Die Pariser Friedenskonferenz
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Die Pariser Friedenskonferenz
Die Pariser Friedenskonferenz, auch Konferenz der 21 Nationen genannt, war eine Konferenz vom 29. Juli bis zum 15. Oktober 1946 als Folge des Zweiten Weltkrieges.
Die Sieger des Krieges, vor allem die Sowjetunion, die Vereinigten Staaten, Großbritannien und Frankreich, verhandelten auf dieser Konferenz die Friedensbedingungen mit den Kriegsverlierern Italien, Rumänien, Ungarn, Bulgarien und Finnland. Die Verträge wurden am 10. Februar 1947 unterzeichnet.
Diese Verträge gaben den Kriegsverlierern wieder die volle staatliche Souveränität zurück und ermöglichte ihnen die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen.
Italienisch-französische Grenze 1947
Inhalt der Verträge
Die Bedingungen in den Friedensverträgen umfassten Kriegsreparationen, Einführung von Minderheitenrechten und Gebietskorrekturen. Italien musste sein Kolonialreich in Afrika sowie den Dodekanes aufgeben und es kam zu Grenzkorrekturen an den ungarisch-slowakischen, den rumänisch-ungarischen (Annullierung beider Wiener Schiedssprüche, zuzüglich der Abtretung des Bratislavaer Brückenkopfes), den sowjetisch-rumänischen (Abtretung Bessarabiens, der nördlichen Bukowina und des Herza-Gebietes an die Sowjetunion), den bulgarisch-rumänischen (Bestätigung der Abtretung Süddobrudschas aus dem Jahr 1940 im Vertrag von Craiova), den sowjetisch-finnischen (Abtretung Ostkareliens), den italienisch-jugoslawischen (Abtretung Istriens, Triest wird „freie Stadt“) und den italienisch-französischen (Abtretung Tendes) Grenzen.
Die politischen Bestimmungen schrieben fest, dass alle Unterzeichner „die notwendigen Maßnahmen für alle in ihrem Einflussbereich existierenden Personen, unabhängig von ihrer Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion, zu ergreifen haben, damit diese in den Genuss der Menschenrechte und fundamentalen Freiheiten wie Meinungsfreiheit, Presse- und Publikationsfreiheit, Religionsfreiheit, politischer Anschauung und Versammlungsfreiheit kommen“.
Aufgrund des Umstandes, dass Teile der Bevölkerung als Partisanen während des Krieges auf Seiten der Alliierten gekämpft hatten, wurden der Bevölkerung keine Strafen auferlegt. Jede Regierung verpflichtete sich zu Maßnahmen gegen ein Wiederaufleben faschistischer und anderer „politischer, militärischer oder paramilitärischer Organisationen, deren Zweck die Aberkennung der politischen Rechte für das Volk ist“.
In Finnland wurden die diktierten Grenzen als eine große Ungerechtigkeit und ein Verrat der Westmächte empfunden, nachdem diese während des Winterkrieges von 1939 bis 1940 mit Finnland sympathisiert hatten und nun die sowjetischen Annexionen, welche auf den Frieden von Moskau 1940 zurückgingen, bestätigten.
Die Frage der Kriegsreparationen entpuppte sich als eine der schwierigsten Nachkriegsbedingungen. Die Sowjetunion bestand auf den höchstmöglichen Forderungen, mit einer Ausnahme für Bulgarien, das nicht am Ostkrieg teilgenommen hatte. In den Verträgen mit Rumänien, Ungarn und Finnland wurden die Reparationsbedingungen relativ hoch angesetzt und nicht mehr revidiert:
Kriegsreparationen
Alle Angaben in US-Dollar mit Preisen auf dem Niveau von 1938:
Schuldner Gesamtsumme Anteil Empfänger
Italien 360 Mio. Dollar 125 Mio. Dollar Jugoslawien
105 Mio. Dollar Griechenland
100 Mio. Dollar Sowjetunion
25 Mio. Dollar Äthiopien
5 Mio. Dollar Albanien
Finnland 300 Mio. Dollar Sowjetunion
Ungarn 300 Mio. Dollar 200 Mio. Dollar Sowjetunion
100 Mio. Dollar Tschechoslowakei
und Jugoslawien
Rumänien 300 Mio. Dollar Sowjetunion
Bulgarien 70 Mio. Dollar 45 Mio. Dollar Griechenland
25 Mio. Dollar Jugoslawien
Empfänger Gesamtsumme Anteil Schuldner
Jugoslawien 150 Mio. Dollar 125 Mio. Dollar Italien
25 Mio. Dollar Bulgarien
Jugoslawien und
Tschechoslowakei 100 Mio. Dollar Ungarn
Griechenland 150 Mio. Dollar 105 Mio. Dollar Italien
45 Mio. Dollar Bulgarien
Sowjetunion 900 Mio. Dollar 100 Mio. Dollar Italien
300 Mio. Dollar Finnland
200 Mio. Dollar Ungarn
300 Mio. Dollar Rumänien
Äthiopien 25 Mio. Dollar Italien
Albanien 5 Mio. Dollar Italien
Siehe auch
Pariser Reparationsabkommen vom 14. Januar 1946
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Die Sieger des Krieges, vor allem die Sowjetunion, die Vereinigten Staaten, Großbritannien und Frankreich, verhandelten auf dieser Konferenz die Friedensbedingungen mit den Kriegsverlierern Italien, Rumänien, Ungarn, Bulgarien und Finnland. Die Verträge wurden am 10. Februar 1947 unterzeichnet.
