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Die Geschichte des Hörfunks in Deutschland

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Die Geschichte des Hörfunks in Deutschland  Empty Die Geschichte des Hörfunks in Deutschland

Beitrag  Andy Do Okt 29, 2015 10:16 pm

Die Geschichte des Hörfunks in Deutschland umfasst speziell die technische, programm- und organisationsgeschichtliche Geschichte des Hörfunks und des Radioapparates in Deutschland und seinen völkerrechtlichen Vorläufern (Deutsches Reich, DDR, Bundesrepublik Deutschland).

Die Geschichte des Hörfunks in Deutschland  800px-Sendemast_Koenigswusterhausen
Der 210 m hohe, noch erhaltene Sendemast auf dem Funkerberg in Königs Wusterhausen. Hier befand sich die Wiege des Hörfunks in Deutschland.

Die Anfänge
Entwicklung bis zu ersten Sendung 1923

Im Ersten Weltkrieg kam es zu ersten Versuchen mit Röhrensendern (s. Elektronenröhre) und Rückkopplungsempfängern durch Hans Bredow und Alexander Meißner, bei denen bereits Musik in akzeptabler Qualität übertragen wurde. Eine weitere technische Übertragungsmöglichkeit von Tönen bestand mit den von Valdemar Poulsen entwickelten und von der Firma C. Lorenz im damaligen Tempelhof bei Berlin produzierten Lichtbogensendern. Erste musikalische Testsendungen (Konzerte „An alle“) wurden ab 1919 von der Versuchsfunkstelle Eberswalde ausgestrahlt.

Am 22. Dezember 1920 fand die erste Rundfunkübertragung der Deutschen Reichspost vom Sender Königs Wusterhausen mit einem Weihnachtskonzert statt. Postbeamte spielten auf mitgebrachten Instrumenten, sangen Lieder und trugen Gedichte vor. Der Funkerberg gilt daher als die Geburtsstätte des öffentlichen Rundfunks in Deutschland. Bis zum Aufkommen des Fernsehens war der Ausdruck „Rundfunk“ identisch mit Hörfunk (zeitweilig auch „Hör-Rundfunk“ bzw. „Ton-Rundfunk“ genannt).

Der Rundfunk bestand damals aus drei Säulen: dem 1920 gegründeten Presserundfunk mit politischen und wirtschaftlichen Nachrichten für Zeitungsredaktionen, dem 1922 gegründeten Wirtschaftsrundfunk mit Wirtschaftsmeldungen vor allem für Banken, und dem „Unterhaltungsrundfunk“. Zwar blieben die drahtlos übertragenen Nachrichtendienste über Jahre für die Reichspost lukrativ, aber der Unterhaltungsrundfunk eroberte die Herzen im Sturm.

Entscheidend für die Entwicklung des jungen Mediums war der sogenannte Funkerspuk: Nach russischem Vorbild besetzten am 9. November 1918 revolutionäre Arbeiter die Zentrale des deutschen Pressenachrichtenwesens und verkündeten irreführend den Sieg der radikalen Revolution (USPD, KPD, Spartakusbund) in Deutschland. Als Reaktion auf diese Aktion verschärfte die SPD-Reichsregierung die Kontrolle über das junge Medium:

Funkregal („Funkhoheit“): Hoheitsrecht des Reiches zur Einrichtung und zum Betrieb von Sende- und Empfangsanlagen (ab etwa 1919);
Empfangsverbot von Funksendungen für Privatleute (um 1922, aufgehoben 1923);
Begrenzung der technischen Eigenschaften von Empfangsgeräten, Rückkopplungsverbot, Genehmigungspflicht; Einführung der Rundfunkgebühr ab 1923.

