(Falsch Parken, zu schnell gefahren, usw. usf.)
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(Falsch Parken, zu schnell gefahren, usw. usf.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem Briefkasten befand sich versehentlich ein Schriftstück von Ihnen. Das Schriftstück (ein Brief) habe ich beigefügt, denn das ungeöffnet zurückbeförderte Schreiben verstößt, ohne das ich den Inhalt des Schreibens kenne, eindeutig gegen bestehendes Menschen- und Völkerrecht.
Aufgrund der Unkenntnis vom Inhalts des Schreibens entbehrt dieses entgültig der Herleitung für ein wirksames und rechtsgültiges Vorgehen Ihrerseits. Zudem fehlt die Amtliche Zustellung. womit schon beim Übermitteln der wie auch immer gearteten Botschaft rechtliche Formfehler zu konstatieren sind. Insgesamt sind dabei sowohl Form, als auch Inhalt und Aussage Ihres Schreibens rechtsungültig und nichtig.
Reine Äußerungen zur Sache, sofern mir diese bekannt wäre, würden streng genommen nur Sinn machen, wenn die diesbezüglichen Rechtslagen erfüllt wären. Das nie freiwillig für das Deutsche Volk in Kraft getretene und nicht durch das Deutsche Volk ratifizierte Grundgesetz für die BRD wurde in den 2+4- Verhandlungen mit der Streichung des territorialen Geltungsbereiches (Art. 23 GG) durch den US Aussenminister James Baker entgültig ungültig gemacht.
Die hier klar beschriebene Löschung des Art. 23 findet sich schriftlich festgehalten im Bundesgesetzblatt vom 23.09.1990, S. 885 und 890. Gleichzeitig ist damit die Übergangslösung BRD seit 1990 um 0:00 erloschen und der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen Reiches ist in Kraft getreten. Zudem wäre laut Gerichtsverfassungsgesetz, sofern es denn für Sie noch gelten würde, eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig, womit alle gesetzlichen Grundlagen auf die sich die meisten Behörden stützen ebenfalls erloschen sind. Denn Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147)!
Das Grundgesetz wurde also niemals vom Deutschen Volk ratifiziert und hat somit zu keiner Stunde Wirksamkeit erlangt, das bedeutet sämtliche Handlungen Ihrerseits sind der reinen Willkür entsprechend und stellen eine perfide Form von Tyrannei dar. Bisher geschah dies in angenommener Unkenntnis der rechtlichen Sachverhalte und Tatsachen.
Sofern Ihr Schreiben irgendetwas mit der StVO und dem OWIG zu tun haben sollte, möchte ich darauf hinweisen, daß mit Wirkung vom 29.11.2007 (Erscheinungsdatum in den BGBl) die Einführung des OWIG rückwirkend aufgehoben wurde, welche vom Bundestag am 11.10.2007 verabschiedet wurde. Folglich existieren damit logischerweise rein rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland GmbH mehr. Darüber hinaus ist mir gemäß Völkerrecht die Erfüllung von Forderungen von einer im eigenen Land bestehenden Fremd- bzw. Feindmacht (BRD GmbH) strikt untersagt, da ich mich ansonsten des Hochverrats schuldig machen würde. Gleiches gilt natürlich unisono für Sie. Bitte passen Sie Ihren rechtlichen Kenntnisstand den Gegebenheiten an.
Für heute wünsche ich Ihnen noch einen schönen Tag und verbleibe
mit sonnigen Grüßen
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Dieses Schreiben wurde mir übersand zur Kenntnisnahme.
in meinem Briefkasten befand sich versehentlich ein Schriftstück von Ihnen. Das Schriftstück (ein Brief) habe ich beigefügt, denn das ungeöffnet zurückbeförderte Schreiben verstößt, ohne das ich den Inhalt des Schreibens kenne, eindeutig gegen bestehendes Menschen- und Völkerrecht.
Aufgrund der Unkenntnis vom Inhalts des Schreibens entbehrt dieses entgültig der Herleitung für ein wirksames und rechtsgültiges Vorgehen Ihrerseits. Zudem fehlt die Amtliche Zustellung. womit schon beim Übermitteln der wie auch immer gearteten Botschaft rechtliche Formfehler zu konstatieren sind. Insgesamt sind dabei sowohl Form, als auch Inhalt und Aussage Ihres Schreibens rechtsungültig und nichtig.
Reine Äußerungen zur Sache, sofern mir diese bekannt wäre, würden streng genommen nur Sinn machen, wenn die diesbezüglichen Rechtslagen erfüllt wären. Das nie freiwillig für das Deutsche Volk in Kraft getretene und nicht durch das Deutsche Volk ratifizierte Grundgesetz für die BRD wurde in den 2+4- Verhandlungen mit der Streichung des territorialen Geltungsbereiches (Art. 23 GG) durch den US Aussenminister James Baker entgültig ungültig gemacht.
Die hier klar beschriebene Löschung des Art. 23 findet sich schriftlich festgehalten im Bundesgesetzblatt vom 23.09.1990, S. 885 und 890. Gleichzeitig ist damit die Übergangslösung BRD seit 1990 um 0:00 erloschen und der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen Reiches ist in Kraft getreten. Zudem wäre laut Gerichtsverfassungsgesetz, sofern es denn für Sie noch gelten würde, eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig, womit alle gesetzlichen Grundlagen auf die sich die meisten Behörden stützen ebenfalls erloschen sind. Denn Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147)!
Das Grundgesetz wurde also niemals vom Deutschen Volk ratifiziert und hat somit zu keiner Stunde Wirksamkeit erlangt, das bedeutet sämtliche Handlungen Ihrerseits sind der reinen Willkür entsprechend und stellen eine perfide Form von Tyrannei dar. Bisher geschah dies in angenommener Unkenntnis der rechtlichen Sachverhalte und Tatsachen.
Sofern Ihr Schreiben irgendetwas mit der StVO und dem OWIG zu tun haben sollte, möchte ich darauf hinweisen, daß mit Wirkung vom 29.11.2007 (Erscheinungsdatum in den BGBl) die Einführung des OWIG rückwirkend aufgehoben wurde, welche vom Bundestag am 11.10.2007 verabschiedet wurde. Folglich existieren damit logischerweise rein rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland GmbH mehr. Darüber hinaus ist mir gemäß Völkerrecht die Erfüllung von Forderungen von einer im eigenen Land bestehenden Fremd- bzw. Feindmacht (BRD GmbH) strikt untersagt, da ich mich ansonsten des Hochverrats schuldig machen würde. Gleiches gilt natürlich unisono für Sie. Bitte passen Sie Ihren rechtlichen Kenntnisstand den Gegebenheiten an.
Für heute wünsche ich Ihnen noch einen schönen Tag und verbleibe
mit sonnigen Grüßen
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Dieses Schreiben wurde mir übersand zur Kenntnisnahme.
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