Ausländische Militärbasen in Deutschland
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Ausländische Militärbasen in Deutschland
Militärische Stützpunkte ausländischer Mächte auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland gab es bereits in der Antike. Die Römer versuchten mittels Kastellen und Grenzwällen ihre Nordgrenze gegen die germanischen Stämme zu schützen. Im Laufe der Geschichte wechselten mehrfach die Gründe für die Errichtungen von Basen. Heute ist es vor allem die Verpflichtung Deutschlands als Bündnismitglied der NATO, die Versorgungslinien der Bündnispartner zu gewährleisten.
Standorte der US Armed Forces in Deutschland (Stand Ende 2014)
Voraussichtliche (teilweise) ausländische Militärstandorte in Deutschland im Jahr 2020.
Die Militärbasen sind seit jeher Orte kulturellen und wirtschaftlichen Austausches, aber auch Ausdruck von Machtprojektion der jeweiligen Nationen.
Geschichte
Vor 1945
Die ersten dauerhaften Militärbasen im Gebiet des heutigen Deutschland waren die römischen Legionsstützpunkte, später Festungen, an Rhein und Donau in den damaligen römischen Provinzen Germania inferior und Germania superior, aus denen u.a. die Städte Colonia Claudia Ara Agrippinensium (Köln) und Mogontiacum (Mainz) hervorgegangen sind. Im Laufe der Jahrhunderte hat es bei kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des heutigen Deutschland immer wieder temporäre militärische Stützpunkte fremder Mächte gegeben. Im Dreißigjährigen Krieg 1618–1648, im Verlauf der Napoleonischen Kriege bzw. Befreiungskriege zwischen 1806 und 1815 sowie bei der Alliierten Rheinlandbesetzung und der Ruhrbesetzung 1923–1925 nach dem Ersten Weltkrieg existierten zudem dauerhafte Stützpunkte ausländischer Streitkräfte in Deutschland.
1945 bis 1989
Am Ende des Zweiten Weltkrieges war Deutschland von Millionen Soldaten der Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion besetzt. Ein großer Teil dieser Streitkräfte wurde zügig wieder abgezogen oder komplett demobilisiert. Ein Teil blieb als Besatzungstruppen im Land und wurde auf eine Vielzahl ehemaliger Kasernen der Wehrmacht oder neu errichteter Unterkünfte in Deutschland verteilt. Der Ausbruch des Kalten Krieges machte die Zusammenlegung aller vier alliierten Besatzungszonen zu einem Gesamtdeutschland unmöglich und führte 1949 zur separaten Staatsgründung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik.
Diese beiden deutschen Staaten wurden in die jeweiligen Militärbündnisse der gegnerischen Blöcke eingebunden (Beitritt der Bundesrepublik zu WEU und NATO 1955, Einbindung der DDR in den 1955 gegründeten Warschauer Pakt). Durch die Pariser Verträge von 1954 wurde in der Bundesrepublik das eigentliche Besatzungsstatut von 1949 abgelöst und die Stationierung nunmehr offiziell verbündeter westlicher Truppen geregelt. Der Beitritt zur NATO machte die Verlegung weiterer NATO-Streitkräfte (z. B. aus Kanada, den Niederlanden und Belgien) in die Bundesrepublik möglich (NATO-Truppenstatut). In der Britischen Besatzungszone waren darüber hinaus bis Anfang der 1950er Jahre auch norwegische und dänische Truppenkontingente stationiert. In der Sowjetischen Besatzungszone war bis 1994 die Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (Bezeichnung ab 1988: „Westgruppe“) der Sowjetarmee stationiert, die größte über einen derart langen Zeitraum bestehende Besatzungsarmee der Geschichte. Durch die Gründung des Warschauer Paktes und den bilateral abgeschlossenen „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ (Stationierungsabkommen) wurden auch in der DDR aus den sowjetischen Besatzungstruppen offiziell verbündete Streitkräfte. Dieser Stationierungszustand hielt im Wesentlichen unverändert bis zur Wiedervereinigung 1990 an.
1990 bis heute
Im Zwei-plus-Vier-Vertrag wurden auch die militärischen Fragen im Zusammenhang mit der deutschen Vereinigung geregelt: das vereinigte Deutschland würde Mitglied der NATO bleiben, die etwa 400.000 sowjetischen Soldaten sollten bis Ende 1994 vollständig aus dem Gebiet der ehemaligen DDR abziehen. Nach diesem Ende der Ost-West-Konfrontation reduzierten auch die NATO-Verbündeten ihre militärische Präsenz in Deutschland drastisch. Die USA reduzierten ihre Truppen zwischen 1990 und 2000 von über 200.000 auf etwa 70.000 Soldaten. Kanada und Belgien zogen ihre in Deutschland stationierten Verbände nahezu komplett in die Heimat ab.
Es existieren in Deutschland aber (neben der Bundeswehr) auch weiterhin zahlreiche militärische Stützpunkte von verbündeten Streitkräften, vor allem die der United States Army (Heer), der United States Air Force (Luftwaffe) und der British Forces Germany (BFG). Die Vereinigten Staaten stellen dabei mit ungefähr 42.000 US-Militärangehörigen das größte ausländische Kontingent in Deutschland und sind vorwiegend in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz stationiert. Die Britischen Streitkräfte in Deutschland sind als Nachfolger der Britischen Rheinarmee noch mit rund 13.000 Militärangehörigen hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen vertreten. Bereits 2002 waren die letzten Teile der RAF Germany abgezogen worden. Ende 2010 gab die britische Regierung bekannt, bis 2020 alle Streitkräfte aus Deutschland abziehen zu wollen.
Das französische Heer ist seit 2008 nur noch an den Stützpunkten der Deutsch-Französischen Brigade in Deutschland vertreten.[1] Die Niederlande sind im 1. Deutsch-Niederländischen Korps vertreten.
Anzahl der Soldaten ausländischer Streitkräfte[2]
Land 2006 2009 2014
USA 72.416 56.680 42.450
Großbritannien 20.039 18.602 13.400
Frankreich 3.708 3.582 1.623
Niederlande 2.173 610 477
Belgien 284 221 105
Kanada ? ? 140
Gesamt 98.620 79.695 58.195
Zum Vergleich: Truppenstärke der Bundeswehr im Jahr 2014: 181.253 Soldaten (Stand 30. November 2014)[3].
