Die Geschichte der Siedlergemeinschaft Broitzem
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Die Geschichte der Siedlergemeinschaft Broitzem
Siedlergemeinschaft Broitzem gegründet im Jahre 1939
Post in Broitzem
Bei der Recherche zu unserer Vereingeschichte wurde dem Vorstand ein altes Foto überlassen. Man schaut es sich an, sieht vier stattliche Herren, ein altes Haus und entdeckt auf einmal ein Schild mit der Aufschrift „Kaiserliche Postagentur“. Donnerwetter, und dies in Broitzem. Dieses Bild erzählt Geschichte. Aufgenommen wurde es 1900. Aber die Postgeschichte in Broitzem fängt schon etwas früher an. Im Jahr 1887 wurde am 01.Dezember die Postagentur durch die
Kaiserliche Deutsche Reichspost eröffnet. Erster Postagent war damals der Kaufmann Emil Brandes. Er leitete die Agentur bis zum 31.08.1900. Von Beginn stand ihm ein Landbriefträger zur Seite, später auch zwei. Die Agenturräume befanden sich in dem Haus Oststraße 13. Das Haus steht heute
leider nicht mehr, es wurde im Jahr 1993 abgerissen. Die Poststelle hatte viele Nachfolger und auch einige Standorte in Broitzem. Zur Postagentur gehörten so genannte Posthülfstellen mit Telegraphen in Timmerlah, Sonnenberg und Groß Gleidingen. Die Postsendungen erhielt die Agentur
durch die Bahnpost auf der Strecke Braunschweig – Hildesheim. Die Beschäftigten mussten nach festem Dienstplan Bahnhofsgänge erledigen. Diese wurden mit einer zweiräderigen Deckelkarre ausgeführt.
Der Postschalter musste an jedem Tag für die Broitzemer Bürger geöffnet sein. Werktags von 8.00 – 11.00 Uhr und von 15.00 – 18.00 Uhr. Auch am Sonntag gab es eine Öffnungszeit von 8.00 – 9.00 Uhr und von 12.00 – 13.00 Uhr. Vor dem ersten Weltkrieg nahm der Postverkehr rapide zu. Die Landbriefträger hatten viel zu tun. Im Jahr 1918 wurden bei der Post 3520 Pakete,39 Einschreibpakete, 141 Wertpakete, 34 Wertbriefe. 254 Telegramme und 39.400 Briefe befördert.
Hinzu kamen 438 Ortsgespräche und 355 Ferngespräche.
Die Aufnahme der Oststraße 13 von 1900
In der Mitte vor der Eingangstür steht der Postagent Emil Brandes.
Jeweils links und rechts außen die Landbriefträger August Schaper und Carl Winkler. Die zweite Person von rechts ist Gustav Wilhelm Huep, der Uropa unseres Siedlerfreundes Wolfgang Basse.Postagent und Landbriefträger tragen Dienstkleidung, Gustav Wilhelm Huep trägt Zivilkleidung mit Postmütze. Diese Mütze zeichnet ihn zum Posthelfer aus.
Sozialbewegung in der Weimarer Republik
Die „Freie Arbeitsgemeinschaft für Kriegersiedlungen e.V. Sitz Dresden“
bot ab 1919 den bereits bestehenden Siedlergemeinschaften Beratung an
und unterstützte diejenigen, die an Siedlerstellen interessiert waren,
bei der Bildung von Genossenschaften. Damit sollten die gesetzlichen
Möglichkeiten der Weimarer Zeit ausgeschöpft werden. Um die Wohnungsnot
nach dem ersten Weltkrieg zu lindern, hatte der Reichstag unter anderem
die Verordnung über das Erbbaurecht (1919), das Reichssiedlungsgesetz
(1919) und das Reichsheimstättengesetz (1920) erlassen. Mit der Dritten
Notverordnung reagierte man 1931 auf die Notlagen nach der Weltwirtschaftskrise
und schuf die Grundlage für die „vorstädtische Kleinsiedlung“.
