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EU, DEUTSCHE OSTGEBIETE UND VÖLKERRECHT

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EU, DEUTSCHE OSTGEBIETE UND VÖLKERRECHT Empty EU, DEUTSCHE OSTGEBIETE UND VÖLKERRECHT

Beitrag  Luziefer-bs1 Fr Jul 15, 2011 10:47 am

Der Inhalt des unten folgenden Schreibens ist extrem brisant! Sein Bekanntwerden im Volk könnte in bereits nächster Zukunft die Lage in der Bundesrepublik noch weitaus radikaler wenden, als sich die Wende in der DDR im Spätsommer und Herbst des Jahres 1989 vollzogen hatte. Die Jahreszeit jetzt ist also günstig zur Abwicklung der BRD – und das Deutsche Volk ist dazu auch mit der nötigen Wut geladen.Während EU und BRD zusammenbrechen…
Das Schreiben liegt unterdessen den Richtern des Bundesverfassungsgerichts vor; es liegt den bundesdeutschen Parteien und ihren Untergliederungen vor; es wird fortlaufend an die Medien verbreitet. Vor allem aber macht es im Internet im Schneeballsystem die Runde zur Aufklärung des Deutschen Volkes.
Selbstverständlich wird das System und werden dessen Medien den Artikel und seine Information mit allen Mitteln zu unterdrücken und totzuschweigen versuchen. Ein lächerliches Unterfangen – denn wir leben im Zeitalter des Internet!
Die Abwicklung der BRD wird die erste große Revolution sein, die an der Informationsfront von unabhängigen Bloggern bestimmt – und gewonnen werden wird. Das Monopol des etablierten, längst nur noch Schweinejournalismus der „Qualitätsmedien“ ist gebrochen!
Heute stehen bereits schnell wachsende Teile des Deutschen Volkes dem bundesdeutschen System mit glühender Ablehnung und kalter Wut gegenüber. Die Forderungen nach der Wiederherstellung des rechtmäßigen deutschen Staates, des Deutschen Reiches, werden allenthalben lauter…

Mit freundlichen Grüßen

Ein Deutscher der kommenden Freiheitsbewegung

Guten Tag

Ich bin Auslandsdeutscher sudetendeutscher Abstammung. Im Hinblick auf die Relevanz ihrer völkerrechtlichen Feststellungen hinsichtlich besonders auch des nun bevorstehenden Zusammenbruches der Europäischen Union, möchte ich Ihnen meine folgende Leserzuschrift an einen vielgelesenen Internet-Blog weiterleiten. Sie basiert auf einer umfassenden Recherche einer Vielzahl von Quellen sowohl im Internet als auch gedruckter Literatur und von Dritten erhaltener Schriften. Sie beschäftigt sich mit der Frage der deutschen Ostgebiete und spannt dabei einen Bogen zur Frage der grundsätzlichen Legitimation des Scheinstaates Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Abtretens deutscher Hoheitsrechte an die Europäische Union. Es wird im Verlauf der Erörterung mit zwingenden, ganz klaren und jederzeit von jedermann leicht nachprüfbaren Belegen aufgezeigt, daß sowohl die heutige Bundesrepublik Deutschland insgesamt, als ganz besonders auch deren EU-Mitgliedschaft ein ungeheuerliches Verbrechen gegenüber dem Deutschen Volk darstellen. Diesem gilt es nun in einer sehr viel umfassenderen und weitreichenderen Volkserhebung als der von 1989 ein Ende zu setzen.

Dieser Text wurde u. a. auch den Botschaften der Täternationen des Vertreibungsvölkermordes, Polen und Tschechei, zugeleitet.

EU, DEUTSCHE OSTGEBIETE UND VÖLKERRECHT

Ganz kurz zu meiner Person: Ich bin Heimatvertriebener, während des Krieges auf sudetendeutschem Gebiet geboren, als mein Vater, ein Ritterkreuzträger, für Deutschlands Freiheit kämpfend im Felde stand; das heißt in seinem Fall, über diesem am Himmel flog.
Vorausschicken möchte ich, daß ich von den heutigen Vertriebenenorganisationen und insbesondere von deren Funktionären überhaupt nichts halte. Mit ihrer unverblümten Verratspolitik und ihrem rückgratlosen Gekrieche gegenüber dem antideutschen Zeitgeist richten sie weitaus mehr Schaden an, als sie der Sache dienen. Man kann sie getrost vergessen. Einstmals stark engagiert, bin ich aus allen diesen längst ausgetreten, schwer enttäuscht.
Dabei bin ich nicht so weltfremd, zu fordern oder auch nur zu hoffen, etwaige Verhandlungen über die Ostgebiete sollten durch die Bunderepublik Deutschland geleistet werden. Bitteschön nein, bloß das nicht! Aus bekannten Gründen ihrer fehlenden Souveränität sowie aus ihrer in allem gegen deutsche Interessen gerichteten Grundausrichtung wäre sie dazu auch weder Willens noch völkerrechtlich in der Lage. Allerdings sind aus den gleichen Gründen alle ihre „Deutsch-Polnischen-Verträge“ und sonstigen „Verzichtserklärungen“ sowie „Grenzgarantien“ das Papier nicht wert, auf dem diese stehen, da der Scheinstaat Bundesrepublik Deutschland zu keinem Zeitpunkt seiner Existenz irgendeine Verfügungsgewalt zum Abtreten von Gebieten des – und das ist entscheidend – völkerrechtlich fortbestehenden Staates Deutsches Reich innehatte.
Solches Abtreten von Staatsgebiet könnte, wenn überhaupt, dann auch nur auf der Basis einer durch das Deutsche Volk legitimierten Verfassung geschehen. Doch über eine solche Verfassung verfügt die Bundesrepublik bekanntlich nicht. Der Bundesrepublik Deutschland als Besatzungskonstrukt wurde nach dem Kriege fremdbestimmt ein „Grundgesetz“ gegeben, mehr nicht. Das Deutsche Volk, welches völkerrechtlich gesehen wiederum Staatsvolk des Deutschen Reiches ist (es gibt keine Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“!!), wurde nie über dieses Grundgesetz abstimmen lassen.

Damit kommt auch, wer das Grundgesetz eine „Verfassung“ nennen wollte, spätestens beim Punkt des Staatsgebietes in unüberwindbare Erklärungsnöte. Denn sollten die Verträge zur Abtretung von Staatsgebiet völkerrechtlich und verfassungsrechtlich wirksam sein, müßten die Grenzen des „neuen“ Staatsgebietes in einer nach Artikel 146 vom Volke in freier Selbstbestimmung so angenommenen und beschlossenen Verfassung dort als deren Geltungsbereich benannt sein. Das sind sie jedoch nicht! Wie sollten sie auch, es gibt ja wie oben schon gesagt nicht einmal die dazu unverzichtbare, vom Volke in freier Selbstbestimmung sich gegebene Verfassung.
Im Gegenteil kann sich das Grundgesetz seit 1990 schlechterdings auf gar keinen Geltungsbereich mehr berufen. Er ist ersatzlos gestrichen, ganz einfach weg! Wo aber soll ein Gesetz gelten, das keinen Geltungsbereich hat? Es gilt nirgends! Dadurch erscheinen zumal die nach dieser Streichung des Geltungsbereiches also rechtlich in einem Vacuum erfolgten „Verzichtserklärungen“ und „Grenzverträge“ noch mehr in ihrer gänzlichen Haltlosigkeit.
Wie übrigens alle Handlungen, Gesetze und Anordnungen der Bundesrepublik Deutschland seit jener Streichung 1990 überhaupt. Auf der Grundlage eines Grundgesetzes ohne Geltungsbereich vollzogene Handlungen können über die reine Willkür faktischer Resultate hinaus keine Rechtswirksamkeit erlangen. Schon gar nicht in Bezug auf die Souveränität eines künftigen, vom Deutschen Volk unter Berufung auf sein Selbstbestimmungsrecht wieder handlungsfähig hergestellten Deutschen Reiches nach Abwicklung der Fremdherrschaft Bundesrepublik Deutschland.