Stationierungsgründe und politische Kontroverse
Politisch wurde die Stationierung ausländischer Streitkräfte in Ost und West stets kontrovers beurteilt. In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) war eine offene gesellschaftliche Debatte über die Stationierung der sowjetischen Streitkräfte nicht möglich. Außerdem waren die sowjetischen Streitkräfte an der gewaltsamen Niederschlagung des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 beteiligt. In der Bundesrepublik spiegelte sich diese Kontroverse in den Wahlprogrammen konkurrierender Parteien zum Bundestag oder in der Gründung von pazifistischen Bürgerinitiativen wider. Insgesamt beurteilte aber eine stabile Mehrheit die Stationierung der NATO-Truppen als notwendiges Gegengewicht zur Sowjetunion. Die Stationierung sollte aus Sicht der verschiedenen Bundesregierungen und der NATO der militärischen Notwendigkeit im Rahmen der Doktrin der „Vorneverteidigung“ Rechnung tragen, vor allem aber den politischen Zusammenhalt des Bündnisses sichern, nach dessen Doktrin der Angriff auf ein Bündnismitglied als Angriff auf alle Bündnismitglieder zu werten war. Knapp und zynisch fasste der erste Generalsekretär der NATO, Baron Ismay, den Auftrag der NATO während ihrer Gründungsjahre mit den Worten: „to keep the Americans in, the Russians out and the Germans down“ zusammen.
Nach Ende des Ost-West-Konfliktes wird der Fortbestand der NATO und damit der Stationierung ausländischer Truppen in Deutschland erneut kontrovers diskutiert. In Deutschland fordern Linke, Rechte und Pazifisten einen Austritt aus der NATO und die Beendigung der ausländischen Militärpräsenz. Besonders die Präsenz von Atomwaffen in Deutschland stößt auf große Kritik. Von den Gegnern der ausländischen Militärpräsenz heißt es in diesem Zusammenhang oft, Deutschland sei praktisch „noch immer besetzt“. Die Bundesregierungen sowie Mehrheiten fast aller im Bundestag vertretenen Parteien betonen dagegen weiterhin den politischen und militärischen Nutzen der Einbettung der Bundesrepublik in die westliche Wertegemeinschaft und ihre multilateralen, auch militärischen, Strukturen.
Heutige Rechtsgrundlage
Beim Aufenthalt von ausländischen Truppenverbänden auf deutschem Hoheitsgebiet ist generell zwischen der Rechtsgrundlage der Truppenstationierung (Recht zum Aufenthalt) und der Rechtsstellung der stationierten Truppen (Recht des Aufenthalts) zu differenzieren:
Das Recht zum Aufenthalt ergibt sich aus dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (Aufenthaltsvertrag; BGBl. 1955 II S. 253).
Das Recht des Aufenthalts ergibt sich aus dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen vom 19. Juni 1951 (NATO-Truppenstatut; BGBl. 1961 II S. 1190) sowie dem Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen vom 3. August 1959 (Zusatzabkommen; BGBl. 1961 II S. 1183, 1218). Das Zusatzabkommen wurde nach Herstellung der deutschen Einheit durch Abkommen vom 18. März 1993 umfassend geändert (BGBl. 1994 II S. 2594).[4]
Kosten der Stationierung
Der Unterhalt ausländischer Besatzungstruppen nach den beiden Weltkriegen musste gemäß der Haager Landkriegsordnung vom besetzten Staat, in diesem Fall also von Deutschland finanziert werden. So beliefen sich im Jahr 1950 die Besatzungskosten allein für Westdeutschland auf rund 4,5 Milliarden DM jährlich, was damals einer Belastung von jährlich 95,46 DM pro Kopf der westdeutschen Bevölkerung entsprach.[5] Erst durch den Deutschlandvertrag wurde 1955 die Besatzung beendet und die Bundesrepublik weitgehend souverän, wodurch auch die Grundlagen für Besatzungskosten entfielen.
Durch den Beitritt zur NATO und die Stationierung verbündeter Truppen fielen jedoch auch nach Ende der Besatzungszeit gewisse Kosten für deren Truppen an, die gelegentlich mit Besatzungskosten verwechselt werden. Als NATO-Mitglied war die Bundesrepublik zwar nicht verpflichtet, Stationierungskosten der verbündeten Streitkräfte in Deutschland zu übernehmen. In den ersten Jahren kam es jedoch immer wieder zu langwierigen Verhandlungen um den angemessenen Verteidigungsbeitrag der Bundesrepublik zur NATO. Denn der Aufbau der deutschen Bundeswehr kam langsamer voran als erwartet, die dafür im Etat vorgesehenen Gelder wurden nicht verbraucht, und damit wurde der erwartete finanzielle und militärische Beitrag der Bundesrepublik zur Gesamtstärke der NATO nicht erreicht.[6] Außerdem forderten die Entsendestaaten einen finanziellen Ausgleich des Devisenzuflusses, der durch die ausländischen Streitkräfte in die Bundesrepublik gelangte.[7] Manche Verbündete warfen der Bundesrepublik gar vor, unter dem Schutz ihrer nach Westdeutschland entsandten NATO-Truppen den Aufbau seiner eigenen Streitkräfte zugunsten des industriellen Wachstums zu vernachlässigen. Großbritannien und Frankreich hingegen standen Ende der 1950er Jahre vor einer ernsten Finanzkrise und Großbritannien überlegte, seine Truppen in der Bundesrepublik zu reduzieren. Daraufhin erreichte die Bundesrepublik durch finanzielle Hilfen und Waffenkäufe in Großbritannien eine Garantie der britischen Truppenstärke bis 1959.