Die Anwärter auf diese Kleinsiedlerstellen mussten bestimmte Auflagen erfüllen,
vor allen Dingen war das Land zur Selbstversorgung gedacht: Anbau von Obst und
Gemüse und Kleintierhaltung waren Pflicht. Hierbei benötigten die Siedler
Unterstützung beim Hausbau in Gruppenselbsthilfe und fachliche Beratung bei
der Bewirtschaftung der Gärten. Typisch für die damalige Zeit entstanden
Siedlergemeinschaften als Selbsthilfevereine.
Reichspräsident Friedrich Ebert
usbau, Vereinnahmung und Zerschlagung
Der erste organisatorische Zusammenschluss „Freie Arbeitsgemeinschaft für
Kriegersiedlungen e.V. Sitz Dresden“ war bereits hier und da über die eigene
Region hinaus aktiv, so zum Beispiel in Schleswig-Holstein. Bis zur Gründung
des Siedlerbunds e.V.1935 mit Sitz in Berlin, durchlief der Verein verschiedene
Stationen, unter anderem als „Allgemeiner Sächsischer Siedlerverband e.V. Dresden“
(1923) und „ Deutscher Siedlerbund e.V. Sitz Dresden (1933/1935). Erst von Berlin
aus wurde die Arbeit systematisch auf ganz Deutschland ausgeweitet Der Deutsche
Siedlerbund wurde durch das Reichsarbeitsministerium offiziell mit der Betreuung
der Kleinsiedler beauftragt.
Wie fast alle Vereine dieser Zeit der Gleichschaltung konnte sich auch dieser Verein
nicht der nationalsozialistischen Ideologie verschließen, auch wenn er seinem Zweck
(Betreuung der Siedler) stets treu blieb. Der Bundesleiter wurde 1942,
sein Stellvertreter 1944 seiner Ämter enthoben.
Freibad Flachsrotten 1935
Nach dem Zweiten Weltkrieg herrschte wieder schlimmste Wohnungsnot. In den zerbombten Städten mussten nicht nur die Einheimischen, sondern auch Ströme von Flüchtlingen und Vertriebenen untergebracht werden. Der Deutsche Siedlerbund existierte nicht mehr, allerdings blieben viele Gemeinschaften bestehen. Auf dieser Basis konnte der Verband neu organisiert werden. Ministerialdirigent Wilhelm Gisbertz, der sich seit 1925 als
Leiter des Ressorts für Kleinsiedlungs- und Kleingartenwesen im Reichsarbeitsamt und nach dem Krieg als Leiter der Siedlungsabteilung im nordrhein-westfälischen Ernährungsministeriums der Anliegen der Siedler angenommen hatte, wurde 1946 der erste Vorsitzende des sich reorganisierenden Deutschen Siedlerbunds, zunächst nur für die britische Zone.
Dem „Ersten Deutschen Siedlertag“ am 3. Oktober 1952 in Bonn schlossen sich anderntags die Mitgliederversammlung der selbständigen Siedlerbünde von neun Bundesländern an, die den Deutschen Siedlerbund als „Gesamtverband deutscher Siedlerbünde“ gründeten und Gisbertz im Amt bestätigten. Schließlich war 1956 mit dem Beitritt der letzten westdeutschen Siedlerbünde der organisatorische Aufbau vorläufig abgeschlossen.