Ganz unstrittig ist der Wiedervereinigungsauftrag hinsichtlich Gesamtdeutschlands der konstituierende und damit unter allen Umständen unwiderrufliche Auftrag des Grundgesetzes FÜR die Bundesrepublik Deutschland. Wenn man nun das Grundgesetz einmal aufmerksam nach einem Artikel durchleuchtet, der ganz konkret ein Staatsgebiet bezeichnet, das unter dem nicht bundesdeutschen, sondern gesamtdeutschen Staat zu verstehen ist, dann findet man im Artikel 116 die Grenzen vom 31. Dezember 1937 genannt. Das heißt, der gesamtdeutsche Staat, also das völkerrechtlich als Staat nie erloschene Deutsche Reich, hat laut gesamtdeutschem Wiedervereinigungsauftrag des Grundgesetzes in diesen Grenzen vom 31. 12. 1937 wiederhergestellt zu werden! So hat er gemäß Artikel 146 die Bundesrepublik Deutschland und ihr besatzungsrechtliches Provisorium Grundgesetz abzulösen mit einer vom Deutschen Volk in freier Selbstbestimmung sich gegebenen Verfassung.
Von daher ist es nicht zu tadeln, sondern völlig folgerichtig, daß diese Verfassungsgebung für Gesamtdeutschland nicht bereits 1990 nach der (vermeintlichen) Teilwiedervereinigung von West- und Mitteldeutschland durchgeführt wurde, da das Grundgesetz ja von einem Gesamtdeutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 ausgeht. Also mit den Ostgebieten! Das wird leider oft vergessen, wenn von nationalen Kreisen unter Berufung auf Artikel 146 GG bereits jetzt eine Verfassungsgebung gefordert wird. Deshalb immer langsam mit den jungen Pferden! Soweit sind wir doch noch gar nicht! Zu den Grenzen von 1937 fehlt noch ein gewaltiges Stück.

Eine Verfassungsgebung bereits 1990 wäre also insofern auch dadurch rechtsunwirksam gewesen, als der Verdacht bestanden hätte, man wolle damit den aber konstituierenden und ergo unabänderlichen Wiedervereinigungsauftrag des Grundgesetzes für Gesamtdeutschland klammheimlich tilgen. Auch befürchtete man sicher, daß andernfalls das Thema des fortbestehenden Deutschen Reiches auf die Tagesordnung käme.

So dumm sind die Betreffenden also nun auch wieder nicht, daß sie nicht genau wissen würden, was im Grundgesetz steht. Weshalb sie wie angesprochen 1990 auch schön die Finger davon gelassen haben, bereits da mit einer Verfassungsgebung dessen Artikel 146 Geltung zu verschaffen, als eben noch keine Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands, sondern erst eine (vermeintliche) Teilwiedervereinigung West- und Mitteldeutschlands stattgefunden hatte.
In dem Fall kann man ihnen also einmal keine böse Absicht unterstellen, sondern tatsächlich das strikte Befolgen des Grundgesetzes. (Ob es dagegen böse Absicht oder diplomatisches Kalkül zum Ruhigstellen der Betreffenden ist, wenn sie den Täternationen des Vertreibungsvölkermordes gegenüber so tun, als wüßten sie nicht ganz genau um die grundgesetzliche und völkerrechtliche Nichtigkeit ihrer „Verzichtserklärungen“ und „Grenzverträge“, das braucht uns nicht zu interessieren.)

Jetzt einmal ganz kleinklein erklärt: Tatsache ist, man braucht nur das Grundgesetz zur Hand zu nehmen, da steht alles drin. Dort werden, wenn diese mal schwarz auf weiß bestätigt bekommen möchten, wie sie von der Bundesrepublik Deutschland mit den „Verzichtserklärungen“ und „abschließenden Regelungen“ ganz elegant „gelöffelt“ wurden, auch die Vertreiberstaaten im Artikel 116 mit dem deutschen Staatsgebiet in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 das Gebiet genannt finden, welches das Grundgesetz unabänderlich unter Gesamtdeutschland versteht. Eine andere Definition für Gesamtdeutschland ist im ganzen Grundgesetz nämlich nirgends zu finden. Mehr noch: Im ganzen Grundgesetz ist aufgrund des gestrichenen Geltungsbereiches der einstigen Bundesrepublik, Artikel 23, jetzt überhaupt kein anderes territoriales Gebiet für einen deutschen Staat mehr zu finden! Außer eben das vom 31. Dezember 1937 im Artikel 116, welches folglich umso mehr wie ein mahnendes Vermächtnis des Auftrags zur Wiederherstellung des Deutschen Reiches dort festgemeiselt steht.

Es ist ganz eindeutig einleuchtend und es versteht sich völlig von selbst: Das Grundgesetz trägt in sich das Gebot zur Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS; das Grundgesetz benennt, was unter GESAMTDEUTSCHLAND zu verstehen ist! Anders ginge es auch gar nicht, denn wer sollte sonst rechtsverbindlich wissen, welches Gebiet überhaupt wiedervereinigt werden soll?
Das Grundgesetz sagt dementsprechend klar: Das ganze Deutschland soll es sein – das in den Grenzen vom 31. Dezember 1937. Westdeutschland, Mitteldeutschland UND die Ostgebiete!
Im noch VOR DEM Beitritt der „neuen Bundesländer“ zum Geltungsbereich des Grundgesetzes GESTRICHENEN Geltungsbereich des Grundgesetzes (wodurch dieser Beitritt natürlich gar nicht mehr rechtswirksam vollzogen werden konnte) Artikel 23, hieß es auch unmißverständlich: „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Es hieß dort also wohlgemerkt nicht: „im anderen Teil Deutschlands“ (vulgo der SBZ/DDR), sondern wortwörtlich: „in den anderen Teilen Deutschlands“. Diese anderen Teile (Plural) werden bestimmt durch Artikel 116: Grenzen vom 31.12.1937. Weil, wie unterdessen zur Genüge dargelegt wurde, ein Artikel, dem anderslautend zu entnehmen wäre, was unter Gesamtdeutschland zu verstehen ist, sich nirgendwo im Grundgesetz findet oder jemals fand – aber andererseits ein Grundgesetz, dessen konstituierender Wesenskern im unaufgebbaren Auftrag zur Wiederherstellung Gesamtdeutschlands besteht, ganz unstrittig eine Stelle beinhalten muß, die verbindlich benennt, welches Gebiet unter diesem Gesamtdeutschland denn zu verstehen ist. Ansonsten wäre das Grundgesetz ja von Deppen verfaßt worden, und das wird wohl niemand annehmen wollen.

Auf diesen Sachverhalt hatte ich als Journalist vor allem in Vertriebenenkreisen sowohl in Vorträgen als auch in Artikeln bereits während der Zeit von Willy Brandts „Ostverträgen“ immer wieder aufmerksam gemacht. Wobei ich sagen muß, daß das damals keinesfalls eine Sensation gewesen war, da außer den üblichen Verdächtigen eigentlich jeder Deutsche und zumal die näher mit dem Thema Befaßten ganz selbstverständlich davon ausgingen, daß sich der Wiedervereinigungsauftrag des Grundgesetzes auf das gesamte Reichsgebiet zumindest in den Grenzen von 1937 bezieht, welche das Grundgesetz ja auch nennt. Daß die Wiedervereinigung Deutschlands mit derjenigen nur von West- und Mitteldeutschland abgeschlossen wäre, davon weiß das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes nichts. Das wäre demnach allenfalls ein Etappenziel. (Und selbst den „üblichen Verdächtigen“ war das damals eigentlich klar. Ich erinnere mich an eine Veranstaltung, auf der Provokateure anwesend gewesen waren, offensichtlich von der „APO“; im Vergleich zu heutigen Linken in der Sache übrigens sehr gut informiert. Die haben sich seinerzeit nicht etwa darüber aufgeregt, daß wir Heimatvertriebenen die Wiedervereinigung Deutschlands einschließlich der Ostgebiete forderten – sondern darüber, daß die Wiedervereinigung Deutschlands einschließlich der Ostgebiete überhaupt der unverbrüchliche Wiedervereinigungsauftrag des Grundgesetzes ist!)
Auch die Wahlplakate sämtlicher Parteien, teilweise bis in die 1960er Jahre hinein, forderten ja die Wiedervereinigung Deutschlands in diesen vom Grundgesetz genannten Grenzen von 1937! Wieso wird das heute verschwiegen? Am Grundgesetz und seinem mit der Erfüllung von Artikel 146 durch das Deutsche Volk und nur durch das Deutsche Volk abzuschließenden Wiedervereinigungsauftrag für Gesamtdeutschland hat sich doch seither nichts geändert. Jedenfalls nichts mit Rechtswirksamkeit, denn den konstituierenden und über allem anderen stehenden und alles andere beherrschenden Auftrag des Grundgesetzes, mit dem und für den dieses geschaffen wurde, kann man nicht ändern, schon gar nicht über die Köpfe des Staatsvolkes, des obersten Souveräns hinweg, ohne damit Hochverrat an diesem Grundgesetz selber zu begehen. Genausowenig geändert hat sich an dem einzigen in Frage kommenden Gebiet, den das Grundgesetz nennt, was denn nun unter Gesamtdeutschland zu verstehen wäre. Im Gegenteil steht jetzt wie schon gesagt nur noch das deutsche Gebiet in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 als allereinzige territoriale Beschreibung eines deutschen Staatsgebietes überhaupt im Grundgesetz!

