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Ostgebiete des Deutschen Reiches

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Ostgebiete des Deutschen Reiches Empty Ostgebiete des Deutschen Reiches

Beitrag  checker Mi Okt 22, 2014 9:38 am

Als Ostgebiete des Deutschen Reiches oder auch ehemalige deutsche Ostgebiete werden die Territorien östlich der Oder-Neiße-Linie bezeichnet, die am 31. Dezember 1937 zum Gebiet des Deutschen Reiches gehört hatten, 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs von Deutschland faktisch abgetrennt wurden und heute zu Polen und Russland gehören. In der Volksrepublik Polen wurden diese Gebiete als „Wiedergewonnene Gebiete“ (polnisch Ziemie Odzyskane) oder als „westliche und nördliche Gebiete“ (polnisch Ziemie Zachodnie i Północne) bezeichnet.

Ostgebiete des Deutschen Reiches Oder-neisse-line_border
Die ehemaligen deutschen Ostgebiete.

Zu den Ostgebieten des Deutschen Reiches im weiteren Sinne werden auch Gebiete gezählt, die Deutschland bereits nach dem Ersten Weltkrieg im Jahre 1920 aufgrund des Versailler Vertrages von 1919 abtreten musste: Großteile der preußischen Provinzen Posen und Westpreußen einschließlich der Stadt Danzig sowie Ostoberschlesien, das Hultschiner Ländchen und das vormals ostpreußische Soldau- und Memelgebiet.

Ostgebiete des Deutschen Reiches Acprussiamap2
Gebietsentwicklung von 1600 bis 1795:
Mark Brandenburg, Herzogtum Preußen, Brandenburg-Preußen, Königreich Preußen

Ostgebiete des Deutschen Reiches Deutschland1871-1991
Gebietsveränderungen Deutschlands 1918–1990

Faktische Abtrennung von Deutschland

Nach dem Potsdamer Abkommen zwischen der Sowjetunion, den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich im August 1945 wurden die deutschen Ostgebiete östlich von Oder und Neiße von der Zuständigkeit des Alliierten Kontrollrats ausgenommen. Der nördliche Teil Ostpreußens um Königsberg wurde der Sowjetunion, der südliche Teil Ostpreußens, die östlichen Teile der preußischen Provinz Pommern (Hinterpommern), der Mark Brandenburg (Ost-Brandenburg) und des Landes Sachsen sowie die preußischen Provinzen Nieder- und Oberschlesien wurden Polen zur vorläufigen Verwaltung übertragen. Die endgültige Regelung sollte einem Friedensvertrag vorbehalten bleiben (siehe Abschnitt „Anerkennung der Abtrennung“).

Ostgebiete des Deutschen Reiches 640px-Polen1020-c
Größte westwärts gerichtete Ausdehnung des polnischen Herrschaftsgebietes unter den Piasten (um 1025)

Das Gebiet um Königsberg (nördliches Ostpreußen) wurde unmittelbar in die russische Teilrepublik der UdSSR (RSFSR) integriert; es heißt heute Oblast Kaliningrad und ist auch nach dem Zerfall der Sowjetunion weiterhin eine russische Exklave.

Im polnischen Sprachgebrauch wurde im Sinne der polnischen Westforschung die Bezeichnung „wiedergewonnene West- und Nordgebiete“ oder einfach nur „wiedergewonnene Gebiete“ geprägt.[1] Dies bezieht sich auf die teilweise Zugehörigkeit dieser Territorien zum piastischen Königreich Polen ab der Staatsgründung im 10. Jahrhundert sowie zu polnischen Herzogtümern, in die das Königreich nach 1138 zerfallen war. Die Zugehörigkeit dieser Territorien zu Polen umfasst einen Zeitraum vom Früh- bis Spätmittelalter sowie ihre slawische Vorgeschichte vor Beginn der deutschen Ostsiedlung. Ostgermanische und baltische Besiedlungen im Zeitalter der Antike bleiben hierbei unbeachtet.

