In den Fängen von Justiz, Politik und Psychiatrie - Der Fall Mollath
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Bayerns Justizministerin Merk äußert sich zum Fall Mollath
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Bundesverfassungsgericht verlangt Auskunft zum Fall Mollath
Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahme zur umstrittenen Psychiatrie-Einweisung des Gustl Mollath gebeten.
Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte der dpa einen entsprechenden Bericht der «Süddeutschen Zeitung». Auch die Bundesanwaltschaft wurde dem Bericht zufolge zur Stellungnahme aufgefordert. Die Behörden haben bis zum 23. Juli Zeit, sich zu äußern. Ein Anwalt hatte im Januar 2012 Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths eingereicht und seine Beschwerde vor kurzem erweitert.
Der Fall hatte bundesweites Aufsehen erregt. Der heute 56-jährige Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Die Staatsanwaltschaft hat die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragt.
Quelle
Hierzu mal ein Urteil wegen verbotener Zwangschiatrierung.
Im übrigen kein Einzelfall
Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte der dpa einen entsprechenden Bericht der «Süddeutschen Zeitung». Auch die Bundesanwaltschaft wurde dem Bericht zufolge zur Stellungnahme aufgefordert. Die Behörden haben bis zum 23. Juli Zeit, sich zu äußern. Ein Anwalt hatte im Januar 2012 Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths eingereicht und seine Beschwerde vor kurzem erweitert.
Der Fall hatte bundesweites Aufsehen erregt. Der heute 56-jährige Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Die Staatsanwaltschaft hat die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragt.
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Fall Mollath: Neue Vorwürfe gegen Justizministerin Merk
Wann wusste Beate Merk von einem internen Prüfbericht der HypoVereinsbank zu den Schwarzgeld-Vorwürfen von Gustl Mollath? Die bayerische Justizministerin sagt: im November 2012. Die Freien Wähler wollen beweisen können, dass es schon Monate vorher war.
Justizministerin Beate Merk (CSU) gerät im Fall Gustl Mollath immer stärker unter Druck. Anhand der Akten fänden sich deutliche Hinweise darauf, dass ihrem Ministerium der Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank (HVB) bereits vor November 2012 vorgelegen habe, erklären die Freien Wähler (FW).
Merk dagegen hatte vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, sie habe erst im November 2012 diesen bei der Staatsanwaltschaft angefordert - nachdem sie in einem Interview auf den HVB-Bericht angesprochen worden war. Wenige Tage später habe ihr der Bericht erstmals vollständig vorgelegen, hatte Merk ausgesagt. Anhand der Akten dränge sich dagegen der Verdacht auf, dass "Ministerin Merk dem Landtag hier eine Räuberpistole aufgetischt hat", sagt der FW-Abgeordnete Florian Streibl.
Nach Informationen der SZ gibt es eine Mail der Nürnberger Staatsanwaltschaft aus dem Dezember 2011, in der darauf Bezug genommen wird, die Causa Mollath sei bereits zu dem Zeitpunkt Gegenstand mehrstündiger Besprechungen zwischen Ministerium und Staatsanwaltschaft gewesen.
Im Januar 2012 leitete die Generalstaatsanwaltschaft daraufhin einen Bericht ans Ministerium, in dem auch der Kernsatz aus dem Revisionsbericht - "Alle nachprüfbaren Behauptungen (Mollaths) haben sich als zutreffend herausgestellt" - enthalten und hervorgehoben worden sei. Merk hatte diesen Satz in Stellungnahmen zum Fall nie erwähnt, ehe sie im November 2012 damit konfrontiert worden war.
In der Zuleitungsverfügung des brisanten Berichts ans Ministerium wird im Januar 2012 auf Akten verwiesen, die mitgeleitet werden. Nach Einschätzung Streibls muss es sich dabei unter anderem auch um den HVB-Bericht handeln. So bleibe nur die Möglichkeit, dass Merk entweder nicht die Wahrheit gesagt habe, als sie im Landtag aussagte, sie habe den Bericht im November 2012 erst anfordern müssen. Oder Merk seien von ihrem Ministerium wesentliche Informationen vorenthalten worden. In beiden Fällen müsse der Ministerpräsident die Ministerin entlassen.
Merk weist die Vorwürfe scharf zurück: Die Behauptung, sie habe dem Landtag nicht die Wahrheit gesagt, sei "infam". Sie habe im Untersuchungsausschuss erklärt, der Revisionsbericht der HVB sei erst auf ihre persönliche Anforderung hin im November 2012 vorgelegt worden. "Und das ist die Wahrheit", sagt Merk. Auch die zuständigen Referatsleiter aus dem Justizministerium würden dies so erklären.