Nach der Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes, im September 1990 im Bundesgesetzblatt als rechtswirksam vollzogen verkündet, war die Bundesrepublik hinsichtlich ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit insgesamt erloschen. Ein Gesetz ohne Geltungsbereich gilt nirgendwo – und ganz besonders gilt das für ein Grundgesetz! Es konnten und können seither von der Bundesrepublik also keinerlei rechtswirksamen Handlungen mehr vollzogen werden; selbstverständlich auch keinerlei rechtswirksamen Manipulationen am Grundgesetz. Alle Änderungen am Grundgesetz nach der Streichung dessen Geltungsbereiches haben den rechtlichen Wert des Librettos einer Operette: Wie es euch (den Politikern) gefällt, und wie es uns (dem Deutschen Volk) nicht gefällt.
Es war mit den „Ostverträgen“ auch kein Passus ins Grundgesetz aufgenommen worden, der besagt: „Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland widerruft hiermit seinen ursprünglichen, dem Deutschen Volke garantierten und eigentlich unveräußerlichen Wiedervereinigungsauftrag für Gesamtdeutschland, indem es diesen umwandelt in einen alleinigen Teilwiedervereinigunsauftrag nur für West- und Mitteldeutschland, also für die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“.
Das ist und wäre rechtlich auch überhaupt nicht möglich gewesen. Denn 1949 wurde dem Deutschen Volk mit dem Grundgesetz (und zwar dem gesamten Deutschen Volk innerhalb und außerhalb dessen eigentlichen Geltungsbereiches) die unverbrüchliche und bis zu ihrer vollumfänglicher Erfüllung unabänderliche Garantieverpflichtung zur Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS in den Grenzen von 1937 gegeben, als über allem stehender Auftrag dieses Grundgesetzes! Das konnte und kann nicht durch eine gerade an der Regierung befindliche Partei oder Parteienkoalition (die ja als solche nicht Träger der gesamtstaatlichen territorialen Hoheitsrechte zu ihrer beliebigen Verfügung sind) und auch nicht durch das Bundesverfassungsgericht zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der vom Grundgesetz als dem gesamten Deutschen Volke unverbrüchlich garantiert festgelegten Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands einfach als abgeändert erklärt werden. Das heißt, 1990 wurden alle überhaupt in Frage kommenden rechtlichen und ganz besonders die völkerrechtlichen Mindeststandarts mit Füßen getreten. Die eindeutigen Vorgaben des Grundgesetzes wurden auf das Gröbste mißachtet. Daraus konnte und kann keine Rechtswirksamkeit entstehen! Schon gar nicht ohne die in freier Entscheidung ganz dezidiert erfolgte Legitimation durch den höchsten Souverän, durch das Deutsche Volk.

Man mag die „Wiedervereinigung Deutschlands“ von 1990 also so laut und so oft beschwören wie man will, es war trotzdem keine. Genausowenig wie das mitteldeutsche Gebiet der einstigen DDR „Ostdeutschland“ ist. Und dabei ist noch nicht einmal die Tatsache berücksichtigt, daß auch die als „Beitritt der neuen Bundesländer zum Geltungsbereich des Grundgesetzes“ festgemachte Teilwiedervereinigung völlig unmöglich rechtswirksam vollzogen worden sein konnte. Aus dem simplen Grund, da es am 3. Oktober 1990 diesen vorher bereits ersatzlos gestrichenen Geltungsbereich des Grundgesetzes eben nicht mehr gegeben hatte. Das soll mal jemand erklären, wie man einem nicht mehr vorhandenen Geltungsbereich rechtswirksam beitreten soll…

Die Bundesrepublik Deutschland bewegt sich seither also nicht etwa nur auf dünnem Eis, sondern gänzlich ohne jede rechtliche Grundlage. Man könnte genausogut sagen, sie und alle ihre Behörden agieren illegal.

Manche versuchen in dem Zusammenhang aber auch, unverbrüchliche völkerrechtliche Tatsachen mittels des Schlagwortes der „normativen Kraft des Faktischen“ wegwischen zu wollen. Doch diese „normative Kraft des Faktischen“ ist immer ein Kind ihrer Zeit und bestimmt von deren Machtverhältnissen; völkerrechtliche Wahrheiten bleiben jedoch von diesen Dingen unberührt.
Da die Geschichte nicht stehenbleibt, wird es auch wieder eine „normative Kraft des Faktischen“ geben, die sich nicht darin ergeht, ein ganzes Volk zu entmündigen und zu belügen, und die dafür das Völkerrecht ignoriert, sondern die im Gegensatz dazu das Völkerrecht und auch das Volk auf seiner Seite hat, und die damit eine weit größere Garantie der Dauerhaftigkeit als erstere für sich in Anspruch nehmen darf. Ganz zu schweigen vom Gesichtspunkt der Legitimität.
Der größte Schwachpunkt der „normativen Kraft des Faktischen“ ist ja, daß ihre unter Mißachtung völkerrechtlicher Gegebenheiten herbeigeführten Maßnahmen und Ergebnisse eben nur faktischen Charakter haben, aber keine Rechtswirksamkeit erlangen können. Sie werden korrigiert werden und verschwinden in dem Augenblick, da die (mißbrauchte) Macht zusammengebrochen ist, welche sie einst hervorgebracht hatte.
Was hatte die Berliner Mauer doch für eine „normative Kraft des Faktischen“! – Und was blieb binnen kürzester Zeit davon übrig…

Genauso wird es nun, und das voraussichtlich schon bald, der kernfaulen Bundesrepublik Deutschland wie der gesamten nicht weniger kernfaulen „Europäischen Union“ gehen. Auch hier wird die „normative Kraft des Faktischen“ ihr unaufhaltsames Werk verrichten. Und genauso wie Erich Honecker und seine Gefolgschaft es damals bis unmittelbar vor dem Zusammenbruch nicht glauben wollten, so glauben es heute die Verantwortlichen der zusammenbrechenden Gebilde ebenfalls nicht. Dabei ist es doch das Merkmal der „normativen Kraft des Faktischen“, daß diese sich nicht, und schon gar nicht auf Dauer, von einer Seite in Beschlag nehmen läßt, sondern daß sie an der Hand der Göttin der Geschichte unerbittlich wie ein Naturgesetz ihren eigenen Regeln folgt.

Eines steht dabei über allem und kann nicht wegdiskutiert werden: Faktische Zustände, die durch den ungeheuerlichsten und unmenschlichsten Vertreibungsvölkermord der Geschichte herbeigeführt wurden, können niemals Rechtswirksamkeit erlangen! Wie ein Volk oder zunächst auch nur einzelne Bürger, das oder die ihren rechtmäßigen Staat, das Deutsche Reich, wieder handlungsfähig herstellen wollen, allein schon wegen des garantierten Selbstbestimmungsrechts der Völker durch nichts und niemand daran gehindert werden dürfen. Tatsache ist: Jeder Deutsche Volksangehörige in Deutschland ist deutscher Staatsangehöriger nicht der Bundesrepublik Deutschland, sondern ist deutscher Staatsangehöriger des Deutschen Reiches, da es eine eigene Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ nicht gibt und niemals gab, und da diese seit 1990 mit der Streichung des Geltungsbereiches ihres Grundgesetzes rechtlich auch gänzlich und unwiderruflich erloschen ist!

