Die gute alte Mark
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Die gute alte Mark
Nun die jüngeren kennen sie gar nicht,die Nachkriegsgeneration kennt die damals eingeführte D-Mark noch und dabei ist die gute alte Mark viel älter,was die wenigsten wissen.
Nun dazu findet sich folgendes niedergeschrieben:
Die Mark (Mk oder ℳ, M in lateinischer Schreibschrift), inoffiziell auch als „Goldmark“ bezeichnet, war die Rechnungseinheit und das Hauptnominal der goldgedeckten Währung des Deutschen Kaiserreichs ab 1871 („Reichsgoldwährung“). Eine Mark entsprach 0,358423 g Feingold. Es wurden goldene Kurantmünzen zu 5, 10 und 20 Mark geprägt. Im engeren Wortsinn sind mit Goldmark nur diese Goldmünzen gemeint.
ℳ
Das Mark-Zeichen,
ein M in lateinischer
Schreibschrift
Der Name leitet sich von der ursprünglichen germanischen Gewichtseinheit Mark ab, der später auf die Mark als Währung vor allem im Bereich der norddeutschen Hansestädte überging (→ Mark Courant).
1 Mark von 1905 (Scheidemünze (!) in Silber)
1 Mark von 1905, Rückseite
Der Ausdruck „Goldmark“ entstand erst nach 1914 zur Unterscheidung gegenüber der durch Inflation entwerteten Papiermark und war namentlich ab 1923 auf Notgeldscheinen mit US-Dollar-Bezug sowie später im amtlichen Sprachgebrauch der Weimarer Republik gebräuchlich. Bis heute ist der Begriff besonders bei Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten üblich, die zeitliche Bezüge vor dem Datum 4. August 1914 haben. Gelegentlich wurde und wird in der Literatur schon ab 1871 von „Reichsmark“ gesprochen, und zwar im Sinne einer einheitlich im gesamten Deutschen Reich gültigen Mark-Währung, was hier jedoch nicht mit der späteren, ab 1924 offiziell eingeführten Reichsmark verwechselt werden sollte. Die Bezeichnung auf Anleihen und Aktien dieser Zeit lautete "Mark – Deutsche Reichswährung".
Allgemein
Vorgeschichte
In den Verhandlungen zum Dresdner Münzvertrag (unter dem Dach des Deutschen Zollvereins) machte im Juli 1838 Sachsen den Vorschlag, den dritten Teil des neuen sächsischen (= preußischen) Talers à zehn sächsische Neu-Groschen = 100 Neu-Pfennig zur neuen Vereinsmünze zu machen. Dies wurde aber von den anderen Taler- und Guldenländern abgelehnt, sodass es nur zum Beschluss kam, dass zwei Taler im preußischen 14-Taler-Münzfuß = 3½ süddeutsche Gulden im 24½ Guldenfuß als gemeinsame Vereinsmünze der „contrahierenden Staaten“ gelten sollte. Diese Vereinsmünze zu „2 Taler = 3½ Gulden“ war in jedem Zollvereins-Land gesetzlich gültig – unabhängig davon, wer der jeweilige Emittent der Vereinsmünze war. Diese Münzgleichwertigkeit übertrug sich in der Folge im praktischen Geldverkehr auch auf die einfachen Taler- und Guldenmünzen und deren Kurantteilstücke, obwohl diese nicht extra als „Vereinsmünze“ im Gepräge gekennzeichnet wurden.
Schwierig war es im kleinen Zahlungsverkehr mit dem unterschiedlichen Pfennig-, Kreuzer- und Groschen-Scheidegeld in der jeweiligen anderen landesspezifischen Umrechnung (Gulden- oder Talerland), sowie bei den teilweise noch gültigen älteren Regionalscheidemünzen, die teilweise noch vom Ende des 18. Jahrhunderts stammten. Diese waren – wenn auch zu reduzierten Kursen – im jeweiligen Land noch voll umlauffähig, meist sogar bis 1876. So nahmen beispielsweise ältere kupferne Einpfennigmünzen die Funktion von Hellermünzen wahr, da in vielen Guldenländern – außer Bayern bis 1856 – Halbpfennige oder Heller nicht mehr geprägt wurden. Die sprichwörtliche deutsche Münzverwirrung vor der Reichsgründung von 1871 bezieht sich grundsätzlich nur auf die Scheidemünzen. Ab 1839 wurden größere länderübergreifende kaufmännische Zahlungen grundsätzlich fast immer im einheitlich geltenden preußischen Taler- oder süddeutschen bzw. österreichischen Guldenfuß sowie etwas seltener im Hamburgischen bzw. Bremischen Münzfuß vorgenommen.
Es kam ab etwa 1840 beginnend zu einer langsamen Durchmischung der (groben) Taler- und Guldenmünzen in den angrenzenden Zollvereinsländern, was aber nicht immer für die Taler- und Guldenbanknoten sowie für ältere Scheidemünzen galt, die auf nun veralteten Münzfüßen beruhten. Für die Banknoten gab es teilweise Umlaufverbote außerhalb ihres Emissionslandes, nachdem einige kleinere private Notenbanken, auch Zettelbanken genannt, Banknoten gedruckt und innerhalb des Zollvereins in möglichst großer Entfernung von ihrem Stammsitz als Zahlungsmittel abgesetzt hatten, in der Hoffnung, sie würden dann nicht in Kurantgeld eingelöst. Die Banknoten Preußens (Preußische Bank) machten darin aber z. B. eine Ausnahme, da sie auch außerhalb Preußens im Zollverein eine hohe Akzeptanz hatten. Es gab sogar das Kuriosum, dass im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt und im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha die Taler- und Guldenvereinswährung unter einem Regenten ursprünglich gleichzeitig – wenn auch in verschiedenen Landesteilen – umliefen.
Nach dem Wiener Münzvertrag von 1857 wurde dann offiziell der preußische Talermünzfuß in Form von eigenen Doppel (und Einfachtalermünzen) aber im jeweiligen landestypischen Design – auch in den Guldenländern (einschließlich Österreich und Liechtenstein) geprägt. Der Schritt zur „großdeutschen“ Münzeinheit war damit schon fast geschaffen, scheiterte dann aber am Deutschen Krieg 1866. Die 1857 geschaffene, gemeinsame goldene Vereinskrone setzte sich nicht als Basis einer Goldstandardwährung durch.
Auf dem Deutschen Handelstag 1869 forderte eine Denkschrift von Adolf Soetbeer, dass „eine einheitliche deutsche, dezimalgeteilte Währung in Mark und Pfennig“ als Quote einer „Landesgoldmünze“ geschaffen werden und diese dem Lateinischen Münzbund beitreten solle. Meter, Gramm (1 Neu-Pfund = 500 Gramm und 1 Neu-Zentner = 50 kg sowie 1 Tonne = 1000 kg) und Liter waren aus Frankreich durch Deutschland im Außenhandel und teilweise im Innenhandel schon übernommen worden. Der Deutsch-Französische Krieg 1870/71 verhinderte die Einführung eines „deutschen Francs“ jedoch, so dass dann die neue Währung „Mark“ ab 1871 wertmäßig auf dem Drittel des Zollvereinstalers beruhte.
Definition des Goldgehalts
Definition des rechnerischen Feingoldgehalts einer Mark Reichsgoldwährung orientierte sich einerseits an der Stückelung der gängigsten deutschen Silbermünzen der Zeit und andererseits am Wertverhältnis von Gold zu Silber, das um 1871 bei 1:15,5 stand. Ausgangspunkt für die Festlegung des Goldgehalts war der aus Silber bestehende Zoll-Vereinstaler. Ein Taler wog genau ein Lot. Ein Lot ist der 30. Teil eines Zollpfundes à 500 g („30-Taler-Fuß“). 3⅓ silberne Zoll-Vereinstaler entsprechen somit 55,5555 g Feinsilber. Geteilt durch 15,5 (Wertverhältnis Gold/Silber) ergibt sich der Goldgehalt des goldenen 10-Mark-Stücks zu 3,5842 g Feingold.
55,5555 g Feinsilber (= 3⅓ Taler) : 3,5842 g Feingold (= 10 Mark) = 15,5 : 1
Übergang zum Goldstandard
Mit der Einführung der Mark ging die vorherige Taler- und Guldenzollvereinswährung vom Silber- zum Goldstandard über.
Aufgrund des Vertrauens in die gesicherte Golddeckung der Währungen der führenden Industrieländer gab es um 1871 bis 1914 weitgehend feste Währungswechselkurse beim physischen Umwechseln der gewichtsmäßig vollwertigen Goldmünzen, die auf der jeweiligen gesetzlichen Goldparität zueinander beruhten. Das Vertrauen in die Golddeckung übertrug sich auch auf die Banknoten und Girokonten führender Handelshäuser und Industrieunternehmen der Hauptindustrieländer im kommerziellen Handel miteinander. Man konnte damals schon fast von einer einheitlichen (Gold-)Weltwährung sprechen. Beispiele für die auf der Goldparität beruhenden nominalen Umwechselkurse sind unten angegeben und kursiv sind die realen maximalen Schwankungsbreiten auf ausländischen Börsenplätzen für die Mark im Jahre 1913 dargestellt:
1 Franken bzw. Franc, Lira, Drachme, Lew, Leu, Peseta, Dinar, Markka der lateinischen Münzunion und assoziierter Länder = 0,81 M (Paris 1913: 0,80825 … 0,81450 M)
1 Pfund Sterling (Sovereign) = 20,43 M (London 1913: 20,410 … 20,545 M)
1 Österreichisch-ungarische Goldkrone = 0,85 M (Wien 1913: 0,84300 … 0,85025 M)
5 (Gold-)Rubel = 20 Franken = 16,20 M
1 US-Dollar = 4,19 M (New York 1913: 4,1875 … 4,2200 M)
1 Dänische Krone = 1 Norwegische Krone = 1 Schwedische Krone = 1,125 M
1 niederländischer Gulden = 1,69 M (Amsterdam 1913: 1,6880 … 1,6965 M)
1 Piaster oder 1 Qurusch = 5,715 M
Beim physischen Umwechseln der Scheidemünzen und Banknoten der als weniger solvent eingeschätzten Länder, wie beispielsweise Spanien, Bulgarien, Russland und später Griechenland, gab es im Vergleich zu den Goldmünzen dieser Länder geringe bis mittlere Kursabschläge – neben der zusätzlichen Wechselgebühr; man sprach dann z. B. entweder vom Gold-Rubel oder vom kursminderwertigen Papier- bzw. Silber-Rubel. Wurden größere Einzahlungen von ausländischen Goldmünzen in Deutschland bei der Reichsbank vorgenommen, gab es für jede Währung verschiedene festgelegte Goldaufkaufpreise je Münzart. Zusätzlich wurde der Nominalbetrag nachgewogen und ggf. der Nominalkurs, der auf der theoretischen Goldparität beruhte, nach unten abgewertet, was mit der Abnutzung der Goldmünzen begründet wurde. Währungen von Ländern mit reiner Papier- oder Silberwährung unterlagen dem Börsenkurs zu den Goldstandardländern.
Umrechnungshinweise (Kaufkraft) laut Hamburger Staatsarchiv und Statistischem Bundesamt (Quelle: Fredrik Matthaei):[1]
1 Goldmark (1873–1899) = 9,86 Euro
1 Goldmark (1900–1912) = 5,17 Euro
1 Goldmark (1913/14) = 4,87 Euro
1 Papiermark (1915) = 3,73 Euro
Anmerkung: Dem oben dargestellten Preisverfall der Goldmark von etwa 1:2,02 bis Kriegsbeginn (hier ausgedrückt in Euro) stehen die Preisreihen an realen Gütern und Dienstleistungen der Deutschen Konsumvereine und der von Jürgen Kuczynski entgegen, die nur etwa 1:1,45 von 1871 bis Juli 1914 entsprechen.
Geschichte
In Finnland galt schon seit 1864 1 Markka = 100 Penniä. Die Markka war ebenfalls goldgedeckt und in ihren Goldmünzen von 10 und 20 Markkaa an die Lateinische Münzunion angepasst und entsprach damit einem französischen Franc bzw. ¼ (Gold-)Rubel.
Die Mark in Gold als 20- und 10-Mark-Stück wurde mit dem Deutschen Münzgesetz vom 9. Juli 1873 in Verkehr gebracht, als Ersatz für die insgesamt acht Landeswährungen mit 119 verschiedenen Münzsorten wie Taler, Gulden, Kreuzer, etc. Ein silberner Vereinstaler entsprach, wie schon genannt, genau 3 Mark. Mit Ausnahme des bis 30. September 1907 gültigen einfachen Talers und des bis 31. Dezember 1900 gültigen österreichischen Zwei-Taler-Stückes, war die Mark in Gold ab 1. Januar 1876 einziges gesetzliches Zahlungsmittel, der doppelte Vereinstaler „deutschen Gepräges“ wurde am 15. November 1876 außer Kurs gesetzt. Da man bei der Außerkurssetzung des Zwei-Taler-Stückes versehentlich von „deutschem Gepräge“ gesprochen hat, blieb ausgerechnet das österreichische Zwei-Taler-Stück weiter gültig. Die österreichischen Ein- und Zwei-Taler-Stücke wurden am 1. Januar 1901 in Deutschland außer Kurs gesetzt.
