Christian VIII.
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Christian VIII.
Christian VIII. Friedrich (* 18. September 1786 in Kopenhagen; † 20. Januar 1848 auf Schloss Amalienborg in Kopenhagen) war König von Dänemark und Herzog von Schleswig, Holstein und Lauenburg von 1839 bis 1848. Zudem war er kurzzeitig 1814 König von Norwegen.
König Christian VIII.
Monogrammstein König Christian VIII. (ehemals an einer Brücke im Verlauf der Altona-Neustädter Chaussee angebracht)
Jugend und Familie
Christian VIII. war der älteste Sohn von Sophie Friederike von Mecklenburg und des Erbprinzen Friedrich von Dänemark, Sohn des Königs Friedrich V. aus zweiter Ehe mit Juliane von Braunschweig-Wolfenbüttel. Erbprinz Friedrich führte seit 1772 gemeinsam mit seiner Mutter Juliane die Regentschaft für seinen Halbbruder König Christian VII., der aufgrund psychischer Störungen nicht in der Lage war zu regieren, bis der junge Kronprinz Friedrich VI. sie 1784 entmachtete.
Christian Friedrich wurde von dem 1784 ebenfalls aus der Regierung verdrängten Minister Ove Høegh-Guldberg konservativ erzogen. Schon früh wurde seine Liebe zur Naturwissenschaft und zur Kunst erweckt. 1809 wurde er Präsident der Akademie der schönen Künste in Kopenhagen.
Christian Friedrich war in erster Ehe mit seiner Cousine Charlotte Friederike von Mecklenburg-Schwerin verheiratet. Wegen einer Affäre mit ihrem Gesangslehrer, dem Komponisten und Geiger Jean Baptiste Édouard Du Puy, wurde Charlotte Ende 1809 vom Hof verbannt. Die Ehe wurde 1810 nach nur vier Jahren geschieden. Sie hatten zwei Söhne:
Christian Friedrich (*/† 8. April 1807), Prinz von Dänemark, und
Friedrich VII. Karl Christian (* 6. Oktober 1808; † 15. November 1863), König von Dänemark.
Seine 1815 geschlossene zweite Ehe mit Caroline Amalie von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg, einer Tochter Louise Augustes von Dänemark, blieb kinderlos.
Zudem hatte er mit mehreren Geliebten etliche uneheliche Kinder, unter anderen mit Gräfin Elisa von Ahlefeldt.
König von Norwegen (1814)
1811 unterstützte der Prinz den Wunsch der Norweger nach einer eigenen Universität in Christiania gegen Friedrich VI. mit dem Erfolg, dass 1813 die Universität Oslo gegründet werden konnte. Als Christian Friedrich 1813 Statthalter in Norwegen wurde, erfreute der sich dort deshalb großer Beliebtheit. Man nannte ihn Tvenge Rigers Haab (Hoffnung zweier Länder).[1]
Am 14. Januar 1814 musste der Dänische Gesamtstaat durch den Kieler Frieden das Königreich Norwegen an Schweden abtreten. Die neue Personalunion sollte einerseits das Expansionsinteresse des schwedischen Kronprinzen Karl Johann − vor der Adoption als Jean-Baptiste Bernadotte französischer Marschall − erfüllen. Andererseits wollte Großbritannien das mit Napoleon I. verbündete Dänemark nachhaltig schwächen. Christian Friedrich versuchte nun, mit Hilfe des norwegischen Volkes ein souveränes Königreich Norwegen zu errichten. Bereits am 25. Februar 1814 wurde er in Trondheim zum Regenten proklamiert, am 17. Mai 1814 wurde er auf dem Reichstag von Eidsvoll zum Erbkönig von Norwegen gewählt, nachdem eine neue Verfassung verabschiedet worden war. Kronprinz Karl Johann setzte jedoch eine Armee gegen Christian Friedrich in Marsch und die britische Flotte führte eine Blockade gegen Norwegen durch. Christian Friedrich musste am 14. August 1814 den Waffenstillstand von Moss, der den Schwedisch-Norwegischen Krieg beendete, unterzeichnen und am 10. Oktober dieses Jahres als König von Norwegen abdanken. Die Krone fiel an Karl XIII. von Schweden.
Dänischer Prinz
Nach seiner Rückkehr aus Norwegen schloss Christian Friedrich 1815 eine zweite Ehe mit Caroline Amalia, der Tochter des im Jahr zuvor verstorbenen Herzogs Friedrich Christian II. von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg, der aufgrund seiner Ehe mit Louise Auguste von Dänemark für sich und seine Familie Anspruch auf denn dänischen Thron erhob. Diese Ehe blieb jedoch kinderlos.
