Deutsch-Ostafrika
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Deutsch-Ostafrika
Deutsch-Ostafrika war die Bezeichnung einer in der Zeit von 1885 bis 1918 bestehenden deutschen Kolonie (auch Schutzgebiet). Das Gebiet umfasste die heutigen Länder Tansania (ohne Sansibar), Burundi und Ruanda sowie einen kleinen Teil Mosambiks mit einer Fläche von 995.000 km² (nahezu die doppelte Fläche des damaligen Deutschen Reiches).[2] Es war mit rund 7,75 Millionen Einwohnern die größte und bevölkerungsreichste Kolonie des Deutschen Reiches.
Gründung als private Kolonie der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft
Politischer Hintergrund
In den 1880er Jahren wurden in Deutschland Stimmen laut, die eine verstärkte Kolonialpolitik forderten. Reichskanzler Otto von Bismarck lehnte dies am Anfang ab, da er sich außenpolitisch auf Europa konzentrieren wollte. Doch befürchtete soziale und wirtschaftliche Spannungen bewogen deutsche Kolonialbefürworter zum Handeln. So fehlten der Wirtschaft angeblich neue Absatzmärkte, die den anderen europäischen Kolonialmächten bereits großen Reichtum einbrächten. Herrschende Wirtschaftskreise erhofften sich eine Schwächung der erstarkenden Arbeiterbewegung durch eine Auswanderungskampagne mit Ziel der Besiedlung eines „deutschen Indiens“ in Übersee, wo es angeblich glänzende Entwicklungsmöglichkeiten gäbe. Diese Idee fiel auf fruchtbaren Boden in nationalistisch gesinnten Kreisen des Bürgertums und des Adels.
Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft
Die treibende Kraft bei der Koloniegründung war der Pastorensohn Carl Peters, der sich durch die von ihm selbst gegründete Gesellschaft für deutsche Kolonisation den Auftrag erteilen ließ, Gebiete in Afrika in Besitz zu nehmen. Am 10. November 1884 kam Peters mit Begleitern in Sansibar an. Er reiste getarnt, da sein Vorhaben gegenüber den Briten und dem Sultan von Sansibar unentdeckt bleiben sollte.
Wenig später wurden die ersten „Schutzverträge“ auf dem Festland abgeschlossen, mit denen die Kolonisationsgesellschaft ihre Ansprüche auf Gebiete im heutigen Tansania begründete, deren eigentlicher Sinn von den unterzeichnenden Häuptlingen jedoch zumeist nicht verstanden wurde. Reichskanzler Bismarck war zunächst gegen die Gründung der Kolonie und hatte die deutsche Vertretung in Sansibar angewiesen, Peters keine Unterstützung zu gewähren. Als Peters mit seinen Verträgen nach Berlin zurückkehrte und mit einer Vereinbarung mit dem belgischen König Leopold drohte, lenkte der Kanzler aus innenpolitischen Gründen ein und erließ am 27. Februar 1885 einen durch Kaiser Wilhelm I. unterzeichneten Schutzbrief, der die Besetzung ostafrikanischer Gebiete legitimierte.
Die inzwischen umbenannte Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft (DOAG) unter der Leitung von Carl Peters hatte nun den Rückhalt des Deutschen Reiches und weitete den Bereich ihrer durch „Schutzverträge“ gewonnenen Ansprüche aus. Diese Expansion traf auf den Protest der Regierung von Sansibar, das die Küste des ostafrikanischen Festlands zwischen Mosambik und Somalia beherrschte und auch das Hinterland bis hin zum Kongogebiet beanspruchte, in dem es abseits der Karawanenrouten aber nur wenig Einfluss hatte. Sie richtete am 27. April 1885 eine Protestnote an den Kaiser und verstärkte ihre Truppen auf dem Festland. Reichskanzler Bismarck entsandte trotz großer Bedenken daraufhin ein Marinegeschwader unter Admiral Knorr nach Sansibar und zwang den Sultan so zur Anerkennung der DOAG-Erwerbungen. Gleichzeitig versuchte die DOAG auch die gesamte Somaliküste zwischen Buur Gaabo und Aluula zu erwerben.
