Gusta Kahr, oder Ritter von Kahr
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Gusta Kahr, oder Ritter von Kahr
Gustav Kahr, seit 1911 Ritter von Kahr (* 29. November 1862 in Weißenburg in Bayern; † 30. Juni 1934 im KZ Dachau) war ein deutscher Jurist und Politiker. Er amtierte vom 16. März 1920 bis 11. September 1921 als bayerischer Ministerpräsident und Außenminister. Bekannt wurde er vor allem durch seine Rolle bei der Niederschlagung des Hitlerputsches (1923).
Leben
Er war der Sohn des Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Gustav von Kahr und dessen Frau Emilie, geborene Rüttel. 1877 bis 1882 besuchte er das Maxgymnasium in München. Kahr studierte 1882 bis 1888 Jura in München und war dabei Mitglied in der Studentenverbindung Akademischer Gesangverein München. Er arbeitete 1888 bis 1902 als Verwaltungsjurist in München und Kaufbeuren. 1890 heiratete er Ella Schübeck. Ab 1902 war er im Bayerischen Innenministerium beschäftigt, wo er für Volkskunst und Denkmalschutz zuständig war.
Regierungspräsident, Ministerpräsident des Freistaats, wieder RP
1917 wurde er Regierungspräsident (RP) von Oberbayern. Nach dem Kapp-Putsch wurde der evangelische Monarchist am 16. März 1920 zum Nachfolger des Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann gewählt und trat am 29. Februar 1920 sein Amt an. Kahr stand einer bürgerlichen Rechtsregierung vor und betrieb eine eigenständige Stellung Bayerns innerhalb des Deutschen Reiches. Gestützt auf seine Einwohnerwehr ließ er die Arbeiter- und Soldatenräte auflösen und begründete den Ruf Bayerns als „Ordnungszelle des Reiches“. Nach dem Erlass der Republikschutz-Verordnung im Anschluss an die Ermordung Matthias Erzbergers durch republikfeindliche Extremisten trat er am 12. September 1921 aus Protest zurück, da er die Auflösung der Einwohnerwehr nicht verhindern konnte. Er kehrte auf seinen früheren Posten als Regierungspräsident von Oberbayern zurück. In den Jahren 1920 und 1923 ordnete Kahr im Zuge einer reichsweiten antisemitischen Kampagne die Massenausweisung sogenannter Ostjuden an.[1]
Generalstaatskommissar
Kahr wurde aus Protest gegen den Abbruch des Ruhrkampfes durch die Reichsregierung am 26. September 1923 von der bayerischen Staatsregierung nach Artikel 48 Weimarer Verfassung zum Generalstaatskommissar mit diktatorischen Vollmachten ernannt. Noch am selben Tag verhängte er den Ausnahmezustand in Bayern. Die in Bayern stationierten Einheiten der Reichswehr unterstellte er seinem Kommando. Außerdem verbot er das Erscheinen der sozialdemokratischen Zeitung Münchener Post.[2]
Hitler-Ludendorff-Putsch
Gustav von Kahr (vorn links) mit Erich Ludendorff (Mitte) im Jahr 1921
Als Kahr am 8. November 1923 im Münchner Bürgerbräukeller vor rund 3.000 Zuhörern eine Rede hielt, wurde die Versammlung von Adolf Hitler, Erich Ludendorff, Hermann Göring und weiteren Nationalsozialisten gestürmt. Hitler feuerte einen Revolverschuss in die Decke, um die Aufmerksamkeit der Zuhörer zu erlangen, rief die „nationale Revolution“ aus und forderte Kahr, Generalleutnant Otto Hermann von Lossow und Polizeioberst Hans Ritter von Seißer zu einer Besprechung auf. In einem Hinterzimmer nötigte er Kahr und die anderen mit der Waffe in der Hand, sich der proklamierten nationalen Erhebung anzuschließen. In den Saal zurückgekehrt, forderten diese die Anwesenden auf, Hitlers Staatsstreich zu unterstützen, der für den nächsten Tag geplant war. Angesichts ihres gegebenen Ehrenwortes, nichts gegen Hitlers Plan zu unternehmen, sah Ludendorff von einer Inhaftierung Kahrs, Lossows und Seißers ab. Die beiden letzteren leiteten im Anschluss sogleich Gegenmaßnahmen ein, um den Staatsstreich niederzuschlagen. Nach einigen Stunden des inneren Ringens wandte sich auch Kahr gegen Hitler und verbreitete um 2.55 Uhr im Rundfunk ein Verbot von NSDAP, Freikorps Oberland und Bund Reichskriegsflagge.
