Psychische Störung
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Psychische Störung
Nun leider leiden immer mehr Menschen daran, sie glauben schwarze oder weiße Hexen zu sein,Zauberer, Wunderheiler,Druiden,Schamanen,fleischgewordene Heilbringer und einige meinen sogar Gott persönlich zu sein.
Was unter durch Medien,Fernsehen und entsprechender Lektüre noch verstärkt wird.
Sie sehen nicht vorhandene Sichtachsen,die Achse des bösen oder glauben das schwarzer Rauch in den Dom zieht.
Was natürlich dem Rauch oder der weihe des Vatikans entstammt.
Nun etwas durch geknallt,aber heute mehr denn jeh glauben viele noch im 21.Jahrhundert an irgendwelche Hokuspokus angelegenheiten,oder verbreiten diese ohne jeglichen Hintergrund.
Nun wie auch immer dazu findet sich folgendes niedergeschrieben:
Eine psychische oder seelische Störung ist eine krankhafte Beeinträchtigung der Wahrnehmung, des Denkens, Fühlens, Verhaltens bzw. der Erlebnisverarbeitung oder der sozialen Beziehungen. Es gehört zum Wesen dieser Störungen, dass sie der willentlichen Steuerung durch den Patienten nicht mehr oder nur zum Teil zugänglich sind.
Menschliches Erleben umfasst Emotionen (Gefühle) und Kognitionen (Denken, Aufmerksamkeit und Gedächtnis). Psychische Störungen betreffen diese Bereiche, und zwar entweder aufgrund seelischer Prozesse oder auch aufgrund neuropsychiatrischer, systemischer oder hirnorganischer Erkrankungen. Psychische Störungen können entweder den emotionalen oder den kognitiven Aspekt stärker beeinträchtigen oder in beiden Bereichen gleich stark ausgeprägt sein. Allerdings ist nicht jede Abweichung des emotionalen oder kognitiven Erlebens gleichzusetzen mit einer Störung mit Krankheitswert. Viele Menschen erleben über eine kurze Zeit leichte Stimmungsschwankungen, die sich von selbst zurückbilden und von den Betroffenen nicht als Krankheit erlebt werden. Auch gibt es Menschen, die unter einer schweren emotionalen Belastung depressive oder psychotische Episoden erleben und anschließend psychisch stabil weiterleben.[1] Grundsätzlich ist der Krankheitsbegriff in der Medizin unscharf definiert. Neben einer objektiv feststellbaren Abweichung von einer zuvor definierten Norm spielt daher das individuelle bzw. subjektiv erlebte Leid des Betroffenen eine Rolle.[2]
Gerade für die Beurteilung psychischer Störungen sind die Begriffe Norm, Objektivität und Subjektivität eine wissenschaftlich schwierige Fragestellung. Psychisches Verhalten mag oberflächlich gesehen noch einer echten Objektivierung zugänglich sein, jedoch resultiert es häufig aus einem inneren (also subjektiven) Erleben, über das man nur durch die Auskunft des Betroffenen Kenntnis haben kann. Dessen ungeachtet gibt es jedoch recht charakteristische Symptome, die von Untersuchern in hoher Übereinstimmung festgestellt, objektiviert und psychopathologisch zugeordnet werden können, insbesondere aus dem Bereich der inhaltlichen Denkstörungen, der Störungen des Ich-Erlebens und der Wahrnehmungsstörungen.
