Die Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer
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Die Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer
Die Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer ist eine völkerrechtliche Konvention der Vereinten Nationen. Sie wurde am 2. Dezember 1949 verabschiedet, um die Prostitution und den Menschenhandel zu bekämpfen.
Artikel 2 beinhaltet die Übereinkunft, dass die Vertragsparteien jede Person bestrafen werden, die „ein Bordell unterhalt oder leitet oder wissentlich finanziert oder an dessen Finanzierung beteiligt ist“.
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Artikel 2 beinhaltet die Übereinkunft, dass die Vertragsparteien jede Person bestrafen werden, die „ein Bordell unterhalt oder leitet oder wissentlich finanziert oder an dessen Finanzierung beteiligt ist“.
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