Anerkennung der Abtrennung

Ostgebiete des Deutschen Reiches Germanisch-Slawisch-Ungarisches_Mitteleuropa_um_1000
Königreich Polen sowie eine Darstellung der Besiedlung Mittelosteuropas um das Jahr 1025

Zur Bundestagswahl 1949 warb die Sozialdemokratische Partei Deutschlands mit einem Plakat, das sogar den Polnischen Korridor von 1920 ignorierte. In seinem Grußwort zum Schlesiertreffen am 8. Juni 1963 meinte Willy Brandt, damals Regierender Bürgermeister von West-Berlin:[2]

„Deutsche Ostpolitik darf nie hinter dem Rücken der Vertriebenen gemacht werden. Wer die Oder-Neiße-Linie als Grenze betrachtet, die von unserem Volk akzeptiert ist, belügt die Polen.“

– Willy Brandt


Die Deutsche Demokratische Republik erkannte im Görlitzer Grenzabkommen mit der VR Polen vom 6. Juli 1950 die Oder-Neiße-Linie als „Friedensgrenze“ und aus ihrer Sicht endgültige Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen an. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland teilten damals diesen Standpunkt nicht und maßen dem Abkommen keine rechtliche Bedeutung zu. Sie vertraten außerdem den Fortbestand des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937, wonach die Ostgebiete grundsätzlich als deutsches Inland zu gelten hatten und für deutsche Staatsbürger der Zwischenkriegszeit sowie deren Nachfahren eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit fortbestehe.

In der alten Bundesrepublik (vor 1990, das heißt Westdeutschland und Berlin (West)) bildete der Rechtsstatus der Ostgebiete einen großen Teil der offenen deutschen Frage. Die Ostpolitik von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat war bis Mitte der 1960er-Jahre auf eine Revision der Grenzen ausgerichtet; sie beriefen sich auf das Völkerrecht und verschiedene völkerrechtliche Verträge, insbesondere auf die Haager Landkriegsordnung und die Atlantik-Charta. Die neue Ostpolitik der Großen Koalition von 1966 und später verstärkt die sozialliberale Koalition ab 1969 vollzog einen allmählichen Wandel durch Annäherung.[3] Mit dem Warschauer Vertrag (1970) erkannte die Bundesrepublik Deutschland die Zugehörigkeit dieser Gebiete zu Polen an. Aufgrund des bis 1990 geltenden Vorbehalts der Alliierten für Fragen, die Deutschland als Ganzes und den Status Berlins betreffen, war es der Bundesrepublik Deutschland jedoch verwehrt, eine völkerrechtliche Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als deutsch-polnische Grenze vorzunehmen und auf die Rückforderung der Gebiete zu verzichten.[4][5]

Erst im Zuge der deutschen Wiedervereinigung wurde 1990 die Abtrennung der Ostgebiete durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag völkerrechtlich vollzogen und die Oder-Neiße-Grenze festgeschrieben, die wenig später von Deutschland im deutsch-polnischen Grenzvertrag formal bestätigt wurde. Damit wurden sämtliche Kriegsfolgefragen zu einem Abschluss gebracht.[6] Mit der Änderung des deutschen Grundgesetzes vom 23. September 1990 wurde in der Präambel nunmehr festgestellt, dass „die Einheit […] Deutschlands vollendet“ ist.

Umfang der Ostgebiete

Definition

Ostgebiete des Deutschen Reiches 640px-Polish_language1880
Ausschnitt aus der Sprachenkarte Deutschlands in Andrees Handatlas von 1881

Im Einzelnen umfassen die Ostgebiete die preußischen Territorien:

die Provinz Ostpreußen: 36.966 km²
die Provinz Oberschlesien und die Provinz Niederschlesien ohne deren westlich der Neiße liegenden (heute zu Sachsen gehörenden) Teil um Görlitz: 34.529 km²
die Provinz Pommern östlich der Oder (das historische Hinterpommern) sowie Stettin und die Odermündung: 31.301 km²
den Regierungsbezirk Frankfurt der Provinz Brandenburg ohne seinen westlich von Oder und Neiße gelegenen Teil: 11.329 km²
sowie den Teil des Landes Sachsen östlich der Neiße um die Stadt Reichenau i. Sachsen: 142 km²

