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Deutsch-Neuguinea

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Deutsch-Neuguinea Empty Deutsch-Neuguinea

Beitrag  Andy Mo Aug 31, 2015 8:49 pm

Unter dem Namen Deutsch-Neuguinea übernahm das Deutsche Reich 1899 das von der deutschen Neuguinea-Kompagnie verwaltete kaiserliche Schutzgebiet in Ozeanien. Deutsch-Neuguinea umfasste, abgesehen von Deutsch-Samoa, die Gesamtheit aller im Südpazifik gelegenen deutschen Kolonien bzw. Schutzgebiete (die sogenannte „Deutsche Südsee“).

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Deutsch-Neuguinea 800px-Reichskolonialflagge.svg

Zu Deutsch-Neuguinea gehörten:

Kaiser-Wilhelms-Land auf der Insel Neuguinea
die Inseln im Bismarck-Archipel:
Admiralitätsinseln
Französische Inseln
Neuhannover
Neulauenburg
Neumecklenburg
Neupommern
Westliche Inseln
die nördlichen Salomon-Inseln
die Karolinen (verwaltet als Ost- und Westkarolinen)
die Nördlichen Marianen (ohne Guam)
Palau
Nauru
und die Marshallinseln


Hauptstadt: Berlin, Deutsches Reich
Verwaltungssitz: 1885–1891: Finschhafen
1891–1892: Stephansort
1892–1899: Friedrich-Wilhelms-Hafen
1899–1910: Herbertshöhe
1910–1914: Simpsonhafen
1914: Toma (provisorisch)
Verwaltungsorganisation:
Oberhaupt der Kolonie: 1884–1888: Kaiser Wilhelm I.
1888: Kaiser Friedrich III.
1888–1899: Kaiser Wilhelm II.
Gouverneur der Kolonie: siehe hier
Einwohner: zirka 480.000 Einwohner (1912)
Währung: 1885–1911: Neuguinea-Mark,
ab 1911: Goldmark
Besitzergreifung: 1884–1899
Heutige Gebiete: Papua-Neuguinea
Mikronesien
Nördliche Marianen
Palau
Nauru
Marshallinseln
Salomonen (Nordteil)

Geschichte zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches
Vor- und Frühphase (1883–1885)

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Queensland annektiert vorauseilend

Wegen eines gewachsenen Bedarfs an Plantagenarbeitern begannen in den frühen 1880er Jahren sowohl die australbritische Kolonie Queensland als auch die europäischen Grundbesitzer auf Samoa mit verstärkten Zwangsrekrutierungen von Insulanern im Neubritannien- und Salomonenarchipel. Auf handelspolitischer Ebene knüpfte sich daran ein Interessenskonflikt australbritischer Kaufleute einerseits und Repräsentanten deutscher Handelshäuser im Inselgebiet Neuguineas und auf Samoa andererseits. Hierauf wurde von der Kolonie Queensland (Australien) im April 1883 mit einer vorauseilenden Annexion aller nicht durch die Niederlande beanspruchten Landmassen Neuguineas (d.i. die Hauptinsel östlich des 141. Breitengrades) reagiert.

Ohne vorherige Absprache mit dem Londoner Kolonialamt wurde am 15. März vom Queenslander Premierminister Thomas McIllwraith der Polizeimagistrat von Thursday Island, Henry Chester, nach Port Moresby entsandt. Hier hisste Chester am 4. April 1883 den Union Jack und erklärte den Osten Neuguineas zur britischen Kolonie. Nachträglich wurde ein Antrag zur Genehmigung nach London geschickt, von Kolonialminister Lord Derby aber abgelehnt. Zur Begründung erging an die Queenslander Regierung die Aufforderung, man solle sich dort (und gegebenenfalls in anderen australischen Kolonien) auf die Übernahme der Verwaltungskosten für das neue Protektorat verständigen, wonach man in London die Frage einer Flaggenhissung in Port Moresby erneut behandeln werde.
Deutsch-englische Gebietsabgrenzungen

Eine beiläufige Bemerkung Lord Derbys, persönlich sehe er auch gar keine Notwendigkeit zu einer britischen Kolonialgründung auf Neuguinea, da es unter den anderen großen Nationalstaaten „keine fremde Macht“ gebe, die von dem Gebiet Besitz ergreifen wolle,[1] führte in Australien zu rund sechzig Protestveranstaltungen und gipfelte im November 1883 in einen Interkolonialen Konvent in Sydney. Zu dessen Abschluss wurde eine Resolution verabschiedet, die von London „sofortige Schritte“ für eine Annexion Neuguineas verlangte, und zwar einschließlich aller südlich und nördlich vorgelagerten Inseln.