Am 29. Oktober 1886 einigten sich dann Deutschland und Großbritannien über die Abgrenzung ihrer Einflusssphären in Ostafrika; dabei wurde die Souveränität Sansibars vereinbart und der Besitz des Sultans auf einem 10 Meilen breiten Festlandsstreifen anerkannt. Zugleich versprach die britische Seite, ihren Einfluss beim Sultan geltend zu machen, damit dieser einer Verpachtung der Hafenverwaltung von Daressalaam und Pangani an die DOAG zustimme – ohne Zugang zum Meer war der Wert der Erwerbungen auf dem Festland sehr beschränkt.
Ausgehend von dieser deutsch-britischen Übereinkunft, die den Sultan unter Druck setzte, gelang es Peters 1887, mit dem Sultan einen Vertrag über die Verwaltung des gesamten sansibarischen Küstenstreifens zwischen den beiden Flüssen Umba und Rovuma abzuschließen. Danach sollte die DOAG die Verwaltung des sansibarischen Festlandsgebietes und die Erhebung der Küstenzölle im Namen des Sultans gegen eine jährliche Pachtsumme übernehmen.
Aufstand an der Küste
Als der Vertrag 1888 in Kraft trat, kam es sofort zum Aufstand eines Großteils der Küstenbevölkerung unter Buschiri bin Salim von Tanga im Norden bis Lindi im Süden gegen die Versuche der deutschen Inbesitznahme (der sogenannte Araberaufstand). Die lose Herrschaft der DOAG brach zusammen und nur durch den Einsatz von deutschen Marinesoldaten konnten die Stationen Bagamoyo und Daressalaam gehalten werden.
Daraufhin entsandte die Reichsregierung den jungen afrikaerfahrenen Offizier Hermann von Wissmann als Reichskommissar nach Ostafrika. Mit Hilfe einer Söldnertruppe aus deutschen Offizieren sowie Sudanesen und Zulu gelang es, die Revolte niederzuschlagen. Der Aufstandsführer Buschiri bin Salim wurde am 15. Dezember 1889 hingerichtet. Der Öffentlichkeit gegenüber wurde das Eingreifen des Reiches als Maßnahme gegen den arabischen Sklavenhandel dargestellt, die in Übereinstimmung mit den internationalen Rechtsbestimmungen der Kongoakte vorgenommen wurde.
Indes an der Küste die DOAG-Herrschaft faktisch schon beendet war, war Peters wieder im Hinterland unterwegs, um im Bereich des Viktoriasees Verträge abzuschließen. Er erzielte dabei im Februar 1890 auch ein Abkommen mit dem Herrscher von Buganda.
Übernahme der Kolonie durch das Reich
Faktisch war mit dem Eintreffen des Reichskommissars Wissmann die Kontrolle bereits auf den deutschen Staat übergegangen. Während des Jahres 1890 wurden die Bestimmungen ausgehandelt, unter denen das Reich auch formell die Besitzansprüche der DOAG übernehmen sollte.
Grenzziehung
Am 1. Juli 1890 wurde der Helgoland-Sansibar-Vertrag zwischen Deutschland und Großbritannien abgeschlossen. Der Vertrag regelte die Übergabe der Nordseeinsel Helgoland und des Caprivi-Zipfels (heute Teil von Namibia) an das Deutsche Reich, während Wituland (heute Teil Kenias) und die Ansprüche auf Uganda an Großbritannien abgetreten wurden. Damit schob die Regierung den Bestrebungen Peters einen endgültigen Riegel vor, der in der Zwischenzeit versucht hatte, durch Vertragsabschlüsse mit dem Kabaka von Buganda eine nochmalige Erweiterung des DOAG-Gebietes zu betreiben. Das Gebiet westlich des Tanganjikasees, für das Paul Reichard Reichsschutz erbeten hatte, war bereits als Teil des Kongostaats anerkannt worden.[3]
Nach einem Grenzkonflikt mit Portugal wurde 1894 lediglich noch das kleine Kionga-Dreieck im äußersten Südosten des Schutzgebietes angegliedert.[4]
Festigung der Kolonialherrschaft
1891 wurde Deutsch-Ostafrika als „Schutzgebiet“ offiziell der Verwaltung durch das Deutsche Reich unterstellt, und die Soldaten von Wissmann erhielten die offizielle Bezeichnung Schutztruppe. Erster Zivilgouverneur war 1891–1893 Julius Freiherr von Soden. Ihm folgte 1893–1895 Oberst Friedrich von Schele, der nach Auseinandersetzungen mit den Massai 1894 eine Militärexpedition gegen die Hehe durchführte und die Festung Kuironga des Chiefs Mkwawa eroberte. Carl Peters war 1891 zum Reichskommissar für das Gebiet am Kilimanjaro ernannt worden. 1897 wurde er wieder entlassen, nachdem Vorwürfe wegen seiner Brutalität erhoben worden waren.