Am nächsten Tag, dem 9. November 1923, eskalierte der Hitler-Ludendorff-Putsch, als sich bei einem Handgemenge der in Zwölferreihen vorrückenden Aufständischen – vorne Bewaffnete, dahinter Fahnen, in dritter Reihe die Anführer – am Ende der Residenzstraße auf der Höhe der Feldherrnhalle ein Schuss löste (ob von einem Putschisten oder von einem Landespolizisten abgefeuert, konnte nie geklärt werden). Im anschließenden Schusswechsel kamen 16 Putschisten, vier Polizisten und ein Unbeteiligter ums Leben. Hitler machte für das Misslingen des Putsches Kahr verantwortlich.
Am 17. Februar 1924 trat Ritter von Kahr vom Posten des Generalstaatskommissars zurück und wurde Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, ein Amt, das er bis 1927 behielt.
Ermordung im Konzentrationslager Dachau
Am 30. Juni 1934 wurde Kahr im Verlauf des sogenannten Röhm-Putsches von einem NS-Kommando in seiner Wohnung in München festgenommen. Auf dem Weg in das Konzentrationslager Dachau wurde er von zwei SS-Männern schwer misshandelt und nach seiner Ankunft im Lager auf Befehl des Kommandanten des Konzentrationslagers, Theodor Eicke, im Arrestraum der Kommandantur (sogenannter Bunker) erschossen.[3][4] Als wahrscheinlichster Schütze gilt der Oberaufseher des Bunkers Johann Kantschuster.[5]
Am 7. Juli 1934 schrieb der NS-Chefideologe Alfred Rosenberg in sein Tagebuch, dass die „Verräter des 9. XI. [19]23“ nach Dachau gebracht worden seien, so dass sie nun „ehrlicher Arbeit nachgehen“ könnten.[6] Und: „So wurde der 9. XI. [19]23 doch noch gesühnt u.[nd] Kahr hat sein längst verdientes Los ereilt.“[6] Ob Theodor Eicke mit oder ohne Befehl Hitlers Kahr ermorden ließ, konnte nie geklärt werden.
Auszeichnungen
Wie schon sein Vater, erhielt auch Gustav Ritter von Kahr 1911 für seine Verdienste um die Pflege der Volkskunst den Verdienstorden der Bayerischen Krone. Dieser Orden war – ebenso wie der Militär-Max-Joseph-Orden – mit dem persönlichen, nicht vererbbaren bayrischen Ritterstand verbunden, und Kahr erhielt dadurch den Namenszusatz „Ritter von“.
Nach ihm benannt wurde die Von-Kahr-Straße in München-Allach.
Siehe auch
Geschichte Bayerns
Weimarer Republik
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Leben
Er war der Sohn des Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Gustav von Kahr und dessen Frau Emilie, geborene Rüttel. 1877 bis 1882 besuchte er das Maxgymnasium in München. Kahr studierte 1882 bis 1888 Jura in München und war dabei Mitglied in der Studentenverbindung Akademischer Gesangverein München. Er arbeitete 1888 bis 1902 als Verwaltungsjurist in München und Kaufbeuren. 1890 heiratete er Ella Schübeck. Ab 1902 war er im Bayerischen Innenministerium beschäftigt, wo er für Volkskunst und Denkmalschutz zuständig war.
Regierungspräsident, Ministerpräsident des Freistaats, wieder RP
1917 wurde er Regierungspräsident (RP) von Oberbayern. Nach dem Kapp-Putsch wurde der evangelische Monarchist am 16. März 1920 zum Nachfolger des Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann gewählt und trat am 29. Februar 1920 sein Amt an. Kahr stand einer bürgerlichen Rechtsregierung vor und betrieb eine eigenständige Stellung Bayerns innerhalb des Deutschen Reiches. Gestützt auf seine Einwohnerwehr ließ er die Arbeiter- und Soldatenräte auflösen und begründete den Ruf Bayerns als „Ordnungszelle des Reiches“. Nach dem Erlass der Republikschutz-Verordnung im Anschluss an die Ermordung Matthias Erzbergers durch republikfeindliche Extremisten trat er am 12. September 1921 aus Protest zurück, da er die Auflösung der Einwohnerwehr nicht verhindern konnte. Er kehrte auf seinen früheren Posten als Regierungspräsident von Oberbayern zurück. In den Jahren 1920 und 1923 ordnete Kahr im Zuge einer reichsweiten antisemitischen Kampagne die Massenausweisung sogenannter Ostjuden an.[1]
Generalstaatskommissar