Im selben Jahr wurde Christian Friedrich Statthalter von Fünen, blieb aber ohne politischen Einfluss. “Seine für einen Oldenburger ungewöhnlich reichen Gaben” konnte er nicht einsetzen.[1] Von 1818 bis 1822 reisten er und Caroline Amalie durch Europa. Sie betätigten sich als Förderer der Wissenschaften und Kunstmäzene unter anderem für Bertel Thorvaldsen, den sie in Rom besuchten. Seine demokratischen Tendenzen brachten ihm Misstrauen der Regierung ein. Erst 1831 berief ihn sein Cousin, König Friedrich VI. in den Staatsrat. Doch obwohl die Liberalen aufgrund der modernen Norweger Verfassung große Hoffnungen auf Christian Friedrich setzten, hatte dieser sich 1838 bei einem Gespräch mit Metternich in Österreich dafür ausgesprochen, nicht von der Ständeverfassung abzugehen, um die Ruhe im Reich nicht zu gefährden.[2]
Als 1832 der dänischgesinnte Jurist Christian Paulsen[3] Om Hertugdømmet Slesvigs Folkepræg og Statsret veröffentlicht, schloss sich der Kronprinz, wenn auch zurückhaltend, dessen Forderung nach Dänisch als Rechtssprache in ganz Nordschleswig an.[4] Deshalb ruhte auch die Hoffnung der Dänischnationalen auf ihm.
König von Dänemark (1839–1848)
Nachdem Friedrich VI. am 3. Dezember 1839 ohne männliche Nachkommen gestorben war, wurde Christian Friedrich am 28. Juni 1840 als Christian VIII. zum König von Dänemark gekrönt. Die liberalen Kräfte setzten große Hoffnungen auf ihn, die jedoch nur ausschnittsweise erfüllt wurden. So erhielt Kopenhagen 1840 eine neue Verfassung, es wurde eine Kommunalreform durchgeführt, die zur Grundlage für die lokale Selbstverwaltung wurde, und Dänisch zur Rechts- und Verwaltungssprache in Nordschleswig bestimmt.[2] In Island wurde das Althing (Parlament) wiederbelebt und der freie Handel 1843 eingeführt.
Das größtes Problem seiner Regierungszeit war, dass der dänische Gesamtstaat durch nationalistische Spannungen zwischen Dänen und Deutschen Gefahr lief auseinanderzubrechen. Christian VIII., obwohl klug und aufgeklärt, reagierte darauf von Anfang an planlos und unentschlossen. Seine Personalpolitik war von dem Wunsch geprägt, allen gerecht zu werden. Sein wichtigster Berater blieb Johan Gunder Adler, der seit 1814 sein Kabinettssekretär war. Er behielt alle Minister seines Vorgängers. Als Statthalter der Herzogtümer setzte er traditionsgemäß seinen Schwager Friedrich von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg, einen erklärten Gegner der dänischen Sprache, ein. Gegenüber Orla Lehmann und seinen Anhängern, die mit Verweis auf die Norwegische Verfassung um eine neue liberale Verfassung für Dänemark baten, verwies er auf die alte Ständeverfassung, denn er fürchtete, dass jede Änderung zugunsten der nationalen Kräfte das Gleichgewicht des Gesamtstaats gefährdete.[5]
Erbfrage
Da sein einziger Sohn bereits zweimal kinderlos geschieden war und von ihm keine erbberechtigten Nachkommen zu erwarten waren, versuchte Christian VIII. die im dänischen Königsgesetz von 1665 enthaltene Erbfolgeregelung, nach der auch die weibliche Linie erbberechtigt war - in diesem Fall Christians Nichte Louise von Hessen-Kassel, die Tochter seiner Schwester Louise Charlotte von Dänemark - auch für die Herzogtümer durchzusetzen, denn durch die unterschiedliche Erbfolge wäre die Personalunion zwischen Dänemark und den Herzogtümern beendet gewesen. Die Ständeversammlungen in Schleswig und Holstein, favorisierten nämlich Christians VIII. Schwager, Herzog Christian August von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg, der als Sohn von Friedrichs VI. - vermutlich außerehelichen - Schwester Louise Auguste nach der bisherigen Regelung Herzog geworden wäre. Christian August von Augustenburg hatte bereits 1837 anonym eine Schrift mit dem Titel Die Erbfolge in Schleswig-Holstein veröffentlicht, in der er die Geltung des Holsteiner Erbrechts für ganz Schleswig-Holstein und damit seine eigenen Ansprüche mit dem Vertrag von Ripen (Up ewig ungedeelt) begründete.[6]
Nach dem offenen Brief des Königs vom 8. Juli 1846, in dem er das dänische Königsgesetz auch für Schleswig und Lauenburg für gültig erklärte, und traten die Ständeversammlungen aus Protest zurück. Auch der Statthalter der Herzogtümer und der Chef der Schleswig-Holsteinischen Kanzlei, Josef von Reventlow-Criminil, legten ihre Ämter nieder. Schleswig bat um Aufnahme in den Deutschen Bund. Endgültige Einigung über die Erbfolge brachte erst das Londoner Protokoll von 1850/52, das das Haus Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg auf den Thron brachte, dessen Ansprüche auf Louise von Hessen-Kassel, der Ehefrau von Christian IX. beruhten.
