Ernst Casimir I.
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Ernst Casimir I.
Fürst Ernst Casimir I. zu Ysenburg und Büdingen in Büdingen, als Graf III. (* 20. Januar 1781 in Büdingen; † 1. Dezember 1852 ebenda) war ein großherzoglich-hessischer Brigadegeneral und der erste Fürst zu Ysenburg und Büdingen.
Ernst Casimir I. zu Ysenburg und Büdingen
Leben
Als Sohn des Grafen Ernst Casimir II. von Ysenburg und Büdingen und der Gräfin Eleonore von Bentheim-Steinfurth wurde Ernst Casimir zunächst durch Hauslehrer, später an der Akademie in Karlsruhe ausgebildet.
Da er beim Tode seines Vaters im Jahr 1801 noch nicht volljährig war, konnte er die Regierungsgeschäfte nicht übernehmen, seine Mutter führte die Vormundschaft. Ernst Casimir trat indes zunächst in badische Militärdienste.
Am 10. Mai 1804 heiratete er die Gräfin Ferdinande zu Erbach-Schönberg, kurz danach übernahm er die Regierung seines Erbes, jedoch war diese nicht von langer Dauer. In dieser Zeit des allgemeinen Umsturzes der politischen Verhältnisse Europas wurde sein Land 1806 durch den Fürsten zu Isenburg-Birstein übernommen, der dem Rheinbund beigetreten war. Als Brigadegeneral auf Seiten der kaiserlichen Truppen nahm Ernst Casimir an den Befreiungskriegen gegen Frankreich teil. Er stand bei Lyon, Straßburg und Selz unter Feuer.
Aufgrund der auf dem Wiener Kongress getroffenen Beschlüsse fielen seine vormaligen Besitzungen 1815 zunächst an das Kaisertum Österreich und kamen 1816 an das Großherzogtum Hessen.[1]
1826 wurde Ernst Casimir zum ersten Präsidenten der Ersten Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen berufen. In dieser Funktion kümmerte er sich vornehmlich um die Angelegenheiten seiner ererbten Besitzungen. Ihm ist es zu verdanken, dass die durch den Grafen Wolfgang Ernst gegründete Lateinschule in Büdingen in ein staatliches Gymnasium umgewandelt wurde. Er war Freimaurer; u. a. wird er in den Mitgliederverzeichnissen der Frankfurter Loge Carl zum aufgehenden Licht, die unter dem Schutz des Landgrafen Karl von Hessen-Kassel stand, als Ehrenmitglied aufgeführt.
Am 9. April 1840 wurde Ernst Casimir durch den Großherzog von Hessen Ludwig II. in den erblichen Fürstenstand erhoben.
Nach dem Tode seiner Gemahlin trat Fürst Ernst Casimir I. 1848 zugunsten seines Sohnes Ernst Casimir II zurück.
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Ernst Casimir I. zu Ysenburg und Büdingen
Leben
Als Sohn des Grafen Ernst Casimir II. von Ysenburg und Büdingen und der Gräfin Eleonore von Bentheim-Steinfurth wurde Ernst Casimir zunächst durch Hauslehrer, später an der Akademie in Karlsruhe ausgebildet.
Da er beim Tode seines Vaters im Jahr 1801 noch nicht volljährig war, konnte er die Regierungsgeschäfte nicht übernehmen, seine Mutter führte die Vormundschaft. Ernst Casimir trat indes zunächst in badische Militärdienste.
Am 10. Mai 1804 heiratete er die Gräfin Ferdinande zu Erbach-Schönberg, kurz danach übernahm er die Regierung seines Erbes, jedoch war diese nicht von langer Dauer. In dieser Zeit des allgemeinen Umsturzes der politischen Verhältnisse Europas wurde sein Land 1806 durch den Fürsten zu Isenburg-Birstein übernommen, der dem Rheinbund beigetreten war. Als Brigadegeneral auf Seiten der kaiserlichen Truppen nahm Ernst Casimir an den Befreiungskriegen gegen Frankreich teil. Er stand bei Lyon, Straßburg und Selz unter Feuer.
Aufgrund der auf dem Wiener Kongress getroffenen Beschlüsse fielen seine vormaligen Besitzungen 1815 zunächst an das Kaisertum Österreich und kamen 1816 an das Großherzogtum Hessen.[1]
1826 wurde Ernst Casimir zum ersten Präsidenten der Ersten Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen berufen. In dieser Funktion kümmerte er sich vornehmlich um die Angelegenheiten seiner ererbten Besitzungen. Ihm ist es zu verdanken, dass die durch den Grafen Wolfgang Ernst gegründete Lateinschule in Büdingen in ein staatliches Gymnasium umgewandelt wurde. Er war Freimaurer; u. a. wird er in den Mitgliederverzeichnissen der Frankfurter Loge Carl zum aufgehenden Licht, die unter dem Schutz des Landgrafen Karl von Hessen-Kassel stand, als Ehrenmitglied aufgeführt.
Am 9. April 1840 wurde Ernst Casimir durch den Großherzog von Hessen Ludwig II. in den erblichen Fürstenstand erhoben.
Nach dem Tode seiner Gemahlin trat Fürst Ernst Casimir I. 1848 zugunsten seines Sohnes Ernst Casimir II zurück.
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