Kahr wurde aus Protest gegen den Abbruch des Ruhrkampfes durch die Reichsregierung am 26. September 1923 von der bayerischen Staatsregierung nach Artikel 48 Weimarer Verfassung zum Generalstaatskommissar mit diktatorischen Vollmachten ernannt. Noch am selben Tag verhängte er den Ausnahmezustand in Bayern. Die in Bayern stationierten Einheiten der Reichswehr unterstellte er seinem Kommando. Außerdem verbot er das Erscheinen der sozialdemokratischen Zeitung Münchener Post.[2]
Hitler-Ludendorff-Putsch
Gustav von Kahr (vorn links) mit Erich Ludendorff (Mitte) im Jahr 1921
Als Kahr am 8. November 1923 im Münchner Bürgerbräukeller vor rund 3.000 Zuhörern eine Rede hielt, wurde die Versammlung von Adolf Hitler, Erich Ludendorff, Hermann Göring und weiteren Nationalsozialisten gestürmt. Hitler feuerte einen Revolverschuss in die Decke, um die Aufmerksamkeit der Zuhörer zu erlangen, rief die „nationale Revolution“ aus und forderte Kahr, Generalleutnant Otto Hermann von Lossow und Polizeioberst Hans Ritter von Seißer zu einer Besprechung auf. In einem Hinterzimmer nötigte er Kahr und die anderen mit der Waffe in der Hand, sich der proklamierten nationalen Erhebung anzuschließen. In den Saal zurückgekehrt, forderten diese die Anwesenden auf, Hitlers Staatsstreich zu unterstützen, der für den nächsten Tag geplant war. Angesichts ihres gegebenen Ehrenwortes, nichts gegen Hitlers Plan zu unternehmen, sah Ludendorff von einer Inhaftierung Kahrs, Lossows und Seißers ab. Die beiden letzteren leiteten im Anschluss sogleich Gegenmaßnahmen ein, um den Staatsstreich niederzuschlagen. Nach einigen Stunden des inneren Ringens wandte sich auch Kahr gegen Hitler und verbreitete um 2.55 Uhr im Rundfunk ein Verbot von NSDAP, Freikorps Oberland und Bund Reichskriegsflagge.
Am nächsten Tag, dem 9. November 1923, eskalierte der Hitler-Ludendorff-Putsch, als sich bei einem Handgemenge der in Zwölferreihen vorrückenden Aufständischen – vorne Bewaffnete, dahinter Fahnen, in dritter Reihe die Anführer – am Ende der Residenzstraße auf der Höhe der Feldherrnhalle ein Schuss löste (ob von einem Putschisten oder von einem Landespolizisten abgefeuert, konnte nie geklärt werden). Im anschließenden Schusswechsel kamen 16 Putschisten, vier Polizisten und ein Unbeteiligter ums Leben. Hitler machte für das Misslingen des Putsches Kahr verantwortlich.
Am 17. Februar 1924 trat Ritter von Kahr vom Posten des Generalstaatskommissars zurück und wurde Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, ein Amt, das er bis 1927 behielt.
Ermordung im Konzentrationslager Dachau
Am 30. Juni 1934 wurde Kahr im Verlauf des sogenannten Röhm-Putsches von einem NS-Kommando in seiner Wohnung in München festgenommen. Auf dem Weg in das Konzentrationslager Dachau wurde er von zwei SS-Männern schwer misshandelt und nach seiner Ankunft im Lager auf Befehl des Kommandanten des Konzentrationslagers, Theodor Eicke, im Arrestraum der Kommandantur (sogenannter Bunker) erschossen.[3][4] Als wahrscheinlichster Schütze gilt der Oberaufseher des Bunkers Johann Kantschuster.[5]
Am 7. Juli 1934 schrieb der NS-Chefideologe Alfred Rosenberg in sein Tagebuch, dass die „Verräter des 9. XI. [19]23“ nach Dachau gebracht worden seien, so dass sie nun „ehrlicher Arbeit nachgehen“ könnten.[6] Und: „So wurde der 9. XI. [19]23 doch noch gesühnt u.[nd] Kahr hat sein längst verdientes Los ereilt.“[6] Ob Theodor Eicke mit oder ohne Befehl Hitlers Kahr ermorden ließ, konnte nie geklärt werden.
Auszeichnungen
Wie schon sein Vater, erhielt auch Gustav Ritter von Kahr 1911 für seine Verdienste um die Pflege der Volkskunst den Verdienstorden der Bayerischen Krone. Dieser Orden war – ebenso wie der Militär-Max-Joseph-Orden – mit dem persönlichen, nicht vererbbaren bayrischen Ritterstand verbunden, und Kahr erhielt dadurch den Namenszusatz „Ritter von“.
Nach ihm benannt wurde die Von-Kahr-Straße in München-Allach.
Siehe auch
Geschichte Bayerns
Weimarer Republik
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