Das Herzogtum Pommern
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Das Herzogtum Pommern
Herzogtum Pommern ist die heute übliche Bezeichnung für das Herrschaftsgebiet der aus slawischer Wurzel stammenden Fürstendynastie der Greifen, das in wechselnder räumlicher und politischer Aufteilung vom 12. bis zum 17. Jahrhundert in dem Gebiet der historischen Landschaft Pommern bestand. Auf dem Gebiet Pommerns, gelegen an der Südküste der Ostsee auf beiden Seiten des Flusses Oder, bestehen heute der Landesteil Vorpommern des deutschen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern sowie die Woiwodschaft Westpommern und zu einem kleineren Teil die Woiwodschaft Pommern in der Republik Polen.
Wappen des Herzogtums Pommern
Überblick
Karte des Herzogtums Pommern aus dem 17. Jahrhundert
In Pommern gab es im Laufe der Geschichte mehrere Herzogtümer, deren geographischer und politischer Bestand sich durch Vereinigungen und Aufteilungen mehrfach änderte. Die in diesen Territorien herrschenden Herzöge werden dabei, entsprechend dem Greifen als gemeinsamen pommerschen Wappentier, zusammenfassend als Greifenherzöge bezeichnet. Zu den Teilherzogtümern in Pommern, deren Namenszusatz in der Regel dem jeweiligen Herrschaftssitz entspricht, zählen
das Herzogtum Pommern-Barth (1372–1451)
das Herzogtum Pommern-Demmin (etwa 1170–1264)
das Herzogtum Pommern-Stettin (etwa 1170/1295–1464, 1532/41–1625/37)
das Herzogtum Pommern-Wolgast (1295–1474/8, 1532/41–1625/37)
das Herzogtum Pommern-Stolp (1368/72–1459)
Während dieser Zeit bestand in diesem Gebiet seit 1140 das Bistum Cammin. Der Bischofssitz befand sich von 1140 bis etwa 1150/55 zunächst in Wollin, dann vorübergehend in Usedom und schließlich ab 1178 in Cammin. Im Zuge der Reformation verlor es seine kirchenleitenden Funktionen und das weltliche Herrschaftsgebiet der Camminer Bischöfe, das Stift Cammin, kam 1556 durch die Wahl des Prinzen Johann Friedrich ebenfalls in den Besitz des Greifenhauses, bei dem es bis zum Tod des letzten Herzogs verblieb. Allerdings gehörte das Gebiet des 1325 von den Greifen erworbenen Fürstentums Rügen zu den Bistümern Schwerin (festländischer Teil) und Roskilde (Insel Rügen).
Entwicklung
Entstehung des Herzogtums
Um 995 unterwarf der polnische Herzog Boleslaw I. (der Tapfere) das Land östlich der Oder. Im Zuge der Polenkriege zwischen 1005 und 1013 erlangte Pommern seine Unabhängigkeit wieder. Frühe Versuche der Christianisierung dieses Gebietes scheiterten. Der seit 1042 andauernde Konflikt des Pommernfürsten Siemomysl mit dem polnischen Herzog Kasimir I. wurde 1046 vor Kaiser Heinrich III. verhandelt. Um 1100 werden mehrere pommersche Herzöge genannt, die aber aufgrund der spärlichen Überlieferung in keinen genealogischen Zusammenhang zu bringen sind. Die historischen Stammbäume der Greifen aus dem 16. und 17. Jahrhundert nennen zwar als Ahnherrn einen Swantibor, aber seine tatsächlichen verwandtschaftlichen Beziehungen zu den nachfolgenden Generationen sind nicht eindeutig belegbar. Dasselbe gilt für die anderen zu Beginn des 12. Jahrhunderts in den Quellen - vornehmlich polnischen Chroniken - genannten Herzöge von Pommern. Deshalb werden die Brüder Wartislaw I. und Ratibor I. heute übereinstimmend als die ersten Fürsten aus dem Greifengeschlecht angesehen.