Ab 1922 wurde der Wirtschaftsrundspruchdienst als erster regelmäßiger und gebührenpflichtiger Rundfunk betrieben. Am 6. April 1923 gründeten Siegmund Loewe und Eugen Nesper den ersten Radioclub in Berlin, den Deutschen Radio-Klub e.V.. Außerdem entstand der Verband der Rundfunkindustrie, der 1924 die erste Große Deutsche Funkausstellung in Berlin organisierte.[1]

Als Geburtsstunde des Rundfunks in Deutschland gilt der 29. Oktober 1923. An diesem Tag wurde die erste Unterhaltungssendung aus dem Vox-Haus ausgestrahlt (siehe: Funk-Stunde Berlin). Als erster offizieller Rundfunkteilnehmer in Deutschland gilt der Berliner Zigarettenhändler Wilhelm Kollhoff. Zu Beginn kostete die Lizenz zum Hören des Programms 1923 − es war die Zeit der Hyperinflation – 60 Goldmark bzw. 780 Milliarden Papiermark.[2] 60 Goldmark entsprechen inflationsbereinigt in heutiger Währung 16 Euro.[3]

Chronologie bis 1932

Die Geschichte des Hörfunks in Deutschland  Rundfunkh%C3%B6rerzahlen_Deutschland_1923-25
Starkes Wachstum der Anzahl gebührenzahlender Hörer zwischen Mitte 1923 und Ende 1925

Im Frühjahr 1924 wurde die Teilnehmergebühr auf 2 Rentenmark gesenkt[4][5] und am 29. Mai fand die erste Rundfunkausstellung in Hamburg statt.

Am 31. Januar 1925 war die erste Rundfunkübertragung über Kurzwelle aus den USA in Deutschland zu hören. Am 4. April wurde der europäische Weltrundfunkverein als Internationale Radio-Union (IRU) gegründet, am 15. Mai die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft, die Dachorganisation des Rundfunks unter dem Dach der Reichspost. Am 1. November sprach Bernhard Ernst den ersten Livekommentar zu einem Fußballspiel zwischen Preußen Münster und Arminia Bielefeld im Radio.[6]

Das erste in Deutschland per Rundfunk verfolgbare Fußballländerspiel war die Begegnung zwischen Deutschland und den Niederlanden am 18. April 1926 in Düsseldorf.[7] Am 1. Juni schuf das Reichspostministerium den ersten „Reichsrundfunkkommissar“. Am 1. September ging der erste Versuchssender für Kurzwellenrundfunk in Deutschland in Betrieb. Am 3. September wurde der Funkturm in Berlin eingeweiht. Ebenfalls 1926 ging die Deutsche Welle GmbH, zum Jahreswechsel 1932/1933 in Deutschlandsender GmbH umbenannt, auf Sendung.

Vom 4. Oktober bis 25. November 1927 tagte eine Funkkonferenz in Washington. Mit der Unterzeichnung eines ergänzenden Abkommens (zur Berliner und Londoner Internationalen Radiotelegraphen-Konvention von 1906 und 1912) dann am 25. November, ordnete der veranstaltende Internationale Telegraphenverein (heute Internationale Fernmeldeunion) für die Mitgliedsländer, erstmals weltweit die Rundfunkfrequenzen und Wellenbereiche. Erstmals erfolgte auch die Zuordnung von Kurzwellenbändern. Am 19. April 1927 wurde noch vor dem internationalen Frequenzabkommen durch die Internationale Radio-Union eine Internationale Wellenkontrollstelle in Brüssel eingerichtet.

Der so bezeichnete Deutschlandsender II begann am 20. Dezember 1927 in Zeesen seine Tätigkeit. Zu dieser Zeit war er der stärkste Rundfunksender Europas (Langwelle, 240 kHz).[8][9] Ebenfalls im Dezember ging der Kurzwellen-Versuchssender AFK in Döberitz, westlich von Berlin, an den Start.

Im Oktober 1928 gab die Deutsche Reichspost der von der Allgemeinen Elektricitäts-Gesellschaft (AEG) und der Siemens AG gemeinsam gegründeten Gesellschaft für drahtlose Telegraphie m.b.H. System Telefunken den Auftrag, einen Kurzwellensender in Zeesen zu bauen.