Anknüpfend an eine vertrauliche Mitteilung an den deutschen Botschafter in London, dass in Anerkennung der deutschen Wirtschaftsinteressen im Norden Neuguineas die Regierung Großbritanniens ihr Protektorat lediglich auf die Südküste und die ihr vorliegenden Inseln beschränken werde, antwortete Lord Derby auf die Sydneyer Resolution ablehnend. Im September 1884 vollzog die englische Regierung eine Wende und teilte per Note nach Berlin mit, Großbritannien gebe den Forderungen des Sydneyer Konvents nunmehr statt und erhebe auch Gebietsansprüche auf die Nordküste Neuguineas, „vom Ostcap bis zum 145. Grad östlicher Länge“.[2] Wegen bereits eingeleiteter Vorbereitungen für die ersten deutschen Flaggenhissungen im Inselgebiet führten diese und ihr folgende Verwicklungen zu einer Konferenz in London im Februar 1885. Auf ihr wurden zwischen Vertretern der englischen und deutschen Regierungen die Interessenssphären beider Nationen in Ozeanien diplomatisch abgegrenzt. Festgeschrieben wurden die Ansprüche Großbritanniens auf den Süd- und Ostteil Neuguineas (→Britisch-Neuguinea), ferner die Gilbert- und Elliceinseln. Demgegenüber fielen dem Deutschen Reich das Gebiet des späteren Kaiser-Wilhelms-Lands an der Nordostküste Neuguineas zu, einschließlich der nördlich vorgelagerten Inseln, d. h. des ab 1885 so genannten Bismarck-Archipels. Samoa, Tonga, die Salomonen und die Neuen Hebriden blieben vorerst unabhängig. Kaiser-Wilhelms-Land und der Bismarck-Archipel bildeten das „alte Schutzgebiet“ Deutsch-Neuguineas, welches mit nächsten Flaggenhissungen bzw. Gebietserwerbungen um „neue“ Schutzgebiete erweitert wurde.

Das Südsee-Kolonialprogramm der Disconto-Gesellschaft

Stellvertretend für Teile der deutschen Finanzelite hatte der Bankier Adolph von Hansemann in seiner geheimen Denkschrift Deutsche Interessen in der Südsee (September 1880)[3] ein Programm formuliert, das die Gründung eines deutschen Südsee-Schutzgebietes unabhängig von einer demokratischen Bewilligung durch den Reichstag oder Bundesrat möglich machen sollte. Unter anderem war dies eine Reaktion auf die Haltung Bismarcks gewesen, der nach dem Fall der Samoa-Vorlage (April 1880) in der deutschen Bevölkerung nicht genügend Rückhalt sah, um ein solches Kolonialprogramm parlamentarisch auf den Weg zu bringen.[4] Laut von Hansemann war es darum nötig, dass sich zunächst einmal „Wenige in irgend einer gesellschaftlichen Form“ vereinigten und dann auf „[eigene] Gefahr für eine nationale Sache die erforderlichen Mittel“ zur Verfügung stellten.[5] Erst im Erfolgsfalle würde eine „große“ Gesellschaft gegründet (die spätere Neuguinea-Kompagnie), deren Aufgabe die Durchführung des eigentlichen Kolonialprogramms war.