Auch die in Hamburg und Lübeck umlaufenden, auf "Mark lübsch Courant" bzw. "Mark hamburgisch Courant" lautenden Silbermünzen wurden außer Kraft gesetzt eingezogen. Eine Mark Courant galt 11/5 Mark.
20 Mark Reichsgoldmünze
Erste Prägungen von Goldmünzen gab es bereits ab 1871 mit der preußischen 20-Mark-Ausgabe. Dazu wurde Gold aus den französischen Reparationen des Deutsch-Französischen Kriegs von 1870/1871 verwendet sowie Gold, das auf dem Londoner Edelmetallmarkt gegen Silber verrechnet wurde. Die Reichsbanknoten wurden erst ab 1. Januar 1910 gesetzliche Zahlungsmittel, d. h. mit „unbegrenztem schuldbefreienden Annahmezwang“ wie Goldmünzen „versehen“. Vorher brauchte also theoretisch niemand dieses Papiergeld anzunehmen. Ein begrenzter Annahmezwang bestand allerdings seit 1871 bei den silbernen Scheidemünzen bis zum Betrag von 20 Mark und den Pfennig-Münzen aus Kupfer- bzw. Kupfer-Nickel-Legierung bis 1 Mark. Für den Einzelhandel hatte dies freilich keine praktische Bedeutung und wurde auch nie so praktiziert.
Die bis 1907 kursierenden silbernen Vereinstaler wurden nach dem Konversationslexikon von Brockhaus aus dem Jahre 1906 immer noch als „Kurantmünzen“ (mit unbegrenztem Annahmezwang) bezeichnet, obwohl ihr innerer – im Vergleich zu 1871 – stark gefallener Silberwert sie schon längst als „Scheidemünzen“ auswies. Der innere Silbermetallwert der Taler war inzwischen von einstmals 3 Mark im Jahr 1871 bei einem Gold-/Silberwertverhältnis um 1905 von rund 1:34 auf 1,37 Mark mehr als halbiert worden, d. h., dass aus dem um 1871 anfänglichen Bimetallismus durch den Silberpreisverfall sich ein reiner Goldstandard entwickelte.
Das offizielle Inkrafttreten der neuen Reichswährung (Mark und Pfennig) wurde laut kaiserlicher Verordnung vom 22. September 1875 auf den 1. Januar 1876 festgelegt.
Bis teilweise 1878 kursierten aber noch parallel zur neuen Mark eine Vielzahl älterer Landesmünzen zu amtlich festgelegten Kursen, z. B. 1⁄6 Taler sächsisch (à 50 sächsische Neu-Pfennig) = 50 neue (Reichs-)Pfennig oder der einfache süddt. (Vereins-)Gulden, der 1,71 M galt und bis 31. Dezember 1875 im Umlauf war. Nacheinander wurde dann ab 1873 in verschiedenen Reichsgesetzen verkündet, alle vormaligen Landesmünzen sowie die französische Währung in den Reichslanden „Elsaß-Lothringen“ außer Kurs zu setzen sowie den Umlauf gültiger ausländischer Münzen im gesamten Reichsgebiet zu verbieten. Ab Mitte 1876 war die neue Reichswährung praktisch bis auf wenige Ausnahmen überall in Deutschland durchgesetzt worden. Übrig blieben nur die schon genannten Einfachtalermünzen im 30-Talerfuß und die älteren im 14-Talerfuß einschließlich der in freier Prägung bis zurück zum Jahr 1750 (!) als silberne „Kurantmünzen“. In den Festlegungen der Reichsbank gibt es darüber Anweisungen, dass die verschiedenen Talersorten in jeweils eigenen Münzgeldrollen einzuwickeln sind. Das österreichische Einfachtalerstück war auch im 30-Talerfuß der Jahre 1857…1867 bis 1900 als 3-Markstück in Deutschland gültig. Als bayerische Besonderheit blieben die alten 1-Heller-Münzen (1⁄8 Kreuzer) aus der vormaligen (Vereins-)Guldenwährung zum Wert von ½ Pfennig neuer Reichswährung wegen der Biersteuer noch geraume Zeit über 1878 in Bayern gültig. Die „Nichtaußerkurssetzung“ des bayerischen Hellers wurde ausdrücklich im Reichsgesetzblatt 31 vom 10. Dezember 1875 festgelegt. Der Umlauf der bayerischen Hellermünzen verlor sich dann in den 1880er Jahren, sodass kein späteres Gesetz zu ihrer Außerkurssetzung mehr erlassen wurde.
Die bayerischen Hellermünzen wurden spätestens zum 11. Oktober 1924 mit den Inkrafttreten des Münzgesetzes vom 30. August 1924 außer Kurs gesetzt, da mit diesem Gesetz auch alle nicht genannten früheren Münzen außer Kurs gesetzt wurden. Der Einzelhandel hat damals (1924) mit dem halben Pfennig gerechnet und hätte sich deshalb die Wiedereinführung des Hellers gewünscht, was aber unterblieb.
Grundsätzliches Finanzziel des neuen Kaiserreichs war es von Anfang an, das Goldgeld im Inland möglichst in den eigenen, staatlichen Kassen bzw. Reichsbankkassen zu halten und somit den Abfluss in die private Thesaurierung oder gar ins Ausland zu verhindern. Außerdem legten die Deckungsvorschriften für die Banknoten eine bestimmte Goldreserve fest. Ein Übergang zu einer reinen Goldkernwährung, die also keinen für jedermann sichtbaren Goldmünzenumlauf mehr hätte, wäre für die internationale Reputation der Mark zur damaligen Zeit schädlich gewesen.
Umrechnungen
Die Umrechnungskurse der wichtigsten vorgängigen Silbermünzen wurden im Münzgesetz vom 9. Juli 1873 (Art. 14, § 2) festgelegt. Grundsätzlich galt eine Umrechnung im Verhältnis des Feingewichts in Silber.
Vereinstaler – Gulden – Mark
Ab 24. Januar 1857 (siehe Wiener Münzvertrag) wurde aus einem Zollpfund Feinsilber (500 g) 30 Vereinstaler geprägt (30-Taler-Fuß). Es galten
30 Taler = 52½ Gulden = ein Pfund Fein
2 Taler = 3½ Gulden = 6 Mark
1 Taler = 3 Mark
1 Gulden = 1,71 Mark
Taler nach dem 14-Taler-Fuß
Ab 1750 wurden in Preußen aus der kölnischen Mark (Gewichtsmark zu 233,855 g Feinsilber) 14 Preußische Taler geprägt. Ab 30. Juli 1838 (siehe: Dresdner Münzvertrag) wurden aus der gleichen „feinen Mark“ 7 Doppeltaler (2 Taler) = 3½ Gulden geprägt und meistens mit beiden Währungen beschriftet.
7 Doppeltaler = 24½ Gulden = eine feine Mark
1 Doppeltaler = 3½ Gulden
Mark Lübscher und Hamburgischer Kuranzwährung
1 Mark Kurant = 11/5 Mark
Feingewicht-Vergleich
1 Taler im 14-Taler-Fuß: 16,704 g Feinsilber bei 22,272 g Rauhgewicht (Feingehalt 750 Tausendteile)
1 Taler im 30-Taler-Fuß: 16,667 g Feinsilber bei 18,519 g Rauhgewicht (Feingehalt 900 Tausendteile)
3 Mark-Stück (ab 1908 geprägt): 15,000 g Feinsilber bei 16,667 g Rauhgewicht (Feingehalt 900 Tausendteile)
Weiter geht es in Teil 2
Nun dazu findet sich folgendes niedergeschrieben:
Die Mark (Mk oder ℳ, M in lateinischer Schreibschrift), inoffiziell auch als „Goldmark“ bezeichnet, war die Rechnungseinheit und das Hauptnominal der goldgedeckten Währung des Deutschen Kaiserreichs ab 1871 („Reichsgoldwährung“). Eine Mark entsprach 0,358423 g Feingold. Es wurden goldene Kurantmünzen zu 5, 10 und 20 Mark geprägt. Im engeren Wortsinn sind mit Goldmark nur diese Goldmünzen gemeint.
ℳ
Das Mark-Zeichen,
ein M in lateinischer
Schreibschrift
Der Name leitet sich von der ursprünglichen germanischen Gewichtseinheit Mark ab, der später auf die Mark als Währung vor allem im Bereich der norddeutschen Hansestädte überging (→ Mark Courant).
1 Mark von 1905 (Scheidemünze (!) in Silber)
1 Mark von 1905, Rückseite
Der Ausdruck „Goldmark“ entstand erst nach 1914 zur Unterscheidung gegenüber der durch Inflation entwerteten Papiermark und war namentlich ab 1923 auf Notgeldscheinen mit US-Dollar-Bezug sowie später im amtlichen Sprachgebrauch der Weimarer Republik gebräuchlich. Bis heute ist der Begriff besonders bei Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten üblich, die zeitliche Bezüge vor dem Datum 4. August 1914 haben. Gelegentlich wurde und wird in der Literatur schon ab 1871 von „Reichsmark“ gesprochen, und zwar im Sinne einer einheitlich im gesamten Deutschen Reich gültigen Mark-Währung, was hier jedoch nicht mit der späteren, ab 1924 offiziell eingeführten Reichsmark verwechselt werden sollte. Die Bezeichnung auf Anleihen und Aktien dieser Zeit lautete "Mark – Deutsche Reichswährung".
Allgemein
Vorgeschichte
In den Verhandlungen zum Dresdner Münzvertrag (unter dem Dach des Deutschen Zollvereins) machte im Juli 1838 Sachsen den Vorschlag, den dritten Teil des neuen sächsischen (= preußischen) Talers à zehn sächsische Neu-Groschen = 100 Neu-Pfennig zur neuen Vereinsmünze zu machen. Dies wurde aber von den anderen Taler- und Guldenländern abgelehnt, sodass es nur zum Beschluss kam, dass zwei Taler im preußischen 14-Taler-Münzfuß = 3½ süddeutsche Gulden im 24½ Guldenfuß als gemeinsame Vereinsmünze der „contrahierenden Staaten“ gelten sollte. Diese Vereinsmünze zu „2 Taler = 3½ Gulden“ war in jedem Zollvereins-Land gesetzlich gültig – unabhängig davon, wer der jeweilige Emittent der Vereinsmünze war. Diese Münzgleichwertigkeit übertrug sich in der Folge im praktischen Geldverkehr auch auf die einfachen Taler- und Guldenmünzen und deren Kurantteilstücke, obwohl diese nicht extra als „Vereinsmünze“ im Gepräge gekennzeichnet wurden.
Schwierig war es im kleinen Zahlungsverkehr mit dem unterschiedlichen Pfennig-, Kreuzer- und Groschen-Scheidegeld in der jeweiligen anderen landesspezifischen Umrechnung (Gulden- oder Talerland), sowie bei den teilweise noch gültigen älteren Regionalscheidemünzen, die teilweise noch vom Ende des 18. Jahrhunderts stammten. Diese waren – wenn auch zu reduzierten Kursen – im jeweiligen Land noch voll umlauffähig, meist sogar bis 1876. So nahmen beispielsweise ältere kupferne Einpfennigmünzen die Funktion von Hellermünzen wahr, da in vielen Guldenländern – außer Bayern bis 1856 – Halbpfennige oder Heller nicht mehr geprägt wurden. Die sprichwörtliche deutsche Münzverwirrung vor der Reichsgründung von 1871 bezieht sich grundsätzlich nur auf die Scheidemünzen. Ab 1839 wurden größere länderübergreifende kaufmännische Zahlungen grundsätzlich fast immer im einheitlich geltenden preußischen Taler- oder süddeutschen bzw. österreichischen Guldenfuß sowie etwas seltener im Hamburgischen bzw. Bremischen Münzfuß vorgenommen.
Es kam ab etwa 1840 beginnend zu einer langsamen Durchmischung der (groben) Taler- und Guldenmünzen in den angrenzenden Zollvereinsländern, was aber nicht immer für die Taler- und Guldenbanknoten sowie für ältere Scheidemünzen galt, die auf nun veralteten Münzfüßen beruhten. Für die Banknoten gab es teilweise Umlaufverbote außerhalb ihres Emissionslandes, nachdem einige kleinere private Notenbanken, auch Zettelbanken genannt, Banknoten gedruckt und innerhalb des Zollvereins in möglichst großer Entfernung von ihrem Stammsitz als Zahlungsmittel abgesetzt hatten, in der Hoffnung, sie würden dann nicht in Kurantgeld eingelöst. Die Banknoten Preußens (Preußische Bank) machten darin aber z. B. eine Ausnahme, da sie auch außerhalb Preußens im Zollverein eine hohe Akzeptanz hatten. Es gab sogar das Kuriosum, dass im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt und im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha die Taler- und Guldenvereinswährung unter einem Regenten ursprünglich gleichzeitig – wenn auch in verschiedenen Landesteilen – umliefen.