Steinbrink 3, heute Jugendzentrum AWO Schiene
Vereinigung der Siedlerbünde
Nach der politischen Wende von1989 und der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990, in deren Zuge auch die ursprünglichen Länder in ihren früheren Grenzen wiedererrichtet wurden, schlossen sich in den Jahren 1990 und 1991 die Siedlerbünde und Gemeinschaften der neuen Bundesländer dem deutschen Siedlerbund e.V. als Dachverband an. Nach den ersten Jahren unter einem Dach wurde ein zeitgemäßes Grundsatzprogramm debattiert
und 2001 beschlossen. Wesentlich ist das Bekenntnis zur sozialen Dimension des Wohneigentums:
„Wohneigentum ist als erleb- und gestaltbares Vermögen besonders geeignet, Eigeninitiative,Selbstverantwortung und Selbstbewusstsein zu entwickeln; es schützt vor den Wechselfällen des Wohnungsmarktes und trägt wesentlich zur materiellen Absicherung der Bürger in einem freiheitlichen und sozialen Rechtsstaat bei.“
Große Grubestraße 5, ca.1930
Das Reichsheimstättengesetz
Das Reichsheimstättengesetz von 1920 ermöglichte Familien mit geringem Einkommen zwar, ein Häuschen zu bauen, verlangte aber gleichzeitig, dass sich die Hauseigentümer zu einer Interessengemeinschaft zusammenschließen.
Das Reichsheimstättengesetz wurde am 10. Mai 1920 erlassen, in den folgenden Jahren mehrfach geändert und am 25. November 1937 in einer neuen Fassung verkündet.
Ziel dieses Gesetzes war es, Arbeiter und „kleine“ Angestellte mit Grund und Boden zu verbinden und ihr Wohnbedürfnis mit einem Einfamilienhaus und Nutzgarten zu befriedigen.
Ursprünglich befanden sich unten in den Häusern ein kleines Wohnzimmer und die Küche, die einen Ausgang zum Garten hatte, im Dachgeschoss waren das Elternschlafzimmer und ein oder zwei kleine Kinderzimmer. Regelmäßig waren Ställe für Kleinvieh vorgesehen.
Nach dem Krieg hatten die aus dem Reichsheimstättengesetz gewährten Hypothekendarlehen den Vorteil, dass sie zwar auf DM umgestellt, aber nicht aufgewertet wurden. Die Annuitäten waren weiter in der Höhe und auf der Grundlage des Kapitals fällig, das in Reichsmark gewährt worden war. Sie betrugen damit nur wenige Mark.
Arbeitergesangverein
So an der Stelle brechen wir ab,wer weiterlesen möchte,hier der Link:
http://www.siedlerbund.de/sg-broitzem/on40944
Post in Broitzem
Bei der Recherche zu unserer Vereingeschichte wurde dem Vorstand ein altes Foto überlassen. Man schaut es sich an, sieht vier stattliche Herren, ein altes Haus und entdeckt auf einmal ein Schild mit der Aufschrift „Kaiserliche Postagentur“. Donnerwetter, und dies in Broitzem. Dieses Bild erzählt Geschichte. Aufgenommen wurde es 1900. Aber die Postgeschichte in Broitzem fängt schon etwas früher an. Im Jahr 1887 wurde am 01.Dezember die Postagentur durch die
Kaiserliche Deutsche Reichspost eröffnet. Erster Postagent war damals der Kaufmann Emil Brandes. Er leitete die Agentur bis zum 31.08.1900. Von Beginn stand ihm ein Landbriefträger zur Seite, später auch zwei. Die Agenturräume befanden sich in dem Haus Oststraße 13. Das Haus steht heute
leider nicht mehr, es wurde im Jahr 1993 abgerissen. Die Poststelle hatte viele Nachfolger und auch einige Standorte in Broitzem. Zur Postagentur gehörten so genannte Posthülfstellen mit Telegraphen in Timmerlah, Sonnenberg und Groß Gleidingen. Die Postsendungen erhielt die Agentur
durch die Bahnpost auf der Strecke Braunschweig – Hildesheim. Die Beschäftigten mussten nach festem Dienstplan Bahnhofsgänge erledigen. Diese wurden mit einer zweiräderigen Deckelkarre ausgeführt.
Der Postschalter musste an jedem Tag für die Broitzemer Bürger geöffnet sein. Werktags von 8.00 – 11.00 Uhr und von 15.00 – 18.00 Uhr. Auch am Sonntag gab es eine Öffnungszeit von 8.00 – 9.00 Uhr und von 12.00 – 13.00 Uhr. Vor dem ersten Weltkrieg nahm der Postverkehr rapide zu. Die Landbriefträger hatten viel zu tun. Im Jahr 1918 wurden bei der Post 3520 Pakete,39 Einschreibpakete, 141 Wertpakete, 34 Wertbriefe. 254 Telegramme und 39.400 Briefe befördert.