Zweckbestimmung der zunächst zu bildenden „kleinen Gesellschaft“ war es, ausgehend von den Häfen Mioko und Makada (Duke-of-York-Inseln), die nach einer „Erwerbung“ durch Korvettenkapitän Bartholomäus von Werner im Dezember 1878 bereits als Häfen der Kaiserlichen Admiralität angesehen wurden, zu anderen Südsee-Inseln eine Dampferverbindung herzustellen und im Verein mit der Kaiserlichen Marine die Nordostküste Neuguineas mit Handels- und Kohlestationen zu besetzen. Was die Unterstützung des Reiches betraf, konnten die Betreiber des Vorprogramms sich auf Bismarcks Zusage stützen, das Reich werde, auch wenn die genannten Aktionen nun von privater Hand vollzogen würden, ihnen doch „maritimen und konsularischen Schutz“ zukommen lassen.[6]

Als „kleine Gesellschaft“ schloss sich unter Federführung der Berliner Disconto-Gesellschaft im Frühjahr 1884 ein Consortium zur Vorbereitung und Errichtung einer Südsee-Insel-Compagnie zusammen (verkürzt Neuguinea-Consortium). Zu dessen Komitee zählten neben Adolph von Hansemann auch Gerson von Bleichröder, der deutsche Generalkonsul in Sydney, Carl Sahl, und das Bankhaus Oppenheim jr. (Köln).[7] Mit der praktischen Ausführung der Inbesitznahmen sollte anfänglich die Firma Robertson & Hernsheim in Hamburg beauftragt werden, da laut Informationen an von Hansemann deren Tochtergesellschaft in der Südsee, Hernsheim & Co, über die nötigen Mittel verfügte. Franz Hernsheim als Verhandlungspartner lehnte eine Zusammenarbeit aber ab, weil ihm das spekulative Kolonialschema von Hansemanns, die vereinnahmten Landmassen ohne staatlichen Aufbau möglichst rasch an freie Siedler und Unternehmer wieder abzustoßen, moralisch und kaufmännisch unvertretbar erschien.[8] Ab Juni 1884 wandte von Hansemann sich alternativ der Deutschen Handels- und Plantagengesellschaft (DHPG) zu und beauftragte gleichzeitig den Bremer Ornithologen Otto Finsch mit der Zusammenstellung einer Expeditionsmannschaft. Finsch hatte 1880/81 auf Schiffen von Hernsheim & Co das Inselgebiet Neuguineas bereist.

Deutsch-Neuguinea Lossy-page1-800px-Schraubendampfer-Samoa_ca1884.tif
Der Schraubendampfer Samoa, ca. 1884, Abb. in Finschs Samoafahrten (1888)

Im Juli 1884 wurde vom Neuguinea-Consortium die australbritische Sophia Ann gekauft, welche nach einem Umbau in Sydney in Samoa umbenannt wurde. Zur Mannschaft des Schraubendampfers zählten der Arktisfahrer Eduard Dallmann als Kapitän und Otto Finsch als Leiter einer angeblich rein naturwissenschaftlichen Unternehmung.[9] Zwecks Geheimhaltung des Fahrtzieles wurde die Samoa nach den Phönix-Inseln ausklariert (11.9.), und die begleitenden Kriegsschiffe SMS Hyäne und Elisabeth ab Sydney (2. und 16.10.) mit versiegelten Orders versehen. Die DHPG wurde, obwohl ihre Aktien mehrheitlich im Besitz von Mitgliedern der Disconto-Gesellschaft waren, bei den „Samoafahrten“ bloß mit unbedeutenden Hilfsdiensten betraut.

Flaggenhissungen für „Deutsch-Neuguinea“

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Flaggenhissung auf Mioko am 4. November 1884

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Gebiet der ersten deutschen Flaggenhissungen auf der Gazelle-Halbinsel und Neu-Lauenburg (Karte von 1893)