Nicht zuletzt trug auch ein aus der Besatzungszeit überkommenes Anspruchsdenken („Besatzermentalität“) der ehemaligen Besatzungsmächte dazu bei, dass sich die schrittweise Reduzierung dieser Kosten bis ans Ende der 1950er Jahre hinzog.[8] Die späteren „Beiträge zu den Kosten der Stationierung alliierter Truppen in der Bundesrepublik“ oder „Maßnahmen der gegenseitigen Hilfe“ nach Artikel 3 des NATO-Paktes waren jedoch juristisch wie auch von der Größenordnung her nicht mehr mit Besatzungskosten vergleichbar. Bis einschließlich 1956 erhielt die US Army von der Bundesrepublik Deutschland noch umgerechnet US$ 300 Millionen im Jahr. In den Jahren 1957 bis 1960 lag diese Summe aufgrund von Wechselkursschwankungen in US$ umgerechnet deutlich niedriger.[9] Der Unterhalt für die sowjetische Armee in der DDR kostete von 1970 bis 1984 zwischen 622 und 812 Millionen DDR-Mark jährlich. Dies entsprach zwischen 3,1 und 9 Prozent der Ausgaben für Landesverteidigung in der DDR.[10] Die Bundesrepublik machte 1990 Hilfszusagen zur Wiedereingliederung der sowjetischen Truppen in die sowjetische Gesellschaft z. B. durch den Bau von Wohnungen.
Nach dem Ende des Kalten Krieges fallen Kosten durch die stationierten Truppen von NATO-Staaten in nochmals weit geringerem Umfang an. Die Entsendeländer bekommen Grundstücke zur militärischen Nutzung kostenfrei überlassen, tragen jedoch Kosten für Baumaßnahmen und den laufenden Betrieb selbst, wobei die Durchführung der Baumaßnahmen in den Händen der Bundesbauverwaltung liegt. Abgesehen etwa von Grundsteuern und der Regulierung von Manöverschäden entstehen Kosten für die Bundesrepublik vor allem durch den Abzug ausländischer Truppen, nämlich in Form von Überbrückungsbeihilfen für ehemalige Zivilmitarbeiter und Ausgleichszahlungen für den Restwert von Investitionen der Entsendestaaten an zurückgegebenen Standorten.[11][12]
Von 1995 bis einschließlich 2004 waren die Kosten im Bundeshaushalt unter Kapitel 6009 „Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte“ zusammengefasst:[13]
Haushaltsjahr Einnahmen (Mill. DM) Ausgaben (Mill. DM)
1998[14] 70,9 286,5
1999[15] 75,3 263,2
2000[16] 49,5 222,2
2001[17] 49,9 208,0
Haushaltsjahr Einnahmen (Mill. Euro) Ausgaben (Mill. Euro)
2002[18] 27,5 132,8
2003[13] 26,9 127,6
2004[13] 24,9 123,5
Eine genaue aktuelle Auflistung ist schwierig, da im Bundeshaushalt zahlreiche Einzeltitel Gelder bereitstellen.[19] 2013 werden im Bundeshaushaltsplan für Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften noch 56,1 Mio. Euro ausgewiesen.[12]
Flächenumfang und Wohneinheiten
Zum Stand 1. Januar 2011 waren den ausländischen Streitkräften bzw. dem NATO-Hauptquartier in Deutschland nachfolgende Flächen und Wohneinheiten überlassen:
Streitkräfte Überlassene
Gesamtfläche (ha) Anzahl
überlassene Wohnungen
Streitkräfte der Vereinigten Staaten 53.870 24.226
Streitkräfte des Vereinigten Königreichs 21.037 12.074
Französische Streitkräfte 196 1.431
Niederländische Streitkräfte 11 178
Belgische Streitkräfte 0,3 4
Kanadische Streitkräfte 0 6
NATO-Hauptquartiere 2 0
Auf diesen Flächen befinden sich Kasernen, Flugplätze, Übungsplätze, Schießstände, Depots, Nachrichtenanlagen, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Offizierkasinos, Hotels, Sportanlagen, Werkstätten, Panzerstraßen, Ein- und Verkaufseinrichtungen, Schulen, Kirchen, Apotheken, Kinos, Kindergärten sowie Friedhöfe.
Auflistung wichtiger Einrichtungen
NATO-Kommando Allied Command Europe Rapid Reaction Corps (ARRC, schnelle Krisenreaktionskräfte) – Mönchengladbach
Hauptquartier der US-Gesamtstreitkräfte für den Aufgabenbereich Europa (EUCOM) – Stuttgart-Vaihingen
Hauptquartier der Sondereinsatzkräfte des EUCOM (SOCEUR) – Stuttgart-Vaihingen
Hauptquartier der US-Gesamtstreitkräfte für den Aufgabenbereich Afrika (AFRICOM) – Stuttgart-Möhringen
Hauptquartier der US-Heeresstreitkräfte in Europa (US Army Europe, USAREUR) – Wiesbaden-Erbenheim
Hauptquartier der US-Luftwaffe in Europa (United States Air Forces in Europe, USAFE) – Ramstein
Hauptquartier der US-Marineinfanterie in Europa (United States Marine Corps Forces Europe, USMARFOREUR) – Böblingen
NATO Air Base Geilenkirchen (Standort der AWACS-Flugzeuge) – Geilenkirchen
Landstuhl Regional Medical Center, LRMC (Lazarett der US-Heeresstreitkräfte) – Landstuhl
Genutzte Übungsplätze
Zum 1. Januar 2014 waren den US-amerikanischen Streitkräften die Truppenübungsplätze Hohenfels und Grafenwöhr (gemeinsame Nutzung mit der Bundeswehr) mit einer Gesamtgröße von rund 26.250 ha und den britischen Streitkräften die Truppenübungsplätze Senne und Haltern mit einer Gesamtgröße von rund 15.000 ha überlassen. Hinzu kommen kleinere Standortübungsplätze. Bis zum Jahr 2005 haben die belgischen Streitkräfte noch die Truppenübungsplätze Wahner Heide und Vogelsang mit einer Gesamtgröße von rund 8.000 ha genutzt.
Regionale Auflistung
Nachfolgend eine Auflistung der aktiven militärischen Einrichtungen (ohne Wohngebiete, reine Betriebsflächen etc.). Die Abkürzungen hinter den einzelnen Einrichtungen beschreiben den Betreiber: USA = United States Army, USAF = United States Air Force, Europe, USMC = United States Marine Corps, GB = British Forces Germany, FF = Französisches Heer, NL = Niederländische Streitkräfte, CF = Kanadische Streitkräfte.
