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Was sind oder besser waren Ministeriale?

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Beitrag  Andy Sa Jul 05, 2014 11:20 pm

Ein Ministeriale (mittellateinisch, zu lateinisch ministerialis; Plural: die Ministerialen) ist ein im (ursprünglich antiken kaiserlichen) Dienst stehender Beamter. Im Frühmittelalter waren sie zunächst auf lokaler Ebene ab dem 11. Jahrhundert als unfreie Verwalter für Königsgüter und Klöster und ab dem 12. Jahrhundert auch für den höheren Adel tätig. Im 13. Jahrhundert bildete sich aus dieser ursprünglich unfreien Schicht der Stand des niederen oder ritterbürtigen Adels heraus.

Max Weber bezeichnet in seinem Hauptwerk Wirtschaft und Gesellschaft Ministeriale als haushörige, also unfreie Hausbeamte, im Gegensatz zu freien Beamten, deren Ernennung auf einem Kontrakt beruht und durch freie Auslese zustande kommt.[1]

Begriffsgeschichte

Schon in der Antike tauchte der Begriff der „ministeriales“ auf. Im römischen Kaiserreich bezeichnete er freie Palastbedienstete, deren primäre Aufgabe die Verpflegung des Hofes war. Auch besaß diese Gruppe einen rechtlichen Sonderstatus und zudem die Möglichkeit, durch genügende Qualifikation und Tüchtigkeit in höhere Ämter aufzusteigen.

Dennoch unterlag der Begriff einem ständigen örtlichen und zeitlichen Wandel und Austausch mit anderen Bezeichnungen. So sind „servus“ (Sklave) oder „servientes“ (Diener) die am häufigsten auftauchenden Begriffe, die man als Synonym für den Begriff „ministeriales“ und die damit verbundenen Aufgaben verwendete.[2] Im 7. Jahrhundert tauchte im Merowingischen Reich die Bezeichnung „ministeriales“ für höhergestelltes, aber höriges Hofgesinde auf. Dies blieb bis in die Zeit der Karolingerdynastie hinein so – erst hier lässt sich der Begriff „ministerialis“ grob definieren als Inhaber eines Amtes oder Aufgabenbereiches, eines „ministerium“.

Erst im 11. Jahrhundert, in dem sich die Ministerialen begannen auszubreiten, sollte sich der Begriff als endgültige Bezeichnung für eine privilegierte Gruppe unfreier Dienstmannschaften durchsetzen. Im 12. Jahrhundert durften sich die Ministerialen mit dem Titel „milites“, also Ritter, bezeichnen, der bis dahin dem niederen und höheren Adel vorbehalten war.

Heute wird in der historischen Forschung deutlich zwischen Ministerialen des Königs (Reichsministerialen), der Kirche und des höheren Adels unterschieden. Diese soziale und rechtliche Differenzierung besitzt aber keine systematische Begrifflichkeit in den mittelalterlichen Quellen.
Geschichte

Ministerialen waren im Heiligen Römischen Reich eine Oberschicht ursprünglich unfreier „Dienstmannen“ (Dienstleute) im Hof-, Verwaltungs- und Kriegsdienst. Sie wurden von ihrem Grundherrn mit einer besonderen Funktion betraut, wie etwa der Leitung eines Hofes, der Führung der Finanzen (Kanzlei) oder der Leitung verschiedenster Besitzungen, etwa als Burgmannen. Ministerialen waren also oft ursprünglich Hörige aus der Schicht des Bauernstandes.
Entstehung des Ministerialitätssystems

Ihren Ursprung hat die Ministerialität in dem Bestreben der lokalen Machthaber zur intensiven Durchdringung, also Organisation und Kontrolle ihres eigenen Herrschaftsbereiches.

Im 11. Jahrhundert sorgten verschiedene Faktoren, wie etwa Bevölkerungswachstum, für Veränderungen in den wirtschaftlichen Strukturen[3] und das Bestreben der lokalen Machthaber, der Grundherren, Bischöfe oder Äbte, ihre Territorien intensiv herrschaftlich zu durchdringen, führte dazu, dass eine breiter gefächerte Funktionsausweitung innerhalb der Administration nötig waren. Dies bedeutete, dass Zugehörige der „familia“ des jeweiligen Grundherrschaftsverbandes, die sich durch besondere Fähigkeiten, Tüchtigkeit und Loyalität gegenüber ihrem Herren auszeichneten, Aufgaben zugeteilt bekamen, die einen Aufstieg bedeuteten. So übernahmen sie z. B. die Verwaltung eines Gutes oder führten sogar die Kanzlei, also die Finanzverwaltung.
Entstehung der Ministerialität in Kirchen und Klöstern