Beim Zwischenhalt der Samoa vor Mioko (26.9.) wurde der Kaiserliche Kommissar für den Neubritannienarchipel, Gustav von Oertzen, eingeschifft. Neben ersten „Landkäufen“ Otto Finschs im Konstantinhafen und Friedrich-Wilhelmshafen (beide Astrolabebucht, Neuguinea) schloss von Oertzen mit den Küstenbewohnern ergänzend „Verträge des Reichs“ ab, von denen die Papuas laut Finsch „noch weniger“ verstanden als von seinen eigenen Übereinkünften.[10] Nach einer ersten Rückkehr in den Neubritannienarchipel am 29. Oktober und einem Zusammentreffen mit SMS Hyäne und SMS Elisabeth (Ankunft 21. Oktober und 1. November) hisste man am 3. November 1884 auf dem Gelände der Hauptniederlassung von Hernsheim & Co auf Matupi (Blanchebucht, Neubritannien) die Reichsflagge. Weitere Hissungen erfolgten am 4. November auf Mioko (Duke-of-York-Inseln, Hauptniederlassung der DHPG) und während der folgenden Tage auf Stationen beider Gesellschaften an den Nord- und Oststränden der Gazelle-Halbinsel. Während einer zweiten Fahrt der Samoa an die Hauptküste Neuguineas, jetzt begleitet von SMS Hyäne und Elisabeth, fanden auch hier erste Flaggenhissungen statt. Am 23./24. November wurde Finschhafen entdeckt, der Siedlungsort für die erste „Hauptstadt“ im Gebiet des späteren Deutsch-Neuguineas.

Mangels vorheriger Anmeldung in London wertete die englische Regierung die Flaggenhissungen als Affront gegen eine Kabinettserklärung aus dem Oktober. In ihr hatte es geheißen, Großbritannien werde seine Gebietsansprüche zwar doch auf die Südküste Neuguineas und die ihr vorgelagerten Inseln beschränken, dies aber ohne Präjudiz für territoriale Fragen jenseits dieser Grenzen.[11] Nach einem Einlenken Kolonialministers Granville konnten auf der Londoner Konferenz im Februar/März 1885 die deutschen Ansprüche auf das spätere „Kaiser-Wilhelmsland“ und den „Bismarck-Archipel“ durchgesetzt werden.
Erste Hauptphase (1886–1899)
Ausstellung einer Charter

Als Verwaltungsmodell für das neue Schutzgebiet wurde eine Charter nach Vorbild der North Borneo Company angestrebt. Die Ausstellung des Schutzbriefes an die Neuguinea-Kompagnie (Gründung: Mai 1884) verzögerte sich jedoch, da das Reichsaußenministerium zuvor ein Einverständnis mit Robertson & Hernsheim als wichtigem Wirtschaftsinteressenten im Schutzgebiet hergestellt wissen wollte. Wegen ideologischer Differenzen Adolph von Hansemanns und Franz Hernsheims (s.o.) sperrte sich die Hamburger Firmenleitung gegen eine Übernahme der Landeshoheit durch die Neuguinea-Kompagnie, welche einen Kernbestandteil der Charter bildete. Im Ergebnis konnten Robertson & Hernsheim nur unter Protest an die Neuguinea-Kompagnie angeschlossen werden.[12]

Mit Übernahme der landeshoheitlichen Rechte durch die Neuguinea-Kompagnie konnte die Gesellschaft das Schutzgebiet autonom verwalten, unbesiedeltes Terrain in Besitz nehmen und eigenständig Landkäufe abschließen. Das Recht, Beziehungen zu fremden Mächten zu regeln, blieb der kaiserlichen Regierung vorbehalten. Im Gegenzug übernahm die Kompagnie die Verpflichtung zur „Nutzbarmachung“ des Schutzgebiets, d. h. zur Auffindung brauchbarer Häfen, einer Erkundung des Landesinneren, zur Anlage von Versorgungsdepots sowie zur Errichtung geordneter Rechtsverhältnisse und der Heranziehung von Ansiedlern. Diese Leistungen hatte die Kompagnie eigen- bzw. privatfinanziert zu erbringen, d. h. ohne Zuschüsse aus der Reichskasse.

Zur Ausübung der Verwaltung wurden bis Mai 1888 sogenannte Kompagniebeamte eingesetzt, die den Handels- und Plantagenbau-Niederlassungen der Neuguinea-Kompagnie vorstanden, als Zoll- und Steuerbeamte fungierten und richterliche Funktionen versahen. Höchster Beamter im Schutzgebiet war der Landeshauptmann.