Also trotz oder gerade wegen der „normativen Kraft des Faktischen“: Das abzutretende Staatsgebiet wäre ohnehin nicht Eigentum und damit Verfügungsmasse einer „BRD-GmbH“ gewesen, sondern ist Gesamtbesitz des eigentlichen Trägers des Deutschen Staates, und der ist nun einmal das Deutsche Volk. Parteien, staatliche Institutionen, alles, was gemeinhin unter „Staat“ verstanden wird, besteht auch laut Grundgesetz nicht aus sich selbst heraus und als Selbstzweck, sondern findet seine Legitimation nur in der Legitimation durch das Deutsche Volk. Wie sollten da noch dazu jeweils nur von einem Teil des Volkes beauftragte Parteien und Politiker selbstherrlich über solche Dinge wie den Verzicht auf Staatsgebiet gegenüber Dritten entscheiden können, das aber doch der Gesamtheit des Deutschen Volkes gehört? (Und das vor allem Staatsgebiet nicht der Bundesrepublik Deutschland, sondern des völkerrechtlich fortexistenden Deutschen Reiches als eigentlicher Staat des Deutschen Volkes ist.)
Auch wurden jene die deshalb nichtigen Verträge geschlossen habenden Parteien und Politiker durch ihre Wahl lediglich zur Führung der gewöhnlichen Regierungsgeschäfte beauftragt, gar niemals aber zur Abtretung von Hoheitsrechten und Territorium an Dritte!
Das kann auf diesem Wege und in dieser Weise sowieso nicht geschehen. Womit denn auch die Abtretung von gesetzgeberischen und anderen Hoheitsrechten an die Europäische Union im gesamten Umfang hinfällig ist und absolut ungültig. Dies stellt darüberhinaus ganz klar einen ganz wesentlichen Straftatbestand dar, nämlich den des Hochverrats!
Auch hier gilt: Durch eine Bundestagswahl werden die (sowieso nur von einem heute immer geringer werdenden Teil des gesamten Volkes gewählten) Politiker lediglich zum Führen der gewöhnlichen Regierungsgeschäfte beauftragt und legitimiert. Von einer Legitimation zum Abtreten staatlicher Hoheitsrechte und damit der staatlichen Souveränität des eigentlichen Souveräns des deutschen Staates – des Deutschen Volkes – an Dritte, in dem Fall an die EU, kann dabei überhaupt keine Rede sein!!

Die Damen und Herren Bundesverfassungsrichter, die diese Rechtsbrüche und damit Verbrechen am Deutschen Volke zulassen und ihnen das politisch in Auftrag gegebene Mäntelchen des angeblichen Rechts umhängen, sie wissen das alles. Und sie wissen es sehr genau. Verwenden sie doch längst viel mehr juristische Energie darauf, die Verbrechen am Grundgesetz möglichst vertrackt zu kaschieren (von der Strafbarkeit von Meinungsäußerungen mit 12 Jahren Haft(!) für den 75jährigen Dissidenten Horst Mahler bis zur Auslieferung Deutschlands an die EUdSSR), als das Deutsche Volk vor solchen Zugriffen Dritter auf die Souveränitätsrechte seines Grundgesetzes zu schützen.
Sie wissen auch folgendes: Im Hinblick auf den völkerrechtlichen und staatsrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich ein entscheidend wichtiger Punkt: Deren Grundgesetz ist ausdrücklich geschaffen und ihr gegeben mit dem unter allen Umständen unverrückbaren Auftrag, dem Deutschen Volk seine Souveränitäts- und Hoheitsrechte als unantastbar zu garantieren, zu hüten und zu bewahren, bis daß dieses Deutsche Volk nach erfolgter Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands sich in freier Entscheidung selber eine Verfassung gibt. Solange dieses nicht geschehen ist, war und ist es aus allen rechtlichen Gründen absolut und ganz unmöglich, daß auch nur geringste Teile dieser vom Grundgesetz für das Deutsche Volk zu wahrenden Souveränitäts- und Hoheitsrechte an Dritte, wie eben an die EU, abgegeben werden!
Genausowenig wie ein Notar als Treuhänder das ihm bis zu dessen Volljährigkeit anvertraute Erbe eines Minderjährigen in der Zwischenzeit nach Belieben an Dritte verteilen darf. Er machte sich andernfalls schwer strafbar. Um noch wieviel größer ist da das Verbrechen, das mit der Preisgabe von Hoheitsrechten des Deutschen Volkes an die EU begangen wird, bevor dieses überhaupt die Möglichkeit hatte, sich wie vom Artikel 146 des Grundgesetzes bestimmt, in freier Selbstbestimmung eine Verfassung zu geben!!

Es ist das ein echtes, vom Bundesverfassungsgericht gedecktes Verbrechen am Deutschen Volk und am Grundgesetz auch deshalb, da das Abtreten von Souveränitäts- und Hoheitsrechten an Dritte ganz automatisch die vom Grundgesetz bestimmte Vorgabe der einstigen Verfassungsgebung durch das Deutsche Volk in freier Selbstbestimmung torpetieren muß, da freie Selbstbestimmung die völlige Souveränität über alle Hoheitsrechte zur unbedingten Voraussetzung hat.
Das weiß so ein Verfassungsrichter selbstverständlich ganz genau.

Das heißt, durch die Abtretung von Souveränits- und Hoheitsrechten an die EU, bevor sich das Deutsche Volk eine Verfassung gegeben hat, wird dem Deutschen Volk die nach Artikel 146 dazu unerlässliche Voraussetzung der wirklich freien Selbstbestimmung genommen, um dem ihm vom Grundgesetz garantierten Artikel 146 überhaupt Geltung verschaffen zu können. Was wiederum nichts anderes heißt, als daß die Politik in Klüngelei mit dem Bundesverfassungsgericht als Gesamtsystem einer zur Niederhaltung Deutschlands eingesetzten Fremdherrschaft durch das Überantworten der Souveränitätsrechte des Deutschen Volkes (Staatsvolk des Deutschen Reiches!) an die EU dafür sorgt, daß das Grundgesetz überhaupt niemals mehr zu seiner eigentlichen und wesensmäßigen Bestimmung gelangen kann, wozu es dem Deutschen Volk 1949 als unverbrüchliche Garantieverpflichtung aber gegeben worden war.
Deutschland soll stattdessen mittels der heutigen Bundesrepublik im Zusammenspiel mit der EU als Nationalstaat vernichtet, und das Deutsche Volk, seiner Souveränitätsrechte beraubt, in einer überstaatlichen Zahlknechtschaft versklavt werden. Dazu kommt seine „Verdünnung“ als ethnisches Volk – im Klartext: ein gezielter Völkermord durch massenhafte Überfremdung.

Da tun sich Abgründe der unvorstellbarsten Rechtsbrüche in der Dimension allerschlimmster Staatsverbrechen auf! Das sollten sich die verantwortlichen Politiker und auch ganz besonders die Verfassungsrichter in Karlsruhe jetzt doch einmal sehr ernsthaft durch den Kopf gehen lassen. Gerade wenn sie heute die Richtung und die Beschleunigung sehen, mit welcher der Zug der EU immer schneller unaufhaltsam Richtung ABGRUND rast! – In den Abgrund, der auch sie verschlingen wird!