Verfassung
Erst kurz vor seinem Tod beauftragte Christian VIII. im Dezember 1847 den königlicher Kommissarius bei der Provinzialständeversammlung in Roskilde und Viborg Peter Georg Bang mit dem Entwurf einer neuen Verfassung für den Gesamtstaat, in der auch die absolute Monarchie abgeschafft werden sollte. Er starb jedoch, bevor der Entwurf dem Staatsrat vorgelegt werden konnte. Die Fortsetzung seiner Politik durch seinem Sohn und Nachfolger Friedrich VII. führte in Dänemark zur unblutigen Märzrevolution 1848, da bei nationalistischen Dänen die Sorge vor einer Vormachtstellung der Deutschen im Gesamtstaat erwuchs, und zum dreijährigen Schleswig-Holsteinischen Krieg, weil die deutschgesinnten Schleswig-Holsteiner befürchteten, dass die eiderdänische Bewegung die Einverleibung Schleswigs in das Königreich und damit eine Trennung der Herzogtümer durchsetzen könnten.
Zitat
„Arm und elend sind wir. Wenn wir jetzt auch noch dumm werden, können wir aufhören, ein Staat zu sein.“ – Als Entgegnung auf den Einspruch des Finanzministers gegen die Erhöhung des Bildungsetats.[7]
Quelle - literatur & Einzelnachweise
König Christian VIII.
Monogrammstein König Christian VIII. (ehemals an einer Brücke im Verlauf der Altona-Neustädter Chaussee angebracht)
Jugend und Familie
Christian VIII. war der älteste Sohn von Sophie Friederike von Mecklenburg und des Erbprinzen Friedrich von Dänemark, Sohn des Königs Friedrich V. aus zweiter Ehe mit Juliane von Braunschweig-Wolfenbüttel. Erbprinz Friedrich führte seit 1772 gemeinsam mit seiner Mutter Juliane die Regentschaft für seinen Halbbruder König Christian VII., der aufgrund psychischer Störungen nicht in der Lage war zu regieren, bis der junge Kronprinz Friedrich VI. sie 1784 entmachtete.
Christian Friedrich wurde von dem 1784 ebenfalls aus der Regierung verdrängten Minister Ove Høegh-Guldberg konservativ erzogen. Schon früh wurde seine Liebe zur Naturwissenschaft und zur Kunst erweckt. 1809 wurde er Präsident der Akademie der schönen Künste in Kopenhagen.
Christian Friedrich war in erster Ehe mit seiner Cousine Charlotte Friederike von Mecklenburg-Schwerin verheiratet. Wegen einer Affäre mit ihrem Gesangslehrer, dem Komponisten und Geiger Jean Baptiste Édouard Du Puy, wurde Charlotte Ende 1809 vom Hof verbannt. Die Ehe wurde 1810 nach nur vier Jahren geschieden. Sie hatten zwei Söhne:
Christian Friedrich (*/† 8. April 1807), Prinz von Dänemark, und
Friedrich VII. Karl Christian (* 6. Oktober 1808; † 15. November 1863), König von Dänemark.
Seine 1815 geschlossene zweite Ehe mit Caroline Amalie von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg, einer Tochter Louise Augustes von Dänemark, blieb kinderlos.
Zudem hatte er mit mehreren Geliebten etliche uneheliche Kinder, unter anderen mit Gräfin Elisa von Ahlefeldt.