Unter Gouverneur Eduard von Liebert (1897–1901) führte die Schutztruppe weitere Kriegszüge durch und brachte den größten Teil des Landes unter ihre Kontrolle, darunter 1898 auch die Hehe. Hilfreich war dabei auch der gestürzte Sultan Chalid ibn Barghasch von Sansibar, der in Daressalam einen beruhigenden Einfluss auf die ostafrikanische Aristokratie ausübte.
Verwaltungsgliederung
Die Verwaltungsorganisation entwickelte sich von der Küste in das Landesinnere. An der Küste wurden Bezirke als Verwaltungsorganisationen eingerichtet, im Landesinneren zunächst Militärstationen. 1888 waren Bagamojo, Daressalam, Kilwa, Lindi, Mikindani, Pangani und Tanga Sitze von Bezirkschefs der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft.
1890 gliederte das Deutsche Reich die Kolonie in eine nördliche und eine südliche Provinz.[5] 1891 kehrte man zu der Einteilung in Bezirke zurück. Es wurden fünf Bezirke an der Küste eingerichtet, denen ein Bezirkshauptmann vorstand.[6] Mit der Stabilisierung der militärischen Situation im Binnenland wurden die dortigen Militärstationen Schritt für Schritt in Bezirke umgewandelt. 1893 bestanden die 7 Bezirke Bagamojo, Daressalam, Kilwa, Lindi, Pangani, Tabora und Langenburg. Der Bezirkshauptmann trug nun den Titel Bezirksamtmann. In den Folgejahren wurde die Militärstation Kilossa in einen Bezirk umgewandelt und der Bezirk Rufiji neu eingerichtet.[7]
Die Kolonie war 1905 in 22 Bezirke eingeteilt; 10 von ihnen unterstanden Bezirksämtern der Zivilverwaltung, und weitere 12 als „Militärbezirke“ den Befehlshabern der Schutztruppe.[8]:
Bezirksämter
1. Wilhelmstal
2. Tanga
3. Pangani
4. Bagamojo
5. Daressalam
6. Rufiji
7. Morogoro
8. Kilwa
9. Lindi
10. Langenburg
Militärbezirke
11. Usumbura (heute: Bujumbura/Burundi)
12. Bukoba
13. Muansa
14. Udjidji
15. Tabora
16. Kilimatinde
17. Moschi
18. Mpapua
19. Bismarckburg
20. Iringa
21. Mahenge
22. Ssongea
1914 bestanden 19 zivile Bezirksämter. Militärbezirke waren Iringa und Mahenge.[9]
Hinzu kamen 3 Residenturen in Bukoba, Rwanda und Urundi. Diese waren die Vertretungen des Schutzgebietes bei den dortigen Sultanaten Sultanat Bukoba, Sultanat Ruanda und Sultanat Urundi und an der lokalen Verwaltung nicht beteiligt.[7]
Währung
Von 1890 bis 1916 war die Deutsch-Ostafrikanische Rupie die Währung in Deutsch-Ostafrika. In Tanganyika zirkulierte sie noch bis 1920.