Grundsätzliche Erwägungen
In der traditionellen Psychiatrie, deren Wurzeln seit Wilhelm Griesinger (1817–1868) vorwiegend biologischer Natur sind, steht der Versuch einer Objektivierung psychischer Symptome im Sinne des Abweichens von der Norm und der Vergleich zu bereits bekannten Hirnerkrankungen im Vordergrund der Klassifikationsversuche. Hier werden die psychischen Störungen im Sinne eines triadischen Systems verstanden: Einerseits kann eine psychische Störung Ausdruck einer nachweisbaren körperlichen Störung sein (z.B. toxisch bedingte Halluzinationen).[3] Andererseits kann eine Störung von der Symptomatik her sehr an eine körperliche Störung erinnern, ohne dass dies jedoch bisher nachzuweisen wäre: endogene, z.B. schizophrene Psychosen (siehe auch Schizophrenie). Hinzu kommen psychische Störungen, die nur in der Intensität des Erlebens von der Norm abweichen, die also wahrscheinlich kein organisches Korrelat haben und als überdurchschnittlich stark abweichende Variationen des menschlichen Seelenlebens zu verstehen sind.[4] Die heutige Medizin schreibt psychischen Störungen, die nicht auf eine klar benennbare organische Ursache zurückzuführen sind, keine spezifische Ursache zu. Stattdessen werden primär Symptomkonstellationen beschrieben, deren Ursachengefüge meist als multifaktoriell bezeichnet wird. Dieser Sichtweise, die dem heutigen Stand der Wissenschaft entspricht, entwickelt sich jedoch stetig weiter. Es ist davon auszugehen, dass sich dieses Verständnis sich infolge zukünftiger Forschungserkenntnissen noch fortentwickeln wird.[5]
Klassifikation
Da das Verständnis psychischer Störungen mit einer hohen Bandbreite an ursächlichen oder assoziativen Erklärungsansätzen einhergeht, sind die Versuche einer Ordnung dieser Störungen immer auch Abbild der vorherrschenden Vorstellungen gewesen. Bis heute sind daher die gängigen Klassifikationssysteme Ausdruck geistiger Strömungen der jeweiligen Zeit, von denen die Forschung maßgeblich geprägt wird.
Die Klassifikation psychischer Störungen war lange Zeit länderspezifisch sehr unterschiedlich und hing auch von psychologischen oder medizinischen Schulen ab. Bis heute werden einzelne Aspekte der Klassifikationsansätze kontrovers diskutiert. Die vorhandenen Systeme werden immer als vorläufiger gemeinsamer Nenner verstanden und stellen kaum endgültige Abgrenzungen im Sinne echter nosologischer Entitäten dar. Im Wesentlichen spielen heute zwei Diagnose- und Klassifikationsschemata eine Rolle in der klinischen Anwendung:
das weltweit in der Anwendung verbreitete ICD-10 der WHO
das besonders in der psychiatrischen und psychologischen Forschung gebräuchliche DSM-5 der American Psychiatric Association.
Während in früheren Fassungen der Klassifikationssysteme noch eine Einteilung der psychischen Störungen in neurotische und psychotische Störungen üblich war, wird in den aktuellen Fassungen auf diese Begriffe eher verzichtet. Das hängt u. a. mit den damit verbundenen auch eingangs angedeuteten Grundbegriffen zusammen, nach denen psychotische Störungen ursächlich als primär biologisch interpretiert wurden, neurotische Störungen demgegenüber für psychogen gehalten wurden.
Dennoch klingen diese Begriffe und ihre Implikationen aber noch an einigen Stellen durch. Damit sind aber heute keine ätiologischen Zuordnungen (ohne empirischen Beleg) mehr verbunden. Vielmehr dienen die Bezeichnungen einem gemeinsamen Verständnis im Sinne traditioneller Krankheitsdefinitionen (i. S. v. Begrifflichkeiten).
Insbesondere das DSM hat durch sein multiaxiales System der Beschaffenheit gestörter persönlicher Grundmerkmale (Persönlichkeitsstörungen und geistige Behinderungen) sowie den sozialen Rahmenbedingungen, den körperlichen Einschränkungen und den mit der psychischen Störung einhergehenden individuellen Einschränkungen mehr Raum im Sinne eines komplexeren Gesundheits- oder Krankheitsverständnisses gegeben.
ICD-10 Notation der F(00–99) Klasse: Psychische und Verhaltensstörungen
Jeder ICD-Klasse wird ein bis zu fünfstelliger Schlüssel zugeordnet. Die ersten drei Stellen ergeben eine grobe Bezeichnung der Diagnose („Dreisteller“). Psychische und Verhaltensstörungen werden nach ICD-10 in der F(00–99)-Klasse zusammengefasst.