Am 1. Januar 1929 traten die Frequenzvereinbarungen der Washingtoner Funkkonferenz in Kraft. Am 28. August nahm der Weltrundfunksender seinen offiziellen Betrieb auf. Am 2. Dezember übertrug Radio Madrid 25 Minuten eines vom Weltrundfunksender auf Welle 31,38 ausgestrahlten Konzerts. Am 25. Dezember übernahm der US-Sender NBC das deutsche Weihnachtsprogramm; es war der erste Programmaustausch mit den USA. Im Januar 1932 wurde dieses Austauschabkommen erweitert. Am 22. Januar 1932 ging der erste Richtstrahler für Nordamerika in Betrieb. Am 19. August stellte die Reichspost auf der Funkausstellung in Berlin den ersten Radioempfänger mit Kurzwellenempfangsmodul vor.[10]

1932: Das Rundfunk Jahrbuch 1933 bietet eine Rundfunkstatistik für den Zeitraum Januar bis August 1932:[11]

In dem Zeitraum von sieben Monaten sendeten die zehn Hauptsender des Reichs 33.000 Stunden. (Das heißt, mehr als die Hälfte des Tages wurde Programm gemacht.)
Von den 33.000 Betriebssstunden gehörten 28.000 in den Bereich der Kunst. (siehe unten)
Im deutschen Rundfunk arbeiteten 274.000 Personen, davon 165.000 „Fremde“.
Der internationale Programmaustausch gab 157 Sendungen ab und übernahm 156 Sendungen aus dem Ausland.
Zu den Aufführungen gehörten Oper (285, mit einem Personal von 66 Autoren), Operette (103 Aufführungen, 30 Autoren), Schauspiel (180 Aufführungen, 74 Autoren) und Hörspiel (460 mit 246 Autoren). Das heißt, die Hörspielaufführungen überstiegen alle anderen künstlerischen Rundfunkformen bei weitem, und auch die Autorenschaft war groß.
Das Jahrbuch schätzte auch die Hörerzahlen: Weltweit befanden sich demnach 49,6 % aller Rundfunkteilnehmer in Europa, 46,2 % in Amerika. Die USA hatten 15,8 Millionen Hörer, Großbritannien 4,8, Deutschland 4, Russland 3, Frankreich 1,5 und Italien 1,2 Millionen Hörer.

Der Weg zum Massenmedium

Die Geschichte des Hörfunks in Deutschland  800px-Telegraphentechnisches_Reichsamt_-_Bibliothekslogo_-_um1900
Das Telegraphentechnische Reichsamt war für die Einführung der Rundfunktechnik zuständig. Logo des TRA um 1910

Aufbau des Sendernetzes

Die Vorläufer des Rundfunks in Deutschland waren der Presserundfunk und der Wirtschaftsrundfunk, auch „Wirtschaftsrundspruch“ genannt, betrieben von der Eildienst G.m.b.H, mit einer überschaubaren Menge gut zahlender professioneller Empfänger bei Zeitungen und Verlagen (Presserundfunk) bzw. dem Bankengewerbe und der Großindustrie (Wirtschaftsrundfunk), die vom Sender in Königs Wusterhausen über das ganze Reichsgebiet hinweg mit Nachrichten versorgt wurden. Der Wirtschaftsrundfunk startete 1922 mit 762 Empfangsstellen an 255 Orten und war zunächst ein Erfolg: Zwei Jahre später gab es 1181 Empfangsstellen an 513 Orten. Die Reichspost experimentierte von 1920 bis 1922 mit einem „Rundfunkempfangsnetz“. 1922 gab es 76 dafür geeignete Empfangsanlagen.[12]

Der Staatssekretär im Reichspostministerium Hans Bredow entwickelte aus dem Erfolg von Presse- und Wirtschaftsrundfunk die Idee eines ebenso zentralistischen neuen Dienstes, den er „Unterhaltungsrundfunk“ nannte. Bredow konnte sich gegen den Einfluss der Landesregierungen nicht durchsetzen, und so begann die Reichspost mit dem Aufbau eines dezentralen Sendernetzes. Der Berliner Sender im Oktober 1923 war der erste, München folgte einige Monate später. Beide Anstalten hatten mit ihren Unterhaltungsprogrammen Erfolg, wobei neben Musik und Literaturlesungen bereits zu Beginn die Wirtschaftsnachrichten und Wetterberichte („Wettermeldungen“) eine besondere Rolle spielten, nicht zuletzt bei der ländlichen Bevölkerung, die bis dahin auf Zeitungen angewiesen war, die einen Tag später per Post geliefert wurden. Die Zeitungsverlage standen dem wachsenden Sendernetz skeptisch gegenüber. Sie fürchteten, der „Zeitungsfunk“ würde die Zeitung ersetzen. Andererseits richteten Zeitungen bereits 1925 Rubriken mit Nachrichten aus dem Rundfunk ein, um ihre eigene Aktualität zu unterstreichen.[13]