Die oben genannten völkerrechtlichen Aspekte sind besonders in Bezug auf den bundesdeutschen Scheinstaat alles solche, aber doch ganz enscheidende Dinge, die von EU-Kritikern unbegreiflicherweise viel zu wenig beachtet, und in der öffentlichen Diskussion nicht zur Sprache gebracht werden.
Man vergesse auch das sowohl rechtlich als auch moralisch mehr als verwerfliche Vorgehen nicht, die Mördernationen, die Tätervölker der blutigen Vertreibungen von mehr als 15 Millionen Deutschen aus deutschen Gebieten, Polen und die Tschechei, ohne weiteres in die EU aufzunehmen – und zwar unter Beibehaltung jener Gesetze, die diesen Völkermord als rechtens glorifizieren!
Man stelle sich das vor: Legalisierter Völkermord als Bestandteil des EU-Rechtes!! Bekennende Völkermörder als geachtete EU Mitglieder!!

Ist das der vielzitierte Gedanke der Völkerverständigung, daß die Hinweise auf das ungesühnte Unrecht des Vertreibungsvölkermordes sowie auf die völkerrechtlich fortbestehende Tatsache der DEUTSCHEN Ostgebiete als Staatsgebiet des gleichfalls völkerrechtlich fortbestehenden Deutschen Reiches diesem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderlaufen sollen, nicht aber die gegen das Völkerrecht fortdauernde Besetzung deutschen Reichs- und damit Staatsgebietes sowie die Einbehaltung von Raubgut, wie sich beides von den Täternationen durch einen lupenreinen Völkermord angeeignet wurde?
Läuft gerade das nicht in der schlimmstmöglichen Weise dem Gedanken der Völkerverständigung zuwider, wenn die Tätervölker unter Aufrechterhaltung der den Vertreibungsvölkermord an Millionen Deutschen als rechtens glorifizierenden Gesetze ohne weiteres der EU beitreten können?
Und wiederum an jene EU, welche die Täternationen des Vertreibungsvölkermordes privilegiert und erheblich mit dem deutschen Geld des Opfervolkes des Vertreibungsvölkermordes füttert, werden obendrein noch die staatlichen Souveränitätsrechte dieses Opfervolkes des von der EU für rechtens erachteten Vertreibungsvölkermordes ausgeliefert!
Das Ausmaß und vor allem die Skrupellosigkeit dieses politischen Verbrechens gegenüber Deutschland und dem Deutschen Volk sind schwindelerregend.
Raus aus der EU – und auf Nimmerwiedersehen rein in die Gefängnisse mit den hochverräterischen Verbrechern, die Deutschland an diese ausgeliefert hatten, kann es da nur heißen, muß es da nur heißen, und wird es da nur heißen! – Wenn das, was hier dargelegt ist, dem sowieso immer wütender werdenden Deutschen Volk erst einmal alles bekanntgemacht wurde. Und dafür gibt es heute das Internet.

Was das Verhältnis zu den Vertreiberstaaten betrifft: Ich bin nicht gegen Versöhnung, doch eine solche setzt voraus, daß zunächst das Unrecht wiedergutgemacht wird und das Raubgut zurückgegeben wird, also das bereinigt wird, was die Versöhnung überhaupt erst nötig macht. Versöhnung kommt NACH der gerechten Regelung, nicht vorher! Und die Voraussetzungen zur Versöhnung zu schaffen, ist keine Bringschuld der Beraubten und Vertriebenen, sondern der Vertreiber und Räuber!
Was sollten die Tschechen oder die Polen denn für einen Anlaß haben, Unrecht einzuräumen und Raubgut zurückzugeben, wenn sie weit vor jeder Verhandlung schon die Absolution des „Schwamm drüber“ frei Haus bekommen? (Noch dazu ins Haus, das ihnen nicht gehört!)

Es darf vor allem nicht vergessen werden, in welchem womöglich folgenschwerem Ausmaß man mit dieser Thematik der Ostgebiete des (derzeit handlungsunfähig) fortbestehenden Staates Deutsches Reich die Menschen, die Deutschen insgesamt, nicht nur die Heimatvertriebenen, sogar tatsächlich ansprechen könnte. Und zwar ganz gegenwartsbezogen in ihrer wachsenden Wut auf die EU ansprechen. Folgendermaßen: Es wird die Frage, das heißt die Tatsache, öffentlich aufgeworfen, daß die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich nicht legitimiert ist, noch je befugt war, im Namen des Deutschen Volkes auf das nie zur Bundesrepublik (sondern zum völkerrechtlich ja fortbestehenden Deutschen Reich) gehörende deutsche Staatsgebiet im Osten zu verzichten oder dieses gar abzutreten. Ja dann fragt sich doch jeder nicht ganz auf den Kopf Gefallene im Lande zwangsläufig, wie diese gleiche Bundesrepublik Deutschland dann bitteschön legitimiert sein soll, deutsche Hoheitsrechte gegen den Willen des Deutschen Volkes – das völkerrechtlich Staatsvolk des Deutschen Reiches ist – an die Europäische Union abzugeben… Oder die Währung des Deutschen Volkes gegen dessen Willen abzuschaffen… Oder die Zumutungen der Zuwanderungspolitik gegen den Willen des Deutschen Volkes durchzudrücken… Diese und noch viele andere Fragen würden dann gestellt werden. Gegenwartsbezogener und näher an den drängendsten aktuellen Sorgen der Menschen, also „politikfähiger“, geht es doch überhaupt nicht mehr.
Ich verstehe es einfach nicht, warum z. B. die NPD dieses „Thema aller Themen“ der grundsätzlichen Nichtlegitimation der heutigen Bundesrepublik Deutschland nicht aufgreift. Es ist mir gänzlich rätselhaft. Welches Spiel wird da gespielt? Was steckt dahinter?
Es kann doch nicht die Angst davor sein, dadurch „verfassungsfeindlich“ zu handeln. Der Hinweis auf völkerrechtliche Tatsachen ist absolut legitim. Wer will den Hinweis auf Recht als rechtswidrig bezeichnen? Wie ich oben lang und breit erklärt habe, gibt doch das Grundgesetz selber den Auftrag, daß dieses und damit die Bundesrepublik Deutschland nur eine Brückenfunktion haben, bis Gesamtdeutschland, also das Deutsche Reich, wieder hergestellt ist und sich das Deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine Verfassung gegeben hat. Es geht also um die Erfüllung des Grundgesetzes, nicht um seine Mißachtung! (Mißachtet wird es von denen, welche die Teilwiedervereinigung von 1990 als Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands verkaufen wollen; von jenen, die deutsche Hoheitsrechte an die EU ausliefern; und von jenen, die Menschen wegen politisch unerwünschter Meinungen verfolgen und einsperren.) Außerdem ist das Grundgesetz heute ohne Geltungsbereich rechtlich sowieso erloschen. Was bleibt, ist das völkerrechtlich fortbestehende Deutsche Reich, dessen Staatsangehörige wir als Deutsche nach wie vor sind.
Es kann doch nicht das blanke Unwissen um diese Dinge sein, von denen das Internet voll ist und die gerade, aber nicht nur in nationalen Kreisen, bereits die Spatzen von den Dächern pfeifen.
Dabei hat das nichts mit irgendwelchen versponnenen „Kommissarischen Reichsregierungen“ und selbsternannten „Reichskanzlern“ zu tun, sondern mit allgemein gültigem Völkerrecht und sonstigen Tatsachen, die von jedem Deutschen vertreten und geltend gemacht werden können. Um auf Behörden zu sagen, daß mir als völkerrechtlichem Staatsangehörigen des völkerrechtlich fortbestehenden Deutschen Reiches die Bundesrepublik Deutschland den Buckel hinunterrutschen kann, brauche ich keinen „kommissarischen Reichskanzler“. Aber das Deutsche Volk braucht eine Partei, die dieses Thema aufgreift und es ihm kundtut!