Klassifikation nach ICD-10
F00-F09 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
F10-F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
F20-F29 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
F30-F39 Affektive Störungen
F40-F48 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
F50-F59 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
F60-F69 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
F70-F79 Intelligenzminderung
F80-F89 Entwicklungsstörungen
F90-F98 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
F99 Nicht näher bezeichnete psychische Störungen
ICD-10 online (WHO-Version 2013)
Verbreitung
Psychische Störungen sind weit verbreitet. Nach einer Studie der WHO leidet weltweit jeder vierte Arztbesucher daran. Deutsche Studien sprechen von ca. 8 Millionen Deutschen mit behandlungsbedürftigen psychischen Störungen. Die meisten würden jedoch nach einiger Zeit abklingen. Psychische Störungen gehören zu den häufigsten Beratungsanlässen in allgemeinmedizinischen Praxen.[6]
Psychische Störungen sind derzeit die vierthäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Rahmen der GKV. Seit 1991 stieg die Zahl der Krankheitstage durch psychische Störungen um etwa 33 Prozent. Dieser angeblich ansteigende Trend zu psychischen Erkrankungen ist in der Arbeitsunfähigkeitsstatistik seit deren Einführung im Jahre 1976 zu beobachten (Stand: 2006). Das spiegelt sich auch im stationären Bereich (Krankenhaus) wider: Seit 1986 stieg die Zahl der Krankenhausfälle von 3,8 Fällen je 1000 GKV-Versicherte auf 9,3 Fälle im Jahr 2005, was dem 2,5-fachen entspricht.[7]
Allerdings zeigt eine Studie der Universität Münster, dass es gegenwärtig kaum mehr Betroffene als vor 50 Jahren gibt. Dirk Richter hat mit weiteren Wissenschaftlern anhand von 44 Studien aus Westeuropa, Nordamerika und Australien die Häufigkeit psychischer Störungen erhoben. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter wie etwa Magersucht oder der Hyperkinetischen Störung gäbe es keinen Trend nach oben, lediglich Demenzen nehmen als Folge der steigenden Lebenserwartung in westlichen Gesellschaften zu. Rückläufig ist im Vergleich von 30 Jahren die Anzahl von Suiziden sowie der Alkohol- und Drogenkonsum. Vielmehr würden Diagnosen und Behandlungen verbessert sowie durch verstärkte Aufmerksamkeit Entstigmatisierungen gefördert, was zu einer höheren Akzeptanz von Psychotherapien führt. Wissenschaftler der Universität Dresden berechneten, dass etwa jeder vierte EU-Bürger innerhalb eines Jahres an einer psychische Erkrankung leidet und das Risiko im Verlauf des Lebens auf 50 Prozent steigt.[8]
Schwierig ist vor allem die Angabe einer Lebenszeitprävalenz. Hier würde es laut einer Studie aus dem Jahr 2014 durch die Einmaligkeit der Befragung zu einer starken Unterschätzung der Inzidenz kommen, da im frühen Erwachsenenalter erlebte psychische Erkrankungen für viele nicht mehr erinnerlich seien.[9]
Behandlung
Psychische Störungen werden von Ärzten und Psychotherapeuten behandelt. Der Einsatz von Psychopharmaka und Psychotherapie gilt als Standard, wobei deren jeweilige Bedeutung für die Behandlung von der konkreten Erkrankung abhängt. Ergänzend können Psychoedukation, Ergotherapie und andere Verfahren zum Einsatz kommen. Für den Behandlungserfolg bedeutsam ist auch, dem Patienten das Gefühl der Stigmatisierung zu nehmen. Auch das Wechselspiel zwischen dem Kranken und seiner Umwelt kann von Bedeutung sein, sodass bei einer Behandlung die Umwelt des Kranken mit einbezogen werden kann.[10]
Viele psychische Erkrankungen sind heutzutage gut behandelbar. Sowohl Psychotherapie als auch Psychopharmaka sind wissenschaftlich fundierte Mittel zur Behandlung psychischer Erkrankungen. Bei Störungen, die einen Wert von 40 auf der GAF Skala nicht unterschreiten, kann Soziotherapie begleitend angewendet werden.