Hinzu kamen 438 Ortsgespräche und 355 Ferngespräche.
Die Aufnahme der Oststraße 13 von 1900
In der Mitte vor der Eingangstür steht der Postagent Emil Brandes.
Jeweils links und rechts außen die Landbriefträger August Schaper und Carl Winkler. Die zweite Person von rechts ist Gustav Wilhelm Huep, der Uropa unseres Siedlerfreundes Wolfgang Basse.Postagent und Landbriefträger tragen Dienstkleidung, Gustav Wilhelm Huep trägt Zivilkleidung mit Postmütze. Diese Mütze zeichnet ihn zum Posthelfer aus.
Sozialbewegung in der Weimarer Republik
Die „Freie Arbeitsgemeinschaft für Kriegersiedlungen e.V. Sitz Dresden“
bot ab 1919 den bereits bestehenden Siedlergemeinschaften Beratung an
und unterstützte diejenigen, die an Siedlerstellen interessiert waren,
bei der Bildung von Genossenschaften. Damit sollten die gesetzlichen
Möglichkeiten der Weimarer Zeit ausgeschöpft werden. Um die Wohnungsnot
nach dem ersten Weltkrieg zu lindern, hatte der Reichstag unter anderem
die Verordnung über das Erbbaurecht (1919), das Reichssiedlungsgesetz
(1919) und das Reichsheimstättengesetz (1920) erlassen. Mit der Dritten
Notverordnung reagierte man 1931 auf die Notlagen nach der Weltwirtschaftskrise
und schuf die Grundlage für die „vorstädtische Kleinsiedlung“.
Die Anwärter auf diese Kleinsiedlerstellen mussten bestimmte Auflagen erfüllen,
vor allen Dingen war das Land zur Selbstversorgung gedacht: Anbau von Obst und
Gemüse und Kleintierhaltung waren Pflicht. Hierbei benötigten die Siedler
Unterstützung beim Hausbau in Gruppenselbsthilfe und fachliche Beratung bei
der Bewirtschaftung der Gärten. Typisch für die damalige Zeit entstanden
Siedlergemeinschaften als Selbsthilfevereine.
Reichspräsident Friedrich Ebert
usbau, Vereinnahmung und Zerschlagung
Der erste organisatorische Zusammenschluss „Freie Arbeitsgemeinschaft für
Kriegersiedlungen e.V. Sitz Dresden“ war bereits hier und da über die eigene
Region hinaus aktiv, so zum Beispiel in Schleswig-Holstein. Bis zur Gründung
des Siedlerbunds e.V.1935 mit Sitz in Berlin, durchlief der Verein verschiedene
Stationen, unter anderem als „Allgemeiner Sächsischer Siedlerverband e.V. Dresden“
(1923) und „ Deutscher Siedlerbund e.V. Sitz Dresden (1933/1935). Erst von Berlin
aus wurde die Arbeit systematisch auf ganz Deutschland ausgeweitet Der Deutsche
Siedlerbund wurde durch das Reichsarbeitsministerium offiziell mit der Betreuung
der Kleinsiedler beauftragt.
Wie fast alle Vereine dieser Zeit der Gleichschaltung konnte sich auch dieser Verein
nicht der nationalsozialistischen Ideologie verschließen, auch wenn er seinem Zweck
(Betreuung der Siedler) stets treu blieb. Der Bundesleiter wurde 1942,
sein Stellvertreter 1944 seiner Ämter enthoben.
