Gericht verurteilt TÜV Rheinland im Brustimplantat-Skandal
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Gericht verurteilt TÜV Rheinland im Brustimplantat-Skandal
Tausenden Frauen wurden Brustimplantate des Konzerns PIP eingesetzt, die schnell reißen. Nun urteilte ein Gericht, dass der TÜV Rheinland Schadensersatz zahlen muss.
Im weltweiten Skandal um Billig-Brustimplantate ist der TÜV Rheinland wegen mangelhafter Kontrollen zu Schadensersatz verurteilt worden. Das Handelsgericht im südfranzösischen Toulon entschied, dass der TÜV haftbar sei, weil er gegen "seine Kontroll- und Aufsichtspflichten" verstoßen habe. Erstmals wies damit ein Gericht dem deutschen Unternehmen in dem Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP eine Mitschuld zu.
Der TÜV kündigte umgehend an, dass er in Berufung gehen werde. Anwältin Cécile Derycke sagte, sie sei "schockiert" von dem Urteil. "Der TÜV hat sich strikt an die geltenden Regelungen gehalten, sagte sie. Die Klägerseite sprach hingegen von einem "mutigen Urteil", das "ein Fortschritt für alle Opfer weltweit" sei.
Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein Gericht im französischen Toulon die Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Rund 1.600 Frauen und sechs Händler hatten gegen den deutschen Prüfdienstleister geklagt. Das Handelsgericht entschied, dass der TÜV in dem Skandal haftbar sei, weil er "seine Kontroll- und Aufsichtspflichten vernachlässigt" habe. Deshalb müsse er für "den Schaden der Importeure und Opfer" aufkommen.
Die Händler und die betroffenen Frauen hatten dem TÜV vorgeworfen, bei der Kontrolle der Firma PIP nachlässig gewesen zu sein. Der TÜV hatte sich mit dem Hinweis verteidigt, er sei selbst Opfer eines Betruges geworden. Die Kläger wollen zusammen rund 53 Millionen Euro Schadensersatz. Den klagenden Frauen vor allem aus Südamerika, aber auch aus Frankreich und Großbritannien sprach das Gericht jeweils 3.000 Euro Schadenersatz zu. Gefordert hatten sie je 16.000 Euro.
Industrie- statt Medizinsilikon
Der Skandal um die Billig-Brustimplantate der südfranzösischen Firma PIP, die Hunderttausenden Frauen weltweit eingesetzt wurden, macht seit Ende 2011 Schlagzeilen. Die Firma hatte ein nicht zugelassenes Industriesilikon für ihre Prothesen verwendet, der TÜV zertifizierte europaweit das Unternehmen. Die Einlagen reißen zu schnell und werden für Entzündungen verantwortlich gemacht.
Weltweit sind wohl Hunderttausende Frauen minderwertige Brustimplantate eingesetzt worden. 2010 flog der Betrug auf, weil es zunehmend Hinweise auf rissige Produkte gab. Gegen Mas läuft in Marseille ein erster Prozess, das Urteil soll im Dezember kommen. In Toulon ging es um Schadenersatzforderungen gegen den TÜV Rheinland. Das Unternehmen prüfte Unterlagen und Qualitätssicherung bei PIP, allerdings nicht die Produkte selbst.
Quelle
Warum dieses Urteil so wichtig ist,da in Analogie zu Verkehrsgutachten sowie KFZ Gutachten jetzt der TÜV verantwortung übernehmen muss.
Bisher konnte der TÜV nach belieben Fahrzeuge zulassen oder auch nicht,Schadenersatzansprüche waren nicht möglich.
Durch das EU Urteil wird eindeutig festgestellt,sollte es zu schaäden kommen, ist der TÜV als Prüfstelle om Zugzwang und Haftbar.
Dieses Urteil war überfällig, da Händler eine zwei jährige Garantie und Privathändler eine einjährige Garantie leisten müssen.