Von den steigenden Gebühreneinnahmen beflügelt, strebte man 1924 eine Abdeckung des gesamten Reichsgebiets durch Sender mit einer Reichweite von jeweils 150 km an. Als dennoch „tote Bezirke“, also Gegenden ohne Empfang übrig blieben, erhöhte die Reichspost die Zahl der Sendeanstalten auf 20, wovon die letzten in Freiburg, in der Pfalz und im preußischen Rheingebiet zwischen November 1926 und Anfang 1927 an den Start gingen. Aus Kostengründen schlossen sich manche Sender, etwa die in Hamburg, Bremen, Hannover und Kiel, zu Verbünden zusammen und „teilten“ Sendungen untereinander „aus“.[14]

Föderale Struktur

Die Geschichte des Hörfunks in Deutschland  800px-THE_TIMES_-_Other_Foreign_Stations_-_Aug_22_1925
Die Londoner Times listet die deutschen Sender auf (22. August 1925)

Die föderale Struktur der Sender führte zu individuellen Programmgestaltungen, die die Redaktionen allerdings mit der Telegraphenverwaltung abstimmen mussten, um, wie es in den Anfangsüberlegungen hieß, „gewerbliche Ausbeutung zu verhüten“. Gelder kamen aus den Rundfunklizenzen der Hörer, für die Infrastruktur sorgte das Ministerium. Ende 1926 stellte der Berliner Oberpostrat Thurn fest, dass dies entscheidende Voraussetzungen waren, den Rundfunk nicht zu kommerzialisieren und wirtschaftlichen Interessen zu unterwerfen. Die Regierung legte den Rundfunkgesellschaften strenge Regeln der Überparteilichkeit bei Wortsendungen auf. Um die Durchführung nachzuhalten und Fehlverhalten zu maßregeln, führte sie für die einzelnen Rundfunkbezirke „Überwachungsausschüsse“ ein, in denen Reichs- und Landesvertreter saßen. Um Unstimmigkeiten im Vorfeld zu vermeiden, musste jeder Sender einen „kulturellen Beirat“ aus drei bis sieben Personen einrichten, die auf lokaler Ebene bestimmt, aber vom Reichsinnenministerium abgesegnet wurden.[15]

Das kulturelle Aushängeschild der jungen deutschen Radiowelt war der Deutschlandsender. Er erreichte wegen seiner Wellenlänge von 1300 m große Teile des Reichs und sendete vorwiegend Bildungsvorträge. Neben der Deutsche Welle GmbH wirkte auch das Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht in Berlin bei diesem Bildungsauftrag mit. Das Abendprogramm bestückte der Berliner Senders oder eines ausländischen Senders mit Vortragsreihen.[16]
Regelungen des Radioempfangs

Anfangs mussten die Besitzer von Empfangsgeräten Schulungen absolvieren, um verantwortlich mit der neuen Technik umzugehen. Neben der Aufklärung darüber, dass das Abhören bestimmter Frequenzen strafbar war, mussten die Radiobesitzer vor allem verstehen, die Sendefähigkeit ihres Geräts zu zügeln, indem sie Rückkopplungen (die sie dann selbst zu Sendern machte) vermieden. Im September 1925 waren die Geräte so leicht zu bedienen, dass die Reichspost die Prüfung fallen ließ und jedem Interessierten eine „Genehmigungsurkunde für eine Empfangsanlage“ zustellte.[17] Das Postministerium hatte es eilig, neue Gebührenzahler zu gewinnen und wies Briefträger an, die Anträge nur durch mündliche Ansprache durch den Kunden aufzunehmen und die Urkunde am nächsten Tag zuzustellen.