Flaggen
→ Hauptartikel: Flaggen in den Kolonien des Deutschen Kaiserreichs
Die Flagge des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika wurde 1891 verwendet. Im Jahr 1914 wurde ein Wappen sowie eine Flagge für Deutsch-Ostafrika geplant, jedoch aufgrund des Kriegsbeginns nicht mehr eingeführt.
Geplantes Wappen
Wirtschaft und Verkehr
Am Anfang des 20. Jahrhunderts wurde durch die Einführung von Baumwoll-,Kautschuk- und Sisal-Kulturen die landwirtschaftliche Entwicklung gefördert. In den Usambarabergen entstand ab 1902 das Biologisch-Landwirtschaftliche Institut Amani, die damals modernste Einrichtung ihrer Art in Afrika. Die landwirtschaftlich notwendigen Arbeitskräfte wurden teilweise als Zwangsarbeiter eingesetzt. Im Allgemeinen wurde aber die afrikanische Bevölkerung durch die Einführung von Steuern dazu gezwungen, Lohnarbeit aufzunehmen. Die Steuern waren in Bargeld zu entrichten, welches für die Einheimischen nur durch Lohnarbeit bei Europäern erhältlich war.
Handelsprodukte
Ausfuhrprodukte waren:[10] Elfenbein, Rohkautschuk, Sesam, Kopra, Harze, Kokosnüsse, Matten, Holz, Gehörne, Kaffee und Nilpferdzähne.
Exporterlöse waren:
1902: 5.283.290 ℳ
1903: 6.738.906 ℳ (einschließlich der Exporte auf dem Landwege: 7.054.207 ℳ)
Importiert wurden: Baumwollprodukte, Reis, Eisenwaren, Wein, Butter, Käse, Speck, Schinken, Fleisch, Bier, Petroleum, Gemüse & Früchte, Mehl, Tabak, Branntwein in einem Wert von:
1902 8.858.463 ℳ
1903: 10.688.804 ℳ (einschließlich Importe auf dem Landwege: 11.188.052 ℳ)
Weiteres du im Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch-Ostafrika
Gründung als private Kolonie der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft
Politischer Hintergrund
In den 1880er Jahren wurden in Deutschland Stimmen laut, die eine verstärkte Kolonialpolitik forderten. Reichskanzler Otto von Bismarck lehnte dies am Anfang ab, da er sich außenpolitisch auf Europa konzentrieren wollte. Doch befürchtete soziale und wirtschaftliche Spannungen bewogen deutsche Kolonialbefürworter zum Handeln. So fehlten der Wirtschaft angeblich neue Absatzmärkte, die den anderen europäischen Kolonialmächten bereits großen Reichtum einbrächten. Herrschende Wirtschaftskreise erhofften sich eine Schwächung der erstarkenden Arbeiterbewegung durch eine Auswanderungskampagne mit Ziel der Besiedlung eines „deutschen Indiens“ in Übersee, wo es angeblich glänzende Entwicklungsmöglichkeiten gäbe. Diese Idee fiel auf fruchtbaren Boden in nationalistisch gesinnten Kreisen des Bürgertums und des Adels.
Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft
Die treibende Kraft bei der Koloniegründung war der Pastorensohn Carl Peters, der sich durch die von ihm selbst gegründete Gesellschaft für deutsche Kolonisation den Auftrag erteilen ließ, Gebiete in Afrika in Besitz zu nehmen. Am 10. November 1884 kam Peters mit Begleitern in Sansibar an. Er reiste getarnt, da sein Vorhaben gegenüber den Briten und dem Sultan von Sansibar unentdeckt bleiben sollte.
Wenig später wurden die ersten „Schutzverträge“ auf dem Festland abgeschlossen, mit denen die Kolonisationsgesellschaft ihre Ansprüche auf Gebiete im heutigen Tansania begründete, deren eigentlicher Sinn von den unterzeichnenden Häuptlingen jedoch zumeist nicht verstanden wurde. Reichskanzler Bismarck war zunächst gegen die Gründung der Kolonie und hatte die deutsche Vertretung in Sansibar angewiesen, Peters keine Unterstützung zu gewähren. Als Peters mit seinen Verträgen nach Berlin zurückkehrte und mit einer Vereinbarung mit dem belgischen König Leopold drohte, lenkte der Kanzler aus innenpolitischen Gründen ein und erließ am 27. Februar 1885 einen durch Kaiser Wilhelm I. unterzeichneten Schutzbrief, der die Besetzung ostafrikanischer Gebiete legitimierte.