Zwangsbehandlung
Menschen mit schweren psychischen Störungen und einer fehlenden Einsicht über die eigene Behandlungsnotwendigkeit können auch gegen ihren Willen einer Behandlung zugeführt werden, wenn sie aufgrund der Erkrankung andere oder sich selbst gefährden. Die Behandlung erfolgt in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung. Die Regelungen zur Akuteinweisung sind landesrechtlich festgelegt. Ohne zusätzliche richterliche Anordnung darf eine solche Zwangsunterbringung längstens 24 Stunden betragen.
Zu längerdauernden Zwangsbehandlungen kann es in folgenden Zusammenhängen kommen:
Nach einer Straftat als Maßregel der Besserung und Sicherung (Maßregelvollzug, auch strafrechtliche Unterbringung genannt).
Als Unterbringung nach dem jeweiligen Unterbringungsgesetz (Psychisch-Kranken-Gesetz), das je nach Bundesland unterschiedlich gestaltet ist (sog. öffentlich-rechtliche Unterbringung).
Auf Anordnung eines rechtlichen Betreuers oder Bevollmächtigten nach § 1906 BGB (mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes). Die Zwangsbehandlung während einer genehmigten (zivilrechtlichen) Unterbringung ist nach Beschluss des BGH vom 1. Februar 2006 (BGH XII ZB 236/05) nur in sehr eingeschränktem Maße zulässig.[11]
„Aktionsbündnis Seelische Gesundheit“
Vor einigen Jahren wurde mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit das „Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit“ (ABSG) ins Leben gerufen. Zu den über 60 Mitgliedern des Bündnisses zählen die Selbsthilfe-Verbände sowie zahlreiche Vertreter aus den Bereichen Psychiatrie, Gesundheitsförderung und Politik, darunter die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde sowie der Verein Open the doors als Initiatoren des Netzwerks. Es hat die Ziele, verstärkt über psychische Erkrankungen aufzuklären und die Initiativen zur Förderung der seelischen Gesundheit zu vernetzen.
Das ABSG nutzt zum Beispiel den 10. Oktober, der ’internationale Tag der seelischen Gesundheit’ (1992 von der World Federation for Mental Health mit Unterstützung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ins Leben gerufen) für Informationstage, Aktionswochen und Veranstaltungen; diese sollen über Aspekte der Prävention und Therapie psychischer Erkrankungen informieren und auf die Belange psychisch erkrankter Menschen aufmerksam machen.[12]
Volkswirtschaftliche Kosten
Depressionen, Alkoholerkrankungen, bipolare Störungen und Schizophrenien zählen in Europa zu den häufigsten Erkrankungen.[13] Allerdings wurde dieses Problem erst in den letzten Jahren enttabuisiert und zunehmend in der Gesellschaft diskutiert. Laut WHO leidet gut ein Viertel der Weltbevölkerung einmal in ihrem Leben an einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung.[14] Eine Metaanalyse der TU Dresden geht sogar von einem Lebenszeitrisiko von mehr als 50 Prozent aus.[15] Rund zwölf Prozent der Fehltage bei den aktiv Berufstätigen gehen auf Erkrankungen der Psyche zurück.[16][17] Das entspricht einer Steigerung in den letzten 15 Jahren um 80 Prozent. Psychische Störungen sind eine wesentliche Ursache für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung.[7] Die wirtschaftlichen Belastungen durch diese Erkrankung sind wegen der Kombination aus hohem Verbreitungsgrad, frühem Einsetzen und oft ungünstigem, langem Krankheitsverlauf bedeutend. Die jährlichen Gesamtkosten wurden in Europa für das Jahr 2004 auf 240 Milliarden € geschätzt. Der größte Teil entfällt dabei auf die indirekten Kosten, die mit 132 Milliarden € beziffert werden können.[18] In Deutschland betrugen die Kosten für psychische und Verhaltensstörungen im Jahre 2002 280 Euro pro Einwohner, doch schon 2008 stieg diese Summe auf 350 Euro pro Einwohner.[19]
Siehe auch
Liste psychischer Störungen
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Was unter durch Medien,Fernsehen und entsprechender Lektüre noch verstärkt wird.