Quelle
Justizministerin Beate Merk (CSU) gerät im Fall Gustl Mollath immer stärker unter Druck. Anhand der Akten fänden sich deutliche Hinweise darauf, dass ihrem Ministerium der Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank (HVB) bereits vor November 2012 vorgelegen habe, erklären die Freien Wähler (FW).
Merk dagegen hatte vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, sie habe erst im November 2012 diesen bei der Staatsanwaltschaft angefordert - nachdem sie in einem Interview auf den HVB-Bericht angesprochen worden war. Wenige Tage später habe ihr der Bericht erstmals vollständig vorgelegen, hatte Merk ausgesagt. Anhand der Akten dränge sich dagegen der Verdacht auf, dass "Ministerin Merk dem Landtag hier eine Räuberpistole aufgetischt hat", sagt der FW-Abgeordnete Florian Streibl.
Nach Informationen der SZ gibt es eine Mail der Nürnberger Staatsanwaltschaft aus dem Dezember 2011, in der darauf Bezug genommen wird, die Causa Mollath sei bereits zu dem Zeitpunkt Gegenstand mehrstündiger Besprechungen zwischen Ministerium und Staatsanwaltschaft gewesen.
Im Januar 2012 leitete die Generalstaatsanwaltschaft daraufhin einen Bericht ans Ministerium, in dem auch der Kernsatz aus dem Revisionsbericht - "Alle nachprüfbaren Behauptungen (Mollaths) haben sich als zutreffend herausgestellt" - enthalten und hervorgehoben worden sei. Merk hatte diesen Satz in Stellungnahmen zum Fall nie erwähnt, ehe sie im November 2012 damit konfrontiert worden war.
In der Zuleitungsverfügung des brisanten Berichts ans Ministerium wird im Januar 2012 auf Akten verwiesen, die mitgeleitet werden. Nach Einschätzung Streibls muss es sich dabei unter anderem auch um den HVB-Bericht handeln. So bleibe nur die Möglichkeit, dass Merk entweder nicht die Wahrheit gesagt habe, als sie im Landtag aussagte, sie habe den Bericht im November 2012 erst anfordern müssen. Oder Merk seien von ihrem Ministerium wesentliche Informationen vorenthalten worden. In beiden Fällen müsse der Ministerpräsident die Ministerin entlassen.
Merk weist die Vorwürfe scharf zurück: Die Behauptung, sie habe dem Landtag nicht die Wahrheit gesagt, sei "infam". Sie habe im Untersuchungsausschuss erklärt, der Revisionsbericht der HVB sei erst auf ihre persönliche Anforderung hin im November 2012 vorgelegt worden. "Und das ist die Wahrheit", sagt Merk. Auch die zuständigen Referatsleiter aus dem Justizministerium würden dies so erklären.
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Justizministerin: Mollath-Unterbringung zunehmend unverhältnismäßig
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat massive Zweifel an der unfreiwilligen Unterbringung von Gustl Mollath in der Psychiatrie geäußert. Die Unterbringung des 56 Jahre alten Nürnbergers sei nach ihrer Auffassung mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig, sagte Merk der Tageszeitung „Augsburger Allgemeine“ (Dienstag). Das werde sie auch in ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen.
Das Karlsruher Gericht hatte beim bayerischen Justizministerium eine Stellungnahme zum Fall Mollath angefordert. Der Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht und dies mit der mangelnden Verhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths begründet.
Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau misshandelt und Autoreifen aufgestochen haben. Mollath sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe hingewiesen habe.
Quelle
Unverhältnismäßig die unterbringung, da fällt einen nichts mehr zu ein.
Da ist ein mensch, der glaubt an die Matrix Deutschland.
Denkt er tut dem Land einen gefallen, weil er einen Steuersünder überführt und landet in der Klapse.
Kein Einzelfall wie wir wissen, Steuerfahnder die Zwangspsychiatriert werden, weil sie ihre Arbeit machen und selbst Justizangestellte die an das system glauben werden fertig gemacht.
Die Täter werden geschützt und die Aufklärer zu Opfern gemacht bzw. zu Tätern und weggesperrt.
Was ist das nur für eine Welt geworden.
Scheinbar sind alle etwas Luna.
Das Karlsruher Gericht hatte beim bayerischen Justizministerium eine Stellungnahme zum Fall Mollath angefordert. Der Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht und dies mit der mangelnden Verhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths begründet.
Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau misshandelt und Autoreifen aufgestochen haben. Mollath sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe hingewiesen habe.
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Unverhältnismäßig die unterbringung, da fällt einen nichts mehr zu ein.
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Denkt er tut dem Land einen gefallen, weil er einen Steuersünder überführt und landet in der Klapse.
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