Nach dem Wiener Münzvertrag von 1857 wurde dann offiziell der preußische Talermünzfuß in Form von eigenen Doppel (und Einfachtalermünzen) aber im jeweiligen landestypischen Design – auch in den Guldenländern (einschließlich Österreich und Liechtenstein) geprägt. Der Schritt zur „großdeutschen“ Münzeinheit war damit schon fast geschaffen, scheiterte dann aber am Deutschen Krieg 1866. Die 1857 geschaffene, gemeinsame goldene Vereinskrone setzte sich nicht als Basis einer Goldstandardwährung durch.
Auf dem Deutschen Handelstag 1869 forderte eine Denkschrift von Adolf Soetbeer, dass „eine einheitliche deutsche, dezimalgeteilte Währung in Mark und Pfennig“ als Quote einer „Landesgoldmünze“ geschaffen werden und diese dem Lateinischen Münzbund beitreten solle. Meter, Gramm (1 Neu-Pfund = 500 Gramm und 1 Neu-Zentner = 50 kg sowie 1 Tonne = 1000 kg) und Liter waren aus Frankreich durch Deutschland im Außenhandel und teilweise im Innenhandel schon übernommen worden. Der Deutsch-Französische Krieg 1870/71 verhinderte die Einführung eines „deutschen Francs“ jedoch, so dass dann die neue Währung „Mark“ ab 1871 wertmäßig auf dem Drittel des Zollvereinstalers beruhte.
Definition des Goldgehalts
Definition des rechnerischen Feingoldgehalts einer Mark Reichsgoldwährung orientierte sich einerseits an der Stückelung der gängigsten deutschen Silbermünzen der Zeit und andererseits am Wertverhältnis von Gold zu Silber, das um 1871 bei 1:15,5 stand. Ausgangspunkt für die Festlegung des Goldgehalts war der aus Silber bestehende Zoll-Vereinstaler. Ein Taler wog genau ein Lot. Ein Lot ist der 30. Teil eines Zollpfundes à 500 g („30-Taler-Fuß“). 3⅓ silberne Zoll-Vereinstaler entsprechen somit 55,5555 g Feinsilber. Geteilt durch 15,5 (Wertverhältnis Gold/Silber) ergibt sich der Goldgehalt des goldenen 10-Mark-Stücks zu 3,5842 g Feingold.
55,5555 g Feinsilber (= 3⅓ Taler) : 3,5842 g Feingold (= 10 Mark) = 15,5 : 1
Übergang zum Goldstandard
Mit der Einführung der Mark ging die vorherige Taler- und Guldenzollvereinswährung vom Silber- zum Goldstandard über.
Aufgrund des Vertrauens in die gesicherte Golddeckung der Währungen der führenden Industrieländer gab es um 1871 bis 1914 weitgehend feste Währungswechselkurse beim physischen Umwechseln der gewichtsmäßig vollwertigen Goldmünzen, die auf der jeweiligen gesetzlichen Goldparität zueinander beruhten. Das Vertrauen in die Golddeckung übertrug sich auch auf die Banknoten und Girokonten führender Handelshäuser und Industrieunternehmen der Hauptindustrieländer im kommerziellen Handel miteinander. Man konnte damals schon fast von einer einheitlichen (Gold-)Weltwährung sprechen. Beispiele für die auf der Goldparität beruhenden nominalen Umwechselkurse sind unten angegeben und kursiv sind die realen maximalen Schwankungsbreiten auf ausländischen Börsenplätzen für die Mark im Jahre 1913 dargestellt:
1 Franken bzw. Franc, Lira, Drachme, Lew, Leu, Peseta, Dinar, Markka der lateinischen Münzunion und assoziierter Länder = 0,81 M (Paris 1913: 0,80825 … 0,81450 M)
1 Pfund Sterling (Sovereign) = 20,43 M (London 1913: 20,410 … 20,545 M)
1 Österreichisch-ungarische Goldkrone = 0,85 M (Wien 1913: 0,84300 … 0,85025 M)
5 (Gold-)Rubel = 20 Franken = 16,20 M
1 US-Dollar = 4,19 M (New York 1913: 4,1875 … 4,2200 M)
1 Dänische Krone = 1 Norwegische Krone = 1 Schwedische Krone = 1,125 M
1 niederländischer Gulden = 1,69 M (Amsterdam 1913: 1,6880 … 1,6965 M)
1 Piaster oder 1 Qurusch = 5,715 M
Beim physischen Umwechseln der Scheidemünzen und Banknoten der als weniger solvent eingeschätzten Länder, wie beispielsweise Spanien, Bulgarien, Russland und später Griechenland, gab es im Vergleich zu den Goldmünzen dieser Länder geringe bis mittlere Kursabschläge – neben der zusätzlichen Wechselgebühr; man sprach dann z. B. entweder vom Gold-Rubel oder vom kursminderwertigen Papier- bzw. Silber-Rubel. Wurden größere Einzahlungen von ausländischen Goldmünzen in Deutschland bei der Reichsbank vorgenommen, gab es für jede Währung verschiedene festgelegte Goldaufkaufpreise je Münzart. Zusätzlich wurde der Nominalbetrag nachgewogen und ggf. der Nominalkurs, der auf der theoretischen Goldparität beruhte, nach unten abgewertet, was mit der Abnutzung der Goldmünzen begründet wurde. Währungen von Ländern mit reiner Papier- oder Silberwährung unterlagen dem Börsenkurs zu den Goldstandardländern.
Umrechnungshinweise (Kaufkraft) laut Hamburger Staatsarchiv und Statistischem Bundesamt (Quelle: Fredrik Matthaei):[1]
1 Goldmark (1873–1899) = 9,86 Euro
1 Goldmark (1900–1912) = 5,17 Euro
1 Goldmark (1913/14) = 4,87 Euro
1 Papiermark (1915) = 3,73 Euro
Anmerkung: Dem oben dargestellten Preisverfall der Goldmark von etwa 1:2,02 bis Kriegsbeginn (hier ausgedrückt in Euro) stehen die Preisreihen an realen Gütern und Dienstleistungen der Deutschen Konsumvereine und der von Jürgen Kuczynski entgegen, die nur etwa 1:1,45 von 1871 bis Juli 1914 entsprechen.
Geschichte
In Finnland galt schon seit 1864 1 Markka = 100 Penniä. Die Markka war ebenfalls goldgedeckt und in ihren Goldmünzen von 10 und 20 Markkaa an die Lateinische Münzunion angepasst und entsprach damit einem französischen Franc bzw. ¼ (Gold-)Rubel.
Die Mark in Gold als 20- und 10-Mark-Stück wurde mit dem Deutschen Münzgesetz vom 9. Juli 1873 in Verkehr gebracht, als Ersatz für die insgesamt acht Landeswährungen mit 119 verschiedenen Münzsorten wie Taler, Gulden, Kreuzer, etc. Ein silberner Vereinstaler entsprach, wie schon genannt, genau 3 Mark. Mit Ausnahme des bis 30. September 1907 gültigen einfachen Talers und des bis 31. Dezember 1900 gültigen österreichischen Zwei-Taler-Stückes, war die Mark in Gold ab 1. Januar 1876 einziges gesetzliches Zahlungsmittel, der doppelte Vereinstaler „deutschen Gepräges“ wurde am 15. November 1876 außer Kurs gesetzt. Da man bei der Außerkurssetzung des Zwei-Taler-Stückes versehentlich von „deutschem Gepräge“ gesprochen hat, blieb ausgerechnet das österreichische Zwei-Taler-Stück weiter gültig. Die österreichischen Ein- und Zwei-Taler-Stücke wurden am 1. Januar 1901 in Deutschland außer Kurs gesetzt.
Auch die in Hamburg und Lübeck umlaufenden, auf "Mark lübsch Courant" bzw. "Mark hamburgisch Courant" lautenden Silbermünzen wurden außer Kraft gesetzt eingezogen. Eine Mark Courant galt 11/5 Mark.
20 Mark Reichsgoldmünze
Erste Prägungen von Goldmünzen gab es bereits ab 1871 mit der preußischen 20-Mark-Ausgabe. Dazu wurde Gold aus den französischen Reparationen des Deutsch-Französischen Kriegs von 1870/1871 verwendet sowie Gold, das auf dem Londoner Edelmetallmarkt gegen Silber verrechnet wurde. Die Reichsbanknoten wurden erst ab 1. Januar 1910 gesetzliche Zahlungsmittel, d. h. mit „unbegrenztem schuldbefreienden Annahmezwang“ wie Goldmünzen „versehen“. Vorher brauchte also theoretisch niemand dieses Papiergeld anzunehmen. Ein begrenzter Annahmezwang bestand allerdings seit 1871 bei den silbernen Scheidemünzen bis zum Betrag von 20 Mark und den Pfennig-Münzen aus Kupfer- bzw. Kupfer-Nickel-Legierung bis 1 Mark. Für den Einzelhandel hatte dies freilich keine praktische Bedeutung und wurde auch nie so praktiziert.
Die bis 1907 kursierenden silbernen Vereinstaler wurden nach dem Konversationslexikon von Brockhaus aus dem Jahre 1906 immer noch als „Kurantmünzen“ (mit unbegrenztem Annahmezwang) bezeichnet, obwohl ihr innerer – im Vergleich zu 1871 – stark gefallener Silberwert sie schon längst als „Scheidemünzen“ auswies. Der innere Silbermetallwert der Taler war inzwischen von einstmals 3 Mark im Jahr 1871 bei einem Gold-/Silberwertverhältnis um 1905 von rund 1:34 auf 1,37 Mark mehr als halbiert worden, d. h., dass aus dem um 1871 anfänglichen Bimetallismus durch den Silberpreisverfall sich ein reiner Goldstandard entwickelte.
Das offizielle Inkrafttreten der neuen Reichswährung (Mark und Pfennig) wurde laut kaiserlicher Verordnung vom 22. September 1875 auf den 1. Januar 1876 festgelegt.
Bis teilweise 1878 kursierten aber noch parallel zur neuen Mark eine Vielzahl älterer Landesmünzen zu amtlich festgelegten Kursen, z. B. 1⁄6 Taler sächsisch (à 50 sächsische Neu-Pfennig) = 50 neue (Reichs-)Pfennig oder der einfache süddt. (Vereins-)Gulden, der 1,71 M galt und bis 31. Dezember 1875 im Umlauf war. Nacheinander wurde dann ab 1873 in verschiedenen Reichsgesetzen verkündet, alle vormaligen Landesmünzen sowie die französische Währung in den Reichslanden „Elsaß-Lothringen“ außer Kurs zu setzen sowie den Umlauf gültiger ausländischer Münzen im gesamten Reichsgebiet zu verbieten. Ab Mitte 1876 war die neue Reichswährung praktisch bis auf wenige Ausnahmen überall in Deutschland durchgesetzt worden. Übrig blieben nur die schon genannten Einfachtalermünzen im 30-Talerfuß und die älteren im 14-Talerfuß einschließlich der in freier Prägung bis zurück zum Jahr 1750 (!) als silberne „Kurantmünzen“. In den Festlegungen der Reichsbank gibt es darüber Anweisungen, dass die verschiedenen Talersorten in jeweils eigenen Münzgeldrollen einzuwickeln sind. Das österreichische Einfachtalerstück war auch im 30-Talerfuß der Jahre 1857…1867 bis 1900 als 3-Markstück in Deutschland gültig. Als bayerische Besonderheit blieben die alten 1-Heller-Münzen (1⁄8 Kreuzer) aus der vormaligen (Vereins-)Guldenwährung zum Wert von ½ Pfennig neuer Reichswährung wegen der Biersteuer noch geraume Zeit über 1878 in Bayern gültig. Die „Nichtaußerkurssetzung“ des bayerischen Hellers wurde ausdrücklich im Reichsgesetzblatt 31 vom 10. Dezember 1875 festgelegt. Der Umlauf der bayerischen Hellermünzen verlor sich dann in den 1880er Jahren, sodass kein späteres Gesetz zu ihrer Außerkurssetzung mehr erlassen wurde.
Die bayerischen Hellermünzen wurden spätestens zum 11. Oktober 1924 mit den Inkrafttreten des Münzgesetzes vom 30. August 1924 außer Kurs gesetzt, da mit diesem Gesetz auch alle nicht genannten früheren Münzen außer Kurs gesetzt wurden. Der Einzelhandel hat damals (1924) mit dem halben Pfennig gerechnet und hätte sich deshalb die Wiedereinführung des Hellers gewünscht, was aber unterblieb.
Grundsätzliches Finanzziel des neuen Kaiserreichs war es von Anfang an, das Goldgeld im Inland möglichst in den eigenen, staatlichen Kassen bzw. Reichsbankkassen zu halten und somit den Abfluss in die private Thesaurierung oder gar ins Ausland zu verhindern. Außerdem legten die Deckungsvorschriften für die Banknoten eine bestimmte Goldreserve fest. Ein Übergang zu einer reinen Goldkernwährung, die also keinen für jedermann sichtbaren Goldmünzenumlauf mehr hätte, wäre für die internationale Reputation der Mark zur damaligen Zeit schädlich gewesen.