Sie sehen nicht vorhandene Sichtachsen,die Achse des bösen oder glauben das schwarzer Rauch in den Dom zieht.
Was natürlich dem Rauch oder der weihe des Vatikans entstammt.
Nun etwas durch geknallt,aber heute mehr denn jeh glauben viele noch im 21.Jahrhundert an irgendwelche Hokuspokus angelegenheiten,oder verbreiten diese ohne jeglichen Hintergrund.
Nun wie auch immer dazu findet sich folgendes niedergeschrieben:
Eine psychische oder seelische Störung ist eine krankhafte Beeinträchtigung der Wahrnehmung, des Denkens, Fühlens, Verhaltens bzw. der Erlebnisverarbeitung oder der sozialen Beziehungen. Es gehört zum Wesen dieser Störungen, dass sie der willentlichen Steuerung durch den Patienten nicht mehr oder nur zum Teil zugänglich sind.
Menschliches Erleben umfasst Emotionen (Gefühle) und Kognitionen (Denken, Aufmerksamkeit und Gedächtnis). Psychische Störungen betreffen diese Bereiche, und zwar entweder aufgrund seelischer Prozesse oder auch aufgrund neuropsychiatrischer, systemischer oder hirnorganischer Erkrankungen. Psychische Störungen können entweder den emotionalen oder den kognitiven Aspekt stärker beeinträchtigen oder in beiden Bereichen gleich stark ausgeprägt sein. Allerdings ist nicht jede Abweichung des emotionalen oder kognitiven Erlebens gleichzusetzen mit einer Störung mit Krankheitswert. Viele Menschen erleben über eine kurze Zeit leichte Stimmungsschwankungen, die sich von selbst zurückbilden und von den Betroffenen nicht als Krankheit erlebt werden. Auch gibt es Menschen, die unter einer schweren emotionalen Belastung depressive oder psychotische Episoden erleben und anschließend psychisch stabil weiterleben.[1] Grundsätzlich ist der Krankheitsbegriff in der Medizin unscharf definiert. Neben einer objektiv feststellbaren Abweichung von einer zuvor definierten Norm spielt daher das individuelle bzw. subjektiv erlebte Leid des Betroffenen eine Rolle.[2]
Gerade für die Beurteilung psychischer Störungen sind die Begriffe Norm, Objektivität und Subjektivität eine wissenschaftlich schwierige Fragestellung. Psychisches Verhalten mag oberflächlich gesehen noch einer echten Objektivierung zugänglich sein, jedoch resultiert es häufig aus einem inneren (also subjektiven) Erleben, über das man nur durch die Auskunft des Betroffenen Kenntnis haben kann. Dessen ungeachtet gibt es jedoch recht charakteristische Symptome, die von Untersuchern in hoher Übereinstimmung festgestellt, objektiviert und psychopathologisch zugeordnet werden können, insbesondere aus dem Bereich der inhaltlichen Denkstörungen, der Störungen des Ich-Erlebens und der Wahrnehmungsstörungen.