Die Lizenz erlaubte den Betrieb mehrerer Empfangsgeräte, jedoch nicht gleichzeitig. Für das private Radiohören gab es keine örtliche Einschränkung; man durfte als Gebührenzahler auch im Garten und am Schiff Radio hören. Problematisch war das öffentliche Radiohören, weil hier eine Regelung aus der Zeit vor dem Radio griff, nämlich Vergnügungssteuer abzuführen. Neues Rechtsterrain war die „Wiedergabe von Funkdarbietungen durch Lautsprechervorführungen in Cafés usw.“.[18] Die Gerichte entschieden darüber unterschiedlich. Auch die Frage, ob ein Vermieter seinem Mieter den Betrieb einer Empfangsanlage gestatten muss, war noch nicht endgültig geklärt. 1926 wurden die meisten Verfahren bereits im Sinne des Mieters entschieden. Rechtlich eindeutig geregelt dagegen war durch ein Urteil des Deutschen Reichsgerichts vom 12. Mai 1926 das „Funk-Urheberrecht“, welches den Sender auffordert, vom Künstler für das jeweilige Werk eine Genehmigung einzuholen, bevor es gesendet wird. Zu Differenzen mit Reichspostministerium und Polizeibehörden kam es in vielen ländlichen Gegenden mit schlechtem Rundfunkempfang, weil örtliche Polizeivorschriften den Bau von „Luftleiteranlagen“ behinderten. 1927 wurden diese Differenzen beigelegt.

Erste Sendungen, erste Schwarzhörer

Die Geschichte des Hörfunks in Deutschland  Siemens_dzug
Eines der ersten Radiogeräte von Siemens & Halske, wegen der aneinandergekoppelten Bausteine auch „D-Zug“ genannt.

Als die erste Rundfunkgesellschaft am 29. Oktober 1923 ihren Sendebetrieb mit der Funk-Stunde Berlin aufnahm, gab es nicht einen einzigen zahlenden Hörer; zum Jahresende waren es 467. Die Reichstelegraphenverwaltung hatte die Jahresgebühr auf 25 Goldmark festgelegt, sie wurde dann – mitten in der Inflationszeit – „vervielfacht mit der am Tag der Zahlung gültigen Verhältniszahl für die Berechnung der Telegraphengebühren im Verkehr mit dem Ausland“.[19]

Nach dem „Telegraphengesetz“ (früher: Gesetz über das Telegraphenwesen des Deutschen Reichs von 1892) waren für Schwarzhörer empfindliche Strafen vorgesehen: Geldstrafe und im Extremfall Gefängnis bis zu sechs Monaten. Die Erhöhung der Jahresgebühr am 1. Januar 1924 auf 60 Rentenmark – etwa ein Drittel des durchschnittlichen Monatseinkommens – schreckte viele interessierte Hörer vom Erwerb einer Rundfunklizenz ab. Die am 8. März 1924 erlassene „Funknotverordnung“ verschärfte die Strafen nochmals, gewährte jedoch allen Schwarzhörern Amnestie, die sich bis zum 16. April bei der Post meldeten. Bei dieser Aktion haben sich vermutlich 54.000 Teilnehmer selbst angezeigt.

Die Teilnehmerzahlen stiegen erst deutlich, nachdem am 14. Mai 1924 die Jahresgebühr rückwirkend zum 1. April auf 24 Rentenmark festgelegt worden war. Am 1. Januar 1924 gab es in Deutschland 1580 Rundfunkteilnehmer.[20] Zum Jahresende hatten sich 548.749 Teilnehmer angemeldet, ein Jahr später war die Millionengrenze überschritten. Aus dem Verkauf von Radiobauteilen lässt sich jedoch schließen, dass immer noch die meisten Menschen ihren Radioempfänger selbst bastelten und nicht anmeldeten.