Ostgebiete des Deutschen Reiches Bev%C3%B6lkerungsverteilung_Ostmitteleuropa_um_1918
Sprachenkarte Polens von 1921 aus einem polnischen Atlas

Die preußische Grenzmark Posen-Westpreußen (die 1919 bei Deutschland verbliebenen Restgebiete der Provinzen Posen und Westpreußen) mit einem Gebiet von 7.695 km² wurde 1938 unter ihren drei Nachbarprovinzen aufgeteilt und ist in den obigen Zahlen mit eingerechnet. Der Gesamtumfang der Ostgebiete beträgt 114.267 km² (die Differenz zu 114.269 km² ist rundungsbedingt), was etwa einem Viertel Deutschlands in den Grenzen von 1937 entsprochen hat.

In den Ostgebieten des Deutschen Reiches lebten 1939 etwa 9.620.800 Menschen (davon 45.600 ohne deutsche Staatsangehörigkeit). Von diesen entfielen auf

Ostpreußen: 2.488.100 Einwohner (davon 15.100 ohne deutsche Staatsangehörigkeit),
Schlesien: 4.592.700 Einwohner (davon 16.200 ohne deutsche Staatsangehörigkeit; Zahlen der Bevölkerung Zittaus enthalten),
Pommern: 1.895.200 Einwohner (davon 11.500 ohne deutsche Staatsangehörigkeit),
Ost-Brandenburg: 644.800 Einwohner (davon 2.800 ohne deutsche Staatsangehörigkeit).

Wichtige Städte in den ehemaligen Ostgebieten sind unter anderem Breslau (1925: 614.000 Einwohner), Königsberg (Preußen, russisch: Kaliningrad, 294.000), Stettin (270.000), Hindenburg O.S./Zabrze (132.000) und Gleiwitz (109.000).
Erweiterte Definition

Nach Auffassung mancher Politiker werden analog zu dem einheitlichen Vertreibungsgebiet nach dem Bundesvertriebenengesetz auch die Regionen den deutschen Ostgebieten (nicht allein des Reiches) zugerechnet, die bis ca. 1918 beziehungsweise 1919 Teil des Deutschen Reichs oder der Österreichisch-Ungarischen Monarchie waren, in der Zwischenkriegszeit an das Deutsche Reich oder die Republik Österreich grenzten und von 1938/39 bis 1945 wieder zum deutschen Hoheitsgebiet gehörten. Hier lebten viele Deutsche nach Eigenidentifikation, Sprache und Kultur, für die häufig der Terminus Volksdeutsche gebräuchlich war und die meistens nicht die deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft besaßen.

Folgende Gebiete, die bis 1919 Teil des Deutschen Reiches waren, hatten bis Ende der 1940er-Jahre einen überwiegenden oder hohen deutschen Bevölkerungsanteil:

Memelgebiet (bis 1919 Teil der Provinz Ostpreußen)
Provinz Westpreußen (später Reichsgau Danzig-Westpreußen)
Freie Stadt Danzig (bis 1919 Teil der Provinz Westpreußen)
Provinz Posen (die historische Landschaft Großpolen)

Folgende habsburgisch geprägten Gebiete, die bis 1918 Teil der Österreichisch-Ungarischen Monarchie waren, hatten bis Ende der 1940er-Jahre einen überwiegenden oder hohen deutschen Bevölkerungsanteil:

Sudetenland (vor 1938 keine Einheit, sondern Teile der habsburgischen Kronländer Böhmen, Mähren und Schlesien, 1918/19 vergeblich von Deutschösterreich beansprucht; später Reichsgau Sudetenland, heute Teil von Tschechien)
Siedlungsgebiete der Donauschwaben im heutigen Ungarn, Kroatien und Serbien (Vojvodina)
Siedlungsgebiete der Karpatendeutschen in der heutigen Slowakei und der Karpatenukraine
Siedlungsgebiete der Siebenbürger Sachsen, der Banater Schwaben und Teilen der Bukowinadeutschen im heutigen Rumänien
Siedlungsgebiete der Galiziendeutschen und Teilen der Bukowinadeutschen in der heutigen Ukraine und Polen
die Gottschee im heutigen Slowenien
Südtirol, heute Teil Italiens. Siehe dazu Option in Südtirol.