Grundsätzliche Erwägungen
In der traditionellen Psychiatrie, deren Wurzeln seit Wilhelm Griesinger (1817–1868) vorwiegend biologischer Natur sind, steht der Versuch einer Objektivierung psychischer Symptome im Sinne des Abweichens von der Norm und der Vergleich zu bereits bekannten Hirnerkrankungen im Vordergrund der Klassifikationsversuche. Hier werden die psychischen Störungen im Sinne eines triadischen Systems verstanden: Einerseits kann eine psychische Störung Ausdruck einer nachweisbaren körperlichen Störung sein (z.B. toxisch bedingte Halluzinationen).[3] Andererseits kann eine Störung von der Symptomatik her sehr an eine körperliche Störung erinnern, ohne dass dies jedoch bisher nachzuweisen wäre: endogene, z.B. schizophrene Psychosen (siehe auch Schizophrenie). Hinzu kommen psychische Störungen, die nur in der Intensität des Erlebens von der Norm abweichen, die also wahrscheinlich kein organisches Korrelat haben und als überdurchschnittlich stark abweichende Variationen des menschlichen Seelenlebens zu verstehen sind.[4] Die heutige Medizin schreibt psychischen Störungen, die nicht auf eine klar benennbare organische Ursache zurückzuführen sind, keine spezifische Ursache zu. Stattdessen werden primär Symptomkonstellationen beschrieben, deren Ursachengefüge meist als multifaktoriell bezeichnet wird. Dieser Sichtweise, die dem heutigen Stand der Wissenschaft entspricht, entwickelt sich jedoch stetig weiter. Es ist davon auszugehen, dass sich dieses Verständnis sich infolge zukünftiger Forschungserkenntnissen noch fortentwickeln wird.[5]
Klassifikation
Da das Verständnis psychischer Störungen mit einer hohen Bandbreite an ursächlichen oder assoziativen Erklärungsansätzen einhergeht, sind die Versuche einer Ordnung dieser Störungen immer auch Abbild der vorherrschenden Vorstellungen gewesen. Bis heute sind daher die gängigen Klassifikationssysteme Ausdruck geistiger Strömungen der jeweiligen Zeit, von denen die Forschung maßgeblich geprägt wird.
Die Klassifikation psychischer Störungen war lange Zeit länderspezifisch sehr unterschiedlich und hing auch von psychologischen oder medizinischen Schulen ab. Bis heute werden einzelne Aspekte der Klassifikationsansätze kontrovers diskutiert. Die vorhandenen Systeme werden immer als vorläufiger gemeinsamer Nenner verstanden und stellen kaum endgültige Abgrenzungen im Sinne echter nosologischer Entitäten dar. Im Wesentlichen spielen heute zwei Diagnose- und Klassifikationsschemata eine Rolle in der klinischen Anwendung:
das weltweit in der Anwendung verbreitete ICD-10 der WHO
das besonders in der psychiatrischen und psychologischen Forschung gebräuchliche DSM-5 der American Psychiatric Association.
Während in früheren Fassungen der Klassifikationssysteme noch eine Einteilung der psychischen Störungen in neurotische und psychotische Störungen üblich war, wird in den aktuellen Fassungen auf diese Begriffe eher verzichtet. Das hängt u. a. mit den damit verbundenen auch eingangs angedeuteten Grundbegriffen zusammen, nach denen psychotische Störungen ursächlich als primär biologisch interpretiert wurden, neurotische Störungen demgegenüber für psychogen gehalten wurden.
Dennoch klingen diese Begriffe und ihre Implikationen aber noch an einigen Stellen durch. Damit sind aber heute keine ätiologischen Zuordnungen (ohne empirischen Beleg) mehr verbunden. Vielmehr dienen die Bezeichnungen einem gemeinsamen Verständnis im Sinne traditioneller Krankheitsdefinitionen (i. S. v. Begrifflichkeiten).
Insbesondere das DSM hat durch sein multiaxiales System der Beschaffenheit gestörter persönlicher Grundmerkmale (Persönlichkeitsstörungen und geistige Behinderungen) sowie den sozialen Rahmenbedingungen, den körperlichen Einschränkungen und den mit der psychischen Störung einhergehenden individuellen Einschränkungen mehr Raum im Sinne eines komplexeren Gesundheits- oder Krankheitsverständnisses gegeben.
ICD-10 Notation der F(00–99) Klasse: Psychische und Verhaltensstörungen
Jeder ICD-Klasse wird ein bis zu fünfstelliger Schlüssel zugeordnet. Die ersten drei Stellen ergeben eine grobe Bezeichnung der Diagnose („Dreisteller“). Psychische und Verhaltensstörungen werden nach ICD-10 in der F(00–99)-Klasse zusammengefasst.