Management der Neuguinea-Kompagnie

Deutsch-Neuguinea D-Neu_Guinea_1897_1
Briefmarke mit dem Aufdruck Deutsch-Neu-Guinea

Im Frühjahr 1888 versank bei einem Vulkanausbruch ein großer Teil der vorgelagerten Ritter-Insel. Durch einen darauf folgenden Tsunami fanden über 3.000 Menschen den Tod. Unter den Opfern befanden sich auch die deutschen Forscher von Below und Carl Hunstein, die geeignete Orte für Kaffeeplantagen suchten.[13] Die nächste Katastrophe folgte im Jahre 1891, als Neu-Guineas Hauptstadt Finschhafen aufgrund einer Malariaepidemie aufgegeben werden musste. 1901 wurde Finschhafen allerdings wieder neu begründet.[14]

1899 wurden die gängigen deutschen Postwertzeichen mit dem Aufdruck Deutsch-Neu-Guinea versehen, womit die Kolonie ihre ersten eigenen Briefmarken erhielt.

Zweite Hauptphase (1900–1914)
Übernahme und Entwicklung durch das Deutsche Reich

Deutsch-Neuguinea Rudolf_Hellgrewe_-_Eine_Gummiplantage_in_Deutsch-Neuguinea
So stellte sich Rudolf Hellgrewe die Kautschuk-Gewinnung in Deutsch-Neuguinea vor.

Wegen drohender Insolvenz der Neuguinea-Kompagnie war das Deutsche Reich gezwungen, am 7. Oktober 1898 die Hoheitsrechte für die Kolonie Kaiser-Wilhelms-Land zurück zu kaufen. Ab dem Jahr 1899 verwaltete das Kaiserreich die Kolonien als Teil von Deutsch-Neuguinea. An die Stelle des früheren Landeshauptmanns trat der kaiserliche Gouverneur. Dieser hatte seinen Sitz in Herbertshöhe (Kokopo) auf der Gazelle-Halbinsel im Bismarck-Archipel. Dadurch verlor Friedrich-Wilhelmshafen (Madang) seine Stellung als Verwaltungshauptstadt.

Von der direkten Verwaltung versprach sich die Reichsregierung unter anderem eine Stabilisierung der Wirtschaft. Die Hauptausfuhr der Kolonie bestand jedoch weiterhin aus Naturprodukten wie Kautschuk, Kopra und Steinnüssen. Vor allem Kokospalmen wurden auf Plantagen angebaut. Dazu holten die deutschen Kolonialisten vermehrt chinesische und malaiische Arbeitskräfte nach Neuguinea.[15] Im Bergbau spielten nur Phosphate eine nennenswerte Rolle, die auf den Inseln Nauru und dem später erworbenen Angaur abgebaut wurden. Eingeführt wurden unter anderem Körner- und Hülsenfrüchte, Metallwaren, Bau- und Nutzholz sowie tierische Produkte.[16]

Erweiterung und Erschließung des Kolonialgebiets

Nachdem das Deutsche Reich im Karolinenstreit von 1885 zunächst unterlag, erwarb es im Deutsch-Spanischen Vertrag von 1899 die Karolinen- und Palau-Inseln sowie die nördlichen Marianen von Spanien. Der Kaufpreis betrug 25 Millionen Pesetas (knapp 17 Millionen Mark).[17] Damit vergrößerte sich Deutsch-Neuguinea nach Norden und Westen.

Deutsch-Neuguinea German_new_guinea_1888_1899
Grenzen der deutschen Südseegebiete 1888 (blau) und 1899 (rot)

1905 wurden auf Veranlassung der Deutschen Kolonialgesellschaft eine Volkszählung und -einordnung unternommen, deren Ergebnis im Deutschen Kolonial-Atlanten 1906 veröffentlicht wurde. In Anbetracht einiger fehlender Angaben und Unsicherheiten kann die damalige Bevölkerung Deutsch-Neuguineas vorsichtig auf etwa 200.000 Einheimische und 1100 Europäer, darunter etwa 700 Deutsche, geschätzt werden, wobei die Gruppe der gemischten Bevölkerung außer Acht gelassen wird.[18]

1910 fand die Kolonialregierung Deutsch-Neuguineas ihren festen Platz bis zum Ersten Weltkrieg in Simpsonhafen (Rabaul). Am 6. August 1914 wurde der Sitz des Gouverneurs dann kriegsbedingt für einige Wochen zu einem Erholungsheim nach Toma verlegt, etwa 12–15 Kilometer landeinwärts von Herbertshöhe (Kokopo).[19][20]

1911 wurde ein Aufstand in den Karolinen durch deutsche Marine-Einheiten und melanesische Hilfstruppen gewaltsam niedergeschlagen.