Baden-Württemberg
Böblingen
Panzerkaserne (USMC, USA) - Hauptquartier United States Marine Corps Forces Europe (♁48° 40′ 53″ N, 9° 2′ 45″ O)
Mannheim
Coleman Barracks (Sandhofen) (USA) (♁49° 33′ 38″ N, 8° 27′ 52″ O) (wird "in den nächsten Jahren" übergeben)
Müllheim (Baden)
Robert-Schuman-Kaserne (früher Quartier Turenne) (FF) - Französische Elemente der Deutsch-Französischen Brigade
Stuttgart
Stuttgart Army Airfield (Leinfelden-Echterdingen) (USA) (♁48° 41′ 31″ N, 9° 11′ 44″ O)
Kelley Barracks - AFRICOM (Stuttgart-Möhringen) (USA)
Patch Barracks - EUCOM & SOCEUR (Stuttgart-Vaihingen) (USA) (♁48° 44′ 6″ N, 9° 4′ 51″ O)
Robinson Barracks (Stuttgart-Bad Cannstatt; mittlerweile nur noch ein reines Wohnquartier) (USA)
Bayern
Ansbach
Katterbach Heliport (USA) (♁49° 18′ 47″ N, 10° 38′ 34″ O)
Barton Barracks (USA)(vermutlich Schließung bis 2025)
Shipton Kaserne (Obereichenbach) (USA)
Garmisch-Partenkirchen
George C. Marshall Europäisches Zentrum für Sicherheitsstudien (Artillery Kaserne und Sheridan Barracks) (USA) (bis Juni 1992 „U.S. Army Russia Institute (USARI)“) (vermutlich teilweise Schließung der Artillery Kaserne bis 2025)
Edelweiss Lodge and Resort (US Armed Forces Recreation Center) (seit 2004)
Grafenwöhr
Truppenübungsplatz Grafenwöhr (USA) (gemeinsame Nutzung mit Bundeswehr und anderen NATO-Partnern, ♁49° 40′ 23″ N, 11° 55′ 32″ O)
Hohenfels
Joint Multinational Readiness Center (JMRC) (USA) (♁49° 13′ 58″ N, 11° 49′ 17″ O)
Illesheim
Storck Barracks (USA) (♁49° 28′ 41″ N, 10° 23′ 7″ O)
Vilseck
Rose Barracks (USA) (♁49° 42′ 16″ N, 11° 43′ 9″ O)
Hessen
Wiesbaden
Lucius D. Clay Kaserne - Hauptquartier US Army Europe (Flugplatz Erbenheim, ♁50° 2′ 42″ N, 8° 19′ 30″ O)
Storage Station Mainz Kastel (USAG Wiesbaden; vermutlich Schließung bis 2025)
Griesheim
Dagger Complex (US-INSCOM) (wird Ende 2015 nach Wiesbaden verlegt) (♁49° 50′ 38″ N, 8° 35′ 3″ O)
Niedersachsen
Bergen-Hohne
Campbell Barracks (GB) (wird Ende 2015 geschlossen)
Haig Barracks (GB) (wird Ende 2015 geschlossen)
Bad Fallingbostel
St Barbara Barracks (GB) (wird Ende 2015 geschlossen)
Lumsden Barracks (GB) (wird Ende 2015 geschlossen)
Wessex Barracks (GB) (wird Ende 2015 geschlossen)
Nordrhein-Westfalen
Bielefeld
Catterick Barracks (GB) (wird bis Ende 2019 geschlossen)
Rochdale Barracks (GB) (wird bis Ende 2019 geschlossen)
Dülmen
Tower Barracks (GB) (wird im September 2016 geschlossen)
Geilenkirchen
NATO Air Base Geilenkirchen (USAFE) (♁50° 57′ 34″ N, 6° 2′ 31″ O)
Selfkant-Kaserne (CF)
Gütersloh
Mansergh Barracks (GB) (wird etwa 2016 aufgegeben)
Princess Royal Barracks (GB) (wird etwa 2016 aufgegeben)
Herford
BFBS Radio Germany (wird bis spätestens 2020 geschlossen)
Hammersmith Barracks (GB) (wird bis Ende 2015 aufgegeben)
Wentworth Barrack (GB) (wird bis Ende 2015 aufgegeben)
Harewood Barracks (GB) (wird bis Ende 2015 aufgegeben)
Münster
Prins Claus Kazerne (NL)
Blücher-Kaserne (NL)
Niederländische Elemente des Deutsch-Niederländischen Korps
Niederkrüchten-Elmpt
Elmpt Station (GB), bis 2002 RAF Brüggen (wird Ende 2015 geschlossen)
Paderborn
Barker Barracks (GB) (wird bis spätestens 2019 geschlossen)
Dempsey Barracks (GB) (Sennelager) (wird bis spätestens 2017 geschlossen)
Normandy Barracks (GB) (Sennelager)[20] (wird bis spätestens 2019 geschlossen)
Alanbrooke Barracks (GB) (wird bis 2016 geschlossen)
Athlone Barracks (GB) (Sennelager) (wird bis spätestens 2019 geschlossen)
Truppenübungsplatz Senne (GB) (vermutliche Schließung bis 2020)
Rheinland-Pfalz
Baumholder
Baumholder Airfield (USA)
Smith Barracks (USA)
Wetzel Kaserne (USA)
Germersheim
Germersheim Army Depot (USA), European Distribution Center der Defense Logistics Agency (DLA)
Kaiserslautern
Daenner Kaserne (USA)
Einsiedlerhof Air Station (USAF)
Kaiserslautern Army Depot (USA, USAF)
Kleber Kaserne (USA)
Panzer Kaserne (USA)
Pulaski Barracks (USA)(teilweise Schließung bis 2025)
Rhine Ordnance Barracks (USA)
Landstuhl
Landstuhl Regional Medical Center (LRMC) (USA, USAF) (♁49° 24′ 12″ N, 7° 33′ 39″ O)
Polygone Station Bann-Kahlenberg
Miesau
Miesau Army Depot (USA) (♁49° 23′ 32″ N, 7° 24′ 30″ O)
Ramstein
Ramstein Air Base - Hauptquartier United States Air Forces in Europe (♁49° 26′ 20″ N, 7° 35′ 59″ O)
Spangdahlem
Spangdahlem Air Base (USAF) (♁49° 58′ 33″ N, 6° 41′ 47″ O)
Wackernheim
McCully Barracks (USA)
Mainz
Trainings Area Mainz Gonsenheim (USAG Wiesbaden)
Trainings Area Mainz Finthen (USAG Wiesbaden)
Siehe auch
Liste der geschlossenen ausländischen Militärbasen in Deutschland
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Standorte der US Armed Forces in Deutschland (Stand Ende 2014)
Voraussichtliche (teilweise) ausländische Militärstandorte in Deutschland im Jahr 2020.