Klassifikation nach ICD-10
F00-F09 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
F10-F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
F20-F29 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
F30-F39 Affektive Störungen
F40-F48 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
F50-F59 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
F60-F69 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
F70-F79 Intelligenzminderung
F80-F89 Entwicklungsstörungen
F90-F98 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
F99 Nicht näher bezeichnete psychische Störungen
ICD-10 online (WHO-Version 2013)
Verbreitung
Psychische Störungen sind weit verbreitet. Nach einer Studie der WHO leidet weltweit jeder vierte Arztbesucher daran. Deutsche Studien sprechen von ca. 8 Millionen Deutschen mit behandlungsbedürftigen psychischen Störungen. Die meisten würden jedoch nach einiger Zeit abklingen. Psychische Störungen gehören zu den häufigsten Beratungsanlässen in allgemeinmedizinischen Praxen.[6]
Psychische Störungen sind derzeit die vierthäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Rahmen der GKV. Seit 1991 stieg die Zahl der Krankheitstage durch psychische Störungen um etwa 33 Prozent. Dieser angeblich ansteigende Trend zu psychischen Erkrankungen ist in der Arbeitsunfähigkeitsstatistik seit deren Einführung im Jahre 1976 zu beobachten (Stand: 2006). Das spiegelt sich auch im stationären Bereich (Krankenhaus) wider: Seit 1986 stieg die Zahl der Krankenhausfälle von 3,8 Fällen je 1000 GKV-Versicherte auf 9,3 Fälle im Jahr 2005, was dem 2,5-fachen entspricht.[7]
Allerdings zeigt eine Studie der Universität Münster, dass es gegenwärtig kaum mehr Betroffene als vor 50 Jahren gibt. Dirk Richter hat mit weiteren Wissenschaftlern anhand von 44 Studien aus Westeuropa, Nordamerika und Australien die Häufigkeit psychischer Störungen erhoben. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter wie etwa Magersucht oder der Hyperkinetischen Störung gäbe es keinen Trend nach oben, lediglich Demenzen nehmen als Folge der steigenden Lebenserwartung in westlichen Gesellschaften zu. Rückläufig ist im Vergleich von 30 Jahren die Anzahl von Suiziden sowie der Alkohol- und Drogenkonsum. Vielmehr würden Diagnosen und Behandlungen verbessert sowie durch verstärkte Aufmerksamkeit Entstigmatisierungen gefördert, was zu einer höheren Akzeptanz von Psychotherapien führt. Wissenschaftler der Universität Dresden berechneten, dass etwa jeder vierte EU-Bürger innerhalb eines Jahres an einer psychische Erkrankung leidet und das Risiko im Verlauf des Lebens auf 50 Prozent steigt.[8]
Schwierig ist vor allem die Angabe einer Lebenszeitprävalenz. Hier würde es laut einer Studie aus dem Jahr 2014 durch die Einmaligkeit der Befragung zu einer starken Unterschätzung der Inzidenz kommen, da im frühen Erwachsenenalter erlebte psychische Erkrankungen für viele nicht mehr erinnerlich seien.[9]
Behandlung
Psychische Störungen werden von Ärzten und Psychotherapeuten behandelt. Der Einsatz von Psychopharmaka und Psychotherapie gilt als Standard, wobei deren jeweilige Bedeutung für die Behandlung von der konkreten Erkrankung abhängt. Ergänzend können Psychoedukation, Ergotherapie und andere Verfahren zum Einsatz kommen. Für den Behandlungserfolg bedeutsam ist auch, dem Patienten das Gefühl der Stigmatisierung zu nehmen. Auch das Wechselspiel zwischen dem Kranken und seiner Umwelt kann von Bedeutung sein, sodass bei einer Behandlung die Umwelt des Kranken mit einbezogen werden kann.[10]
Viele psychische Erkrankungen sind heutzutage gut behandelbar. Sowohl Psychotherapie als auch Psychopharmaka sind wissenschaftlich fundierte Mittel zur Behandlung psychischer Erkrankungen. Bei Störungen, die einen Wert von 40 auf der GAF Skala nicht unterschreiten, kann Soziotherapie begleitend angewendet werden.