Die Herausbildung des Ministerialitätssystems lässt sich zunächst am klarsten bei der Reichskirche nachvollziehen. Diese versuchte mit Hilfe abhängiger Amtsträger die Grund- und Stadtherrschaft des Adels zu beschneiden und die Entfremdung ihres eigenen Besitzes bzw. ihrer Rechte zu verhindern.[4]

Die Reichskirche profitierte hier auch davon, dass sich im 9. Jahrhundert Königsfreie in ihren Dienst stellten, um so dem vom König geforderten Kriegsdienst zu entkommen. Die Königsfreien wurden so zu Freien, die nun auf Klosterland existierten, jedoch von der Kirche abhängig und ihr zu Dienst verpflichtet waren. So stellten der Abt von St. Gallen und Reichenau sowie der Bischof von Konstanz 981–983 Otto II. 140 schwere Panzerreiter für seinen Italienzug zur Verfügung. Dies können nur ehemalige Königsfreie, die in die Dienstbarkeit der Kirche übertraten, oder ihr vom König bzw. Kaiser geschenkt wurden, gewesen sein – denn um 980 besaßen die drei Klöster kaum eine solche Anzahl von Vasallen.[5]

Auch eine Gruppe bäuerlicher Freier, die auf Königsfreie zurückzuführen sind,[6] nahmen von der Kirche Lehen auf, um ihren Besitz vergrößern zu können und gerieten so in deren Dienstbarkeit. Hierbei entstand in einem langen und keineswegs gradlinigen Prozess das System der „Dienstmannschaft“. Der Drang eine eigene Gruppe zu bilden wuchs, da der soziale Aufstieg das Selbstbewusstsein der Gruppe unterstützte. Ihre rechtliche Absicherung wurde der Ministerialität früh in Form eines Dienstrechtes zugestanden – ein Versuch, die wichtig gewordene, loyale und die kirchliche Autonomie sichernde Gruppe zu binden bzw. die Stellen in der Dienstmannschaft für andere attraktiv zu machen. Unsere erste Quelle zum Dienstrecht der Ministerialität, ist das Wormser Hofrecht.[7] Schon 1061/62 zeichnete sich dann im Bamberger Dienstrecht eine stärkere Formierung der Gruppe der Ministerialen ab.[8] Die Rechte der Ministerialen waren jedoch regional und auch funktional unterschiedlich, wenngleich auch versucht wurde eine homogene Rechtslage zu schaffen. Da das System effektiv war, begann sich das Prinzip der Ministerialität im Laufe des 11. Jahrhunderts schnell auch auf weltliche Herrschaftsformen zu übertragen, denn auch die weltlichen Herren erkannten den Nutzen der Ministerialen zur Festigung und Ausweitung ihrer Herrschaft.
Entstehung der Reichsministerialität

Die Reichsministerialen nehmen eine gesonderte Stellung ein. Sie unterstanden direkt dem König bzw. Kaiser des Heiligen Römischen Reichs, nahmen weitreichende, gehobene Verwaltungsaufgaben wahr und leisteten Kriegsdienst als schwere Panzerreiter. Es ist daher nur verständlich, dass sich die Reichsministerialität aus einem Stand rekrutieren musste, der über akzeptable Bildung zur Bewältigung von Verwaltungsaufgaben, über Kenntnisse höfischen Lebens und/oder Erfahrung in Kampf verfügte.

Die Lösung lag in der Verpflichtung von ehemaligen, mehr oder minder selbstständig gewordenen Königsfreien oder Königszinsern, den „liberi“. Diese stellten eine besondere Gruppe dar. Sie bestand aus Freien, die jedoch auf Königsgut ansässig und deshalb in ihrer Verfügung über ihr Eigentum eingeschränkt waren und Verpflichtungen gegenüber dem König erfüllen mussten. Zum einen waren sie zum Militärdienst verpflichtet, zum anderen mussten sie regelmäßig Abgaben leisten, den Königszins. Sie waren vor allem in der karolingischen Zeit von Bedeutung. Sie leisteten Kriegsdienst und andere militärische Aufgaben, wie Botendienste oder Geleitschutz. Viele von ihnen wandelten jedoch ihren Status. Urkunden und Kapitularien belegen, dass ein nicht zu unterschätzender Teil von ihnen sich der Kirche oder weltlichen Herren ergab, um so dem Kriegsdienst zu entfliehen.[9] Teilweise schenkte der König die Königsfreien sogar der Kirche, bestand aber auf der weiteren Erfüllung der Pflichten, die jedoch oft in Vergessenheit gerieten. Auch lässt sich feststellen, dass seit Ende des 9. Jahrhunderts manche weltlichen Herren Kriegsdienste von einer Gruppe erfüllt bekamen, deren Dienste nicht auf Lehen oder Unfreiheit beruhten, sondern vielmehr auf älteren Verpflichtungen, die einst dem König zu leisten waren. Diese Gruppe bildet die unmittelbaren Vorgänger der Ministerialen.