Die inzwischen umbenannte Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft (DOAG) unter der Leitung von Carl Peters hatte nun den Rückhalt des Deutschen Reiches und weitete den Bereich ihrer durch „Schutzverträge“ gewonnenen Ansprüche aus. Diese Expansion traf auf den Protest der Regierung von Sansibar, das die Küste des ostafrikanischen Festlands zwischen Mosambik und Somalia beherrschte und auch das Hinterland bis hin zum Kongogebiet beanspruchte, in dem es abseits der Karawanenrouten aber nur wenig Einfluss hatte. Sie richtete am 27. April 1885 eine Protestnote an den Kaiser und verstärkte ihre Truppen auf dem Festland. Reichskanzler Bismarck entsandte trotz großer Bedenken daraufhin ein Marinegeschwader unter Admiral Knorr nach Sansibar und zwang den Sultan so zur Anerkennung der DOAG-Erwerbungen. Gleichzeitig versuchte die DOAG auch die gesamte Somaliküste zwischen Buur Gaabo und Aluula zu erwerben.
Am 29. Oktober 1886 einigten sich dann Deutschland und Großbritannien über die Abgrenzung ihrer Einflusssphären in Ostafrika; dabei wurde die Souveränität Sansibars vereinbart und der Besitz des Sultans auf einem 10 Meilen breiten Festlandsstreifen anerkannt. Zugleich versprach die britische Seite, ihren Einfluss beim Sultan geltend zu machen, damit dieser einer Verpachtung der Hafenverwaltung von Daressalaam und Pangani an die DOAG zustimme – ohne Zugang zum Meer war der Wert der Erwerbungen auf dem Festland sehr beschränkt.
Ausgehend von dieser deutsch-britischen Übereinkunft, die den Sultan unter Druck setzte, gelang es Peters 1887, mit dem Sultan einen Vertrag über die Verwaltung des gesamten sansibarischen Küstenstreifens zwischen den beiden Flüssen Umba und Rovuma abzuschließen. Danach sollte die DOAG die Verwaltung des sansibarischen Festlandsgebietes und die Erhebung der Küstenzölle im Namen des Sultans gegen eine jährliche Pachtsumme übernehmen.
Aufstand an der Küste
Als der Vertrag 1888 in Kraft trat, kam es sofort zum Aufstand eines Großteils der Küstenbevölkerung unter Buschiri bin Salim von Tanga im Norden bis Lindi im Süden gegen die Versuche der deutschen Inbesitznahme (der sogenannte Araberaufstand). Die lose Herrschaft der DOAG brach zusammen und nur durch den Einsatz von deutschen Marinesoldaten konnten die Stationen Bagamoyo und Daressalaam gehalten werden.
Daraufhin entsandte die Reichsregierung den jungen afrikaerfahrenen Offizier Hermann von Wissmann als Reichskommissar nach Ostafrika. Mit Hilfe einer Söldnertruppe aus deutschen Offizieren sowie Sudanesen und Zulu gelang es, die Revolte niederzuschlagen. Der Aufstandsführer Buschiri bin Salim wurde am 15. Dezember 1889 hingerichtet. Der Öffentlichkeit gegenüber wurde das Eingreifen des Reiches als Maßnahme gegen den arabischen Sklavenhandel dargestellt, die in Übereinstimmung mit den internationalen Rechtsbestimmungen der Kongoakte vorgenommen wurde.
Indes an der Küste die DOAG-Herrschaft faktisch schon beendet war, war Peters wieder im Hinterland unterwegs, um im Bereich des Viktoriasees Verträge abzuschließen. Er erzielte dabei im Februar 1890 auch ein Abkommen mit dem Herrscher von Buganda.