Zwangsbehandlung
Menschen mit schweren psychischen Störungen und einer fehlenden Einsicht über die eigene Behandlungsnotwendigkeit können auch gegen ihren Willen einer Behandlung zugeführt werden, wenn sie aufgrund der Erkrankung andere oder sich selbst gefährden. Die Behandlung erfolgt in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung. Die Regelungen zur Akuteinweisung sind landesrechtlich festgelegt. Ohne zusätzliche richterliche Anordnung darf eine solche Zwangsunterbringung längstens 24 Stunden betragen.
Zu längerdauernden Zwangsbehandlungen kann es in folgenden Zusammenhängen kommen:
Nach einer Straftat als Maßregel der Besserung und Sicherung (Maßregelvollzug, auch strafrechtliche Unterbringung genannt).
Als Unterbringung nach dem jeweiligen Unterbringungsgesetz (Psychisch-Kranken-Gesetz), das je nach Bundesland unterschiedlich gestaltet ist (sog. öffentlich-rechtliche Unterbringung).
Auf Anordnung eines rechtlichen Betreuers oder Bevollmächtigten nach § 1906 BGB (mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes). Die Zwangsbehandlung während einer genehmigten (zivilrechtlichen) Unterbringung ist nach Beschluss des BGH vom 1. Februar 2006 (BGH XII ZB 236/05) nur in sehr eingeschränktem Maße zulässig.[11]
„Aktionsbündnis Seelische Gesundheit“
Vor einigen Jahren wurde mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit das „Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit“ (ABSG) ins Leben gerufen. Zu den über 60 Mitgliedern des Bündnisses zählen die Selbsthilfe-Verbände sowie zahlreiche Vertreter aus den Bereichen Psychiatrie, Gesundheitsförderung und Politik, darunter die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde sowie der Verein Open the doors als Initiatoren des Netzwerks. Es hat die Ziele, verstärkt über psychische Erkrankungen aufzuklären und die Initiativen zur Förderung der seelischen Gesundheit zu vernetzen.
Das ABSG nutzt zum Beispiel den 10. Oktober, der ’internationale Tag der seelischen Gesundheit’ (1992 von der World Federation for Mental Health mit Unterstützung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ins Leben gerufen) für Informationstage, Aktionswochen und Veranstaltungen; diese sollen über Aspekte der Prävention und Therapie psychischer Erkrankungen informieren und auf die Belange psychisch erkrankter Menschen aufmerksam machen.[12]
Volkswirtschaftliche Kosten
Depressionen, Alkoholerkrankungen, bipolare Störungen und Schizophrenien zählen in Europa zu den häufigsten Erkrankungen.[13] Allerdings wurde dieses Problem erst in den letzten Jahren enttabuisiert und zunehmend in der Gesellschaft diskutiert. Laut WHO leidet gut ein Viertel der Weltbevölkerung einmal in ihrem Leben an einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung.[14] Eine Metaanalyse der TU Dresden geht sogar von einem Lebenszeitrisiko von mehr als 50 Prozent aus.[15] Rund zwölf Prozent der Fehltage bei den aktiv Berufstätigen gehen auf Erkrankungen der Psyche zurück.[16][17] Das entspricht einer Steigerung in den letzten 15 Jahren um 80 Prozent. Psychische Störungen sind eine wesentliche Ursache für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung.[7] Die wirtschaftlichen Belastungen durch diese Erkrankung sind wegen der Kombination aus hohem Verbreitungsgrad, frühem Einsetzen und oft ungünstigem, langem Krankheitsverlauf bedeutend. Die jährlichen Gesamtkosten wurden in Europa für das Jahr 2004 auf 240 Milliarden € geschätzt. Der größte Teil entfällt dabei auf die indirekten Kosten, die mit 132 Milliarden € beziffert werden können.[18] In Deutschland betrugen die Kosten für psychische und Verhaltensstörungen im Jahre 2002 280 Euro pro Einwohner, doch schon 2008 stieg diese Summe auf 350 Euro pro Einwohner.[19]
Siehe auch
Liste psychischer Störungen
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