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Die Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland

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Die Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland Empty Die Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland

Beitrag  Andy Do Nov 06, 2014 11:38 pm

Die Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland erstreckt sich vom Deutschen Kaiserreich bis in die Gegenwart. Die deutsche Sozialversicherung galt lange Zeit als fortschrittlich, war und ist jedoch in der Bundesrepublik Deutschland ständiger Gegenstand von Reformbemühungen.

Ursprünge der Sozialversicherungen

Die berufsspezifischen Versorgungssysteme der Zünfte und Gilden des Bergbaus sind als die Vorläufer der heutigen Sozialversicherungen zu sehen.

Deutsches Kaiserreich

Die Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland 220px-DBP_1981_1116_Sozialversicherung
100 Jahre Sozialversicherung: Sonderbriefmarke von 1981

Staatliche Systeme entstanden im Deutschen Kaiserreich bereits am Ende des 19. Jahrhunderts. Das Deutsche Kaiserreich war damit weltweit der Vorreiter beim Aufbau von staatlichen Sozialsystemen.
Kaiserliche Botschaft 17. November 1881

Wegen des wachsenden Einflusses der Sozialdemokratie sah sich Kaiser Wilhelm I. auf Anraten des Reichskanzlers Otto von Bismarck veranlasst, seine Auffassung vorzutragen, der Reichstag solle Gesetze zur finanziellen Absicherung der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter beschließen.[1] Er sandte daher zur Eröffnung des deutschen Reichstages am 17. November 1881 folgende, auf Bismarck zurückgehende Kaiserliche Botschaft. In den folgenden Sitzungsperioden verabschiedete der Reichstag verschiedene Gesetze zur sozialen Sicherung.

Krankenversicherungsgesetz 1883 (Gesetzliche Krankenversicherung = GKV)

Die Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland 640px-Deutsches_Reichsgesetzblatt_1883_009_073
Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter im Reichsgesetzblatt vom 21. Juni 1883

Am 15. Juni 1883 verabschiedete der Reichstag als erstes das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter (KGV)[2], das am 15. Juni verkündet wurde und mit dem 1. Dezember 1884 in Kraft trat. Für die Versicherten wurden folgende Leistungen eingeführt:

   Krankengeld ab dem 3. Tag, 50 Prozent bis zu 13 Wochen
   ärztliche Behandlung, Arznei und Hilfsmittel
   Krankenhausbehandlung
   Sterbegeld
   Wöchnerinnenunterstützung (Mutterschaftshilfe)


Die Beiträge trugen der Arbeitgeber zu 1/3 und Arbeitnehmer zu 2/3. Für beide Zahlungen wurde eine Beitragsbemessungsgrenze festgelegt. Träger wurden die

   Ortskrankenkassen (OK),
   Innungskrankenkassen (IKK),
   Gemeindekrankenkassen,
   Hilfskrankenkassen,
   Betriebskrankenkassen und
   Baukrankenkassen.

Unfallversicherungsgesetze

Das Unfallversicherungsgesetz wurde am 6. Juli 1884 vom Reichstag beschlossen und trat ab dem 1. Oktober 1885 in Kraft.[3] Für die Versicherten wurden bei Betriebsunfällen folgende Leistungen eingeführt:

   Unfallrenten ab der 14. Woche, die Rentenhöhe war vom jeweiligen Verdienst abhängig
   medizinische Heilbehandlung
   Unfallverhütung: Beweispflicht des Verunglückten entfiel.

Der Arbeitgeber zahlte zu 100 Prozent die Beiträge. Träger wurden die Gewerblichen, Bau-, See-, Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

In der Folgezeit wurde der Kreis der versicherten Personen sukzessive durch folgende Gesetze erweitert:

   Gesetz über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 (RGBl. 1885 S. 159)
   Gesetz, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886 (RGBl. 1886 S. 132)
   Gesetz, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen vom 11. Juli 1887 (RGBl. 1887 S. 287)
   Gesetz, betreffend die Unfallversicherung der Seeleute und anderer bei der Seeschifffahrt beteiligter Personen vom 13. Juli 1887 (RGBl. 329)
   Gesetz, betreffend die Unfallfürsorge für Gefangene vom 30. Juni 1900 (RGBl. S. 536)

Das Gesetz, betreffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze („Mantelgesetz“) vom 30. Juni 1900 (RGBl. 1900 S. 335) fasste die zwischen 1885 und 1887 erlassenen Gesetze zusammen.
Invaliditäts- und Alterssicherung 1889 (Gesetzliche Rentenversicherung = GRV)

Das Gesetz betreffend der Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889 war am 24. Mai 1889 vom Reichstag beschlossen worden[4] und trat ab dem 1. Januar 1891 in Kraft.[5] Folgende Leistungen wurden festgelegt:

   Übergangsgeld während medizinischer Heilbehandlung
   Altersrenten ab dem 70. Lebensjahr
   Invaliditätsrenten.