Die Militärbasen sind seit jeher Orte kulturellen und wirtschaftlichen Austausches, aber auch Ausdruck von Machtprojektion der jeweiligen Nationen.
Geschichte
Vor 1945
Die ersten dauerhaften Militärbasen im Gebiet des heutigen Deutschland waren die römischen Legionsstützpunkte, später Festungen, an Rhein und Donau in den damaligen römischen Provinzen Germania inferior und Germania superior, aus denen u.a. die Städte Colonia Claudia Ara Agrippinensium (Köln) und Mogontiacum (Mainz) hervorgegangen sind. Im Laufe der Jahrhunderte hat es bei kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des heutigen Deutschland immer wieder temporäre militärische Stützpunkte fremder Mächte gegeben. Im Dreißigjährigen Krieg 1618–1648, im Verlauf der Napoleonischen Kriege bzw. Befreiungskriege zwischen 1806 und 1815 sowie bei der Alliierten Rheinlandbesetzung und der Ruhrbesetzung 1923–1925 nach dem Ersten Weltkrieg existierten zudem dauerhafte Stützpunkte ausländischer Streitkräfte in Deutschland.
1945 bis 1989
Am Ende des Zweiten Weltkrieges war Deutschland von Millionen Soldaten der Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion besetzt. Ein großer Teil dieser Streitkräfte wurde zügig wieder abgezogen oder komplett demobilisiert. Ein Teil blieb als Besatzungstruppen im Land und wurde auf eine Vielzahl ehemaliger Kasernen der Wehrmacht oder neu errichteter Unterkünfte in Deutschland verteilt. Der Ausbruch des Kalten Krieges machte die Zusammenlegung aller vier alliierten Besatzungszonen zu einem Gesamtdeutschland unmöglich und führte 1949 zur separaten Staatsgründung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik.
Diese beiden deutschen Staaten wurden in die jeweiligen Militärbündnisse der gegnerischen Blöcke eingebunden (Beitritt der Bundesrepublik zu WEU und NATO 1955, Einbindung der DDR in den 1955 gegründeten Warschauer Pakt). Durch die Pariser Verträge von 1954 wurde in der Bundesrepublik das eigentliche Besatzungsstatut von 1949 abgelöst und die Stationierung nunmehr offiziell verbündeter westlicher Truppen geregelt. Der Beitritt zur NATO machte die Verlegung weiterer NATO-Streitkräfte (z. B. aus Kanada, den Niederlanden und Belgien) in die Bundesrepublik möglich (NATO-Truppenstatut). In der Britischen Besatzungszone waren darüber hinaus bis Anfang der 1950er Jahre auch norwegische und dänische Truppenkontingente stationiert. In der Sowjetischen Besatzungszone war bis 1994 die Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (Bezeichnung ab 1988: „Westgruppe“) der Sowjetarmee stationiert, die größte über einen derart langen Zeitraum bestehende Besatzungsarmee der Geschichte. Durch die Gründung des Warschauer Paktes und den bilateral abgeschlossenen „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ (Stationierungsabkommen) wurden auch in der DDR aus den sowjetischen Besatzungstruppen offiziell verbündete Streitkräfte. Dieser Stationierungszustand hielt im Wesentlichen unverändert bis zur Wiedervereinigung 1990 an.
1990 bis heute
Im Zwei-plus-Vier-Vertrag wurden auch die militärischen Fragen im Zusammenhang mit der deutschen Vereinigung geregelt: das vereinigte Deutschland würde Mitglied der NATO bleiben, die etwa 400.000 sowjetischen Soldaten sollten bis Ende 1994 vollständig aus dem Gebiet der ehemaligen DDR abziehen. Nach diesem Ende der Ost-West-Konfrontation reduzierten auch die NATO-Verbündeten ihre militärische Präsenz in Deutschland drastisch. Die USA reduzierten ihre Truppen zwischen 1990 und 2000 von über 200.000 auf etwa 70.000 Soldaten. Kanada und Belgien zogen ihre in Deutschland stationierten Verbände nahezu komplett in die Heimat ab.
Es existieren in Deutschland aber (neben der Bundeswehr) auch weiterhin zahlreiche militärische Stützpunkte von verbündeten Streitkräften, vor allem die der United States Army (Heer), der United States Air Force (Luftwaffe) und der British Forces Germany (BFG). Die Vereinigten Staaten stellen dabei mit ungefähr 42.000 US-Militärangehörigen das größte ausländische Kontingent in Deutschland und sind vorwiegend in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz stationiert. Die Britischen Streitkräfte in Deutschland sind als Nachfolger der Britischen Rheinarmee noch mit rund 13.000 Militärangehörigen hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen vertreten. Bereits 2002 waren die letzten Teile der RAF Germany abgezogen worden. Ende 2010 gab die britische Regierung bekannt, bis 2020 alle Streitkräfte aus Deutschland abziehen zu wollen.
Das französische Heer ist seit 2008 nur noch an den Stützpunkten der Deutsch-Französischen Brigade in Deutschland vertreten.[1] Die Niederlande sind im 1. Deutsch-Niederländischen Korps vertreten.
Anzahl der Soldaten ausländischer Streitkräfte[2]
Land 2006 2009 2014
USA 72.416 56.680 42.450
Großbritannien 20.039 18.602 13.400
Frankreich 3.708 3.582 1.623
Niederlande 2.173 610 477
Belgien 284 221 105
Kanada ? ? 140
Gesamt 98.620 79.695 58.195
Zum Vergleich: Truppenstärke der Bundeswehr im Jahr 2014: 181.253 Soldaten (Stand 30. November 2014)[3].