Diese Verträge gaben den Kriegsverlierern wieder die volle staatliche Souveränität zurück und ermöglichte ihnen die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen.
Italienisch-französische Grenze 1947
Inhalt der Verträge
Die Bedingungen in den Friedensverträgen umfassten Kriegsreparationen, Einführung von Minderheitenrechten und Gebietskorrekturen. Italien musste sein Kolonialreich in Afrika sowie den Dodekanes aufgeben und es kam zu Grenzkorrekturen an den ungarisch-slowakischen, den rumänisch-ungarischen (Annullierung beider Wiener Schiedssprüche, zuzüglich der Abtretung des Bratislavaer Brückenkopfes), den sowjetisch-rumänischen (Abtretung Bessarabiens, der nördlichen Bukowina und des Herza-Gebietes an die Sowjetunion), den bulgarisch-rumänischen (Bestätigung der Abtretung Süddobrudschas aus dem Jahr 1940 im Vertrag von Craiova), den sowjetisch-finnischen (Abtretung Ostkareliens), den italienisch-jugoslawischen (Abtretung Istriens, Triest wird „freie Stadt“) und den italienisch-französischen (Abtretung Tendes) Grenzen.
Die politischen Bestimmungen schrieben fest, dass alle Unterzeichner „die notwendigen Maßnahmen für alle in ihrem Einflussbereich existierenden Personen, unabhängig von ihrer Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion, zu ergreifen haben, damit diese in den Genuss der Menschenrechte und fundamentalen Freiheiten wie Meinungsfreiheit, Presse- und Publikationsfreiheit, Religionsfreiheit, politischer Anschauung und Versammlungsfreiheit kommen“.
Aufgrund des Umstandes, dass Teile der Bevölkerung als Partisanen während des Krieges auf Seiten der Alliierten gekämpft hatten, wurden der Bevölkerung keine Strafen auferlegt. Jede Regierung verpflichtete sich zu Maßnahmen gegen ein Wiederaufleben faschistischer und anderer „politischer, militärischer oder paramilitärischer Organisationen, deren Zweck die Aberkennung der politischen Rechte für das Volk ist“.
In Finnland wurden die diktierten Grenzen als eine große Ungerechtigkeit und ein Verrat der Westmächte empfunden, nachdem diese während des Winterkrieges von 1939 bis 1940 mit Finnland sympathisiert hatten und nun die sowjetischen Annexionen, welche auf den Frieden von Moskau 1940 zurückgingen, bestätigten.
Die Frage der Kriegsreparationen entpuppte sich als eine der schwierigsten Nachkriegsbedingungen. Die Sowjetunion bestand auf den höchstmöglichen Forderungen, mit einer Ausnahme für Bulgarien, das nicht am Ostkrieg teilgenommen hatte. In den Verträgen mit Rumänien, Ungarn und Finnland wurden die Reparationsbedingungen relativ hoch angesetzt und nicht mehr revidiert:
Kriegsreparationen
Alle Angaben in US-Dollar mit Preisen auf dem Niveau von 1938:
Schuldner Gesamtsumme Anteil Empfänger
Italien 360 Mio. Dollar 125 Mio. Dollar Jugoslawien
105 Mio. Dollar Griechenland
100 Mio. Dollar Sowjetunion
25 Mio. Dollar Äthiopien
5 Mio. Dollar Albanien
Finnland 300 Mio. Dollar Sowjetunion
Ungarn 300 Mio. Dollar 200 Mio. Dollar Sowjetunion
100 Mio. Dollar Tschechoslowakei
und Jugoslawien
Rumänien 300 Mio. Dollar Sowjetunion
Bulgarien 70 Mio. Dollar 45 Mio. Dollar Griechenland
25 Mio. Dollar Jugoslawien
Empfänger Gesamtsumme Anteil Schuldner
Jugoslawien 150 Mio. Dollar 125 Mio. Dollar Italien
25 Mio. Dollar Bulgarien
Jugoslawien und
Tschechoslowakei 100 Mio. Dollar Ungarn
Griechenland 150 Mio. Dollar 105 Mio. Dollar Italien
45 Mio. Dollar Bulgarien
Sowjetunion 900 Mio. Dollar 100 Mio. Dollar Italien
300 Mio. Dollar Finnland
200 Mio. Dollar Ungarn
300 Mio. Dollar Rumänien
Äthiopien 25 Mio. Dollar Italien
Albanien 5 Mio. Dollar Italien
Siehe auch
Pariser Reparationsabkommen vom 14. Januar 1946
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