Im Jahre 1121 hatte sich Wartislaw I. dem polnischen Herzog Bolesław III. Schiefmund unterworfen. Boleslaw versuchte seine Herrschaft über die Pommern durch die Einführung des Christentums weiter abzusichern. Der erste Missionsversuch eines spanischen Priesters in Wollin misslang jedoch. Im Mai 1124 brach Otto von Bamberg von Gnesen zu seiner ersten Missionsreise auf, die ihn über Pyritz nach Cammin und Stettin führte. Bereits im Februar 1125 kehrte er nach Gnesen zurück. Auf seiner zweiten Missionsreise erreichte Otto von Bamberg im Jahre 1128 Demmin und Usedom. Nach dem Tod des Pommernfürsten Wartislaw I. entstanden unter seinen Söhnen Kasimir I. und Bogislaw I. gegen Ende des 12. Jahrhunderts die beiden Teilherzogtümer Pommern-Demmin und Pommern-Stettin. Bogislaw I. wurde 1181 in Lübeck als „Herzog von Slavien“ in den Reichsfürstenstand erhoben, aber bereits 1185 musste er die dänische Oberhoheit anerkennen, die Pommern erst nach der Schlacht bei Bornhöved (1227) wieder abschütteln konnte. Der erneuten Aufnahme in den Reichsfürstenstand stellten sich nun die askanischen Markgrafen von Brandenburg entgegen, die von Kaiser Friedrich II. 1231 mit dem Herzogtum Pommern belehnt worden waren. Sie beanspruchten die Lehnshoheit über Pommern und setzten sie in den Verträgen von Kremmen 1236 und Landin 1250 zunächst durch, wobei ihnen noch der Erwerb umfangreicher Ländereien, u. a. das Land Stargard und die Uckermark, gelang.
Herzogtum Pommern-Demmin
Kasimir I. von Demmin war der erste Herzog ab 1170. Bereits am 17. Mai 1264 erlosch diese Linie mit dem Tod von Wartislaw III., eines Enkels von Bogislaw I., wieder. Wartislaw III. verlor 1236 das Land Zirzipanien westlich von Demmin an die Herren von Mecklenburg und im selben Jahr auch das Land Stargard, das spätere Mecklenburg-Strelitz, an Brandenburg. Zugleich stellt diese Zeit den Beginn der deutschrechtlichen Besiedlung des Landes (siehe deutsche Ostsiedlung) dar.
Herzogtum Pommern-Stettin
Grenze (rot) zwischen Pommern-Wolgast und Pommern-Stettin um 1400
Bogislaw I. herrschte über Pommern-Stettin und heiratete Anastasia von Polen, die Tochter Mieszko III. Unter seinem Enkel Barnim I. wurde seit 1230 verstärkt die deutsche Besiedelung des Landes betrieben und zahlreiche Städte nach lübischem Recht gegründet. Mit dem Vertrag von Landin von 1250 ging die bislang pommersche Uckermark an Brandenburg. Nach dem Tod Wartislaws III. kam dessen Herrschaftsgebiet 1264 an Barnim. Seine Söhne Bogislaw IV., aus erster Ehe, und Otto I., aus zweiter Ehe, teilten nach dem frühen Tod ihres Halbbruders bzw. Bruders Barnim II. 1295 das Herzogtum in die Teilherrschaften Pommern-Wolgast unter Bogislaw IV. und Pommern-Stettin unter Otto I., wobei die dynastische Verbindung durch das Rechtsinstitut der gesamten Hand aufrechterhalten wurde.
Herzogtum Pommern-Wolgast
Das Herzogtum Pommern-Wolgast wurde 1295 durch Bogislaw IV. begründet. Seinem Sohn Wartislaw IV. gelang 1317 der Erwerb der Länder Schlawe-Stolp aus der Erbmasse des 1295 erloschenen Herzogshauses der Samboriden. Nach dem Tod des Fürsten von Rügen Wizlaw III. fiel 1325 das Fürstentum Rügen an Pommern-Wolgast. Zu Pommern-Wolgast gehörte somit jener nördlich der Flüsse Peene und Ina gelegene Teil Gesamtpommerns (einschließlich der am Südufer der Peene liegenden Orte Demmin und Anklam) sowie die Inseln Usedom und Wollin.