Freibad Flachsrotten 1935
Nach dem Zweiten Weltkrieg herrschte wieder schlimmste Wohnungsnot. In den zerbombten Städten mussten nicht nur die Einheimischen, sondern auch Ströme von Flüchtlingen und Vertriebenen untergebracht werden. Der Deutsche Siedlerbund existierte nicht mehr, allerdings blieben viele Gemeinschaften bestehen. Auf dieser Basis konnte der Verband neu organisiert werden. Ministerialdirigent Wilhelm Gisbertz, der sich seit 1925 als
Leiter des Ressorts für Kleinsiedlungs- und Kleingartenwesen im Reichsarbeitsamt und nach dem Krieg als Leiter der Siedlungsabteilung im nordrhein-westfälischen Ernährungsministeriums der Anliegen der Siedler angenommen hatte, wurde 1946 der erste Vorsitzende des sich reorganisierenden Deutschen Siedlerbunds, zunächst nur für die britische Zone.
Dem „Ersten Deutschen Siedlertag“ am 3. Oktober 1952 in Bonn schlossen sich anderntags die Mitgliederversammlung der selbständigen Siedlerbünde von neun Bundesländern an, die den Deutschen Siedlerbund als „Gesamtverband deutscher Siedlerbünde“ gründeten und Gisbertz im Amt bestätigten. Schließlich war 1956 mit dem Beitritt der letzten westdeutschen Siedlerbünde der organisatorische Aufbau vorläufig abgeschlossen.
Steinbrink 3, heute Jugendzentrum AWO Schiene
Vereinigung der Siedlerbünde
Nach der politischen Wende von1989 und der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990, in deren Zuge auch die ursprünglichen Länder in ihren früheren Grenzen wiedererrichtet wurden, schlossen sich in den Jahren 1990 und 1991 die Siedlerbünde und Gemeinschaften der neuen Bundesländer dem deutschen Siedlerbund e.V. als Dachverband an. Nach den ersten Jahren unter einem Dach wurde ein zeitgemäßes Grundsatzprogramm debattiert
und 2001 beschlossen. Wesentlich ist das Bekenntnis zur sozialen Dimension des Wohneigentums:
„Wohneigentum ist als erleb- und gestaltbares Vermögen besonders geeignet, Eigeninitiative,Selbstverantwortung und Selbstbewusstsein zu entwickeln; es schützt vor den Wechselfällen des Wohnungsmarktes und trägt wesentlich zur materiellen Absicherung der Bürger in einem freiheitlichen und sozialen Rechtsstaat bei.“
Große Grubestraße 5, ca.1930
Das Reichsheimstättengesetz
Das Reichsheimstättengesetz von 1920 ermöglichte Familien mit geringem Einkommen zwar, ein Häuschen zu bauen, verlangte aber gleichzeitig, dass sich die Hauseigentümer zu einer Interessengemeinschaft zusammenschließen.
Das Reichsheimstättengesetz wurde am 10. Mai 1920 erlassen, in den folgenden Jahren mehrfach geändert und am 25. November 1937 in einer neuen Fassung verkündet.
Ziel dieses Gesetzes war es, Arbeiter und „kleine“ Angestellte mit Grund und Boden zu verbinden und ihr Wohnbedürfnis mit einem Einfamilienhaus und Nutzgarten zu befriedigen.
Ursprünglich befanden sich unten in den Häusern ein kleines Wohnzimmer und die Küche, die einen Ausgang zum Garten hatte, im Dachgeschoss waren das Elternschlafzimmer und ein oder zwei kleine Kinderzimmer. Regelmäßig waren Ställe für Kleinvieh vorgesehen.
Nach dem Krieg hatten die aus dem Reichsheimstättengesetz gewährten Hypothekendarlehen den Vorteil, dass sie zwar auf DM umgestellt, aber nicht aufgewertet wurden. Die Annuitäten waren weiter in der Höhe und auf der Grundlage des Kapitals fällig, das in Reichsmark gewährt worden war. Sie betrugen damit nur wenige Mark.
Arbeitergesangverein
So an der Stelle brechen wir ab,wer weiterlesen möchte,hier der Link:
http://www.siedlerbund.de/sg-broitzem/on40944
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