Die Beiträge kamen zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zusätzlich gab es einen Reichszuschuss. Träger wurden regionale Versicherungsanstalten für Arbeiter (siehe auch: Landesversicherungsanstalt).
Reichsversicherungsordnung (RVO)

Am 19. Juni 1911 wurde die Reichsversicherungsordnung (RVO) verabschiedet, die von 1914 bis in die Jahre 1991 / 1992 hauptsächlich die deutsche Sozialversicherung regelte und inzwischen weitestgehend im Sozialgesetzbuch aufgegangen ist. In ihr wurden die früheren Gesetze zusammengefasst und weiterentwickelt. Die wichtigste Neuerung umfasste die Einführung der Hinterbliebenenrenten. Die Voraussetzungen für eine Leistung waren entweder die Invalidität der Witwe oder die Bedürftigkeit des Witwers. Zudem mussten die Hilfskrankenkassen eine Zulassung als Ersatzkasse beantragen und dazu mindestens 1.000 Versicherte vorweisen.

Hinzu kam, dass im Jahre 1911 mit dem „Versicherungsgesetz für Angestellte” (VGfA) die Angestelltenversicherung (AnV) geschaffen wurde. Danach erhielten Angestellte eine Altersrente ab dem 65. Lebensjahr und ihre Witwen – ohne Rücksicht auf ihre Arbeitsfähigkeit und ihr Alter – 40 Prozent der Altersrente ihres verstorbenen Ehegatten. Die Angestellten waren damals eine eigenständige soziale Gruppe zwischen den Arbeitern und den Beamten. 1924 trat das Angestelltenversicherungsgesetz an die Stelle des VGfA.
Weimarer Republik

   1921 bis 1923 – Durch die Geldentwertung von 1921 verlor die deutsche Rentenversicherung fast ihr gesamtes Vermögen.
   16. Juli 1927 – Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, in Kraft ab 1. Oktober 1927

Nationalsozialismus

   1936 durften die Ersatzkassen keine freiwillig Versicherten mehr aufnehmen und überführten diese in ausgegründete Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.[6] Dies war der Beginn mehrerer Unternehmen der privaten Krankenversicherung.
   1939 Einführung des Handwerker-Versorgungs-Gesetzes (HVG). Dies beinhaltete die Versicherungspflicht für selbständige Handwerker.
   1941 wurden alle Rentner in die Krankenversicherung übernommen und sind seitdem automatisch krankenversichert.

Siehe Sozialpolitik im Nationalsozialismus und Götz Aly.
Geteiltes Deutschland
Bundesrepublik Deutschland bis 1990

   1953 erste Sozialwahl zur Besetzung der Selbstverwaltungsorgane der Versicherungsträger
   1957
       1. Januar: Rentenreform: Sie hatte eine grundlegende Bedeutung. Die Rentenversicherung wurde zu einem auf dem Generationenvertrag beruhenden lohnbezogenen und beitragsbezogenen Versicherungssystem ausgebaut, nachdem sie zuvor eher ein Zubrot zur familiären Versorgung gewesen war. Das Kernstück der Reform war die Einführung der Dynamik. Die neue Rentenformel beruhte auf dem Grundsatz: „Die Renten folgen den Bruttolöhnen“. Diese Dynamisierung war in Politik und Gesellschaft umstritten. Wichtigstes Gegenargument waren Befürchtungen, dass die höhere Rente eine Inflation auslösen würde. Die SPD versuchte zudem eine weitgehende Alterssicherung durchzusetzen, die Selbstständige, Arbeiter und höhere Angestellte weitgehend gleich behandeln sollte. Wichtigster Befürworter der Rentenreform war Bundeskanzler Konrad Adenauer. Diese Rentenreform wurde vorbereitet durch die so genannte Rothenfelser Denkschrift, ein 1955 erschienenes wissenschaftliches Gutachten der Professoren Hans Achinger, Joseph Höffner, Hans Muthesius und Ludwig Neundörfer. Die Denkschrift hatte die Neuordnung der sozialen Leistungen zum Inhalt und war auf Wunsch von Adenauer erstellt worden.
       1. Oktober: Die Alterssicherung der Landwirte wird eingeführt
   1958 Zulassung von Ersatzkassen in West-Berlin
   1960 Zulassung von Ersatzkassen im Saarland
   1963 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz – UVNG) vom 30. April 1963 (BGBl. I 241)
   1968 Finanzänderungsgesetz → Letzte Möglichkeit der Befreiung aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer
   1972
       Rentenreformgesetz RRG 1972 → Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige und Hausfrauen sowie Einführung der flexiblen Altersgrenze
       1. Oktober: Gesetz zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte – KVLG) → die landwirtschaftlichen Krankenkassen werden errichtet
   1975 Beginn der schrittweisen Erarbeitung des Sozialgesetzbuchs
   1977 Einführung der Geringfügigkeitsgrenze (keine Versicherungspflicht!)
   1983 Einführung eines Krankenversicherungsbeitrages für Rentner
   1984 Stärkere Einbeziehung der sogenannten Einmalzahlungen in die Beitragspflicht sowie Beitragspflicht auf das Krankengeld sowie Erweiterung der Voraussetzungen für die Leistung von Erwerbsunfähigkeitsrenten und Berufsunfähigkeitsrenten
   1985 Anrechnung von Kindererziehungszeiten
   1986 Neuordnung des Hinterbliebenenrechtes in der Rentenversicherung
   1988 Regelung der Krankenversicherung nach SGB V