In den Jahren 1368 und 1372 wurde die Teilung von Pommern-Wolgast in Hinterpommern, das an Bogislaw V. fiel, und Vorpommern, das an die Söhne Barnims IV., Bruder Bogislaws V., ging, beschlossen. Der dritte Bruder Wartislaw V. erhielt zunächst eine Abfindung, 1372 dann Neustettin, das nach seinem kinderlosen Tod wieder an Pommern-Wolgast zurückfiel.
Im Jahr 1456 wurde die Universität Greifswald gegründet. Von 1478 bis 1523 kam es nochmals zu einer Vereinigung der beiden pommerschen Herzogtümer unter Bogislaw X. Bereits 1523 wurde Pommern jedoch wiederum in zwei Herzogtümer geteilt. Unter Johannes Bugenhagen kam es 1534 zur Reformation im Herzogtum.
Das neu entstandene Herzogtum Pommern-Wolgast des 16. Jahrhunderts erstreckte sich jedoch über andere Gebiete als das gleichnamige Herzogtum des 14. Jahrhunderts. Statt der Nord-Süd-Teilung des 14. Jahrhunderts bestand im 16. Jahrhundert eine Ost-West-Teilung, zu Wolgast zählten alle westlich der Oder gelegenen Gebiete außer Stettin und sein Umland. Östlich der Oder gehörte nur noch ein kleines Gebiet um Bahn zu Wolgast. Auch Usedom gehörte im 16. Jahrhundert wieder zu Wolgast, Wollin jedoch zu Stettin.
Herzogtum Pommern-Stolp
Nach dem am 15. Mai 1368 in Anklam geschlossenen Vergleich, der am 8. Juni 1372 im Stargarder Vertrag bestätigt wurde, entstand östlich der Swine das Herzogtum Pommern-Stolp unter Bogislaw V. Nach seinem Tod im Jahr 1374 folgten ihm seine Söhne Kasimir IV., der 1377 starb, Barnim V. sowie Bogislaw VIII.. Nach dessen Ableben im Jahr 1418 führte sein Witwe Sophia von Holstein bis zur Volljährigkeit ihres Sohnes Bogislaw IX. die Regentschaft bis 1425. Nach dem Tod von Bogislaws IX. im Jahr 1446 kehrte Erich I. 1449 nach Rügenwalde zurück und residierte dort als Herzog von Pommern-Stolp. Nach dessen Tod 1459 übernahm Erich II., Herzog von Pommern-Wolgast, auch die Herrschaft in Rügenwalde-Stolp. Nach Erich II. († 1474) vereinigte sein Sohn Bogislaw X. ganz Pommern unter seiner Hand und das Herzogtum Pommern-Stolp hörte dem Namen nach auf zu existieren.
Ende des Herzogtums Pommern
Pommern-Wappen mit dem Stettiner Greifen im Herzschild; erstes Feld: der Pommern-Greif, zweites: der Rügen-Löwe, drittes: Herrschaft Wolgast, viertes: Astkreuz von Gützkow
Im Dreißigjährigen Krieg besetzten 1630 schwedische Truppen ganz Pommern. Im Jahr 1637 starb Bogislaw XIV. als letzter Herzog Pommerns kinderlos. Nach der 1529 geschlossenen Erbverbrüderung von Grimnitz hätte nun der Kurfürst von Brandenburg Herzog von Pommern werden müssen, jedoch sicherte sich Schweden im Westfälischen Frieden 1648 den Besitz „Schwedisch-Pommerns“ mit der Hauptstadt Stettin und der Kontrolle der Odermündungen. Der Kurfürst musste sich mit Hinterpommern („Brandenburgisches Pommern“ bzw. ab 1701 „Preußisch-Pommern“[1]) zufriedengeben. Im Reichstag hatten bis 1806 sowohl der König von Schweden als auch der Kurfürst von Brandenburg bzw. ab 1701 der preußische König die Stimme des Herzogs von Pommern inne. Im Frieden von Saint-Germain musste Kurfürst Friedrich Wilhelm 1679 das von ihm im Nordischen Krieg eroberte Schwedisch-Pommern bis auf einen Gebietsstreifen rechts der Oder an Schweden zurückgeben. Erst durch den Frieden von Stockholm gewann Preußen 1721 mit dem südlich der Peene gelegenen Teil Schwedisch-Pommerns die Herrschaft über die Odermündung. Infolge des Wiener Kongresses kam es im Jahr 1815 zu einer Wiedervereinigung des Landes als preußischer Provinz Pommern, die bis 1945 existierte.