Umrechnungen
Die Umrechnungskurse der wichtigsten vorgängigen Silbermünzen wurden im Münzgesetz vom 9. Juli 1873 (Art. 14, § 2) festgelegt. Grundsätzlich galt eine Umrechnung im Verhältnis des Feingewichts in Silber.
Vereinstaler – Gulden – Mark
Ab 24. Januar 1857 (siehe Wiener Münzvertrag) wurde aus einem Zollpfund Feinsilber (500 g) 30 Vereinstaler geprägt (30-Taler-Fuß). Es galten
30 Taler = 52½ Gulden = ein Pfund Fein
2 Taler = 3½ Gulden = 6 Mark
1 Taler = 3 Mark
1 Gulden = 1,71 Mark
Taler nach dem 14-Taler-Fuß
Ab 1750 wurden in Preußen aus der kölnischen Mark (Gewichtsmark zu 233,855 g Feinsilber) 14 Preußische Taler geprägt. Ab 30. Juli 1838 (siehe: Dresdner Münzvertrag) wurden aus der gleichen „feinen Mark“ 7 Doppeltaler (2 Taler) = 3½ Gulden geprägt und meistens mit beiden Währungen beschriftet.
7 Doppeltaler = 24½ Gulden = eine feine Mark
1 Doppeltaler = 3½ Gulden
Mark Lübscher und Hamburgischer Kuranzwährung
1 Mark Kurant = 11/5 Mark
Feingewicht-Vergleich
1 Taler im 14-Taler-Fuß: 16,704 g Feinsilber bei 22,272 g Rauhgewicht (Feingehalt 750 Tausendteile)
1 Taler im 30-Taler-Fuß: 16,667 g Feinsilber bei 18,519 g Rauhgewicht (Feingehalt 900 Tausendteile)
3 Mark-Stück (ab 1908 geprägt): 15,000 g Feinsilber bei 16,667 g Rauhgewicht (Feingehalt 900 Tausendteile)
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Teil 2
Natürlich konnte ein industrialisierter Staat nicht mit einer rein goldgedeckten Währung auskommen, so dass die Reichsbank, die Reichsschuldenverwaltung und einige weitere privilegierte Privatnotenbanken auch Banknoten ausgaben. Im übrigen hätte die gesamte verfügbare Goldmenge niemals ausgereicht, jedes gesetzliche Zahlungsmittel in Gold herzustellen. Die Banknoten der Reichsbank hatten Nominale von 20 Mark, 50 Mark, 100 Mark und 1000 Mark, die Reichskassenscheine der Reichsschuldenverwaltung Nominale in 5 Mark, 10 Mark, 20 Mark und 50 Mark bei relativ geringer Emissionszahl. Die Reichsbank war eine Zentralnotenbank, sie besaß gegenüber den „normalen“ Privatnotenbanken eine Reihe von Vorzugsrechten.
20 Mark, 19. Februar 1914
100 Mark – rotes Siegel, 21.April 1910
100 Mark – rotes Siegel, 21.April 1910
Geldscheine wurden bis 1914 und teilweise darüber hinaus nicht nur von der Reichsbank ausgegeben, sondern auch in den Ländern von anfangs 32 Privatnotenbanken (z. B. Sächsische Bank in Dresden, Bayerische Notenbank in München) sowie von der Reichsschuldenverwaltung als Reichskassenscheine und mit Kriegsbeginn von den sogenannten „Darlehnskassen“ als (uneinlösbare) Darlehnskassenscheine bezeichnet.
Reichs- und Privatbanknoten mussten mindestens zu einem Drittel mit Gold abgedeckt sein. Weiterhin reichten auch später neben diskontierten Wechseln auch Reichskassenscheine der Regierung dafür aus. Das bedeutete, dass Reichsbanknoten zumindest teilweise mit Reichskassenscheinen – also Papier mit Papier abgedeckt war.
Die Reichskassenscheine waren Staatspapiergeld ohne Zwangskurs und ursprünglich zur Ablösung der alten Länderbanknoten in Taler- bzw. Guldenwährung gedacht. Sie waren anfangs zu Zahlungen innerhalb der staatlichen Institutionen verwandt worden, gelangten aber später über die Beamtenbesoldungen in den allgemeinen Zahlungsverkehr und waren dann den Reichs- und Privatbanknoten praktisch eins zu eins gleichgestellt.
Da Reichskassenscheine beispielsweise bei Steuerzahlungen an den Staat in unbegrenzter Höhe angenommen wurden, erlangten sie Akzeptanz beim Publikum, obwohl kein Annahmezwang bestand. Das galt bei Reichs- und Privatbanknoten bei Zahlungen an den Staat „formal“ nicht, aber wurde nicht immer so gehandhabt.
Die Privatnotenbanken waren seit 1873 auf Banknoten mit einem Wert von mindestens 100 Mark festgelegt und mit dem Bankgesetz von 1875 mussten sie ihre Tätigkeit auf ihren jeweiligen Bundesstaat beschränken oder sich der Reichsbank unterordnen. Am 1. Januar 1939 verloren sie dann endgültig das Recht zur Ausgabe eigener Banknoten. Deutsche, unbeschädigte Privatbanknoten wurden allerdings bei den Kassen der Reichsbank meist auf Wunsch in Reichsbanknoten getauscht, da sie ja meist nur in Nähe der jeweiligen Privatbank vom Publikum akzeptiert wurden.
1000 Mark – rotes Siegel, 21. April 1910
100 Mark – grünes Siegel, Nachkriegsausgabe
100 Mark – grünes Siegel, Nachkriegsausgabe
1000 Mark – grünes Siegel, Nachkriegsausgabe
Waren ab 1871 bis etwa 1900 Goldmünzen noch relativ häufig und Banknoten dagegen eher selten im täglichen Umlauf anzutreffen, begann sich das, etwa ab 1906 durch die gleichzeitige Zunahme der von der Reichsbank in großer Menge emittierten Noten zu 20 und 50 Mark langsam zu verändern. Außerdem nahm die Geldschöpfung der Banken und der Verkehr von Giralgeld ungemein zu. (→ Fiat Money) Diese damals neuen Geldarten verdrängten zunehmend die Goldmünzen aus dem praktischen Zahlungsverkehr. Hatte man eine Wahl bei der Auswahl der Zahlungsmittel, wurde eher Papier-, Scheide- oder Giralgeld als „gutes“ Goldgeld ausgegeben (Greshamsches Gesetz). Die Goldmünzen wurden auch ab etwa 1910 zunehmend vom Publikum thesauriert. Ein Hintergedanke der Reichsbank, durch die Emission der kleinen Reichsbanknoten zu 20 und 50 Mark eher an die goldenen 20- und 10-Markstücke über den Geldumlauf zu kommen und sie so für den Reichskriegsschatz einzulagern, erfüllte sich nur teilweise. Trotzdem entsprachen die Noten einem allgemeinen Bedürfnis nach mittleren Zahlungsmitteln, den die bisherigen relativ geringen Emissionen an Reichskassenscheinen von 5 bis 50 Mark nicht abdecken konnten. Der allgemeine Zuwachs im Bruttosozialprodukt nahm diese Reichsbanknoten ohne wesentlichen Inflationsschub auf.
Alle Reichs- und Privatbanknoten (im Gegensatz zu den Reichskassen- und späteren Darlehnskassenscheinen) waren bis 1914 mit der Zusicherung versehen, sie jederzeit in gesetzliche Zahlungsmittel, also in Goldmünzen bzw. genauer nach Bankgesetz vom 14. März 1875, § 18, sie in „coursfähiges“ deutsches Geld umtauschen zu können. Auf zeitgenössischen österreichischen Banknoten beispielsweise versprach man diese in „Metallgeld“ auf Verlangen einzulösen.
Beispiel einer aufgedruckten Zusicherung: „100 Mark zahlt die Reichsbankhauptkasse ohne Legitimationsprüfung dem Einlieferer dieser Banknote“.
Das konnte praktisch allerdings neben Goldmünzen auch bis 1907 Vereinstaler, Scheidemünzen und eventuell auch Reichskassenscheine beim Umwechseln bedeuten. Eine ausdrückliche Einlöseverpflichtung für Reichsbanknoten nur in Goldmünzen ist in keinem zeitgenössischen Dokument zu finden. Nur für Scheidemünzen in Silber ab dem Mindestbetrag von 200 Mark oder Pfennigscheidemünzen ab 50 Mark gab es eine „Bekanntmachung“ des Reichskanzlers vom 19. Dezember 1875, dass dies in den Reichsbankhauptkassen in Berlin, Königsberg, Frankfurt und München auf Wunsch des Publikums zu erfolgen hätte. Ansonsten bekam man Goldmünzen nur auf ausdrückliches Verlangen am Kassenschalter – entsprechend der jeweiligen Kassenlage – bei den Banken und Sparkassen gegen Banknoten umgewechselt, ansonsten aus dem allgemeinen Geldumlauf. Bei der Erstemission von neuen Gold-, aber auch bei Silbermünzen bildeten sich schon damals lange Schlangen von Münzsammlern an den Kassenschaltern und man hatte dort eventuell die Chance, eine prägefrische Goldmünze gegen eine Banknote zum Kurs von eins zu eins zu erhalten. Schon 1893 gab es Klagen des Publikums wegen der relativ hohen Menge an umlaufenden Scheidemünzen, d. h. im Umkehrschluss, dass Goldmünzen offenbar im allgemeinen Zahlungsverkehr zu dieser Zeit nicht mehr allzu häufig waren, was zur Zeit um 1871 bis 1890 noch nicht so war.
Anmerkung zu 100 und 1000 Mark Reichsbanknoten: Reichsbanknoten mit grünem Reichsbanksiegel und Nummerndruck sind rückdatierte Noten, die nach einer Bekanntmachung vom 3. Dezember 1918 offenbar kurz nach Kriegsende gedruckt wurden. Nur Noten mit dem roten Siegel sind echte Vorkriegsausgaben.
Hier eine Literaturstelle zur Banknotenausfertigung mit grünem Reichsbanksiegel nach der unten genannten Literaturstelle von Jürgen Koppatz S. 45:
„[…] Ausfertigungen mit grünem Sbst., Kst. und grüner Ktz. wurde ab Anfang Dezember 1918 in den Umlauf gegeben. Das ist darin begründet, daß sich die deutsche Regierung im Waffenstillstandsvertrag vom 11. November 1918 verpflichten mußte, die in den westlichen Okkupationsgebieten in Umlauf gesetzten deutschen Geldscheine zum Vorkriegskurs einzulösen. Das betraf hauptsächlich die 1000-Mark-Banknoten. Spekulanten kauften die in Deutschland bereits stark entwerteten Scheine mit Agio auf und brachten sie nach Frankreich, Belgien und Luxemburg. Von dort wurden sie der deutschen Regierung zur Einlösung vorgelegt. Die Reichsbank zog deshalb vorübergehend die Banknoten mit roten Ausfertigungsmerkmalen zurück und gab solche mit grünen in den Umlauf.“
Ende der goldgedeckten Mark
Darlehenskassenschein zu 2 Mark
Bei Beginn des Ersten Weltkriegs wurde Anfang September 1914 mit der Ausgabe einer neuen Banknotenart, den Darlehnskassenscheinen der Reichsschuldenverwaltung, begonnen. Diese waren „uneinlösbar in Metallgeld“ und beruhten gedanklich darauf, dass der Staat anstelle von Gold jetzt auch auf Waren und Wertpapiere aus seinem Besitz Verpfändungen, sprich Darlehen, gewähren könne, was Darlehnskassen im Rahmen der Reichsbank zu überwachen hatten. Ab Anfang Juli 1914 ahnten aber schon viele Bürger den kommenden Krieg und begannen ihre Banknoten und Konten möglichst noch schnell in Gold- oder wenigstens in Silbermünzen bzw. Papiergeld umzuwechseln. So hatte die Reichsbank Anfang Juli 1914 bis zum 31. Juli, dem Tag der Erklärung des „Zustandes der drohenden Kriegsgefahr“, wo der Umtausch der Reichsbanknoten und Scheidemünzen in Gold- bzw. Silbergeld nahezu sofort eingestellt wurde, einen erheblichen Abfluss an diesem Münzgeld sowie auch an Banknoten zu verzeichnen. Besonders an den Tagen um den 31. Juli 1914 herum rufen Zeitungsartikel reichsweit dazu auf, dass die Bürger ihr Geld auf den Banken und Sparkassen nicht abheben sollten, da ihr Vermögen sicher sei, und betonen gleichzeitig die „Gleichwertigkeit“ der Goldmünzen mit den Reichsbanknoten und Reichskassenscheinen.