Stationierungsgründe und politische Kontroverse
Politisch wurde die Stationierung ausländischer Streitkräfte in Ost und West stets kontrovers beurteilt. In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) war eine offene gesellschaftliche Debatte über die Stationierung der sowjetischen Streitkräfte nicht möglich. Außerdem waren die sowjetischen Streitkräfte an der gewaltsamen Niederschlagung des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 beteiligt. In der Bundesrepublik spiegelte sich diese Kontroverse in den Wahlprogrammen konkurrierender Parteien zum Bundestag oder in der Gründung von pazifistischen Bürgerinitiativen wider. Insgesamt beurteilte aber eine stabile Mehrheit die Stationierung der NATO-Truppen als notwendiges Gegengewicht zur Sowjetunion. Die Stationierung sollte aus Sicht der verschiedenen Bundesregierungen und der NATO der militärischen Notwendigkeit im Rahmen der Doktrin der „Vorneverteidigung“ Rechnung tragen, vor allem aber den politischen Zusammenhalt des Bündnisses sichern, nach dessen Doktrin der Angriff auf ein Bündnismitglied als Angriff auf alle Bündnismitglieder zu werten war. Knapp und zynisch fasste der erste Generalsekretär der NATO, Baron Ismay, den Auftrag der NATO während ihrer Gründungsjahre mit den Worten: „to keep the Americans in, the Russians out and the Germans down“ zusammen.
Nach Ende des Ost-West-Konfliktes wird der Fortbestand der NATO und damit der Stationierung ausländischer Truppen in Deutschland erneut kontrovers diskutiert. In Deutschland fordern Linke, Rechte und Pazifisten einen Austritt aus der NATO und die Beendigung der ausländischen Militärpräsenz. Besonders die Präsenz von Atomwaffen in Deutschland stößt auf große Kritik. Von den Gegnern der ausländischen Militärpräsenz heißt es in diesem Zusammenhang oft, Deutschland sei praktisch „noch immer besetzt“. Die Bundesregierungen sowie Mehrheiten fast aller im Bundestag vertretenen Parteien betonen dagegen weiterhin den politischen und militärischen Nutzen der Einbettung der Bundesrepublik in die westliche Wertegemeinschaft und ihre multilateralen, auch militärischen, Strukturen.
Heutige Rechtsgrundlage
Beim Aufenthalt von ausländischen Truppenverbänden auf deutschem Hoheitsgebiet ist generell zwischen der Rechtsgrundlage der Truppenstationierung (Recht zum Aufenthalt) und der Rechtsstellung der stationierten Truppen (Recht des Aufenthalts) zu differenzieren:
Das Recht zum Aufenthalt ergibt sich aus dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (Aufenthaltsvertrag; BGBl. 1955 II S. 253).
Das Recht des Aufenthalts ergibt sich aus dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen vom 19. Juni 1951 (NATO-Truppenstatut; BGBl. 1961 II S. 1190) sowie dem Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen vom 3. August 1959 (Zusatzabkommen; BGBl. 1961 II S. 1183, 1218). Das Zusatzabkommen wurde nach Herstellung der deutschen Einheit durch Abkommen vom 18. März 1993 umfassend geändert (BGBl. 1994 II S. 2594).[4]
Kosten der Stationierung
Der Unterhalt ausländischer Besatzungstruppen nach den beiden Weltkriegen musste gemäß der Haager Landkriegsordnung vom besetzten Staat, in diesem Fall also von Deutschland finanziert werden. So beliefen sich im Jahr 1950 die Besatzungskosten allein für Westdeutschland auf rund 4,5 Milliarden DM jährlich, was damals einer Belastung von jährlich 95,46 DM pro Kopf der westdeutschen Bevölkerung entsprach.[5] Erst durch den Deutschlandvertrag wurde 1955 die Besatzung beendet und die Bundesrepublik weitgehend souverän, wodurch auch die Grundlagen für Besatzungskosten entfielen.
Durch den Beitritt zur NATO und die Stationierung verbündeter Truppen fielen jedoch auch nach Ende der Besatzungszeit gewisse Kosten für deren Truppen an, die gelegentlich mit Besatzungskosten verwechselt werden. Als NATO-Mitglied war die Bundesrepublik zwar nicht verpflichtet, Stationierungskosten der verbündeten Streitkräfte in Deutschland zu übernehmen. In den ersten Jahren kam es jedoch immer wieder zu langwierigen Verhandlungen um den angemessenen Verteidigungsbeitrag der Bundesrepublik zur NATO. Denn der Aufbau der deutschen Bundeswehr kam langsamer voran als erwartet, die dafür im Etat vorgesehenen Gelder wurden nicht verbraucht, und damit wurde der erwartete finanzielle und militärische Beitrag der Bundesrepublik zur Gesamtstärke der NATO nicht erreicht.[6] Außerdem forderten die Entsendestaaten einen finanziellen Ausgleich des Devisenzuflusses, der durch die ausländischen Streitkräfte in die Bundesrepublik gelangte.[7] Manche Verbündete warfen der Bundesrepublik gar vor, unter dem Schutz ihrer nach Westdeutschland entsandten NATO-Truppen den Aufbau seiner eigenen Streitkräfte zugunsten des industriellen Wachstums zu vernachlässigen. Großbritannien und Frankreich hingegen standen Ende der 1950er Jahre vor einer ernsten Finanzkrise und Großbritannien überlegte, seine Truppen in der Bundesrepublik zu reduzieren. Daraufhin erreichte die Bundesrepublik durch finanzielle Hilfen und Waffenkäufe in Großbritannien eine Garantie der britischen Truppenstärke bis 1959.
Nicht zuletzt trug auch ein aus der Besatzungszeit überkommenes Anspruchsdenken („Besatzermentalität“) der ehemaligen Besatzungsmächte dazu bei, dass sich die schrittweise Reduzierung dieser Kosten bis ans Ende der 1950er Jahre hinzog.[8] Die späteren „Beiträge zu den Kosten der Stationierung alliierter Truppen in der Bundesrepublik“ oder „Maßnahmen der gegenseitigen Hilfe“ nach Artikel 3 des NATO-Paktes waren jedoch juristisch wie auch von der Größenordnung her nicht mehr mit Besatzungskosten vergleichbar. Bis einschließlich 1956 erhielt die US Army von der Bundesrepublik Deutschland noch umgerechnet US$ 300 Millionen im Jahr. In den Jahren 1957 bis 1960 lag diese Summe aufgrund von Wechselkursschwankungen in US$ umgerechnet deutlich niedriger.[9] Der Unterhalt für die sowjetische Armee in der DDR kostete von 1970 bis 1984 zwischen 622 und 812 Millionen DDR-Mark jährlich. Dies entsprach zwischen 3,1 und 9 Prozent der Ausgaben für Landesverteidigung in der DDR.[10] Die Bundesrepublik machte 1990 Hilfszusagen zur Wiedereingliederung der sowjetischen Truppen in die sowjetische Gesellschaft z. B. durch den Bau von Wohnungen.