Siehe auch
Geschichte Pommerns
Liste der Herzöge von Pommern
Stammliste der Greifen
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Wappen des Herzogtums Pommern
Überblick
Karte des Herzogtums Pommern aus dem 17. Jahrhundert
In Pommern gab es im Laufe der Geschichte mehrere Herzogtümer, deren geographischer und politischer Bestand sich durch Vereinigungen und Aufteilungen mehrfach änderte. Die in diesen Territorien herrschenden Herzöge werden dabei, entsprechend dem Greifen als gemeinsamen pommerschen Wappentier, zusammenfassend als Greifenherzöge bezeichnet. Zu den Teilherzogtümern in Pommern, deren Namenszusatz in der Regel dem jeweiligen Herrschaftssitz entspricht, zählen
das Herzogtum Pommern-Barth (1372–1451)
das Herzogtum Pommern-Demmin (etwa 1170–1264)
das Herzogtum Pommern-Stettin (etwa 1170/1295–1464, 1532/41–1625/37)
das Herzogtum Pommern-Wolgast (1295–1474/8, 1532/41–1625/37)
das Herzogtum Pommern-Stolp (1368/72–1459)
Während dieser Zeit bestand in diesem Gebiet seit 1140 das Bistum Cammin. Der Bischofssitz befand sich von 1140 bis etwa 1150/55 zunächst in Wollin, dann vorübergehend in Usedom und schließlich ab 1178 in Cammin. Im Zuge der Reformation verlor es seine kirchenleitenden Funktionen und das weltliche Herrschaftsgebiet der Camminer Bischöfe, das Stift Cammin, kam 1556 durch die Wahl des Prinzen Johann Friedrich ebenfalls in den Besitz des Greifenhauses, bei dem es bis zum Tod des letzten Herzogs verblieb. Allerdings gehörte das Gebiet des 1325 von den Greifen erworbenen Fürstentums Rügen zu den Bistümern Schwerin (festländischer Teil) und Roskilde (Insel Rügen).
Entwicklung
Entstehung des Herzogtums
Um 995 unterwarf der polnische Herzog Boleslaw I. (der Tapfere) das Land östlich der Oder. Im Zuge der Polenkriege zwischen 1005 und 1013 erlangte Pommern seine Unabhängigkeit wieder. Frühe Versuche der Christianisierung dieses Gebietes scheiterten. Der seit 1042 andauernde Konflikt des Pommernfürsten Siemomysl mit dem polnischen Herzog Kasimir I. wurde 1046 vor Kaiser Heinrich III. verhandelt. Um 1100 werden mehrere pommersche Herzöge genannt, die aber aufgrund der spärlichen Überlieferung in keinen genealogischen Zusammenhang zu bringen sind. Die historischen Stammbäume der Greifen aus dem 16. und 17. Jahrhundert nennen zwar als Ahnherrn einen Swantibor, aber seine tatsächlichen verwandtschaftlichen Beziehungen zu den nachfolgenden Generationen sind nicht eindeutig belegbar. Dasselbe gilt für die anderen zu Beginn des 12. Jahrhunderts in den Quellen - vornehmlich polnischen Chroniken - genannten Herzöge von Pommern. Deshalb werden die Brüder Wartislaw I. und Ratibor I. heute übereinstimmend als die ersten Fürsten aus dem Greifengeschlecht angesehen.