Das hinderte jedoch die Bürger offenbar nicht daran, trotzdem viele normale Sparkonten bei den Privatbanken aufzulösen sowie viele Privatkredite vorfristig zu kündigen und auf sofortige Rückzahlung der Restbeträge zu drängen. Mit dem bei den Banken abgehobenen Bargeldern wurden vielfach „Hamsterkäufe“ an Lebensmitteln und Gebrauchsgütern im Juli und August 1914 vorgenommen – was natürlich sofort Preiserhöhungen auslöste, sodass sich die Reichsregierung zusätzlich über Presseaufrufe propagandistisch und gesetzlich dagegen aussprach. Teilweise wollten auch die Händler im August beim Warenkauf mit größeren Papiergeldbeträgen kein Münzwechselgeld mehr rückgeben. Anfang August wurde auch noch offiziell der Umtausch ausländischer Banknoten, z. B. der russischen Rubelnoten, in Mark-Banknoten auf allen deutschen Banken eingestellt, sodass viele sich in Deutschland aufhaltende Ausländer keine deutschen Zahlungsmittel mehr erhielten und daher ihre Hotelkosten und sonstigen Aufwendungen nicht mehr begleichen konnten und somit erhebliche Schwierigkeiten mit ihrer Ausreise aus Deutschland bekamen.
Ganz erheblichen Einfluss hatte auch die „drohende Kriegsgefahr“, schon im Juni beginnend, auf den internationalen Wertpapierhandel, der weltweit massive Kursstürze aufwies und damit fast zum Stillstand kam, da die jeweiligen Kurszettel an den Börsen von Tag zu Tag immer weniger ausländische Wertpapier- und Devisenkurse auswiesen. Auch der internationale kommerzielle Zahlungsverkehr zwischen den ab August 1914 kriegführenden Staaten kam zum Stillstand, da wechselseitig nun keine Schulden mehr bedient wurden und ausländische Bankniederlassungen „feindlicher Länder“ in ihrem Zahlungsverkehr blockiert wurden und Warenexportverbote für „kriegswichtige“ Güter von den Regierungen gesetzlich ausgesprochen wurden.
Die deutsche „Einlösepflicht der Banknoten in Metallgeld“ sollte aber nur während der Zeitdauer des Krieges ausgesetzt bleiben und anschließend „nach dem gewonnenen Krieg“ wieder eingeführt werden. Tatsächlich wurde der freie Goldstandard in Deutschland nach 1918 endgültig abgeschafft. Am 31. Juli 1914 stellte die Reichsbank das Einwechseln von Banknoten und Scheidemünzen gegen Gold ein. Eine seit 13. Juli 1914 schon praktizierte „Aufhebung der Banknoteneinlösbarkeit“ der Reichsbank fand in einer Änderung des Münzgesetzes vom 4. August 1914 und weiterer finanzieller Kriegsgesetze ihren Niederschlag. Alle öffentlichen Kassen wurden von einer entsprechenden Einlösungspflicht per Gesetz entbunden. Das Münzgesetz sorgte für eine faktische Aufhebung des Goldgeldes.
Der Metallgeldabfluss des Julis und die beim Bürger thesaurierten Gold- und Silbermünzen sollten dann später durch die Aktion „Gold gab ich für Eisen“ und die Kriegsanleihen wieder hereingeholt werden, was beim Goldgeld aber nur teilweise gelang. Ab August 1914 gab es daher fast schlagartig auch keine silbernen Mark-Münzen mehr im Umlauf, sodass diesem Umstand mit eilig gedruckten Darlehnskassenscheinen zu 1 und 2 Mark begegnet wurde, die nicht für eine Einlösung in Metallgeld vorgesehen waren. Gegen Herbst 1914 und im Jahr 1915 tauchten jedoch mittlere Mengen an vorher durch die Bevölkerung thesaurierten Silberscheidemünzen wieder auf, als die „Siegeszuversicht“ staatlicherseits propagandistisch „glaubhaft“ versichert wurde, was sich auch an der anfangs regen Beteiligung bei der privaten und kommerziellen Zeichnung von Kriegsanleihen äußerte. Den Kriegsanleihen lag anfänglich neben der Beschaffung von Geldmitteln für die Kriegswirtschaft noch ein weiterer Hintergedanke zu Grunde – nämlich die Verminderung von frei verfügbaren Zahlungsmitteln bei der Bevölkerung zwecks Erschwerung des „Schwarzmarkthandels“, da das in den Kriegsanleihen angelegte Geld nicht mehr nachfragewirksam werden konnte. Als dann aber gegen Kriegsende um 1918 sogar die Pfennigmünzen aus Eisen und Aluminium knapp wurden, begann die große Zeit des „kleinen“ Städtenotgeldes, wo es sogar regionale 1-Pfennig-Scheine gab, die heute noch gern gesammelt werden.
Nach dem Staatsbankrott und der anschließenden Währungsreform vom November 1923 wurden die Goldmünzen des Kaiserreichs mit dem Gesetz vom 30. August 1924 ausdrücklich wieder als gesetzliches Zahlungsmittel im Rahmen der neuen Rentenmark bzw. Reichsmark zugelassen, da man sie offensichtlich wieder in die Zirkulation locken wollte. Staatlicherseits dachte man jedoch nie ernsthaft daran, wieder neue Goldmünzen ab 1924 prägen zu lassen. Man dachte aber daran, sie so besser einziehen zu können (Versailler Vertrag). Das gelang aber nicht. Sie blieben zwar formal gesetzliche Zahlungsmittel bis 1938, als die Regierung sie außer Kurs setzte und explizit vorschrieb, sie der Reichsbank zum Ankauf anzubieten, was mit Beginn des Zweiten Weltkriegs auch noch auf die silbernen 5- und 2-Reichsmarkstücke ausgedehnt wurde. Seit August 1914 waren Goldmünzen jedoch schon längst endgültig aus dem Geldumlauf verschwunden und wurden in vielen Familien – neben den Silbermünzen – als Erinnerung an eine bessere Zeit aufbewahrt.
Bewertung
Die Periode der „Goldmark“ von 1871 bis Ende Juli 1914 ist als relativ geldwertstabil im Vergleich zu heute einzuschätzen. Die relative Geldwertstabilität hatte ihre Ursache darin, dass eine Papiergeldinflationierung durch Golddeckungsvorschriften, die auch eingehalten wurden, anfangs durch den „Goldanker“ gebremst wurde. Durch die Kreditgeldschöpfung der Banken und die Buchgeldzunahme wurde dies jedoch ab ca. 1900 zunehmend unterlaufen. Andererseits hätte eine konsequente Einhaltung bzw. Übertragung des „Goldankers“ auch in Bezug auf die Geldschöpfung deflationistische Auswirkungen erzeugt, da die verfügbare Goldmünzmenge wesentlich langsamer als die anderen Waren- und Dienstleistungsmengen aufgrund der allgemeinen Industrialisierung anstieg. Von 1871 bis 1895 lag der gemittelte Inflationsindex bei allerdings relativ großen Preisschwankungen über diesen Zeitraum bei etwa Null Prozent, trotz Gründerzeitkrise. Erst ab 1896 bis 1914 stiegen die Preise langsam aber stetig an. Das hatte seine Ursache in den zunehmenden Monopol- und Trustbildungen, die mit Preisabsprachen von Industrie und Handel verbunden waren, sowie mit einer Reihe von Steuererhöhungen. Die militärische Aufrüstung Deutschlands führte zu mehreren Steuererhöhungen und der Einführung von Sondersteuern. Steuererhöhungen wurden auch genutzt, um die Zinsen auf die gestiegene Staatsverschuldung leichter aufzubringen. Schulden aus Anleihen und Schuldzinsaufwendungen für 1877: 16 Mio. / 2,3 Mio. M; für 1888: 721 Mio. / 28,7 Mio. M; für 1911: ca. 4 Mrd. / 171 Mio. M. Außerdem trat ab etwa 1900 eine große Nachfrage nach Rohstoffen auf dem Weltmarkt auf, die ihre Ursache in der allgemeinen Industrialisierung und in den Heeres- und Flottenaufrüstungen hatte.
Das Phänomen des Preisanstiegs insbesondere bei Lebensmitteln begann merklich um 1896. Die zeitgenössische Literatur versuchte, den Preisanstieg darauf zurückzuführen, dass die Nahrungsgüterproduktion mit dem kombinierten Effekt einer höheren Nachfrage der Bevölkerung nach Fleischwaren bei gleichzeitiger Bevölkerungsexplosion nicht mithalten könne. Einer anderen Theorie zufolge hatte die Goldproduktion stark zugenommen und damit auch der allgemeine Geldumlauf. Der sichtbare Umlauf von Goldmünzen hatte nach Einführung der kleinen Reichsbanknoten zu 20 und 50 Mark ab 1906 jedoch sogar abgenommen. Aus heutiger Sicht waren daran eher die Buchgeldzunahme, die an keinerlei Gold-Deckungsvorschriften gebunden war sowie die schon erwähnten Preisabsprachen und Steuererhöhungen schuld. Auch wurde die Bargeldmenge bei Scheidemünzen pro Einwohner in mehreren Gesetzesnovellen von 10 auf 20 Mark pro Einwohner erhöht, was ebenfalls die Nachfrage nach Gütern preistreibend erhöhte. Man kann allerdings auch sagen, dass der Anstieg des allgemeinen Lebensstandards breiter Kreise der Bevölkerung, der bis zum Ersten Weltkrieg zweifelsfrei stattfand, tendenziell die Inflation mitbeförderte.
Das schloss allerdings partielle bitterste Armut in der ländlichen Bevölkerung, z. B. in Mecklenburg, nicht aus, was zur Landflucht in die Großstädte bis hin zur Auswanderung aus Deutschland führte. Insgesamt wird in der Literatur nach Jürgen Kuczynski der Preisanstieg von 1871 bis 1914 in langen Preisvergleichsreihen von 100 auf ca. 145 % eingeschätzt. Dieser Preisanstieg war übrigens nicht nur auf Deutschland beschränkt. Er betraf auch solche Goldstandard-Länder wie Frankreich, Italien, Großbritannien sowie die USA bei ähnlichen Ursachen. In Frankreich und anderen Ländern drückten sich inflationäre Tendenzen dadurch aus, dass die 1- und 2-Centime-Münzen aus dem Umlauf trotz hoher Prägezahlen nach 1900 fast völlig verschwanden und viele Preise im Kleinhandel daher auf 5 Centimes aufgerundet wurden, was in Deutschland bei den 1- und 2-Pfennig-Münzen aber so nicht geschah. Überproportional stiegen in Deutschland die Lebensmittelpreise und das besonders bei Fleischwaren sowie die Mieten, aber auf der anderen Seite wurden Massenindustriewaren billiger. Man vergleiche nur den Preis eines Zinntellers von 1875 mit dem eines Porzellan- oder Emailletellers von 1910. In den Jahresberichten der deutschen Konsumvereine lässt sich das gut nachvollziehen. Dort wird regelrecht von einer „Teuerung“ ab etwa 1896 gesprochen, da die Preise in der Rezession nicht mehr fielen, sondern nur noch geringer als in der Konjunkturphase anstiegen.
Weiter geht es in Teil 3
20 Mark, 19. Februar 1914
100 Mark – rotes Siegel, 21.April 1910
100 Mark – rotes Siegel, 21.April 1910
Geldscheine wurden bis 1914 und teilweise darüber hinaus nicht nur von der Reichsbank ausgegeben, sondern auch in den Ländern von anfangs 32 Privatnotenbanken (z. B. Sächsische Bank in Dresden, Bayerische Notenbank in München) sowie von der Reichsschuldenverwaltung als Reichskassenscheine und mit Kriegsbeginn von den sogenannten „Darlehnskassen“ als (uneinlösbare) Darlehnskassenscheine bezeichnet.
Reichs- und Privatbanknoten mussten mindestens zu einem Drittel mit Gold abgedeckt sein. Weiterhin reichten auch später neben diskontierten Wechseln auch Reichskassenscheine der Regierung dafür aus. Das bedeutete, dass Reichsbanknoten zumindest teilweise mit Reichskassenscheinen – also Papier mit Papier abgedeckt war.
Die Reichskassenscheine waren Staatspapiergeld ohne Zwangskurs und ursprünglich zur Ablösung der alten Länderbanknoten in Taler- bzw. Guldenwährung gedacht. Sie waren anfangs zu Zahlungen innerhalb der staatlichen Institutionen verwandt worden, gelangten aber später über die Beamtenbesoldungen in den allgemeinen Zahlungsverkehr und waren dann den Reichs- und Privatbanknoten praktisch eins zu eins gleichgestellt.
Da Reichskassenscheine beispielsweise bei Steuerzahlungen an den Staat in unbegrenzter Höhe angenommen wurden, erlangten sie Akzeptanz beim Publikum, obwohl kein Annahmezwang bestand. Das galt bei Reichs- und Privatbanknoten bei Zahlungen an den Staat „formal“ nicht, aber wurde nicht immer so gehandhabt.
Die Privatnotenbanken waren seit 1873 auf Banknoten mit einem Wert von mindestens 100 Mark festgelegt und mit dem Bankgesetz von 1875 mussten sie ihre Tätigkeit auf ihren jeweiligen Bundesstaat beschränken oder sich der Reichsbank unterordnen. Am 1. Januar 1939 verloren sie dann endgültig das Recht zur Ausgabe eigener Banknoten. Deutsche, unbeschädigte Privatbanknoten wurden allerdings bei den Kassen der Reichsbank meist auf Wunsch in Reichsbanknoten getauscht, da sie ja meist nur in Nähe der jeweiligen Privatbank vom Publikum akzeptiert wurden.