Die Gesamtfläche Deutsch-Neuguineas betrug ca. 240.000 km2 Quadratkilometer.[21] Bei der einzigen kompletten Volkszählung 1912 wurden 478.843 Indigene und 772 deutsche Einwohner gezählt.

Aufgrund der Insellage bildeten die Schifffahrtslinien die wesentliche Verkehrsanbindung von und nach Deutsch-Neuguinea. Die Hauptlinien waren die Austral-Japan-Linie und die Neuguinea-Singapore-Linie (beide Norddeutscher Lloyd) sowie eine Reichspostdampfer-Linie der Jaluit-Gesellschaft. Die Überfahrt per Schiff von Europa nach Deutsch-Neuguinea dauerte durchschnittlich sechs Wochen. Über die Transsibirische Eisenbahn verkürzte sich die Reisezeit unter günstigen Bedingungen um 35 Tage. Langwierig waren auch die Reisen innerhalb des weit verstreuten Inselgebiets, die bis zu 60 Tage in Anspruch nehmen konnten. Die internationalen Schiffsverbindungen wurden in der Kolonie durch Küsten- und Regierungsdampfer unterstützt. In Deutsch-Neuguinea bestand kein Eisenbahnnetz, es waren nur kurze Feldbahnen vorhanden (z. B. bei Stephansort sowie auf den Phosphatinseln Angaur und Nauru). Der Inlandverkehr auf den Inseln vollzog sich zu Fuß, per Pferd oder Wagen. Dazu wurden Straßen angelegt, die zum Teil bereits für Autos befahrbar waren. Bezüglich des Nachrichtenverkehrs waren nur die Yap-Inseln per Kabel an das Welttelegrafennetz angeschlossen. Auf Yap, Nauru sowie bei Rabaul wurden Großfunkstationen des deutschen Kolonialfunknetzes für drahtlose Telegrafie eingerichtet. Eine kleinere Funkstation bestand auf Angaur.[22]

Erster Weltkrieg (1914–1918)

Siehe auch: Erster Weltkrieg außerhalb Europas#Deutsch-Neuguinea

Zu Beginn des Ersten Weltkrieges besetzten australische Truppen ab August 1914 das Kaiser-Wilhelms-Land, Bismarck-Archipel, Salomonen-Inseln und Nauru, während die Marianen, Karolinen, Palau und Marshall-Inseln fast kampflos den japanischen Einheiten übergeben wurden. Höhepunkt war die Besetzung der Funkstation Bita Paka bei Rabaul durch australische Einheiten im September 1914.[23] Die Invasion endete mit der Einnahme Simpsonhafens durch über 3.000 australische Soldaten. In der Provinz Morobe versteckte sich der deutsche Hauptmann Hermann Detzner mit wenigen Mann im Busch und kapitulierte erst im November 1918.

Die Ausweisung der deutschen Siedler erfolgte in Stufen:

Etwa 110 Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes wurden zwischen 22. September und 11. Mai 1915 in die Heimat zurückgesandt, nachdem sie einige Zeit im Gefängnis Darlinghurst und Konzentrationslager Liverpool verbracht hatten. Die Rückreise der ersten erfolgte über Amerika mit den Schiffen Sonoma (16. Januar 1915) und Ventura (13. Februar 1915).
Ca. 95 deutsche Zivilisten wurden 1914/15 in die German Concentration Camps in Liverpool (Sydney), Trial Bay oder Berrima (NSW) auf dem australischen Festland gebracht und bis 1919/20 interniert.
Die verbleibenden etwa 180 deutschen Siedler wurden zwischen 1920 und 1922 vertrieben. Einige wenige blieben, meist als Goldsucher.

