Die Französische Besatzungszone
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Die Französische Besatzungszone
Als französische Besatzungszone bezeichnet man ein Teilgebiet Deutschlands, das nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von Frankreich als einer der Siegermächte der Anti-Hitler-Koalition besetzt wurde. Die französische Besatzungszone war damit eine von vier Besatzungszonen in Deutschland nach dem Krieg.
Französische Besatzungszone und Französischer Sektor von Berlin ab 8. Juni 1947
Gebiet
Die französische Besatzungszone in Deutschland (eine der drei Westzonen, jedoch auch für sich alleine Westzone genannt) wurde aus Teilen der amerikanischen und britischen Besatzungszonen gebildet, in die Deutschland nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht von den Vier Mächten eingeteilt worden war. Die Gebiete für die französische Besatzungszone wurden gemäß Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 durch die französischen von den britischen und amerikanischen Alliierten übernommen.
Zunächst war das französische Besatzungsgebiet eingeteilt in die Länder (provinces) Baden (Hauptort Freiburg), Württemberg (Tübingen), Pfalz-Hessen (Neustadt), Rheinland (Bad Ems) und Saar (Saarbrücken).[1] 1946 entstanden unter der Aufsicht der französischen Militärregierung die Länder Baden, Württemberg-Hohenzollern und Rheinland-Pfalz sowie das Saarland, das bereits im Februar 1946 aus der französischen Besatzungszone ausgegliedert und als Saarprotektorat (Protectorat de la Sarre, Gouvernement Militaire de la Sarre (GMSA)) einem Sonderregime unterstellt wurde mit dem Ziel, es künftig in das Territorium der IV. Französischen Republik einzugliedern, was dann aber bei den übrigen Alliierten auf Ablehnung stieß. Im Juli 1946 wurden Teile der Landkreise Trier, Saarburg und St. Wendel aus der französischen Besatzungszone ausgegliedert und dem Saarland angeschlossen.
Der französische Sektor in West-Berlin der Nachkriegszeit
Ferner gab es in Berlin einen französischen Sektor in den West-Berliner Bezirken Reinickendorf und Wedding neben den Sektoren der USA, Großbritanniens und der Sowjetunion.
Am 23. Mai 1949 wurden die Länder Rheinland-Pfalz, Baden und Württemberg-Hohenzollern Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland. Bereits 1952 fusionierten die Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern mit dem von der amerikanischen Militärregierung gebildeten Land Württemberg-Baden zum Land Baden-Württemberg. Das Saarland trat erst 1957, nach Ablehnung des Saarstatuts in einer am 23. Oktober 1955 durchgeführten Volksabstimmung, der Bundesrepublik bei.
Zur französischen Besatzungszone gehörte außerdem der bayerische Landkreis Lindau. Dieser diente als Verbindungskorridor zur französisch besetzten Zone im Westen Österreichs. Die Wiedereingliederung des Landkreises nach Bayern erfolgte am 1. September 1955.
Rundfunk
In der französischen Besatzungszone entstand 1946 der damalige Südwestfunk (SWF) mit Sitz in Baden-Baden. Nach Gründung der Bundesrepublik gehörte die Sendeanstalt ab Juni 1950 zur neu gegründeten ARD, durch die Neugründung des Landes Baden-Württemberg 1952 existierten dann dort zwei ARD-Anstalten. Der SWF verlor 1998 seine Selbstständigkeit durch das Verschmelzen mit dem SDR und die damit einhergehende Neugründung des SWR mit Sitz in Stuttgart.