1000 Mark – rotes Siegel, 21. April 1910
100 Mark – grünes Siegel, Nachkriegsausgabe
100 Mark – grünes Siegel, Nachkriegsausgabe
1000 Mark – grünes Siegel, Nachkriegsausgabe
Waren ab 1871 bis etwa 1900 Goldmünzen noch relativ häufig und Banknoten dagegen eher selten im täglichen Umlauf anzutreffen, begann sich das, etwa ab 1906 durch die gleichzeitige Zunahme der von der Reichsbank in großer Menge emittierten Noten zu 20 und 50 Mark langsam zu verändern. Außerdem nahm die Geldschöpfung der Banken und der Verkehr von Giralgeld ungemein zu. (→ Fiat Money) Diese damals neuen Geldarten verdrängten zunehmend die Goldmünzen aus dem praktischen Zahlungsverkehr. Hatte man eine Wahl bei der Auswahl der Zahlungsmittel, wurde eher Papier-, Scheide- oder Giralgeld als „gutes“ Goldgeld ausgegeben (Greshamsches Gesetz). Die Goldmünzen wurden auch ab etwa 1910 zunehmend vom Publikum thesauriert. Ein Hintergedanke der Reichsbank, durch die Emission der kleinen Reichsbanknoten zu 20 und 50 Mark eher an die goldenen 20- und 10-Markstücke über den Geldumlauf zu kommen und sie so für den Reichskriegsschatz einzulagern, erfüllte sich nur teilweise. Trotzdem entsprachen die Noten einem allgemeinen Bedürfnis nach mittleren Zahlungsmitteln, den die bisherigen relativ geringen Emissionen an Reichskassenscheinen von 5 bis 50 Mark nicht abdecken konnten. Der allgemeine Zuwachs im Bruttosozialprodukt nahm diese Reichsbanknoten ohne wesentlichen Inflationsschub auf.
Alle Reichs- und Privatbanknoten (im Gegensatz zu den Reichskassen- und späteren Darlehnskassenscheinen) waren bis 1914 mit der Zusicherung versehen, sie jederzeit in gesetzliche Zahlungsmittel, also in Goldmünzen bzw. genauer nach Bankgesetz vom 14. März 1875, § 18, sie in „coursfähiges“ deutsches Geld umtauschen zu können. Auf zeitgenössischen österreichischen Banknoten beispielsweise versprach man diese in „Metallgeld“ auf Verlangen einzulösen.
Beispiel einer aufgedruckten Zusicherung: „100 Mark zahlt die Reichsbankhauptkasse ohne Legitimationsprüfung dem Einlieferer dieser Banknote“.
Das konnte praktisch allerdings neben Goldmünzen auch bis 1907 Vereinstaler, Scheidemünzen und eventuell auch Reichskassenscheine beim Umwechseln bedeuten. Eine ausdrückliche Einlöseverpflichtung für Reichsbanknoten nur in Goldmünzen ist in keinem zeitgenössischen Dokument zu finden. Nur für Scheidemünzen in Silber ab dem Mindestbetrag von 200 Mark oder Pfennigscheidemünzen ab 50 Mark gab es eine „Bekanntmachung“ des Reichskanzlers vom 19. Dezember 1875, dass dies in den Reichsbankhauptkassen in Berlin, Königsberg, Frankfurt und München auf Wunsch des Publikums zu erfolgen hätte. Ansonsten bekam man Goldmünzen nur auf ausdrückliches Verlangen am Kassenschalter – entsprechend der jeweiligen Kassenlage – bei den Banken und Sparkassen gegen Banknoten umgewechselt, ansonsten aus dem allgemeinen Geldumlauf. Bei der Erstemission von neuen Gold-, aber auch bei Silbermünzen bildeten sich schon damals lange Schlangen von Münzsammlern an den Kassenschaltern und man hatte dort eventuell die Chance, eine prägefrische Goldmünze gegen eine Banknote zum Kurs von eins zu eins zu erhalten. Schon 1893 gab es Klagen des Publikums wegen der relativ hohen Menge an umlaufenden Scheidemünzen, d. h. im Umkehrschluss, dass Goldmünzen offenbar im allgemeinen Zahlungsverkehr zu dieser Zeit nicht mehr allzu häufig waren, was zur Zeit um 1871 bis 1890 noch nicht so war.
Anmerkung zu 100 und 1000 Mark Reichsbanknoten: Reichsbanknoten mit grünem Reichsbanksiegel und Nummerndruck sind rückdatierte Noten, die nach einer Bekanntmachung vom 3. Dezember 1918 offenbar kurz nach Kriegsende gedruckt wurden. Nur Noten mit dem roten Siegel sind echte Vorkriegsausgaben.
Hier eine Literaturstelle zur Banknotenausfertigung mit grünem Reichsbanksiegel nach der unten genannten Literaturstelle von Jürgen Koppatz S. 45:
„[…] Ausfertigungen mit grünem Sbst., Kst. und grüner Ktz. wurde ab Anfang Dezember 1918 in den Umlauf gegeben. Das ist darin begründet, daß sich die deutsche Regierung im Waffenstillstandsvertrag vom 11. November 1918 verpflichten mußte, die in den westlichen Okkupationsgebieten in Umlauf gesetzten deutschen Geldscheine zum Vorkriegskurs einzulösen. Das betraf hauptsächlich die 1000-Mark-Banknoten. Spekulanten kauften die in Deutschland bereits stark entwerteten Scheine mit Agio auf und brachten sie nach Frankreich, Belgien und Luxemburg. Von dort wurden sie der deutschen Regierung zur Einlösung vorgelegt. Die Reichsbank zog deshalb vorübergehend die Banknoten mit roten Ausfertigungsmerkmalen zurück und gab solche mit grünen in den Umlauf.“
Ende der goldgedeckten Mark
Darlehenskassenschein zu 2 Mark
Bei Beginn des Ersten Weltkriegs wurde Anfang September 1914 mit der Ausgabe einer neuen Banknotenart, den Darlehnskassenscheinen der Reichsschuldenverwaltung, begonnen. Diese waren „uneinlösbar in Metallgeld“ und beruhten gedanklich darauf, dass der Staat anstelle von Gold jetzt auch auf Waren und Wertpapiere aus seinem Besitz Verpfändungen, sprich Darlehen, gewähren könne, was Darlehnskassen im Rahmen der Reichsbank zu überwachen hatten. Ab Anfang Juli 1914 ahnten aber schon viele Bürger den kommenden Krieg und begannen ihre Banknoten und Konten möglichst noch schnell in Gold- oder wenigstens in Silbermünzen bzw. Papiergeld umzuwechseln. So hatte die Reichsbank Anfang Juli 1914 bis zum 31. Juli, dem Tag der Erklärung des „Zustandes der drohenden Kriegsgefahr“, wo der Umtausch der Reichsbanknoten und Scheidemünzen in Gold- bzw. Silbergeld nahezu sofort eingestellt wurde, einen erheblichen Abfluss an diesem Münzgeld sowie auch an Banknoten zu verzeichnen. Besonders an den Tagen um den 31. Juli 1914 herum rufen Zeitungsartikel reichsweit dazu auf, dass die Bürger ihr Geld auf den Banken und Sparkassen nicht abheben sollten, da ihr Vermögen sicher sei, und betonen gleichzeitig die „Gleichwertigkeit“ der Goldmünzen mit den Reichsbanknoten und Reichskassenscheinen.
Das hinderte jedoch die Bürger offenbar nicht daran, trotzdem viele normale Sparkonten bei den Privatbanken aufzulösen sowie viele Privatkredite vorfristig zu kündigen und auf sofortige Rückzahlung der Restbeträge zu drängen. Mit dem bei den Banken abgehobenen Bargeldern wurden vielfach „Hamsterkäufe“ an Lebensmitteln und Gebrauchsgütern im Juli und August 1914 vorgenommen – was natürlich sofort Preiserhöhungen auslöste, sodass sich die Reichsregierung zusätzlich über Presseaufrufe propagandistisch und gesetzlich dagegen aussprach. Teilweise wollten auch die Händler im August beim Warenkauf mit größeren Papiergeldbeträgen kein Münzwechselgeld mehr rückgeben. Anfang August wurde auch noch offiziell der Umtausch ausländischer Banknoten, z. B. der russischen Rubelnoten, in Mark-Banknoten auf allen deutschen Banken eingestellt, sodass viele sich in Deutschland aufhaltende Ausländer keine deutschen Zahlungsmittel mehr erhielten und daher ihre Hotelkosten und sonstigen Aufwendungen nicht mehr begleichen konnten und somit erhebliche Schwierigkeiten mit ihrer Ausreise aus Deutschland bekamen.
Ganz erheblichen Einfluss hatte auch die „drohende Kriegsgefahr“, schon im Juni beginnend, auf den internationalen Wertpapierhandel, der weltweit massive Kursstürze aufwies und damit fast zum Stillstand kam, da die jeweiligen Kurszettel an den Börsen von Tag zu Tag immer weniger ausländische Wertpapier- und Devisenkurse auswiesen. Auch der internationale kommerzielle Zahlungsverkehr zwischen den ab August 1914 kriegführenden Staaten kam zum Stillstand, da wechselseitig nun keine Schulden mehr bedient wurden und ausländische Bankniederlassungen „feindlicher Länder“ in ihrem Zahlungsverkehr blockiert wurden und Warenexportverbote für „kriegswichtige“ Güter von den Regierungen gesetzlich ausgesprochen wurden.
Die deutsche „Einlösepflicht der Banknoten in Metallgeld“ sollte aber nur während der Zeitdauer des Krieges ausgesetzt bleiben und anschließend „nach dem gewonnenen Krieg“ wieder eingeführt werden. Tatsächlich wurde der freie Goldstandard in Deutschland nach 1918 endgültig abgeschafft. Am 31. Juli 1914 stellte die Reichsbank das Einwechseln von Banknoten und Scheidemünzen gegen Gold ein. Eine seit 13. Juli 1914 schon praktizierte „Aufhebung der Banknoteneinlösbarkeit“ der Reichsbank fand in einer Änderung des Münzgesetzes vom 4. August 1914 und weiterer finanzieller Kriegsgesetze ihren Niederschlag. Alle öffentlichen Kassen wurden von einer entsprechenden Einlösungspflicht per Gesetz entbunden. Das Münzgesetz sorgte für eine faktische Aufhebung des Goldgeldes.
Der Metallgeldabfluss des Julis und die beim Bürger thesaurierten Gold- und Silbermünzen sollten dann später durch die Aktion „Gold gab ich für Eisen“ und die Kriegsanleihen wieder hereingeholt werden, was beim Goldgeld aber nur teilweise gelang. Ab August 1914 gab es daher fast schlagartig auch keine silbernen Mark-Münzen mehr im Umlauf, sodass diesem Umstand mit eilig gedruckten Darlehnskassenscheinen zu 1 und 2 Mark begegnet wurde, die nicht für eine Einlösung in Metallgeld vorgesehen waren. Gegen Herbst 1914 und im Jahr 1915 tauchten jedoch mittlere Mengen an vorher durch die Bevölkerung thesaurierten Silberscheidemünzen wieder auf, als die „Siegeszuversicht“ staatlicherseits propagandistisch „glaubhaft“ versichert wurde, was sich auch an der anfangs regen Beteiligung bei der privaten und kommerziellen Zeichnung von Kriegsanleihen äußerte. Den Kriegsanleihen lag anfänglich neben der Beschaffung von Geldmitteln für die Kriegswirtschaft noch ein weiterer Hintergedanke zu Grunde – nämlich die Verminderung von frei verfügbaren Zahlungsmitteln bei der Bevölkerung zwecks Erschwerung des „Schwarzmarkthandels“, da das in den Kriegsanleihen angelegte Geld nicht mehr nachfragewirksam werden konnte. Als dann aber gegen Kriegsende um 1918 sogar die Pfennigmünzen aus Eisen und Aluminium knapp wurden, begann die große Zeit des „kleinen“ Städtenotgeldes, wo es sogar regionale 1-Pfennig-Scheine gab, die heute noch gern gesammelt werden.
Nach dem Staatsbankrott und der anschließenden Währungsreform vom November 1923 wurden die Goldmünzen des Kaiserreichs mit dem Gesetz vom 30. August 1924 ausdrücklich wieder als gesetzliches Zahlungsmittel im Rahmen der neuen Rentenmark bzw. Reichsmark zugelassen, da man sie offensichtlich wieder in die Zirkulation locken wollte. Staatlicherseits dachte man jedoch nie ernsthaft daran, wieder neue Goldmünzen ab 1924 prägen zu lassen. Man dachte aber daran, sie so besser einziehen zu können (Versailler Vertrag). Das gelang aber nicht. Sie blieben zwar formal gesetzliche Zahlungsmittel bis 1938, als die Regierung sie außer Kurs setzte und explizit vorschrieb, sie der Reichsbank zum Ankauf anzubieten, was mit Beginn des Zweiten Weltkriegs auch noch auf die silbernen 5- und 2-Reichsmarkstücke ausgedehnt wurde. Seit August 1914 waren Goldmünzen jedoch schon längst endgültig aus dem Geldumlauf verschwunden und wurden in vielen Familien – neben den Silbermünzen – als Erinnerung an eine bessere Zeit aufbewahrt.