Wie kann es dennn sein, dass ein Verein der für Verkehrssicherheit sowie andere Überprüfungen zuständig ist, keine Verantwortung übernimmt und diese auf andere abschiebt.
Hier darf man den EU richtern für Ihre Weitsicht nur danken.
Im weltweiten Skandal um Billig-Brustimplantate ist der TÜV Rheinland wegen mangelhafter Kontrollen zu Schadensersatz verurteilt worden. Das Handelsgericht im südfranzösischen Toulon entschied, dass der TÜV haftbar sei, weil er gegen "seine Kontroll- und Aufsichtspflichten" verstoßen habe. Erstmals wies damit ein Gericht dem deutschen Unternehmen in dem Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP eine Mitschuld zu.
Der TÜV kündigte umgehend an, dass er in Berufung gehen werde. Anwältin Cécile Derycke sagte, sie sei "schockiert" von dem Urteil. "Der TÜV hat sich strikt an die geltenden Regelungen gehalten, sagte sie. Die Klägerseite sprach hingegen von einem "mutigen Urteil", das "ein Fortschritt für alle Opfer weltweit" sei.
Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein Gericht im französischen Toulon die Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Rund 1.600 Frauen und sechs Händler hatten gegen den deutschen Prüfdienstleister geklagt. Das Handelsgericht entschied, dass der TÜV in dem Skandal haftbar sei, weil er "seine Kontroll- und Aufsichtspflichten vernachlässigt" habe. Deshalb müsse er für "den Schaden der Importeure und Opfer" aufkommen.
Die Händler und die betroffenen Frauen hatten dem TÜV vorgeworfen, bei der Kontrolle der Firma PIP nachlässig gewesen zu sein. Der TÜV hatte sich mit dem Hinweis verteidigt, er sei selbst Opfer eines Betruges geworden. Die Kläger wollen zusammen rund 53 Millionen Euro Schadensersatz. Den klagenden Frauen vor allem aus Südamerika, aber auch aus Frankreich und Großbritannien sprach das Gericht jeweils 3.000 Euro Schadenersatz zu. Gefordert hatten sie je 16.000 Euro.
Industrie- statt Medizinsilikon
Der Skandal um die Billig-Brustimplantate der südfranzösischen Firma PIP, die Hunderttausenden Frauen weltweit eingesetzt wurden, macht seit Ende 2011 Schlagzeilen. Die Firma hatte ein nicht zugelassenes Industriesilikon für ihre Prothesen verwendet, der TÜV zertifizierte europaweit das Unternehmen. Die Einlagen reißen zu schnell und werden für Entzündungen verantwortlich gemacht.
Weltweit sind wohl Hunderttausende Frauen minderwertige Brustimplantate eingesetzt worden. 2010 flog der Betrug auf, weil es zunehmend Hinweise auf rissige Produkte gab. Gegen Mas läuft in Marseille ein erster Prozess, das Urteil soll im Dezember kommen. In Toulon ging es um Schadenersatzforderungen gegen den TÜV Rheinland. Das Unternehmen prüfte Unterlagen und Qualitätssicherung bei PIP, allerdings nicht die Produkte selbst.
Quelle
Warum dieses Urteil so wichtig ist,da in Analogie zu Verkehrsgutachten sowie KFZ Gutachten jetzt der TÜV verantwortung übernehmen muss.
Bisher konnte der TÜV nach belieben Fahrzeuge zulassen oder auch nicht,Schadenersatzansprüche waren nicht möglich.
Durch das EU Urteil wird eindeutig festgestellt,sollte es zu schaäden kommen, ist der TÜV als Prüfstelle om Zugzwang und Haftbar.
Dieses Urteil war überfällig, da Händler eine zwei jährige Garantie und Privathändler eine einjährige Garantie leisten müssen.
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Hier darf man den EU richtern für Ihre Weitsicht nur danken.
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