Das Saarland bildete wegen eines Vorhabens der unmittelbaren Nachkriegszeit, die Saar in das französische Staatsgebiet zu integrieren („rattachement“), nochmal eine Sonderzone innerhalb der französischen Besatzungszone, deshalb führte die Militärregierung 1945/46 außerhalb ihres offiziellen Senders in Baden-Baden den zunächst „Radio Sarrebruck“ genannten ehemaligen Reichssender Saarbrücken unter ihrer Ägide weiter, der dann als „Radio Saarbrücken“ mit einem ausschließlich deutschsprachigen Programm auf Sendung ging. Als die Einverleibungspläne auf Druck der restlichen Alliierten aufgegeben werden mussten, behielt der Sender seine Unabhängigkeit vom SWF und erhielt am 31. Dezember 1947 einen eigenen vom Französischen Generalgouvernement eingesetzten Intendanten. Durch den historischen Sonderweg des Saarlandes als teilautonomes Staatsgebilde von 1949 bis 1956 existierte der Sender in der Landeshauptstadt Saarbrücken weiter, nach dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik 1957 wurde aus „Radio Saarbrücken“ die bis heute selbstständige ARD-Anstalt Saarländischer Rundfunk.
Militärregierung
Bekanntmachung der Militärregierung
Der erste Militärgouverneur der französischen Besatzungszone und Oberbefehlshaber über die französischen Besatzungstruppen in Deutschland war Jean de Lattre de Tassigny, Oberbefehlshaber der 1. Französischen Armee (später: Rhin et Danube). De Lattre wurde aufgrund seines Führungsstils und extrovertierten Verhaltens im Juli 1945 nach Paris zurückbeordert. Sein Nachfolger wurde Marie-Pierre Kœnig, der dieses Amt bis zum 21. September 1949 innehatte (→ Alliierter Kontrollrat).
Mit Bildung der Alliierten Hohen Kommission, mit Sitz auf dem Petersberg bei Bonn, im September 1949 wurde das Amt des Militärgouverneurs durch das Amt des Hohen Kommissars abgelöst. Hoher Kommissar für die französische Besatzungszone war André François-Poncet vom 21. September 1949 bis zum 5. Mai 1955. Im Zuge dessen wurde auch der Sitz der französischen Besatzungsverwaltung von Baden-Baden auf den Petersberg verlegt.
Reparationen
Die französische Besatzungsmacht beschlagnahmte zahlreiche Vermögenswerte und Produktionsanlagen als Reparationen. Es war auch ein Ziel von Charles de Gaulle, Deutschland wirtschaftlich und militärisch zu schwächen.[2]
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Französische Besatzungszone und Französischer Sektor von Berlin ab 8. Juni 1947
Gebiet
Die französische Besatzungszone in Deutschland (eine der drei Westzonen, jedoch auch für sich alleine Westzone genannt) wurde aus Teilen der amerikanischen und britischen Besatzungszonen gebildet, in die Deutschland nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht von den Vier Mächten eingeteilt worden war. Die Gebiete für die französische Besatzungszone wurden gemäß Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 durch die französischen von den britischen und amerikanischen Alliierten übernommen.
Zunächst war das französische Besatzungsgebiet eingeteilt in die Länder (provinces) Baden (Hauptort Freiburg), Württemberg (Tübingen), Pfalz-Hessen (Neustadt), Rheinland (Bad Ems) und Saar (Saarbrücken).[1] 1946 entstanden unter der Aufsicht der französischen Militärregierung die Länder Baden, Württemberg-Hohenzollern und Rheinland-Pfalz sowie das Saarland, das bereits im Februar 1946 aus der französischen Besatzungszone ausgegliedert und als Saarprotektorat (Protectorat de la Sarre, Gouvernement Militaire de la Sarre (GMSA)) einem Sonderregime unterstellt wurde mit dem Ziel, es künftig in das Territorium der IV. Französischen Republik einzugliedern, was dann aber bei den übrigen Alliierten auf Ablehnung stieß. Im Juli 1946 wurden Teile der Landkreise Trier, Saarburg und St. Wendel aus der französischen Besatzungszone ausgegliedert und dem Saarland angeschlossen.
Der französische Sektor in West-Berlin der Nachkriegszeit
Ferner gab es in Berlin einen französischen Sektor in den West-Berliner Bezirken Reinickendorf und Wedding neben den Sektoren der USA, Großbritanniens und der Sowjetunion.