Nach dem Ende des Kalten Krieges fallen Kosten durch die stationierten Truppen von NATO-Staaten in nochmals weit geringerem Umfang an. Die Entsendeländer bekommen Grundstücke zur militärischen Nutzung kostenfrei überlassen, tragen jedoch Kosten für Baumaßnahmen und den laufenden Betrieb selbst, wobei die Durchführung der Baumaßnahmen in den Händen der Bundesbauverwaltung liegt. Abgesehen etwa von Grundsteuern und der Regulierung von Manöverschäden entstehen Kosten für die Bundesrepublik vor allem durch den Abzug ausländischer Truppen, nämlich in Form von Überbrückungsbeihilfen für ehemalige Zivilmitarbeiter und Ausgleichszahlungen für den Restwert von Investitionen der Entsendestaaten an zurückgegebenen Standorten.[11][12]
Von 1995 bis einschließlich 2004 waren die Kosten im Bundeshaushalt unter Kapitel 6009 „Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte“ zusammengefasst:[13]
Haushaltsjahr Einnahmen (Mill. DM) Ausgaben (Mill. DM)
1998[14] 70,9 286,5
1999[15] 75,3 263,2
2000[16] 49,5 222,2
2001[17] 49,9 208,0
Haushaltsjahr Einnahmen (Mill. Euro) Ausgaben (Mill. Euro)
2002[18] 27,5 132,8
2003[13] 26,9 127,6
2004[13] 24,9 123,5
Eine genaue aktuelle Auflistung ist schwierig, da im Bundeshaushalt zahlreiche Einzeltitel Gelder bereitstellen.[19] 2013 werden im Bundeshaushaltsplan für Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften noch 56,1 Mio. Euro ausgewiesen.[12]
Flächenumfang und Wohneinheiten
Zum Stand 1. Januar 2011 waren den ausländischen Streitkräften bzw. dem NATO-Hauptquartier in Deutschland nachfolgende Flächen und Wohneinheiten überlassen:
Streitkräfte Überlassene
Gesamtfläche (ha) Anzahl
überlassene Wohnungen
Streitkräfte der Vereinigten Staaten 53.870 24.226
Streitkräfte des Vereinigten Königreichs 21.037 12.074
Französische Streitkräfte 196 1.431
Niederländische Streitkräfte 11 178
Belgische Streitkräfte 0,3 4
Kanadische Streitkräfte 0 6
NATO-Hauptquartiere 2 0
Auf diesen Flächen befinden sich Kasernen, Flugplätze, Übungsplätze, Schießstände, Depots, Nachrichtenanlagen, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Offizierkasinos, Hotels, Sportanlagen, Werkstätten, Panzerstraßen, Ein- und Verkaufseinrichtungen, Schulen, Kirchen, Apotheken, Kinos, Kindergärten sowie Friedhöfe.
Auflistung wichtiger Einrichtungen
NATO-Kommando Allied Command Europe Rapid Reaction Corps (ARRC, schnelle Krisenreaktionskräfte) – Mönchengladbach
Hauptquartier der US-Gesamtstreitkräfte für den Aufgabenbereich Europa (EUCOM) – Stuttgart-Vaihingen
Hauptquartier der Sondereinsatzkräfte des EUCOM (SOCEUR) – Stuttgart-Vaihingen
Hauptquartier der US-Gesamtstreitkräfte für den Aufgabenbereich Afrika (AFRICOM) – Stuttgart-Möhringen
Hauptquartier der US-Heeresstreitkräfte in Europa (US Army Europe, USAREUR) – Wiesbaden-Erbenheim
Hauptquartier der US-Luftwaffe in Europa (United States Air Forces in Europe, USAFE) – Ramstein
Hauptquartier der US-Marineinfanterie in Europa (United States Marine Corps Forces Europe, USMARFOREUR) – Böblingen
NATO Air Base Geilenkirchen (Standort der AWACS-Flugzeuge) – Geilenkirchen
Landstuhl Regional Medical Center, LRMC (Lazarett der US-Heeresstreitkräfte) – Landstuhl
Genutzte Übungsplätze
Zum 1. Januar 2014 waren den US-amerikanischen Streitkräften die Truppenübungsplätze Hohenfels und Grafenwöhr (gemeinsame Nutzung mit der Bundeswehr) mit einer Gesamtgröße von rund 26.250 ha und den britischen Streitkräften die Truppenübungsplätze Senne und Haltern mit einer Gesamtgröße von rund 15.000 ha überlassen. Hinzu kommen kleinere Standortübungsplätze. Bis zum Jahr 2005 haben die belgischen Streitkräfte noch die Truppenübungsplätze Wahner Heide und Vogelsang mit einer Gesamtgröße von rund 8.000 ha genutzt.
Regionale Auflistung
Nachfolgend eine Auflistung der aktiven militärischen Einrichtungen (ohne Wohngebiete, reine Betriebsflächen etc.). Die Abkürzungen hinter den einzelnen Einrichtungen beschreiben den Betreiber: USA = United States Army, USAF = United States Air Force, Europe, USMC = United States Marine Corps, GB = British Forces Germany, FF = Französisches Heer, NL = Niederländische Streitkräfte, CF = Kanadische Streitkräfte.