Bewertung
Die Periode der „Goldmark“ von 1871 bis Ende Juli 1914 ist als relativ geldwertstabil im Vergleich zu heute einzuschätzen. Die relative Geldwertstabilität hatte ihre Ursache darin, dass eine Papiergeldinflationierung durch Golddeckungsvorschriften, die auch eingehalten wurden, anfangs durch den „Goldanker“ gebremst wurde. Durch die Kreditgeldschöpfung der Banken und die Buchgeldzunahme wurde dies jedoch ab ca. 1900 zunehmend unterlaufen. Andererseits hätte eine konsequente Einhaltung bzw. Übertragung des „Goldankers“ auch in Bezug auf die Geldschöpfung deflationistische Auswirkungen erzeugt, da die verfügbare Goldmünzmenge wesentlich langsamer als die anderen Waren- und Dienstleistungsmengen aufgrund der allgemeinen Industrialisierung anstieg. Von 1871 bis 1895 lag der gemittelte Inflationsindex bei allerdings relativ großen Preisschwankungen über diesen Zeitraum bei etwa Null Prozent, trotz Gründerzeitkrise. Erst ab 1896 bis 1914 stiegen die Preise langsam aber stetig an. Das hatte seine Ursache in den zunehmenden Monopol- und Trustbildungen, die mit Preisabsprachen von Industrie und Handel verbunden waren, sowie mit einer Reihe von Steuererhöhungen. Die militärische Aufrüstung Deutschlands führte zu mehreren Steuererhöhungen und der Einführung von Sondersteuern. Steuererhöhungen wurden auch genutzt, um die Zinsen auf die gestiegene Staatsverschuldung leichter aufzubringen. Schulden aus Anleihen und Schuldzinsaufwendungen für 1877: 16 Mio. / 2,3 Mio. M; für 1888: 721 Mio. / 28,7 Mio. M; für 1911: ca. 4 Mrd. / 171 Mio. M. Außerdem trat ab etwa 1900 eine große Nachfrage nach Rohstoffen auf dem Weltmarkt auf, die ihre Ursache in der allgemeinen Industrialisierung und in den Heeres- und Flottenaufrüstungen hatte.
Das Phänomen des Preisanstiegs insbesondere bei Lebensmitteln begann merklich um 1896. Die zeitgenössische Literatur versuchte, den Preisanstieg darauf zurückzuführen, dass die Nahrungsgüterproduktion mit dem kombinierten Effekt einer höheren Nachfrage der Bevölkerung nach Fleischwaren bei gleichzeitiger Bevölkerungsexplosion nicht mithalten könne. Einer anderen Theorie zufolge hatte die Goldproduktion stark zugenommen und damit auch der allgemeine Geldumlauf. Der sichtbare Umlauf von Goldmünzen hatte nach Einführung der kleinen Reichsbanknoten zu 20 und 50 Mark ab 1906 jedoch sogar abgenommen. Aus heutiger Sicht waren daran eher die Buchgeldzunahme, die an keinerlei Gold-Deckungsvorschriften gebunden war sowie die schon erwähnten Preisabsprachen und Steuererhöhungen schuld. Auch wurde die Bargeldmenge bei Scheidemünzen pro Einwohner in mehreren Gesetzesnovellen von 10 auf 20 Mark pro Einwohner erhöht, was ebenfalls die Nachfrage nach Gütern preistreibend erhöhte. Man kann allerdings auch sagen, dass der Anstieg des allgemeinen Lebensstandards breiter Kreise der Bevölkerung, der bis zum Ersten Weltkrieg zweifelsfrei stattfand, tendenziell die Inflation mitbeförderte.
Das schloss allerdings partielle bitterste Armut in der ländlichen Bevölkerung, z. B. in Mecklenburg, nicht aus, was zur Landflucht in die Großstädte bis hin zur Auswanderung aus Deutschland führte. Insgesamt wird in der Literatur nach Jürgen Kuczynski der Preisanstieg von 1871 bis 1914 in langen Preisvergleichsreihen von 100 auf ca. 145 % eingeschätzt. Dieser Preisanstieg war übrigens nicht nur auf Deutschland beschränkt. Er betraf auch solche Goldstandard-Länder wie Frankreich, Italien, Großbritannien sowie die USA bei ähnlichen Ursachen. In Frankreich und anderen Ländern drückten sich inflationäre Tendenzen dadurch aus, dass die 1- und 2-Centime-Münzen aus dem Umlauf trotz hoher Prägezahlen nach 1900 fast völlig verschwanden und viele Preise im Kleinhandel daher auf 5 Centimes aufgerundet wurden, was in Deutschland bei den 1- und 2-Pfennig-Münzen aber so nicht geschah. Überproportional stiegen in Deutschland die Lebensmittelpreise und das besonders bei Fleischwaren sowie die Mieten, aber auf der anderen Seite wurden Massenindustriewaren billiger. Man vergleiche nur den Preis eines Zinntellers von 1875 mit dem eines Porzellan- oder Emailletellers von 1910. In den Jahresberichten der deutschen Konsumvereine lässt sich das gut nachvollziehen. Dort wird regelrecht von einer „Teuerung“ ab etwa 1896 gesprochen, da die Preise in der Rezession nicht mehr fielen, sondern nur noch geringer als in der Konjunkturphase anstiegen.
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Teil 3
Münzen des Deutschen Kaiserreichs
Goldmünzen zu 20 Mark mit den Porträts der Kaiser Friedrich III. bzw. Wilhelm II.
Kurantmünzen
Goldmünzen mit 900⁄1000 Feingehalt, der Rest ist Kupfer, daher die Rotfärbung (Rotgold):
20 Mark, Raugewicht 7,9649 g (7,1684 g Feingold) Doppelkrone auch Goldfuchs genannt / Durchmesser ca. 22,5 mm
10 Mark, Raugewicht 3,9825 g (3,5842 g Feingold) Krone / Durchmesser 19,5 mm
5 Mark, Raugewicht 1,9912 g (1,7921 g Feingold) ½ Krone / Durchmesser 17,0 mm
Die Benennungen Krone für das 10-Markstück und Doppelkrone für das 20-Markstück wurden durch den Allerhöchsten Erlass betreffend die einheitliche Benennung der Reichsgoldmünzen vom 17. Februar 1875 (RGBl. 1875, 72) zur Anwendung durch die Reichsbehörden eingeführt.
Die jeweiligen Prägezahlen der einzelnen Gold- sowie der Silbermünzsorten (von 2 bis 5 Mark) eines Bundesstaates richteten sich nach einem Bevölkerungsschlüssel, so dass große Bundesstaaten, wie z. B. Preußen, Bayern, Sachsen, daher wesentlich höhere Prägezahlen als kleinere Länder, wie z. B. Reuss, hatten.
Die deutsche Goldausprägung hat nach Kurt Jaeger von 1871 bis 1914/15 insgesamt 5.366.465.000 M betragen, was etwa 1930 Tonnen Feingold entsprechen würde – ohne Berücksichtigung des Umtausches abgenutzter Münzen.
Jedem Bundesstaat war es erlaubt, die Vorderseite, das Avers, zu gestalten und Münzen zu prägen. In der Regel war dort das Abbild des jeweiligen regierenden Monarchen zu sehen. Die freien Städte Bremen, Hamburg und Lübeck prägten das Stadtwappen auf ihre Münzen. Die Rückseite, das Revers, hingegen war einheitlich mit dem Reichsadler versehen, dessen Gestaltung aber zweimal geändert wurde. Zunächst wurde die anfängliche Abkürzung M. für Mark 1874 abgeschafft und das Wort Mark ausgeschrieben, um die neue Währung stärker im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern, sodann wurde im Jahre 1890 aus dem kleinen Reichsadler mit großem Hohenzollernschild – Sinnbild für die Vorherrschaft Preußens – ein großer Reichsadler mit kleinem Schild. Nach der Amtsübernahme im „Dreikaiserjahr“ 1888 wollte Wilhelm II. damit ein Zeichen setzen und die deutsche Einheit betonen, nachdem sich das Kaiserreich etabliert und gefestigt hatte. Der Entwurf des neuen Münzadlers stammt von Otto Schultz aus Berlin.
Münzgeschichtlich bedeutsam sind auch die in den Jahren 1877 und 1878 geprägten 5-Mark-Goldmünzen. Wegen ihrer geringen Größe mit einem Durchmesser von gerade mal 17 mm und einem Gewicht von knapp 2 g gingen sie sehr oft verloren und konnten sich daher in der Bevölkerung nicht durchsetzen. Sie flossen immer wieder zur Reichsbank zurück, weswegen die Prägung nach zwei Jahren wieder eingestellt wurde. Am 1. Oktober 1900 wurden sie außer Kurs gesetzt.
Die höchste Auflage erreichten die 1877 in Berlin geprägten preußischen 5-Mark-Goldmünzen mit über einer Million Exemplaren. Man schätzt, dass höchstens noch 10 % der ursprünglich geprägten Fünf-Mark-Goldmünzen existieren. Ein hoher Anteil der heute angebotenen Stücke ist gefälscht.
Die Emissionen sämtlicher 20- und 10-Markstücke verhalten sich wie etwa 3 : 1, was sich heute meist in einem relativ höheren Sammlerpreis für die 10-Markstücke ausdrückt.
Das lässt evtl. den Schluss zu, dass der Staat vermutete, dass sich einfache Bürger eher ein goldenes 10-Markstück auf die „hohe Kante“ legen konnten als ein solches zu 20 Mark. Um das zu erschweren, wurde die Anzahl der emittierten 10-Markstücke einfach zugunsten der 20-Markstücke merklich verringert, was die Thesaurierung durch die einfachen Bürger mangels nur gering vorhandener 10-Goldmarkstücke erschwerte.
Die heute noch vorhandenen Goldmünzen des Kaiserreichs sind nur noch Bruchteile der ursprünglichen Auflagen. Die beiden Weltkriege, Verbrauch durch industrielle Zwecke, Exporte usw. haben die realen Bestände teilweise drastisch reduziert. Schätzungsweise sind von den 5-Mark-Goldmünzen noch ca. 10 % erhalten. Von den 10- und 20-Goldmark-Stücken sind noch ca. 40–50 % vorhanden.
Die von 1888 bis 1913 geprägte Goldmark 20 M. Preussen Wilhelm II. wird heute als Anlagemünze an Bankschaltern mit einem kleinen Aufschlag zum aktuellen Edelmetallkurs verkauft.
Scheidemünzen
Kleinmünzen des Deutschen Kaiserreichs: In der oberen Reihe Stücke aus Kupfer, Kupfernickel und Nickel, darunter die Silbermünzen
Im Gegensatz zur Zeit vor der Reichsgründung waren die kleineren Werte aus Silber mit 900⁄1000 Feingehalt lediglich Scheidemünzen, ihr Metallwert war also geringer als ihr gesetzlicher Wert. Die Münze zu einer Mark entsprach genau 5 g Feinsilber; dementsprechend entsprachen 2-Mark-Münzen 10 g Feinsilber, 3-Mark-Münzen 15 g Feinsilber und 5-Mark-Münzen 25 g Feinsilber. Der Edelmetalldeckung entsprechend, hätte der Feinsilbergehalt bei Münzen zu 1 Mark 5,56 g (11,12 g bei 2-Mark-Münzen, 16,67 g bei 3-Mark-Münzen und 27,78 g bei 5-Mark-Münzen) entsprechen müssen.
Die Stücke zu 2, 3 und 5 Mark besaßen wie die Goldmünzen landesspezifische Vorderseiten und die reichseinheitliche Rückseite. Die kleinen Münzen bis 1 Mark waren reichseinheitlich gestaltet. Die Drei- und Fünfmarkstücke trugen die Randschrift GOTT MIT UNS, wie die meisten preußischen Vereinstaler, die kleineren Nominale besaßen einen geriffelten Rand. Ab 1901 wurden zu besonderen Anlässen auch Gedenkmünzen geprägt, die im Rau- und Feingewicht den Kursmünzen entsprachen.
Der Vereinstaler entsprach im Feingehalt mit 16,67 g Silber anfänglich genau 3 Mark und war als solcher noch bis 1907 als Münze zu 3 Mark in Umlauf. 1908 wurde die Münze zu 3 Mark eingeführt und gleichzeitig der Taler außer Kurs gesetzt. Viele Taler waren auch inzwischen im Umlauf schon stark verschlissen, da die letzten einfachen Taler nur bis 1871 ausgeprägt wurden.
Der Talerbegriff übertrug sich dann auf das 3-Mark-Stück bis in die Weimarer Republik. Das 5-Pfennig-Stück hieß noch bis in unsere Zeit im Berliner Raum „Sechser“, da der halbe Silbergroschen preußischer Währung 6 Pfenni(n)ge galt. Die Bezeichnung „Groschen“ für das 10-Pfennig-Stück dürfte noch allgemein bekannt sein.