König von Norwegen (1814)
1811 unterstützte der Prinz den Wunsch der Norweger nach einer eigenen Universität in Christiania gegen Friedrich VI. mit dem Erfolg, dass 1813 die Universität Oslo gegründet werden konnte. Als Christian Friedrich 1813 Statthalter in Norwegen wurde, erfreute der sich dort deshalb großer Beliebtheit. Man nannte ihn Tvenge Rigers Haab (Hoffnung zweier Länder).[1]
Am 14. Januar 1814 musste der Dänische Gesamtstaat durch den Kieler Frieden das Königreich Norwegen an Schweden abtreten. Die neue Personalunion sollte einerseits das Expansionsinteresse des schwedischen Kronprinzen Karl Johann − vor der Adoption als Jean-Baptiste Bernadotte französischer Marschall − erfüllen. Andererseits wollte Großbritannien das mit Napoleon I. verbündete Dänemark nachhaltig schwächen. Christian Friedrich versuchte nun, mit Hilfe des norwegischen Volkes ein souveränes Königreich Norwegen zu errichten. Bereits am 25. Februar 1814 wurde er in Trondheim zum Regenten proklamiert, am 17. Mai 1814 wurde er auf dem Reichstag von Eidsvoll zum Erbkönig von Norwegen gewählt, nachdem eine neue Verfassung verabschiedet worden war. Kronprinz Karl Johann setzte jedoch eine Armee gegen Christian Friedrich in Marsch und die britische Flotte führte eine Blockade gegen Norwegen durch. Christian Friedrich musste am 14. August 1814 den Waffenstillstand von Moss, der den Schwedisch-Norwegischen Krieg beendete, unterzeichnen und am 10. Oktober dieses Jahres als König von Norwegen abdanken. Die Krone fiel an Karl XIII. von Schweden.
Dänischer Prinz
Nach seiner Rückkehr aus Norwegen schloss Christian Friedrich 1815 eine zweite Ehe mit Caroline Amalia, der Tochter des im Jahr zuvor verstorbenen Herzogs Friedrich Christian II. von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg, der aufgrund seiner Ehe mit Louise Auguste von Dänemark für sich und seine Familie Anspruch auf denn dänischen Thron erhob. Diese Ehe blieb jedoch kinderlos.
Im selben Jahr wurde Christian Friedrich Statthalter von Fünen, blieb aber ohne politischen Einfluss. “Seine für einen Oldenburger ungewöhnlich reichen Gaben” konnte er nicht einsetzen.[1] Von 1818 bis 1822 reisten er und Caroline Amalie durch Europa. Sie betätigten sich als Förderer der Wissenschaften und Kunstmäzene unter anderem für Bertel Thorvaldsen, den sie in Rom besuchten. Seine demokratischen Tendenzen brachten ihm Misstrauen der Regierung ein. Erst 1831 berief ihn sein Cousin, König Friedrich VI. in den Staatsrat. Doch obwohl die Liberalen aufgrund der modernen Norweger Verfassung große Hoffnungen auf Christian Friedrich setzten, hatte dieser sich 1838 bei einem Gespräch mit Metternich in Österreich dafür ausgesprochen, nicht von der Ständeverfassung abzugehen, um die Ruhe im Reich nicht zu gefährden.[2]
Als 1832 der dänischgesinnte Jurist Christian Paulsen[3] Om Hertugdømmet Slesvigs Folkepræg og Statsret veröffentlicht, schloss sich der Kronprinz, wenn auch zurückhaltend, dessen Forderung nach Dänisch als Rechtssprache in ganz Nordschleswig an.[4] Deshalb ruhte auch die Hoffnung der Dänischnationalen auf ihm.
König von Dänemark (1839–1848)
Nachdem Friedrich VI. am 3. Dezember 1839 ohne männliche Nachkommen gestorben war, wurde Christian Friedrich am 28. Juni 1840 als Christian VIII. zum König von Dänemark gekrönt. Die liberalen Kräfte setzten große Hoffnungen auf ihn, die jedoch nur ausschnittsweise erfüllt wurden. So erhielt Kopenhagen 1840 eine neue Verfassung, es wurde eine Kommunalreform durchgeführt, die zur Grundlage für die lokale Selbstverwaltung wurde, und Dänisch zur Rechts- und Verwaltungssprache in Nordschleswig bestimmt.[2] In Island wurde das Althing (Parlament) wiederbelebt und der freie Handel 1843 eingeführt.