Flucht und Vertreibung

Ostgebiete des Deutschen Reiches 1024px-German1910
Das deutsche Sprachgebiet 1910 nach Dr. V. Schmidt und Dr. J. Metelkaum (mit teilweise unzutreffender Quellengabe nach der amtlichen Volkszählung von 1910, insofern diese nur das Reichsgebiet erfasste)

Die Bevölkerung der Ostgebiete des Deutschen Reiches wurde in den Jahren 1944 bis 1949 durch die Flucht vor der Roten Armee und die Vertreibung der Deutschen sowie die Neuansiedlung von Polen, Ukrainern und Lemken beziehungsweise Russen fast vollständig ausgetauscht. Ein Teil der Neuangesiedelten (zwischen 1,4 und 1,9 Millionen Polen) war im Rahmen der Westverschiebung Polens und, im Fall der Ukrainer und Lemken, der Aktion Weichsel aus ihrer weiter östlich gelegenen Heimat vertrieben worden.

Die Provinzen wiesen folgende Zahlen auf:

Ostpreußen: 2.209.200 Vertriebene
Schlesien: 3.587.300 Vertriebene
Pommern: 1.761.700 Vertriebene
Ost-Brandenburg: 597.500 Vertriebene

Insgesamt mussten 8.155.700 Deutsche die Ostgebiete verlassen. Knapp sieben Millionen von ihnen flüchteten nach Westdeutschland und in das Gebiet der DDR.[7]

Ostgebiete des Deutschen Reiches Verbreitungsgebiet_der_deutschen_Sprache
Das Verbreitungsgebiet der deutschen Sprache seit 1950

Insgesamt mussten 8.155.700 Deutsche die Ostgebiete verlassen. Knapp sieben Millionen von ihnen flüchteten nach Westdeutschland und in das Gebiet der DDR.[7]

Schätzungsweise rund zwei Millionen Deutsche sind durch Flucht und Vertreibung ums Leben gekommen, insbesondere in Ostpreußen, Pommern und Ostbrandenburg. Heute leben in den Ostgebieten noch etwa 400.000 Deutsche, hauptsächlich in Oberschlesien. Sie wurden bis zum Zerfall des kommunistischen Regimes diskriminiert. Nach 1990 bekamen viele Gemeinden in Oberschlesien deutschstämmige Bürgermeister, auch deutsche Schulen wurden dort – zumeist dank deutscher Finanzierung – errichtet. Im Januar 2005 hat der polnische Sejm ein Minderheitengesetz verabschiedet, wonach in etwa 20 Gemeinden in Oberschlesien mit mehr als 20 % deutschsprachigem Bevölkerungsanteil zweisprachige Ortsschilder aufgestellt werden können und Deutsch als Verwaltungshilfssprache eingeführt werden kann.
Wirtschaftliche Folgen

Die Ostgebiete waren größtenteils agrarisch geprägt. Ausnahmen stellten die Großstädte wie Königsberg und Breslau sowie das oberschlesische Kohlerevier dar. Mit den Ostgebieten verlor Deutschland rund ein Viertel seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche. Der deutsche Gesellschaftshistoriker Hans-Ulrich Wehler schätzt, dass der Verlust dieser Gebiete durch den damit verbundenen Abbau regionaler Disparitäten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beider deutscher Staaten nachhaltig begünstigt hat.[8]

Siehe auch

Arbeitsgemeinschaft ostdeutscher Familienforscher
Kirchlicher Suchdienst – Hilfsdienst für Vertriebene, Flüchtlinge, Aussiedler und deren Nachkommen
Polnischer Westgedanke
Reichsgau (Abschnitt „Eingegliederte Ostgebiete (Polen)“)
Vertriebenenverband (Landsmannschaft) – Interessenvertreter der Heimatvertriebenen

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