geschlechtsbedingte Benachteiligung vorzuwerfen.
Der Fall hatte in Großbritannien große Schlagzeilen gemacht. Wie viel Schadenersatz der Frau zusteht, soll erst im September festgelegt werden. Die Bankerin, die als Händlerin 150.000 Pfund im Jahr verdienen sollte, hatte die Bank auf 13 Millionen Pfund Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt.
Einigung mit der Deutschen Bank
Die Commerzbank beharrte auf ihrer Auffassung: "Bei der Commerzbank haben Ehrlichkeit und Vertrauenswürdigkeit der Mitarbeiter höchste Priorität, nicht zuletzt wegen ihrer Verantwortung gegenüber Kunden und Aufsichtsbehörden", erklärte eine Sprecherin. "Die Bank hat sich von der Klägerin aufgrund eines Vertrauensbruchs getrennt, da diese im Laufe ihrer Einstellung lückenhafte Angaben gemacht hat, die ein falsches Gesamtbild abgaben." Die Bank prüfe ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Mit der Deutschen Bank hat sich die Klägerin inzwischen außergerichtlich geeinigt. Sie hatte dort gekündigt und geklagt, weil ihre männlichen Kollegen schneller befördert worden seien und mehr als dreimal so hohe Boni erhalten hätten wie sie. Wenig später heuerte sie bei der Commerzbank an.
Dass sie dort andere Gründe für ihren Abschied bei der Deutschen Bank angegeben und die Klage verschwiegen habe, ließ das Arbeitsgericht nicht als Anlass für eine Kündigung gelten.
"Das war unserer Ansicht nach eher eine emotional getriebene als eine analytische Entscheidung", schrieben die Richter. Die Bankerin teilte über ihren Anwalt mit, sie sei "absolut glücklich" mit dem Urteil gegen die Commerzbank.
Quelle
Die Commerzbank hat eine Investmentbankerin in London einem Urteil zufolge zu Unrecht entlassen. Die Frau hatte der zweitgrößten deutschen Bank verheimlicht, dass sie gegen ihren vorherigen Arbeitgeber, die Deutsche Bank, einen Prozess wegen sexueller Diskriminierung führte.
Das sei ein Vertrauensbruch, fanden ihre Vorgesetzten bei der Commerzbank und kündigten ihr unmittelbar, nachdem ihre millionenschwere Klage durch den Bericht einer Nachrichtenagentur öffentlich geworden war. Das hielt das Arbeitsgericht für nicht nachvollziehbar. Der Commerzbank selbst sei aber keine geschlechtsbedingte Benachteiligung vorzuwerfen.
Der Fall hatte in Großbritannien große Schlagzeilen gemacht. Wie viel Schadenersatz der Frau zusteht, soll erst im September festgelegt werden. Die Bankerin, die als Händlerin 150.000 Pfund im Jahr verdienen sollte, hatte die Bank auf 13 Millionen Pfund Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt.
Einigung mit der Deutschen Bank
Die Commerzbank beharrte auf ihrer Auffassung: "Bei der Commerzbank haben Ehrlichkeit und Vertrauenswürdigkeit der Mitarbeiter höchste Priorität, nicht zuletzt wegen ihrer Verantwortung gegenüber Kunden und Aufsichtsbehörden", erklärte eine Sprecherin. "Die Bank hat sich von der Klägerin aufgrund eines Vertrauensbruchs getrennt, da diese im Laufe ihrer Einstellung lückenhafte Angaben gemacht hat, die ein falsches Gesamtbild abgaben." Die Bank prüfe ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Mit der Deutschen Bank hat sich die Klägerin inzwischen außergerichtlich geeinigt. Sie hatte dort gekündigt und geklagt, weil ihre männlichen Kollegen schneller befördert worden seien und mehr als dreimal so hohe Boni erhalten hätten wie sie. Wenig später heuerte sie bei der Commerzbank an.
Dass sie dort andere Gründe für ihren Abschied bei der Deutschen Bank angegeben und die Klage verschwiegen habe, ließ das Arbeitsgericht nicht als Anlass für eine Kündigung gelten.
"Das war unserer Ansicht nach eher eine emotional getriebene als eine analytische Entscheidung", schrieben die Richter. Die Bankerin teilte über ihren Anwalt mit, sie sei "absolut glücklich" mit dem Urteil gegen die Commerzbank.
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