Die 20-Pfennig-Münze aus Silber war mit 1 g Feingehalt sehr klein und filigran und verschliss entsprechend schnell, so dass die Münze nur 5 Jahre geprägt wurde (1873–77). Dennoch war sie bei der Bevölkerung sehr beliebt und hatte einige Spitznamen, wie „Siebnerl“, weil es genau dem Wert von 7 Kreuzer der süddeutschen Vorgängerlandeswährung entsprach.
Scheidemünzen aus Silber
5 Mark – Feingehalt 25 g
3 Mark – Feingehalt 15 g, ab 1908 geprägt, weiterhin gern Taler genannt.
2 Mark – Feingehalt 10 g
1 Mark – Feingehalt 5 g
½ Mark – Feingehalt 2,5 g
50 Pfennig – Feingehalt 2,5 g
20 Pfennig – Feingehalt 1 g, nur bis 1878 geprägt
Siehe auch: Liste der Silbermünzen des deutschen Kaiserreichs
Scheidemünzen ohne Edelmetallgehalt
Hergestellt aus Bronze und Nickel-Legierungen sowie Reinnickel (25 Pfennig):
25 Pfennig in Jugendstil-Gestaltung
20 Pfennig
10 Pfennig (häufig Groschen genannt)
5 Pfennig (im Berliner Raum gelegentlich auch „Sechser“ genannt, da der vormalige halbe Silbergroschen 6 Pfennige galt)
2 Pfennig
1 Pfennig
Während des Ersten Weltkriegs wurden Münzen aus Aluminium, Stahl und Zink geprägt.
Prägestätten
Die Prägestätte ist als Großbuchstabe in jeder Münze eingeprägt.
Zeichen Emissionszeit Prägestelle
A 1871 heute Berlin
B 1872 1878 Hannover 1878 aufgelöst
C 1872 1879 Frankfurt am Main 1880 aufgelöst
D 1872 heute München
E 1872 1887 Dresden
1887 1953 Muldenhütten 1953 aufgelöst
F 1872 heute Stuttgart
G 1872 heute Karlsruhe
H 1872 1882 Darmstadt seit 1883 außer Betrieb
J 1875 heute Hamburg
T 1916 1917 Tabora, Deutsch-Ostafrika
Notprägungen im Krieg
Die Goldmark bei der Gebäudeversicherung
Bei Feuer- und Elementarschadensversicherungen wird der Versicherungswert bis heute in Goldmark angegeben. Der ortsübliche Neubauwert wird dazu nach Bauweise, Größe und Ausstattung festgestellt und in den Preisen von 1914 in Goldmark angegeben. Die Umrechnung erfolgt über den Baupreisindex, der regelmäßig neu festgelegt wird. Für 2013 beträgt er 12,63.
Siehe auch
Deutsche Währungsgeschichte
Liste der Silbermünzen des deutschen Kaiserreichs
Quelle - Literatur & einzelnachweise
Goldmünzen zu 20 Mark mit den Porträts der Kaiser Friedrich III. bzw. Wilhelm II.
Kurantmünzen
Goldmünzen mit 900⁄1000 Feingehalt, der Rest ist Kupfer, daher die Rotfärbung (Rotgold):
20 Mark, Raugewicht 7,9649 g (7,1684 g Feingold) Doppelkrone auch Goldfuchs genannt / Durchmesser ca. 22,5 mm
10 Mark, Raugewicht 3,9825 g (3,5842 g Feingold) Krone / Durchmesser 19,5 mm
5 Mark, Raugewicht 1,9912 g (1,7921 g Feingold) ½ Krone / Durchmesser 17,0 mm
Die Benennungen Krone für das 10-Markstück und Doppelkrone für das 20-Markstück wurden durch den Allerhöchsten Erlass betreffend die einheitliche Benennung der Reichsgoldmünzen vom 17. Februar 1875 (RGBl. 1875, 72) zur Anwendung durch die Reichsbehörden eingeführt.
Die jeweiligen Prägezahlen der einzelnen Gold- sowie der Silbermünzsorten (von 2 bis 5 Mark) eines Bundesstaates richteten sich nach einem Bevölkerungsschlüssel, so dass große Bundesstaaten, wie z. B. Preußen, Bayern, Sachsen, daher wesentlich höhere Prägezahlen als kleinere Länder, wie z. B. Reuss, hatten.
Die deutsche Goldausprägung hat nach Kurt Jaeger von 1871 bis 1914/15 insgesamt 5.366.465.000 M betragen, was etwa 1930 Tonnen Feingold entsprechen würde – ohne Berücksichtigung des Umtausches abgenutzter Münzen.
Jedem Bundesstaat war es erlaubt, die Vorderseite, das Avers, zu gestalten und Münzen zu prägen. In der Regel war dort das Abbild des jeweiligen regierenden Monarchen zu sehen. Die freien Städte Bremen, Hamburg und Lübeck prägten das Stadtwappen auf ihre Münzen. Die Rückseite, das Revers, hingegen war einheitlich mit dem Reichsadler versehen, dessen Gestaltung aber zweimal geändert wurde. Zunächst wurde die anfängliche Abkürzung M. für Mark 1874 abgeschafft und das Wort Mark ausgeschrieben, um die neue Währung stärker im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern, sodann wurde im Jahre 1890 aus dem kleinen Reichsadler mit großem Hohenzollernschild – Sinnbild für die Vorherrschaft Preußens – ein großer Reichsadler mit kleinem Schild. Nach der Amtsübernahme im „Dreikaiserjahr“ 1888 wollte Wilhelm II. damit ein Zeichen setzen und die deutsche Einheit betonen, nachdem sich das Kaiserreich etabliert und gefestigt hatte. Der Entwurf des neuen Münzadlers stammt von Otto Schultz aus Berlin.
Münzgeschichtlich bedeutsam sind auch die in den Jahren 1877 und 1878 geprägten 5-Mark-Goldmünzen. Wegen ihrer geringen Größe mit einem Durchmesser von gerade mal 17 mm und einem Gewicht von knapp 2 g gingen sie sehr oft verloren und konnten sich daher in der Bevölkerung nicht durchsetzen. Sie flossen immer wieder zur Reichsbank zurück, weswegen die Prägung nach zwei Jahren wieder eingestellt wurde. Am 1. Oktober 1900 wurden sie außer Kurs gesetzt.
Die höchste Auflage erreichten die 1877 in Berlin geprägten preußischen 5-Mark-Goldmünzen mit über einer Million Exemplaren. Man schätzt, dass höchstens noch 10 % der ursprünglich geprägten Fünf-Mark-Goldmünzen existieren. Ein hoher Anteil der heute angebotenen Stücke ist gefälscht.
Die Emissionen sämtlicher 20- und 10-Markstücke verhalten sich wie etwa 3 : 1, was sich heute meist in einem relativ höheren Sammlerpreis für die 10-Markstücke ausdrückt.
Das lässt evtl. den Schluss zu, dass der Staat vermutete, dass sich einfache Bürger eher ein goldenes 10-Markstück auf die „hohe Kante“ legen konnten als ein solches zu 20 Mark. Um das zu erschweren, wurde die Anzahl der emittierten 10-Markstücke einfach zugunsten der 20-Markstücke merklich verringert, was die Thesaurierung durch die einfachen Bürger mangels nur gering vorhandener 10-Goldmarkstücke erschwerte.
Die heute noch vorhandenen Goldmünzen des Kaiserreichs sind nur noch Bruchteile der ursprünglichen Auflagen. Die beiden Weltkriege, Verbrauch durch industrielle Zwecke, Exporte usw. haben die realen Bestände teilweise drastisch reduziert. Schätzungsweise sind von den 5-Mark-Goldmünzen noch ca. 10 % erhalten. Von den 10- und 20-Goldmark-Stücken sind noch ca. 40–50 % vorhanden.
Die von 1888 bis 1913 geprägte Goldmark 20 M. Preussen Wilhelm II. wird heute als Anlagemünze an Bankschaltern mit einem kleinen Aufschlag zum aktuellen Edelmetallkurs verkauft.
Scheidemünzen
Kleinmünzen des Deutschen Kaiserreichs: In der oberen Reihe Stücke aus Kupfer, Kupfernickel und Nickel, darunter die Silbermünzen
Im Gegensatz zur Zeit vor der Reichsgründung waren die kleineren Werte aus Silber mit 900⁄1000 Feingehalt lediglich Scheidemünzen, ihr Metallwert war also geringer als ihr gesetzlicher Wert. Die Münze zu einer Mark entsprach genau 5 g Feinsilber; dementsprechend entsprachen 2-Mark-Münzen 10 g Feinsilber, 3-Mark-Münzen 15 g Feinsilber und 5-Mark-Münzen 25 g Feinsilber. Der Edelmetalldeckung entsprechend, hätte der Feinsilbergehalt bei Münzen zu 1 Mark 5,56 g (11,12 g bei 2-Mark-Münzen, 16,67 g bei 3-Mark-Münzen und 27,78 g bei 5-Mark-Münzen) entsprechen müssen.
Die Stücke zu 2, 3 und 5 Mark besaßen wie die Goldmünzen landesspezifische Vorderseiten und die reichseinheitliche Rückseite. Die kleinen Münzen bis 1 Mark waren reichseinheitlich gestaltet. Die Drei- und Fünfmarkstücke trugen die Randschrift GOTT MIT UNS, wie die meisten preußischen Vereinstaler, die kleineren Nominale besaßen einen geriffelten Rand. Ab 1901 wurden zu besonderen Anlässen auch Gedenkmünzen geprägt, die im Rau- und Feingewicht den Kursmünzen entsprachen.
Der Vereinstaler entsprach im Feingehalt mit 16,67 g Silber anfänglich genau 3 Mark und war als solcher noch bis 1907 als Münze zu 3 Mark in Umlauf. 1908 wurde die Münze zu 3 Mark eingeführt und gleichzeitig der Taler außer Kurs gesetzt. Viele Taler waren auch inzwischen im Umlauf schon stark verschlissen, da die letzten einfachen Taler nur bis 1871 ausgeprägt wurden.
Der Talerbegriff übertrug sich dann auf das 3-Mark-Stück bis in die Weimarer Republik. Das 5-Pfennig-Stück hieß noch bis in unsere Zeit im Berliner Raum „Sechser“, da der halbe Silbergroschen preußischer Währung 6 Pfenni(n)ge galt. Die Bezeichnung „Groschen“ für das 10-Pfennig-Stück dürfte noch allgemein bekannt sein.
Die 20-Pfennig-Münze aus Silber war mit 1 g Feingehalt sehr klein und filigran und verschliss entsprechend schnell, so dass die Münze nur 5 Jahre geprägt wurde (1873–77). Dennoch war sie bei der Bevölkerung sehr beliebt und hatte einige Spitznamen, wie „Siebnerl“, weil es genau dem Wert von 7 Kreuzer der süddeutschen Vorgängerlandeswährung entsprach.
Scheidemünzen aus Silber
5 Mark – Feingehalt 25 g
3 Mark – Feingehalt 15 g, ab 1908 geprägt, weiterhin gern Taler genannt.
2 Mark – Feingehalt 10 g
1 Mark – Feingehalt 5 g
½ Mark – Feingehalt 2,5 g
50 Pfennig – Feingehalt 2,5 g
20 Pfennig – Feingehalt 1 g, nur bis 1878 geprägt
Siehe auch: Liste der Silbermünzen des deutschen Kaiserreichs
Scheidemünzen ohne Edelmetallgehalt
Hergestellt aus Bronze und Nickel-Legierungen sowie Reinnickel (25 Pfennig):
25 Pfennig in Jugendstil-Gestaltung
20 Pfennig
10 Pfennig (häufig Groschen genannt)
5 Pfennig (im Berliner Raum gelegentlich auch „Sechser“ genannt, da der vormalige halbe Silbergroschen 6 Pfennige galt)
2 Pfennig
1 Pfennig
Während des Ersten Weltkriegs wurden Münzen aus Aluminium, Stahl und Zink geprägt.
Prägestätten
Die Prägestätte ist als Großbuchstabe in jeder Münze eingeprägt.
Zeichen Emissionszeit Prägestelle
A 1871 heute Berlin
B 1872 1878 Hannover 1878 aufgelöst
C 1872 1879 Frankfurt am Main 1880 aufgelöst
D 1872 heute München
E 1872 1887 Dresden
1887 1953 Muldenhütten 1953 aufgelöst
F 1872 heute Stuttgart
G 1872 heute Karlsruhe
H 1872 1882 Darmstadt seit 1883 außer Betrieb
J 1875 heute Hamburg
T 1916 1917 Tabora, Deutsch-Ostafrika
Notprägungen im Krieg
Die Goldmark bei der Gebäudeversicherung
Bei Feuer- und Elementarschadensversicherungen wird der Versicherungswert bis heute in Goldmark angegeben. Der ortsübliche Neubauwert wird dazu nach Bauweise, Größe und Ausstattung festgestellt und in den Preisen von 1914 in Goldmark angegeben. Die Umrechnung erfolgt über den Baupreisindex, der regelmäßig neu festgelegt wird. Für 2013 beträgt er 12,63.
Siehe auch
Deutsche Währungsgeschichte
Liste der Silbermünzen des deutschen Kaiserreichs
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