Art. 3 Abs. 1 GG - was drin steht und was nicht.
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Art. 3 Abs. 1 GG - was drin steht und was nicht.
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Im Absatz 3 steht nichts davon drin, daß Jemand wegen seiner sexuellen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Homosexualität ist auch kein Glaube und auch keine religiöse oder politische Anschauung, sondern eine sexuelle Anschauung.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom Mai 2013 ist ein Fehlurteil, denn sich auf Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes zu berufen, um eine steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren zu erzwingen, ist Manipulation.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Im Absatz 3 steht nichts davon drin, daß Jemand wegen seiner sexuellen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Homosexualität ist auch kein Glaube und auch keine religiöse oder politische Anschauung, sondern eine sexuelle Anschauung.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom Mai 2013 ist ein Fehlurteil, denn sich auf Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes zu berufen, um eine steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren zu erzwingen, ist Manipulation.
Gast- Gast
re
Das ist auslegungssache,vielleicht sieht die Richterschaft Homosexualität als Behinderung.
Andy- Admin
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