Ernst Hardt, erster Intendant der Westdeutschen Rundfunk AG Werag (später WDR), sah es als problematisch an, nicht zahlende Hörern mit Gefängnis und Zerstörung ihrer Familienverhältnisse zu drohen. Die Deutsche Reichspost baute und unterhielt große Teile der Rundfunkinfrastruktur und behielt dafür 40 % von den Rundfunklizenzen ein. Die Post drängte die Programmmacher, die Hörer offensiver zum Einhalten der Vorschriften zu bewegen: „Es soll ein regelrechtes Jagen geben mit Fallen, die wirklich zuschnappen und Schlingen, die wirklich fangen, und wir sollen dabei helfen“, sprach Hardt im Abendprogramm. „Aber wir möchten nicht gern die Häscher sein von Menschen, die wir lieb haben, weil sie uns hören.“ Hardt endete den Vortrag mit der Ankündigung, dies sei die letzte Aufforderung vor der „Schwarzhörer-Razzia“: „Lassen Sie mich diesen betrüblichen, ja diesen eigentlich ernsten Beginn eines ‚Lustigen Abends‘ mit der Hoffnung schließen, daß diese Warnung genügen wird, uns zu dem Lohn für unsere Arbeit und Ihnen aus einer Gefahr zu verhelfen, die schon morgen, schon übermorgen, die an jedem Tag und jeder Stunde Übles für sie zum Ende haben könnte: Geldstrafe und den Verlust Ihres Gerätes oder Gefängnis. Weiß Gott, lassen Sie es um der lumpigen zwei Mark nicht dahin kommen!“[21]

Die Londoner Times beobachtete die Rundfunkentwicklung in der Weimarer Republik genau und bilanzierte 1927:

„Die erste deutsche Rundfunkgesellschaft, die Berliner Funk Stunde A. G., wurde im Oktober 1923, in Zeiten größter Geldinflation und sozialer Unruhen gegründet. Die Kosten der ersten Rundfunklizenzen lagen bei 60 Goldmark oder 780 Milliarden der damals aktuellen Landeswährung; diese Zahlen geben einen guten Einblick in die Verhältnisse der Zeit. Dennoch fanden sich bis zum Ende des Jahres über Tausend Optimisten, die bereit waren, diese enormen Summen für das Privileg auszugeben, die ersten deutschen Rundfunkprogramme zu hören. Nach der Stabilisierung der Währung sank die Gebühr auf 24 Goldmark pro Jahr, umgerechnet 1 £ 4 Schillinge, wo sie bis heute steht. In Deutschland gibt es jetzt fast zwei Millionen Radioabonnenten.“

– The Times: Broadcasting In Germany. Twenty-Five Stations. 6. Oktober 1927, S. 6 übersetzt aus dem Englischen

In Deutschland empfand die Reichsregierung die wachsende Zahl von Schwarzhörern (Zaungäste) als massive Bedrohung und verhängte Geld- und Gefängnisstrafen von bis zu sechs Monaten auf Schwarzhören. Weiter verschärft wurden diese Bestimmungen durch die „Funknotverordnung“ vom 8. März 1924[22] (siehe auch: Audionversuchserlaubnis). Als die Kontrollmaßnahmen danach zu greifen begannen, stieg das Vertrauen der Regierung in das Medium. Durch weitere administrative Maßnahmen wurde der Hörfunk als unpolitischer und überparteilicher Unterhaltungsdienst etabliert. Trotzdem nahm die Reichspost durch die Erste Rundfunkreform 1926 großen Einfluss auf das neue Medium. Mit Kulturbeiräten und Überwachungsausschüssen wurde das Programm von den Ländern und dem Reichsinnenministerium kontrolliert. Die Reichspost hatte dafür das Sagen in der neugegründeten Dachorganisation der Reichsrundfunk Gesellschaft (RRG), die die Regionalgesellschaften wirtschaftlich überprüfen und nach außen hin vertreten sollte. Vorsitzender war Hans Bredow. Das Reichsinnenministerium gründete zwei Rundfunkgesellschaften, die Tagesnachrichten sowie musikalische, wissenschaftliche und literarische Beiträge übertragen sollten. Eine weitere Lizenz wurde an den Vox-Konzern vergeben, der an einem neuen Werbeträger interessiert war. Die finanzielle Ausstattung dieser Sender deckte jedoch nur die nötigsten Ausgaben.

So hier unterbrechen wir,wer weitzerlesen möchte,hier der Link:

https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_H%C3%B6rfunks_in_Deutschland
Andy
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