Auch die Oberschicht der bäuerlichen Freien, die zinspflichtig waren und gutsherrlich leben konnten, war für den König attraktiv, um als Reichsministerialen zu dienen. Sie bildeten die Unterschicht des damaligen Adels und heirateten zu späterer Zeit freiwillig in die Unfreiheit der Ministerialität ein, um deren Vorteile genießen zu können.

Ein nicht zu vernachlässigender und großer Teil der Reichsministerialität rekrutierte sich zudem aus der hohen Anzahl kleiner, ursprünglich freier Ritter, die im 11. Jahrhundert begannen, sich freiwillig in die Ministerialität zu ergeben und im 12. und 13. Jahrhundert verstärkt in diese übergingen. Dieser Prozess war von großer Bedeutung für die Rekrutierung der Reichsministerialität, Josef Fleckenstein spricht sogar von einer „Verritterlichung des Hofes“ im 12. und 13. Jahrhundert.[10] Die Theorie der Königsfreien als Vorgänger der Ministerialen wird durch das Faktum unterstützt, dass große Teile der Ministerialen zugleich auch über freien Besitz verfügten und der Stammsitz, von dem sich ihr Name ableitet, meist zu diesem freien Besitz gehörte – so etwa in Niedersachsen und Ostfranken oft zu beobachten.[11] Genannte waren demnach zunächst frei und haben sich in Unfreiheit begeben.

Dass diese Entwicklung der Reichsministerialität erst später einsetzte als auf kirchlicher Ebene, ist damit zu erklären, dass die Königsfreien zunächst noch ihren Dienst für den König oder Kaiser leisteten. Mit zunehmender Zeit jedoch wurde diese Gruppe zum einen zu selbstständig und verweigerte die Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem König sowie die Anerkennung seiner Verfügungsgewalt über ihre Güter, zum anderen waren sie in ihrer Kriegsführung zu schwach, um mit der Entwicklung der fürstlichen Vasallenheere Schritt zu halten. Aus diesem Grunde wurde ein Teil von ihnen umstrukturiert und in die Reichsministerialität eingebunden. Dies diente dem König und stieß wohl auch auf den Zuspruch der betroffenen Königsfreien, die auf Vergrößerung ihres Besitzes, Reichtums und Einflusses hoffen konnten. Warum der König solche Verwaltungsaufgaben oft an Königszinser und nicht an Adlige vergab, deren Stand ja schon etabliert und gefestigt war, die über Reichtum und Bildung verfügten, hat seinen Grund in der Gegenleistung, die der Adel verlangte, nämlich der erblichen Vergabe von Land und Leuten, also von Lehen. Ein großer Teil des Königsgutes war so bereits verloren gegangen, da der Adel diese Lehen an sich zog und erblich machte. Das System der Ministerialität war, jedenfalls zunächst, ein willkommener Ersatz für dieses mitunter verlustreiche Lehnssystem[12].

Manchen der großen Reichsministerialen gelang es gleichwohl, sich das von ihnen administrierte Königsgut allmählich anzueignen und – wenn sie Glück oder zur rechten Zeit Beziehungen hatten – dann sogar als Eigengut, also nicht einmal Lehen, mitunter sogar mit Zustimmung der Wahlkönige des Spätmittelalters, die dringend auf potente Unterstützer angewiesen waren. So wurden manche von ihnen zu großen weltlichen Herren, wie etwa die von Hagen-Münzenberg oder die von Bolanden, einige wenige stiegen sogar bis in die spätere Reichsunmittelbarkeit des regierenden Hochadels auf, wie die Häuser Reuß, Erbach oder Waldburg.
Ministerialen im Hochmittelalter