Deutsche Demokratische Republik

Geschichte der Krankenversicherungen

17. Januar 1813: In Preußen trat ein Gesetz in Kraft, das die Gründung von Krankenkassen für Arbeiter genehmigte. Dies war der erste Schritt für die Entwicklung der Sozialversicherung. Durch dieses Gesetz konnten Gemeinden des Reichgebiets Arbeiter und Gehilfen zu dem Beitritt in die Kassen zwingen. Dies war der erste Ansatz zur Versicherungspflicht.

7. April 1876: Das Hilfskassenwesen wurde einheitlich geregelt.

1883: Endgültige Trennung zwischen privater Krankenversicherung und gesetzlicher Krankenversicherung durch Reichskanzler Otto von Bismarck.[7]

1911: Mit der Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 wurden die Krankenversicherung, die Unfallsversicherung und die Rentenversicherung zu einem vereinheitlichten Gesetzwerk zusammengefasst. Durch die RVO dehnte sich die Versicherungspflicht auf Dienstboten, Waldarbeiter sowie beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft aus.

1914: Inkrafttreten des Krankenversicherungsrechts der RVO. Bis zum Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes 1989 war die RVO die entscheidende Rechtsgrundlage des Krankenversicherungsgesetzes.

1933–1945: Während des Nationalsozialismus wurde der Aufbau der Krankenkassen in Organisation, Finanzierung und Aufsicht grundlegend geändert. So wurde die Selbstverwaltung abgeschafft und den trägern staatlich anerkannte Leiter. Eine der wesentlichen Neuerungen war die Einführung der Krankenversicherungen der Rentner 1941.

1945–1969: Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde 1952 die Selbstverwaltung wiederhergestellt. Das Lohnfortzahlungsgesetz von 1969 brachte die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

1970–1976: Durch den wirtschaftlichen Aufschwung standen Änderungen im Krankenversicherungsrecht an. Zu diesen zählten unter anderem das Leistungsverbesserungsgesetz und das Rehabilitationsgesetz von 1974. Zu dieser Zeit erweiterte sich der Kreis der Versicherten um Selbstständige Landwirte, Studenten, Behinderte in geschützten Einrichtungen sowie Künstler und Publizisten (= Journalisten, Wissenschaftler und Schriftsteller).

1977–1983 Mit der Einführung von Kostendämpfungsgesetzen sollten den Leistungsausgaben, die auf Grund der Vergrößerung des versicherungspflichtigen Kreises entstanden, entgegengewirkt werden.

1. Januar 1989: Das Gesundheitsreformgesetz vom 1. Januar 1989 wurde als fünftes Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert. Die wesentlichen Neuerungen waren unter anderem Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Früherkennung von Krankheiten, die Leistung bei Schwerpflegebedürftigkeit und die Kostenbestattung bei kieferorthopädischen Behandlungen.

1. Januar 1991: Nach dem Mauerfall in Berlin galten ab dem 1. Januar 1991 auf Grund des Einigungsvertrags die Krankenversicherungsrechte auch in den neuen Bundesländern.

1. Januar 1993 – 1996: In Kraft tritt das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung, dessen Kern die Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung war. Ziel war es, bei der Erhaltung des Gegliederten Versicherungssystems mehr Beitragsgerechtigkeit für die Versicherten und mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu erreichen. Die Einführung der Wahlfreiheit der Krankenkasse für alle Mitglieder ab 1996 sowie der Risikostrukturausgleich zählen dabei zu den wichtigsten Neuerungen.

1995: Etablierung der gesetzlicher Pflegeversicherung schließt eine große Lücke der sozialen Versorgung. Rund 80 Millionen Menschen in der Bundesrepublik haben damit erstmals ein Versicherungsschutz im Falle der Pflegebedürftigkeit.

1. Januar 1997: Das Gesetz zur Beitragsentlastung für die gesetzliche Krankenversicherung tritt in Kraft.

Seit 2000: Unterschiedliche Gesetze zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, mit dem Ziel die Gesundheitsversorgung wirtschaftlicher und qualitätsgesicherter zu gestalten, traten in Kraft. Zu den Reglungsbereichen zählten unter anderem die Stärkung der hausärztlichen Versorgung, die Qualitätssicherung, das Finanzierungssystem in der stationären Versorgung sowie diverse Einzelmaßnahmen im Mitgliedschafts-, Beitrags- und Organisationsrecht.

Siehe auch

   Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds

Quelle - Literatur & Einzelnachweise
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