Im Jahre 1121 hatte sich Wartislaw I. dem polnischen Herzog Bolesław III. Schiefmund unterworfen. Boleslaw versuchte seine Herrschaft über die Pommern durch die Einführung des Christentums weiter abzusichern. Der erste Missionsversuch eines spanischen Priesters in Wollin misslang jedoch. Im Mai 1124 brach Otto von Bamberg von Gnesen zu seiner ersten Missionsreise auf, die ihn über Pyritz nach Cammin und Stettin führte. Bereits im Februar 1125 kehrte er nach Gnesen zurück. Auf seiner zweiten Missionsreise erreichte Otto von Bamberg im Jahre 1128 Demmin und Usedom. Nach dem Tod des Pommernfürsten Wartislaw I. entstanden unter seinen Söhnen Kasimir I. und Bogislaw I. gegen Ende des 12. Jahrhunderts die beiden Teilherzogtümer Pommern-Demmin und Pommern-Stettin. Bogislaw I. wurde 1181 in Lübeck als „Herzog von Slavien“ in den Reichsfürstenstand erhoben, aber bereits 1185 musste er die dänische Oberhoheit anerkennen, die Pommern erst nach der Schlacht bei Bornhöved (1227) wieder abschütteln konnte. Der erneuten Aufnahme in den Reichsfürstenstand stellten sich nun die askanischen Markgrafen von Brandenburg entgegen, die von Kaiser Friedrich II. 1231 mit dem Herzogtum Pommern belehnt worden waren. Sie beanspruchten die Lehnshoheit über Pommern und setzten sie in den Verträgen von Kremmen 1236 und Landin 1250 zunächst durch, wobei ihnen noch der Erwerb umfangreicher Ländereien, u. a. das Land Stargard und die Uckermark, gelang.
Herzogtum Pommern-Demmin
Kasimir I. von Demmin war der erste Herzog ab 1170. Bereits am 17. Mai 1264 erlosch diese Linie mit dem Tod von Wartislaw III., eines Enkels von Bogislaw I., wieder. Wartislaw III. verlor 1236 das Land Zirzipanien westlich von Demmin an die Herren von Mecklenburg und im selben Jahr auch das Land Stargard, das spätere Mecklenburg-Strelitz, an Brandenburg. Zugleich stellt diese Zeit den Beginn der deutschrechtlichen Besiedlung des Landes (siehe deutsche Ostsiedlung) dar.
Herzogtum Pommern-Stettin
Grenze (rot) zwischen Pommern-Wolgast und Pommern-Stettin um 1400
Bogislaw I. herrschte über Pommern-Stettin und heiratete Anastasia von Polen, die Tochter Mieszko III. Unter seinem Enkel Barnim I. wurde seit 1230 verstärkt die deutsche Besiedelung des Landes betrieben und zahlreiche Städte nach lübischem Recht gegründet. Mit dem Vertrag von Landin von 1250 ging die bislang pommersche Uckermark an Brandenburg. Nach dem Tod Wartislaws III. kam dessen Herrschaftsgebiet 1264 an Barnim. Seine Söhne Bogislaw IV., aus erster Ehe, und Otto I., aus zweiter Ehe, teilten nach dem frühen Tod ihres Halbbruders bzw. Bruders Barnim II. 1295 das Herzogtum in die Teilherrschaften Pommern-Wolgast unter Bogislaw IV. und Pommern-Stettin unter Otto I., wobei die dynastische Verbindung durch das Rechtsinstitut der gesamten Hand aufrechterhalten wurde.
Herzogtum Pommern-Wolgast
Das Herzogtum Pommern-Wolgast wurde 1295 durch Bogislaw IV. begründet. Seinem Sohn Wartislaw IV. gelang 1317 der Erwerb der Länder Schlawe-Stolp aus der Erbmasse des 1295 erloschenen Herzogshauses der Samboriden. Nach dem Tod des Fürsten von Rügen Wizlaw III. fiel 1325 das Fürstentum Rügen an Pommern-Wolgast. Zu Pommern-Wolgast gehörte somit jener nördlich der Flüsse Peene und Ina gelegene Teil Gesamtpommerns (einschließlich der am Südufer der Peene liegenden Orte Demmin und Anklam) sowie die Inseln Usedom und Wollin.
In den Jahren 1368 und 1372 wurde die Teilung von Pommern-Wolgast in Hinterpommern, das an Bogislaw V. fiel, und Vorpommern, das an die Söhne Barnims IV., Bruder Bogislaws V., ging, beschlossen. Der dritte Bruder Wartislaw V. erhielt zunächst eine Abfindung, 1372 dann Neustettin, das nach seinem kinderlosen Tod wieder an Pommern-Wolgast zurückfiel.