Deshalb frage ich die NPD jetzt, und fordere sie, die Jugend, als fast 70jähriger auf, endlich einmal nicht um den heißen Brei herumzureden, sondern klar Stellung zu beziehen: Will man in der NPD nicht, oder – DARF man in der NPD nicht die Tatsache der elementaren Nichtlegitimation der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Hoheitsrechten des Deutschen Volkes ansprechen, das doch nach wie vor Staatsvolk des völkerrechtlich fortbestehenden Deutschen Reiches ist? Will oder darf die NPD nicht laut darauf aufmerksam machen, was sich wirklich hinter der ominösen Staatsangehörigkeit „deutsch“ im „Personal-Ausweis“ verbirgt, die keinen Staat nennt, sondern ein Eigenschaftswort? Will oder darf die NPD nicht offenlegen, daß der Staat dieser Staatsangehörigkeit das Deutsche Reich ist, nicht die Bundesrepublik Deutschland? Weshalb diese auch den Eiertanz mit der ominösen Staatsangehörigkeit „deutsch“ aufführt, um nicht zugeben zu müssen, daß es keine Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ gibt, und auch keinen Staat der offiziellen Bezeichnung „Deutschland“. Will oder darf man seitens der NPD das Deutsche Volk nicht darauf aufmerksam machen, daß es allein an ihm selber liegt, ob es wirklich weiterhin brav Steuern zahlen will, GEZ-Gebühren abführen will, Bußgeldbescheide begleichen will etc., sich bis aufs Hemd ausplündern lassen will, sich total entrechten und an die EU verkaufen und im Ausmaß eines Verdrängungsvölkermordes überfremden lassen will von einem Scheinstaat, der seit Streichung des Geltungsbereiches seines Grundgesetzes im Juli 1990 rechtlich überhaupt nicht mehr existiert? – Ja, dieser Scheinstaat ohne Rechtsgrundlage betreibt einen geplanten, gezielten und immer mehr forcierten Völkermord am Deutschen Volk mittels einer unerträglich massenhaften Überfremdung, gegen den deutlichsten Willen des darunter bis weit über die finanzielle und soziale und unterdessen bereits existentielle Schmerzgrenze leidenden Deutschen Volkes, des obersten Souveräns im Lande – dem ausschließlich und allein das deutsche Land gehört, und für dieses Deutsche Volk allein und ganz ausschließlich das Grundgesetz geschaffen worden war, das Sozialsystem und alle staatlichen Strukturen! Will oder darf die NPD diesem Deutschen Volk nicht klar verdeutlichen, daß sich dieses und daß sich jeder einzelne Deutsche unter Berufung auf seine völkerrechtliche Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches jederzeit vom fremdherrschaftlichen Regime der Bundesrepublik lossagen kann, und ihm somit die Legitimation über sich verweigern und damit entziehen? In vollem Einklang mit dem Selbstbestimmungsrecht des Völkerrechts! Will oder darf die NPD dem Deutschen Volk nicht endlich offenbaren, daß es am 3. Oktober 1990 ganz unmöglich gewesen war, daß die da auch noch nicht einmal gegründeten „neuen Bundesländer“ die Teilwiedervereinigung als Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes rechtswirksam vollziehen hätten können? Einfach deshalb, da es zu diesem Zeitpunkt überhaupt keinen Geltungsbereich des Grundgesetzes mehr gab, dem man hätte auf diese Weise beitreten können! Will oder darf die NPD das Deutsche Volk nicht darauf hinweisen, daß deshalb in den neuen Bundesländern, da niemals rechtswirksam Bestandteil der Bundesrepublik geworden, kein einziges Gesetz der Bundesrepublik gilt und gar nichts dergleichen? Will oder darf die NPD dem Deutschen Volk nichts vom genauen Hintergrund des größten Betruges und größten Totalausverkaufs erzählen, die mit und von dieser rechtlich längst illegal gewordenen Bundesrepublik Deutschland jemals an einem Volk verübt worden waren?

Genau darum geht es nämlich: Die neuen Bundesländer, das Gebiet der DDR, konnten in Ermangelung des bereits vor dem 3. Oktober 1990 rechtswirksam und ersatzlos gestrichenen Geltungsbereichs des Grundgesetzes selbstverständlich am 3. Oktober 1990 völlig unmöglich dem also da gar nicht mehr vorhandenen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. Denn ganz exakt so ist die sogenannte Wiedervereinigung rechtlich bestimmt: als „Beitritt der neuen Bundesländer zum Geltungsbereich des Grundgesetzes“. Das heißt, die „neuen Bundesländer“ sind niemals rechtswirksam Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland geworden. Das heißt, es wurde seitens der Bundesrepublik Deutschland in der Art eines gigantischen Beutezuges auf Hab und Gut der Deutschen Demokratischen Republik zugegriffen, es wurde Volkseigenes Eigentum sich unter den Nagel gerissen, dieses „treuhänderisch“ verbrämt als Hehlerware verschoben, verhökert, verschleudert und verschenkt, obwohl die Bundesrepublik keinerlei Zugriffsrechte auf dieses Gut hatte, da dieses Gebiet ja niemals rechtswirksam der Bundesrepublik Deutschland beigetreten war. Noch einmal: Die ohne Geltungbereich selber rechtlich erloschene Bundesrepublik Deutschland griff zu, raubte, räumte ab und plünderte, obwohl das Gebiet der DDR niemals rechtswirksam Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland geworden war!!
Dieses Vorgehen war so atemberaubend dreist, daß es damals niemand aufgefallen war, weil sich außer den Hintermännern des Großbetrugs ein Ding diesen Kalibers überhaupt niemand vorstellen konnte. Vor allem die politisch unglaublich naiven Deutschen nicht. Und doch ist es so, unwiderruflich und ganz klar: Der Geltungsbereich des Grundgesetzes war rechtskräftig und ersatzlos gestrichen worden, BEVOR am 3. Oktober 1990 die Teilwiedervereinigung als Beitritt des Gebietes der ehemaligen DDR zu eben diesem Geltungsbereich des Grundgesetzes vollzogen werden sollte!
Was für ein gigantisches Verbrechen unvorstellbarsten Ausmaßes an 17 Millionen Menschen und dem von diesen in 40 Jahren harter Arbeit geschaffenem VOLKSEIGENTUM!
Aber damit nicht genug: Als das Volkseigene Eigentum geplündert war und unter den Ganoven verteilt, die Industrie demontiert, die Arbeitsplätze zum erheblichen Teil vernichtet und das Sozialsystem nebst allen anderen funktionierenden Strukturen restlos ruiniert, als sich statt blühender Landschaften Arbeitslosigkeit, perspektivloses Elend und immer mehr ungebetene Ausländer, und zwar auch noch zulasten des Volkes breitmachten, da wurden diese 17 Millionen Deutsche sowie 60 Millionen Deutsche im Westen, ohne daß diese überhaupt dazu befragt wurden, en bloc wie Leibeigene, wie eine humane Verfügungsmasse, der Oberhoheit der EU unterstellt, einer astreinen Diktatur EUdSSR, für die sie jetzt, von jeder nationalstaatlichen Souveränität entrechtet, quasi als Sklaven zu dienen und finanziell zu bluten haben – für alle Pleitestaaten Europas und die Bonzen in Brüssel und Berlin!
Zusätzlich führt die laut Grundgesetz reine Verteidigungsarmee Bundeswehr als Söldnerheer fremder Interessen dem Volke weitere Milliarden seines Geldes abverlangende Eroberungskriege in aller Welt, als Hampelmannsoldaten an der Seite internationaler Kriegsverbrecher. Daß diese Nato-Staaten, an deren Seite „deutsche“ Bundeswehrsoldaten kämpfen, denen wir Waffen liefern und deren zivilistenmassakrierende Eroberungsfeldzüge wir mitfinanzieren, gleichzeitig gegen Deutschland immer noch die FEINDSTAATENKLAUSELN aufrechterhalten, sollte ich jetzt gar nicht weiter ansprechen. Sonst wird mir nämlich schlecht wegen der schieren Dimension des Verbrechens, welches die Bundesrepublik Deutschland, ihre Politiker und nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht heute gegenüber dem Deutschen Volk darstellen. Diese vorgeblichen Hüter des Grundgesetzes in ihren roten Roben finden nichts dabei, wenn der (zum Symbol für die Unterdrückung des Deutschen Volkes in der Fremdherrschaft gewordene) 75jährige Horst Mahler in der bundesdeutschen Gulag-Version von „Demokratie“ wegen unerwünschter Meinungsäußerungen zu zwölfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wird; sie finden auch nichts dabei, wenn deutsche Bundeswehrsoldaten in kriegsverbrecherischen Eroberungsfeldzügen am Hindukusch und anderswo Waffenbrüder wie gleichzeitig Kanonenfutter derer sind, welche gegen Deutschland die nach wie vor nicht gestrichenen FEINDSTAATENKLAUSELN aufrechterhalten!!
Gerade hinsichtlich der nicht gestrichenen, und dadurch eben weiterhin aufrechterhaltenen Feindstaatenklauseln, läßt sich auch die ganze kriminelle Energie erkennen, mit welcher das bundesrepublikanische System das Deutsche Volk höchst vorsätzlich belügt, wenn es diesem erzählt, der „2+4-Vertrag“ wäre auch gleichzeitig der Friedensvertrag. Für wie dumm halten die das Volk eigentlich, ihm solche verbrecherischen Lügen aufzutischen? Wie soll es denn einen rechtsgültigen Friedensvertrag geben, wenn gleichzeitig die Feindstaatenklauseln aufrechterhalten werden? Schamloser lügen kann man nicht mehr!
Die Soldaten der Bundeswehr führen also ganz eindeutig Kriege als Verbündete derjenigen, mit denen Deutschland nicht nur nach wie vor keinen Friedensvertrag besitzt, sondern die gegen Deutschland ganz explizit die Feindstaatenklauseln aufrechterhalten. Wobei es überhaupt nicht darauf ankommt, wenn diese als „obsolet“ abgetan werden sollen, sondern einzig und allein auf die Tatsache, ob diese denn nun gestrichen sind oder nicht – und das sind sie eben nicht! Also werden sie weiter aufrechterhalten.