Das größtes Problem seiner Regierungszeit war, dass der dänische Gesamtstaat durch nationalistische Spannungen zwischen Dänen und Deutschen Gefahr lief auseinanderzubrechen. Christian VIII., obwohl klug und aufgeklärt, reagierte darauf von Anfang an planlos und unentschlossen. Seine Personalpolitik war von dem Wunsch geprägt, allen gerecht zu werden. Sein wichtigster Berater blieb Johan Gunder Adler, der seit 1814 sein Kabinettssekretär war. Er behielt alle Minister seines Vorgängers. Als Statthalter der Herzogtümer setzte er traditionsgemäß seinen Schwager Friedrich von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg, einen erklärten Gegner der dänischen Sprache, ein. Gegenüber Orla Lehmann und seinen Anhängern, die mit Verweis auf die Norwegische Verfassung um eine neue liberale Verfassung für Dänemark baten, verwies er auf die alte Ständeverfassung, denn er fürchtete, dass jede Änderung zugunsten der nationalen Kräfte das Gleichgewicht des Gesamtstaats gefährdete.[5]
Erbfrage
Da sein einziger Sohn bereits zweimal kinderlos geschieden war und von ihm keine erbberechtigten Nachkommen zu erwarten waren, versuchte Christian VIII. die im dänischen Königsgesetz von 1665 enthaltene Erbfolgeregelung, nach der auch die weibliche Linie erbberechtigt war - in diesem Fall Christians Nichte Louise von Hessen-Kassel, die Tochter seiner Schwester Louise Charlotte von Dänemark - auch für die Herzogtümer durchzusetzen, denn durch die unterschiedliche Erbfolge wäre die Personalunion zwischen Dänemark und den Herzogtümern beendet gewesen. Die Ständeversammlungen in Schleswig und Holstein, favorisierten nämlich Christians VIII. Schwager, Herzog Christian August von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg, der als Sohn von Friedrichs VI. - vermutlich außerehelichen - Schwester Louise Auguste nach der bisherigen Regelung Herzog geworden wäre. Christian August von Augustenburg hatte bereits 1837 anonym eine Schrift mit dem Titel Die Erbfolge in Schleswig-Holstein veröffentlicht, in der er die Geltung des Holsteiner Erbrechts für ganz Schleswig-Holstein und damit seine eigenen Ansprüche mit dem Vertrag von Ripen (Up ewig ungedeelt) begründete.[6]
Nach dem offenen Brief des Königs vom 8. Juli 1846, in dem er das dänische Königsgesetz auch für Schleswig und Lauenburg für gültig erklärte, und traten die Ständeversammlungen aus Protest zurück. Auch der Statthalter der Herzogtümer und der Chef der Schleswig-Holsteinischen Kanzlei, Josef von Reventlow-Criminil, legten ihre Ämter nieder. Schleswig bat um Aufnahme in den Deutschen Bund. Endgültige Einigung über die Erbfolge brachte erst das Londoner Protokoll von 1850/52, das das Haus Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg auf den Thron brachte, dessen Ansprüche auf Louise von Hessen-Kassel, der Ehefrau von Christian IX. beruhten.
Verfassung
Erst kurz vor seinem Tod beauftragte Christian VIII. im Dezember 1847 den königlicher Kommissarius bei der Provinzialständeversammlung in Roskilde und Viborg Peter Georg Bang mit dem Entwurf einer neuen Verfassung für den Gesamtstaat, in der auch die absolute Monarchie abgeschafft werden sollte. Er starb jedoch, bevor der Entwurf dem Staatsrat vorgelegt werden konnte. Die Fortsetzung seiner Politik durch seinem Sohn und Nachfolger Friedrich VII. führte in Dänemark zur unblutigen Märzrevolution 1848, da bei nationalistischen Dänen die Sorge vor einer Vormachtstellung der Deutschen im Gesamtstaat erwuchs, und zum dreijährigen Schleswig-Holsteinischen Krieg, weil die deutschgesinnten Schleswig-Holsteiner befürchteten, dass die eiderdänische Bewegung die Einverleibung Schleswigs in das Königreich und damit eine Trennung der Herzogtümer durchsetzen könnten.
Zitat
„Arm und elend sind wir. Wenn wir jetzt auch noch dumm werden, können wir aufhören, ein Staat zu sein.“ – Als Entgegnung auf den Einspruch des Finanzministers gegen die Erhöhung des Bildungsetats.[7]
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