Im Jahr 1456 wurde die Universität Greifswald gegründet. Von 1478 bis 1523 kam es nochmals zu einer Vereinigung der beiden pommerschen Herzogtümer unter Bogislaw X. Bereits 1523 wurde Pommern jedoch wiederum in zwei Herzogtümer geteilt. Unter Johannes Bugenhagen kam es 1534 zur Reformation im Herzogtum.
Das neu entstandene Herzogtum Pommern-Wolgast des 16. Jahrhunderts erstreckte sich jedoch über andere Gebiete als das gleichnamige Herzogtum des 14. Jahrhunderts. Statt der Nord-Süd-Teilung des 14. Jahrhunderts bestand im 16. Jahrhundert eine Ost-West-Teilung, zu Wolgast zählten alle westlich der Oder gelegenen Gebiete außer Stettin und sein Umland. Östlich der Oder gehörte nur noch ein kleines Gebiet um Bahn zu Wolgast. Auch Usedom gehörte im 16. Jahrhundert wieder zu Wolgast, Wollin jedoch zu Stettin.
Herzogtum Pommern-Stolp
Nach dem am 15. Mai 1368 in Anklam geschlossenen Vergleich, der am 8. Juni 1372 im Stargarder Vertrag bestätigt wurde, entstand östlich der Swine das Herzogtum Pommern-Stolp unter Bogislaw V. Nach seinem Tod im Jahr 1374 folgten ihm seine Söhne Kasimir IV., der 1377 starb, Barnim V. sowie Bogislaw VIII.. Nach dessen Ableben im Jahr 1418 führte sein Witwe Sophia von Holstein bis zur Volljährigkeit ihres Sohnes Bogislaw IX. die Regentschaft bis 1425. Nach dem Tod von Bogislaws IX. im Jahr 1446 kehrte Erich I. 1449 nach Rügenwalde zurück und residierte dort als Herzog von Pommern-Stolp. Nach dessen Tod 1459 übernahm Erich II., Herzog von Pommern-Wolgast, auch die Herrschaft in Rügenwalde-Stolp. Nach Erich II. († 1474) vereinigte sein Sohn Bogislaw X. ganz Pommern unter seiner Hand und das Herzogtum Pommern-Stolp hörte dem Namen nach auf zu existieren.
Ende des Herzogtums Pommern
Pommern-Wappen mit dem Stettiner Greifen im Herzschild; erstes Feld: der Pommern-Greif, zweites: der Rügen-Löwe, drittes: Herrschaft Wolgast, viertes: Astkreuz von Gützkow
Im Dreißigjährigen Krieg besetzten 1630 schwedische Truppen ganz Pommern. Im Jahr 1637 starb Bogislaw XIV. als letzter Herzog Pommerns kinderlos. Nach der 1529 geschlossenen Erbverbrüderung von Grimnitz hätte nun der Kurfürst von Brandenburg Herzog von Pommern werden müssen, jedoch sicherte sich Schweden im Westfälischen Frieden 1648 den Besitz „Schwedisch-Pommerns“ mit der Hauptstadt Stettin und der Kontrolle der Odermündungen. Der Kurfürst musste sich mit Hinterpommern („Brandenburgisches Pommern“ bzw. ab 1701 „Preußisch-Pommern“[1]) zufriedengeben. Im Reichstag hatten bis 1806 sowohl der König von Schweden als auch der Kurfürst von Brandenburg bzw. ab 1701 der preußische König die Stimme des Herzogs von Pommern inne. Im Frieden von Saint-Germain musste Kurfürst Friedrich Wilhelm 1679 das von ihm im Nordischen Krieg eroberte Schwedisch-Pommern bis auf einen Gebietsstreifen rechts der Oder an Schweden zurückgeben. Erst durch den Frieden von Stockholm gewann Preußen 1721 mit dem südlich der Peene gelegenen Teil Schwedisch-Pommerns die Herrschaft über die Odermündung. Infolge des Wiener Kongresses kam es im Jahr 1815 zu einer Wiedervereinigung des Landes als preußischer Provinz Pommern, die bis 1945 existierte.
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