Der deutschen Wehrmacht wird heute, nach fast einem Dreivierteljahrhundert, immer noch und bei jeder Gelegenheit ein Vorwurf daraus gemacht, daß sie, um ein auch vom neutralen Ausland vielfach bestätigtes jahrelanges Morden und Schänden durch Polen an Volksdeutschen endlich zu beenden, damals in Polen einmarschiert ist – während die undeutschen Hampelmannsoldaten der Bundeswehr als Hiwis internationaler Kriegsverbrecher heute ungeniert Länder in aller Welt überfallen, aus dem allerdings zu diesem Zwecke nur vorgeschobenen „Grund“, dort humanitäre Katastrophen verhindern zu wollen. Was war das dann damals mit Polen! Und da ging es um Deutsche, die reihenweise abgeschlachtet wurden! Und die humanitäre Katastrophe fand direkt vor der Haustür statt, nicht auf dem Balkan, nicht am Hindukusch, teilweise sogar mit polnischen Übergriffen auf Reichsgebiet!
Nachdem man mit den Überfällen auf Serbien/Kosovo und auf Afghanistan seine Unschuld verloren hat, zieht die Masche mit dem „Überfall“ auf Polen genausowenig wie die längst widerlegte Propagandathese vom „Überfall“ auf die „friedliebende“ Sowjetunion. Wenn man heute die Freiheit Deutschlands gegen Höhlenbewohner ohne Stromanschluß am Hindukusch verteidigen will, dann hatte die damalige Reichsregierung jedes Recht der Welt – und die heilige Pflicht dem Deutschen Volke gegenüber! – das gleiche hinsichtlich einer unüberschaubaren Anzahl bis an die Zähne bewaffneter Sowjetheere zu tun, die in Angriffsformation nicht am Hindukusch, sondern sozusagen in Sichtweite der Ostgrenze des Deutschen Reiches aufmarschiert waren! Dann ersetze man noch den Begriff „Partisanen“ mit dem unterdessen dafür gebräuchlichen Begriff „Terroristen“ und schaue sich an, was der „Kampf gegen den Terror“ heute alles an Zulässigem hergibt – und schon ist die Wehrmacht von allen Vorwürfen hinsichtlich ihrer Partisanenbekämpfung mehr als reingewaschen. Und wessen Verbündete heute Guantanamo und Abu Ghraib betreiben, die brauchen nicht herumgreinen wegen dem, was sie uns über Buchenwald und Dachau in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts weismachen wollen. Wer derart seine Unschuld verloren hat wie die BRD, der kann sich seinen moralischen Zeigefinger sonstwohin stecken!
Alle die haarsträubenden Lügen, die man uns ständig erzählt hat und immer noch weiter erzählt, sie bröckeln dahin. Da hilft es auch nichts, wenn man diese mit immer noch mehr verschärften Strafgesetzen der freien Meinungsäußerung zu entziehen versucht. Das ist völlig daneben, diese ganz typische Methode zusammenbrechender Diktaturen macht alles erst recht noch viel verdächtiger und unglaubwürdiger – und beschleunigt den Untergang, statt ihn aufzuhalten. Sollte es eine Lehre aus der Geschichte geben, dann ist es diese.

Wenn das dem Deutschen Volk jetzt erst einmal alles bekanntgemacht wird, dann wird es derart rund gehen, daß die Französische Revolution dagegen eine Kindervorstellung gewesen ist. Denn diesmal geht es dann in ganz Europa rund! Griechenland ist derzeit nur Geplänkel. Richtig losgehen wird es wie 1989 mit der Erhebung des Volkes in Deutschland, denn dieses hat am meisten Grund und am meisten lange aufgestaute, und jetzt grenzenlose Wut – beim sehr seltenen, aber umso plötzlicheren Ausbruch als „Furor teutonicus“ bekannt!

Diesmal wird´s kein Spaziergang wie 1989. Ganz bestimmt nicht!

Jetzt ist es soweit. Jetzt! Die Verbrechen müssen dem Deutschen Volk jetzt offengelegt werden, die Verbrecher benannt! Diese Mail muß jetzt wie eine Lawine der Volksaufklärung die Runde machen. Jeder Empfänger soll sie weiter verbreiten, und weiter, und weiter muß die Runde gehen – an möglichst viele wütende Deutsche. Die Wut im Volke ist jetzt da! Sie kocht! Es kocht an allen Ecken und Enden im Land. Mit jedem täglich neuem Volksverrat wird diese Wut noch immer weiter wachsen. Jetzt den Funken der Wahrheit ins Volk gebracht – und dieses hält nichts und niemand mehr auf, wenn es in einen rasenden Zorn hinein im Furor erwacht. Dann gnade Gott den Vaterlandsverrätern!

Das Volk steht auf, der Sturm bricht los – die Zeit ist reif!

Ja, sie ist reif, und es stimmt eigentlich alles zu einer historischen Konstellation. Sogar das passende Symbol dafür ist da. Und dieses Symbol hat das System selber geschaffen. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Märtyrer der Meinungsfreiheit Horst Mahler, dem großen alten Mann des unbeugsamen Willens zum Recht auf freie Rede, selber das Symbol geschaffen, welches dereinst in den Geschichtsbüchern die Abscheu der kommenden Generationen eines freien Deutschlands auf das wecken wird, was jene Bundesrepublik in ihrer Endphase gewesen war – Menschen, selbst noch Greise, für mehr als zwölf Jahre ins Gefängnis zu sperren, was der Todesstrafe im Kerker entspricht, nur weil man der Wahrheit deren Meinungsäußerungen nicht mit Argumenten und Gegenbeweisen gewachsen war.

Welcher endlich wieder freie Deutsche würde in einem endlich wieder freien Deutschland einem solchen schäbigen Regime auch nur eine Träne nachweinen? Und dessen schäbigen Schergen sei heute gesagt: Wer wegen Liu Xiaobo scheinheilig verlogen den Mund aufreißt, der darf über das Schicksal Horst Mahlers nicht schweigen!