Sämtliche Deutsche wurden nach dem Krieg durch die Expropriation ordinances ab 1921 formal enteignet, auch bereits verstorbene oder deportierte. Nicht mit Samoanerinnen verheiratete Deutsche, die bleiben durften, verarmten. Erst ab 1926 durften sie Besuche empfangen, der Schriftverkehr mit der Heimat war unterbunden. Einige wenige Kolonisten kehrten ab 1928 zurück. Eine Entschädigung wurde von Australien nie gewährt.[24]
Jüngste Geschichte (1920 bis heute)

Australien erhielt eine Mandatsverwaltung über Deutsch-Neuguinea (Territorium Neuguinea), 1949 wurde das Gebiet mit dem ehemaligen Britisch-Neuguinea, ebenfalls unter australischem Mandat (Territorium Papua) zum Territorium Papua und Neuguinea vereinigt. 1975 wurde das Territorium Papua und Neuguinea als Teil von Papua-Neuguinea in die Unabhängigkeit entlassen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen die japanischen Völkerbundmandate unter US-amerikanische Herrschaft. Ab 1945 wurden auf den Marshallinseln Bikini und Eniwetok Atombombentests durchgeführt. Mit der Zeit wurden die Inseln in die Unabhängigkeit entlassen:

1968: Nauru
1975: Kaiser-Wilhelms-Land, Bismarck-Archipel, Bougainville, Neupommern, Neuhannover und Neumecklenburg als Teil Papua-Neuguineas
1986: Karolinen als Teil Mikronesiens und Marshallinseln
1994: Palau

Die Marianen sind seit 1945 bis heute Teil der USA, besitzen jedoch seit 1986 eine gewisse Autonomie.
Geplante Symbole für Deutsch-Neuguinea

→ Hauptartikel: Flaggen in den Kolonien des Deutschen Kaiserreichs

Im Jahr 1914 wurde ein Wappen sowie eine Flagge für Deutsch-Neuguinea entworfen, jedoch aufgrund des Kriegsbeginns nicht mehr eingeführt.

Deutsch-Neuguinea Proposed_Coat_of_Arms_New_Guinea_1914
Geplantes Wappen

Deutsch-Neuguinea 665px-Flaggenentwurf_1_Neuguinea_1914.svg
Entwurf für eine geplante Flagge


Ehemalige deutsche Insel- und Ortsnamen (Auswahl)

Adolfhafen oder Adolphhafen: Morobe
Eschholtzinseln: Bikini-Atoll
Friedrich Wilhelmshafen: Madang
Graf Heyden-Inseln: Likiep-Atoll
Herbertshöhe: Kokopo
Neuhannover: Lavongai
Neujahrsinseln: Mejit
Neulauenburg: Duke-of-York-Inseln
Neumecklenburg: New Ireland
Neupommern: New Britain
Simpsonhafen: Rabaul

Siehe auch: Liste deutscher Bezeichnungen papua-neuguineischer Orte und Liste deutscher Bezeichnungen marshallischer Orte

Siehe auch

Deutsch-Neuguinea New_Guinea_%281884-1919%29
Politische Karte Neuguineas von 1884 bis 1920: Niederländisch-Neuguinea (links), Kaiser-Wilhelms-Land bzw. Territorium Neuguinea (rechts oben) und Britisch-Neuguinea bzw. Territorium Papua (rechts unten)


Britisch-Neuguinea 1884–1902, britische Kolonie (Süd-Ostteil Neuguineas)
Niederländisch-Neuguinea 1828–1963, niederländische Kolonie (Westteil Neuguineas)
Territorium Neuguinea 1920–1949, Völkerbundmandat Australien (Nord-Ostteil Neuguineas)
Territorium Papua 1902–1949, Völkerbundmandat Australien (Süd-Ostteil Neuguineas)
Territorium Papua und Neuguinea 1949–1971 Völkerbundmandat Australien (Zusammenschluss von Nord-Ostteil und Süd-Ostteil Neuguineas)


Quelle - literatur & Einzelnachweise
Andy
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