Am 23. Mai 1949 wurden die Länder Rheinland-Pfalz, Baden und Württemberg-Hohenzollern Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland. Bereits 1952 fusionierten die Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern mit dem von der amerikanischen Militärregierung gebildeten Land Württemberg-Baden zum Land Baden-Württemberg. Das Saarland trat erst 1957, nach Ablehnung des Saarstatuts in einer am 23. Oktober 1955 durchgeführten Volksabstimmung, der Bundesrepublik bei.
Zur französischen Besatzungszone gehörte außerdem der bayerische Landkreis Lindau. Dieser diente als Verbindungskorridor zur französisch besetzten Zone im Westen Österreichs. Die Wiedereingliederung des Landkreises nach Bayern erfolgte am 1. September 1955.
Rundfunk
In der französischen Besatzungszone entstand 1946 der damalige Südwestfunk (SWF) mit Sitz in Baden-Baden. Nach Gründung der Bundesrepublik gehörte die Sendeanstalt ab Juni 1950 zur neu gegründeten ARD, durch die Neugründung des Landes Baden-Württemberg 1952 existierten dann dort zwei ARD-Anstalten. Der SWF verlor 1998 seine Selbstständigkeit durch das Verschmelzen mit dem SDR und die damit einhergehende Neugründung des SWR mit Sitz in Stuttgart.
Das Saarland bildete wegen eines Vorhabens der unmittelbaren Nachkriegszeit, die Saar in das französische Staatsgebiet zu integrieren („rattachement“), nochmal eine Sonderzone innerhalb der französischen Besatzungszone, deshalb führte die Militärregierung 1945/46 außerhalb ihres offiziellen Senders in Baden-Baden den zunächst „Radio Sarrebruck“ genannten ehemaligen Reichssender Saarbrücken unter ihrer Ägide weiter, der dann als „Radio Saarbrücken“ mit einem ausschließlich deutschsprachigen Programm auf Sendung ging. Als die Einverleibungspläne auf Druck der restlichen Alliierten aufgegeben werden mussten, behielt der Sender seine Unabhängigkeit vom SWF und erhielt am 31. Dezember 1947 einen eigenen vom Französischen Generalgouvernement eingesetzten Intendanten. Durch den historischen Sonderweg des Saarlandes als teilautonomes Staatsgebilde von 1949 bis 1956 existierte der Sender in der Landeshauptstadt Saarbrücken weiter, nach dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik 1957 wurde aus „Radio Saarbrücken“ die bis heute selbstständige ARD-Anstalt Saarländischer Rundfunk.
Militärregierung
Bekanntmachung der Militärregierung
Der erste Militärgouverneur der französischen Besatzungszone und Oberbefehlshaber über die französischen Besatzungstruppen in Deutschland war Jean de Lattre de Tassigny, Oberbefehlshaber der 1. Französischen Armee (später: Rhin et Danube). De Lattre wurde aufgrund seines Führungsstils und extrovertierten Verhaltens im Juli 1945 nach Paris zurückbeordert. Sein Nachfolger wurde Marie-Pierre Kœnig, der dieses Amt bis zum 21. September 1949 innehatte (→ Alliierter Kontrollrat).
Mit Bildung der Alliierten Hohen Kommission, mit Sitz auf dem Petersberg bei Bonn, im September 1949 wurde das Amt des Militärgouverneurs durch das Amt des Hohen Kommissars abgelöst. Hoher Kommissar für die französische Besatzungszone war André François-Poncet vom 21. September 1949 bis zum 5. Mai 1955. Im Zuge dessen wurde auch der Sitz der französischen Besatzungsverwaltung von Baden-Baden auf den Petersberg verlegt.
Reparationen
Die französische Besatzungsmacht beschlagnahmte zahlreiche Vermögenswerte und Produktionsanlagen als Reparationen. Es war auch ein Ziel von Charles de Gaulle, Deutschland wirtschaftlich und militärisch zu schwächen.[2]
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
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