Seit dem 11. Jahrhundert verstand man unter dem Begriff Ministerialen ritterlich lebende Dienstleute mit eigener oder delegierter Herrschaft sowie politischem Einfluss. Diesen erlangten sie unter anderem durch die Ausübung der Hofämter (Mundschenk, Truchsess, Kämmerer etc.). Waren Ministerialen zunächst meist nur Burgmannen auf den Burgen ihrer Herren gewesen, bauten sie sich seit dieser Zeit oft auch ihre eigenen Burgen (Ministerialenburgen), freilich bedurften sie zum Burgenbau der landesherrlichen Genehmigung. Die Ministerialenburgen zeichneten sich meist durch die Nähe von bäuerlichen Siedlungen und Dörfern aus. Ihre Lage war dabei in erster Linie von der jeweiligen topographischen Situation abhängig und sicherte oft auch das Territorium ihrer Herren, denen sie ihre Burgen auf Anfrage zu "öffnen" hatten. Jedoch gab es bis in das 12. Jahrhundert auch Dienstleute einzelner Grundherren, die nur auf Hofstellen (curtes) amteten, die unbefestigt waren.

Ministerialen wuchsen in niedrigere Verwaltungsdienste hinein und gleichzeitig auch in den Waffendienst. Als bewaffnete Reiter kamen sie, obwohl abhängig, der sozialen Stellung ihrer Herren bald näher als ihrem bäuerlichen Ursprung. Ihre allmähliche Standeserhöhung zum niederen Adel im Laufe des 13. Jahrhunderts bewirkten ihre Aufgaben, nicht ihre Herkunft. Damals wurden sie sogar lehnsfähig und ihre kampferprobtesten Mitglieder bildeten mit Angehörigen des älterern Adels die Ritterschaft.

Besonderes Ansehen genossen die in königlichen Diensten stehenden Reichsministerialen. Die Burgen bedeutender Ministerialadelsfamilien konnten sich hinsichtlich der repräsentativen Ausstattung, besonders in der Stauferzeit (1138 bis 1254), durchaus mit den sogenannten „Dynastenburgen“ ihrer Herren messen.

Mit dem zunehmenden Bedarf an Hof-, Verwaltungs- und Kriegsdiensten (etwa im Investiturstreit) sowie der Festlegung ihrer zunächst unbestimmten Pflichten und Rechte in salischer Zeit (1024–1125) wurden die Ministerialen ein neuer, vielfältig differenzierter Stand. Sie erhielten (nicht vererbbare) Dienstlehen und leisteten dafür, erst für geistliche Herren, dann für weltliche, ritterliche Dienste.

Seit König Konrad II. (1024–1039) wurden sie als Vögte oder Burggrafen und Landrichter zur Verwaltung des Reichsguts und, in den Landesherrschaften, der Landesgüter herangezogen; als Reichsministerialen stützten sie die salische und besonders die staufische Reichspolitik. Im 12. Jahrhundert setzte ein Angleichungsprozess an den Stand der Edelfreien (Vasallen) ein. Die Reste der Unfreiheit schwanden allmählich, die Dienstlehen wurden zu erblichen Lehen, auch weil häufig verarmte Edelfreie unter Vorbehalt ihrer Freiheitsrechte freiwillig in den Ministerialenstand übertraten. Da die Ministerialen seit dem 13./14. Jahrhundert im niederen Adel aufgegangen waren, bildeten sie seit Beginn des 15. Jahrhunderts den Kern des Ritterstandes. Der später so genannte Uradel, also die vor 1350 bzw. 1400 ritterbürtigen Familien, setzt sich aus den ursprünglich Edelfreien sowie (zum weitaus größeren Teil) aus den einstigen Ministerialengeschlechtern zusammen.

- Siehe auch: Münzstätte Colditz, Brakteatenzeit – Aufstieg des bis dahin unfreien Geschlechts derer von Colditz.
Bedeutende Ministerialen

Eike von Repgow (* ca. 1180; † ca. 1235) – Verfasser des Sachsenspiegels
Markward von Annweiler († 1202) – Reichstruchsess und Regent des Königreichs Sizilien
Heinrich von Kalden (* vor 1175; † nach 1208) – Reichshofmarschall
Konrad von Lützelhardt – Markgraf von Ancona
Kuno I. von Münzenberg († 1207) – Reichskämmerer
Diepold von Schweinspeunt († nach 1221) – Graf von Acerra und Herzog von Spoleto
Friedrich von Stade († 13. April 1135)
Rütger von der Horst (*1519; † 10. März 1582)
Konrad von Winterstetten († wahrscheinlich 1242/43), tritt seit 1220 als Reichsschenk auf, aus dem Hause Waldburg-Tanne
Eberhard von Tanne-Waldburg (1170–1234), erstmals 1225 Reichstruchsess genannt, von 1220–1225 Vormund und Ratgeber König Heinrich VII.
die Kuenringer

Quelle - Literatur & Einzelfälle
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