Baden-Württemberg
Böblingen
Panzerkaserne (USMC, USA) - Hauptquartier United States Marine Corps Forces Europe (♁48° 40′ 53″ N, 9° 2′ 45″ O)
Mannheim
Coleman Barracks (Sandhofen) (USA) (♁49° 33′ 38″ N, 8° 27′ 52″ O) (wird "in den nächsten Jahren" übergeben)
Müllheim (Baden)
Robert-Schuman-Kaserne (früher Quartier Turenne) (FF) - Französische Elemente der Deutsch-Französischen Brigade
Stuttgart
Stuttgart Army Airfield (Leinfelden-Echterdingen) (USA) (♁48° 41′ 31″ N, 9° 11′ 44″ O)
Kelley Barracks - AFRICOM (Stuttgart-Möhringen) (USA)
Patch Barracks - EUCOM & SOCEUR (Stuttgart-Vaihingen) (USA) (♁48° 44′ 6″ N, 9° 4′ 51″ O)
Robinson Barracks (Stuttgart-Bad Cannstatt; mittlerweile nur noch ein reines Wohnquartier) (USA)
Bayern
Ansbach
Katterbach Heliport (USA) (♁49° 18′ 47″ N, 10° 38′ 34″ O)
Barton Barracks (USA)(vermutlich Schließung bis 2025)
Shipton Kaserne (Obereichenbach) (USA)
Garmisch-Partenkirchen
George C. Marshall Europäisches Zentrum für Sicherheitsstudien (Artillery Kaserne und Sheridan Barracks) (USA) (bis Juni 1992 „U.S. Army Russia Institute (USARI)“) (vermutlich teilweise Schließung der Artillery Kaserne bis 2025)
Edelweiss Lodge and Resort (US Armed Forces Recreation Center) (seit 2004)
Grafenwöhr
Truppenübungsplatz Grafenwöhr (USA) (gemeinsame Nutzung mit Bundeswehr und anderen NATO-Partnern, ♁49° 40′ 23″ N, 11° 55′ 32″ O)
Hohenfels
Joint Multinational Readiness Center (JMRC) (USA) (♁49° 13′ 58″ N, 11° 49′ 17″ O)
Illesheim
Storck Barracks (USA) (♁49° 28′ 41″ N, 10° 23′ 7″ O)
Vilseck
Rose Barracks (USA) (♁49° 42′ 16″ N, 11° 43′ 9″ O)
Hessen
Wiesbaden
Lucius D. Clay Kaserne - Hauptquartier US Army Europe (Flugplatz Erbenheim, ♁50° 2′ 42″ N, 8° 19′ 30″ O)
Storage Station Mainz Kastel (USAG Wiesbaden; vermutlich Schließung bis 2025)
Griesheim
Dagger Complex (US-INSCOM) (wird Ende 2015 nach Wiesbaden verlegt) (♁49° 50′ 38″ N, 8° 35′ 3″ O)
Niedersachsen
Bergen-Hohne
Campbell Barracks (GB) (wird Ende 2015 geschlossen)
Haig Barracks (GB) (wird Ende 2015 geschlossen)
Bad Fallingbostel
St Barbara Barracks (GB) (wird Ende 2015 geschlossen)
Lumsden Barracks (GB) (wird Ende 2015 geschlossen)
Wessex Barracks (GB) (wird Ende 2015 geschlossen)
Nordrhein-Westfalen
Bielefeld
Catterick Barracks (GB) (wird bis Ende 2019 geschlossen)
Rochdale Barracks (GB) (wird bis Ende 2019 geschlossen)
Dülmen
Tower Barracks (GB) (wird im September 2016 geschlossen)
Geilenkirchen
NATO Air Base Geilenkirchen (USAFE) (♁50° 57′ 34″ N, 6° 2′ 31″ O)
Selfkant-Kaserne (CF)
Gütersloh
Mansergh Barracks (GB) (wird etwa 2016 aufgegeben)
Princess Royal Barracks (GB) (wird etwa 2016 aufgegeben)
Herford
BFBS Radio Germany (wird bis spätestens 2020 geschlossen)
Hammersmith Barracks (GB) (wird bis Ende 2015 aufgegeben)
Wentworth Barrack (GB) (wird bis Ende 2015 aufgegeben)
Harewood Barracks (GB) (wird bis Ende 2015 aufgegeben)
Münster
Prins Claus Kazerne (NL)
Blücher-Kaserne (NL)
Niederländische Elemente des Deutsch-Niederländischen Korps
Niederkrüchten-Elmpt
Elmpt Station (GB), bis 2002 RAF Brüggen (wird Ende 2015 geschlossen)
Paderborn
Barker Barracks (GB) (wird bis spätestens 2019 geschlossen)
Dempsey Barracks (GB) (Sennelager) (wird bis spätestens 2017 geschlossen)
Normandy Barracks (GB) (Sennelager)[20] (wird bis spätestens 2019 geschlossen)
Alanbrooke Barracks (GB) (wird bis 2016 geschlossen)
Athlone Barracks (GB) (Sennelager) (wird bis spätestens 2019 geschlossen)
Truppenübungsplatz Senne (GB) (vermutliche Schließung bis 2020)
Rheinland-Pfalz
Baumholder
Baumholder Airfield (USA)
Smith Barracks (USA)
Wetzel Kaserne (USA)
Germersheim
Germersheim Army Depot (USA), European Distribution Center der Defense Logistics Agency (DLA)
Kaiserslautern
Daenner Kaserne (USA)
Einsiedlerhof Air Station (USAF)
Kaiserslautern Army Depot (USA, USAF)
Kleber Kaserne (USA)
Panzer Kaserne (USA)
Pulaski Barracks (USA)(teilweise Schließung bis 2025)
Rhine Ordnance Barracks (USA)
Landstuhl
Landstuhl Regional Medical Center (LRMC) (USA, USAF) (♁49° 24′ 12″ N, 7° 33′ 39″ O)
Polygone Station Bann-Kahlenberg
Miesau
Miesau Army Depot (USA) (♁49° 23′ 32″ N, 7° 24′ 30″ O)
Ramstein
Ramstein Air Base - Hauptquartier United States Air Forces in Europe (♁49° 26′ 20″ N, 7° 35′ 59″ O)
Spangdahlem
Spangdahlem Air Base (USAF) (♁49° 58′ 33″ N, 6° 41′ 47″ O)
Wackernheim
McCully Barracks (USA)
Mainz
Trainings Area Mainz Gonsenheim (USAG Wiesbaden)
Trainings Area Mainz Finthen (USAG Wiesbaden)
Siehe auch
Liste der geschlossenen ausländischen Militärbasen in Deutschland
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