An dieser Stelle ist es vielleicht angebracht, dem einen oder anderen Leser, der von diesen Dingen hier erstmals erfährt, zu bedenken zu geben, daß diese zunächst gar nichts mit einer politischen Betrachtung zu tun haben; es handelt sich dabei vielmehr um Darstellungen völkerrechtlicher und sonstiger Tatsachen, die jeder gerne nachprüfen, aber niemand widerlegen kann, weil sie eben sind, wie sie sind: Der Artikel 116; oder daß man einem längst gestrichenen Geltungsbereich eines Gesetzes nicht mehr rechtswirksam beitreten kann; der unveräußerliche Wiedervereinigungsauftrag des Grundgesetzes für Gesamtdeutschland; daß es keine Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ gibt; daß also der die deutsche Staatsangehörigkeit darstellende Staat das Deutsche Reich sein muß; das Deutsche Volk als Staatsvolk des völkerrechtlich fortbestehenden Deutschen Reiches als höchster Souverän des deutschen Staates und seiner Hoheitsrechte; die aufrechterhaltenen Feindstaatenklauseln – das sind wie gesagt alles keine politischen Thesen, sondern ganz nüchterne, neutrale, rechtliche, völkerrechtliche Tatsachen. Jederzeit von jedermann nachprüfbar. Und im Gegensatz zu den Behauptungen der Geschichtsschreibung der Sieger in der heutigen Bundesrepublik dürfen diese Dinge auch jederzeit von jedermann kritisch nachgeprüft und hinterfragt werden, ohne daß dieser Angst haben muß, dafür im Gefängnis zu landen.
Und genau dieses Thema der grundsätzlichen Legitimation, das heißt eben der Nichtlegitimation der heutigen Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Deutschen Volk, ist das Thema, das in der sich immer mehr zuspitzenden Vertrauenskrise in die offizielle Politik als hochbrisant aufgegriffen und mit allen Mitteln ins Bewußtsein des Deutschen Volkes gebracht werden muß. Dann wird dieses auf den Barrikaden stehen!

Wir erleben jetzt die sich fast täglich noch steigernde, extrem angespannte Stimmungslage, da das Deutsche Volk quer durch alle politischen Lager eine immer deutlichere Ablehnung, ja eine regelrechte Feindschaft gegenüber der EU und ihren Fürsprechern entwickelt, aber keine Partei weit und breit da ist, die das WIRKLICH ganz konsequent und entsprechend kompromißlos aufgreift. Das heißt, indem man unter Berufung auf den rechtlichen Status Deutschlands im Spannungsfeld zwischen völkerrechtlich fortbestehendem Deutschen Reich und dem fragwürdigen Scheinstaat BRD auf die GRUNDSÄTZLICHE NICHTIGKEIT der hoheitsrechtlichen Unterstellung des Deutschen Volkes (das ja völkerrechtlich Staatsvolk jenes Deutschen Reiches ist) und wachsenden Anteilen seiner Gesetzgebung unter die EU abzielt.
Eine Partei der Linken wird das aus naheliegenden Gründen nicht sein können. Diese haben sich aus blasierter Dummheit selber das antideutsche/antinationale Brett vor den Kopf genagelt, das sie jetzt daran hindert, die Richtung zu erkennen, in welcher eine stetig wachsende Anzahl bitter enttäuschter Menschen heute nicht nur in Deutschland immer sehnsüchtiger nach einem Hoffnungsschimmer Ausschau hält. Wobei ich bei Linken aber sowieso daran zweifle, ob das, was die Realität sie wahrnehmen läßt, dann auch in ihrer Privatrealität Niederschlag findet, die sie sich zurechtschustern und dann nach außen projizieren. Linke tragen das Brett deshalb eigentlich nicht vor dem Kopf, sondern in diesem, in Form ihrer besonderen antideutschen Doktrin. Vorm Kopf könnte man es ja auch wieder abmachen – aber so…
Stünden die Linken als gleichnamige Partei tatsächlich zu dem und für das, was sie vorgeben, statt letztendlich auch nur am Fortbestand des volksbetrügenden Systems interessiert zu sein, das sie an den fetten Futtertrögen hält, dann sähe es anders aus. Sie würden dann ganz entschieden Aufklärung über die Tatsache einfordern, daß das volkseigene Hab und Gut der Deutschen Demokratischen Republik damals geplündert und („treuhänderisch“ für die beteiligte internationale Mafia) als Hehlerware verscherbelt wurde, obwohl dieses Gebiet niemals rechtswirksam Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland geworden war.
Dabei geht es auch nicht nur um diese einfach materielle Seite, sondern meiner Meinung nach sogar noch schwerwiegender um die gezielte Vernichtung des ganzen sozialen Gefüges und der in weiten Teilen vorbildlich funktionierenden Strukturen des Gesundheitswesens, der Arbeitsplatzgarantie, der Rentensicherheit, der Sozialfürsorge, des Schutzes vor Verarmung, des Bildungswesens… Nicht zu vergessen die dafür „im Tausch“ bekommene Geißel der Arbeitslosigkeit und der stetig zunehmenden Überfremdung sowie den weitgehenden Verlust der einstigen unbezahlbaren Qualität eines Zusammengehörigkeitsgefühls des Volkes. Damit es die Damen und Herren von und zu Linke nicht vom Stuhl haut, wenn dafür das passende Wort Volksgemeinschaft verwendet wird.
Würde die Linke wirklich gegen die imperialistische Kriegsbeteiligung der Bundeswehr sein, dann hätte sie doch längst die Möglichkeit gehabt, diese umgehend zu stoppen. Sie brauchte nur darauf aufmerksam zu machen, daß die Feindstaatenklauseln der Vereinten Nationen gegen Deutschland nicht gestrichen sind, daß sie also weiter aufrechterhalten werden, und daß es aus allen rechtlichen Gründen völlig unmöglich ist, daß sich ein Land an der Seite seiner erklärten Feindstaaten an noch dazu an sich verbrecherischen Kriegen gegen andere Länder beteiligt, die ihm nie etwas getan haben und eine halbe Welt entfernt liegen. Auch eine bloße Nato-Mitgliedschaft Deutschlands ist so völlig unmöglich. Man kann doch in keinem militärischen Bündnis mit seinen per Feindstaatenklausen erklärten Feinden sein!
Die Sachlage ist so klar, daß sie der einfachste Rechtsanwalt rechtlich geltend machen könnte. Daß die Linke das nicht tut, sagt alles über ihre eigenen Verstrickungen in den globalamerikanischen Imperialismus und in insgeheime Stillhalteabkommen mit den Kriegsherren. (Was bekommen ihre Führer dafür für Zusagen? Geld? Immobilien? Die Garantie entsprechender Wahlfälschungen zu ihren Gunsten? Vielleicht als besonderen Leckerbissen sogar florierende Rüstungsaktien?) Aber nach außen ganz scheinheilig die besorgten Pazifisten spielen…

Kurz und gut: Eine Partei, oder auch eine Bewegung, die heute bei der überall hochkochenden Stinkwut auf die EU und auf die Politiker insgesamt – die sich jetzt schon wieder die Diäten erhöht haben – dem Volke klipp und klar sagt, daß die ganze Bundesrepublik und ihr Preisgeben Deutschlands an die EU, an die Nato und nicht zuletzt an die massenhafte Überfremdung in jeder rechtlichen Hinsicht nicht nur ein ungeheuerlicher Betrug, sondern ein noch ungeheuerlicheres Verbrechen sind, wofür die Verantwortlichen, wenn´s soweit ist, allesamt ohne Ausnahme vor einem Reichsgericht zur Rechenschaft zu ziehen sind, daß die Schwarte kracht; daß diese zur Wiedergutmachung bis aufs Hemd enteignet werden und dann weggesperrt für immer – eine solche Partei hätte heute die große Mehrheit des Volkes im Sturm hinter sich!

Wer ich bin? Einer von vielen, die jetzt nicht mehr länger schweigen
-Fast 70 Jahre und kein bißchen leise
-Nicht „unbelehrbar“, sondern unbelügbar

Die Zeit ist reif für Deutschland!

Richard Wilhelm von Neutitschein

(Es war dies mein erster politischer Artikel zu meinem alten Thema „Ostgebiete“ seit über 20 Jahren! …Und das Schreiben hat mir unwahrscheinlich Spaß gemacht. Danke für die Anregung!)

Wäre schön, wenn dieser Text weiteste Verbreitung finden würde…

Helfen Sie dadurch mit, das Deutsche Volk auf die Straße zu bringen, für einen „9. November“ 2011

- aber diesmal dann richtig!

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….danke an Richard Wilhelm von Neutitschein für diesen Beitrag .

.

Gruß

Der Honigmann

Quelle
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