Übernahme der Kolonie durch das Reich
Faktisch war mit dem Eintreffen des Reichskommissars Wissmann die Kontrolle bereits auf den deutschen Staat übergegangen. Während des Jahres 1890 wurden die Bestimmungen ausgehandelt, unter denen das Reich auch formell die Besitzansprüche der DOAG übernehmen sollte.
Grenzziehung
Am 1. Juli 1890 wurde der Helgoland-Sansibar-Vertrag zwischen Deutschland und Großbritannien abgeschlossen. Der Vertrag regelte die Übergabe der Nordseeinsel Helgoland und des Caprivi-Zipfels (heute Teil von Namibia) an das Deutsche Reich, während Wituland (heute Teil Kenias) und die Ansprüche auf Uganda an Großbritannien abgetreten wurden. Damit schob die Regierung den Bestrebungen Peters einen endgültigen Riegel vor, der in der Zwischenzeit versucht hatte, durch Vertragsabschlüsse mit dem Kabaka von Buganda eine nochmalige Erweiterung des DOAG-Gebietes zu betreiben. Das Gebiet westlich des Tanganjikasees, für das Paul Reichard Reichsschutz erbeten hatte, war bereits als Teil des Kongostaats anerkannt worden.[3]
Nach einem Grenzkonflikt mit Portugal wurde 1894 lediglich noch das kleine Kionga-Dreieck im äußersten Südosten des Schutzgebietes angegliedert.[4]
Festigung der Kolonialherrschaft
1891 wurde Deutsch-Ostafrika als „Schutzgebiet“ offiziell der Verwaltung durch das Deutsche Reich unterstellt, und die Soldaten von Wissmann erhielten die offizielle Bezeichnung Schutztruppe. Erster Zivilgouverneur war 1891–1893 Julius Freiherr von Soden. Ihm folgte 1893–1895 Oberst Friedrich von Schele, der nach Auseinandersetzungen mit den Massai 1894 eine Militärexpedition gegen die Hehe durchführte und die Festung Kuironga des Chiefs Mkwawa eroberte. Carl Peters war 1891 zum Reichskommissar für das Gebiet am Kilimanjaro ernannt worden. 1897 wurde er wieder entlassen, nachdem Vorwürfe wegen seiner Brutalität erhoben worden waren.
Unter Gouverneur Eduard von Liebert (1897–1901) führte die Schutztruppe weitere Kriegszüge durch und brachte den größten Teil des Landes unter ihre Kontrolle, darunter 1898 auch die Hehe. Hilfreich war dabei auch der gestürzte Sultan Chalid ibn Barghasch von Sansibar, der in Daressalam einen beruhigenden Einfluss auf die ostafrikanische Aristokratie ausübte.
Verwaltungsgliederung
Die Verwaltungsorganisation entwickelte sich von der Küste in das Landesinnere. An der Küste wurden Bezirke als Verwaltungsorganisationen eingerichtet, im Landesinneren zunächst Militärstationen. 1888 waren Bagamojo, Daressalam, Kilwa, Lindi, Mikindani, Pangani und Tanga Sitze von Bezirkschefs der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft.
1890 gliederte das Deutsche Reich die Kolonie in eine nördliche und eine südliche Provinz.[5] 1891 kehrte man zu der Einteilung in Bezirke zurück. Es wurden fünf Bezirke an der Küste eingerichtet, denen ein Bezirkshauptmann vorstand.[6] Mit der Stabilisierung der militärischen Situation im Binnenland wurden die dortigen Militärstationen Schritt für Schritt in Bezirke umgewandelt. 1893 bestanden die 7 Bezirke Bagamojo, Daressalam, Kilwa, Lindi, Pangani, Tabora und Langenburg. Der Bezirkshauptmann trug nun den Titel Bezirksamtmann. In den Folgejahren wurde die Militärstation Kilossa in einen Bezirk umgewandelt und der Bezirk Rufiji neu eingerichtet.[7]
Die Kolonie war 1905 in 22 Bezirke eingeteilt; 10 von ihnen unterstanden Bezirksämtern der Zivilverwaltung, und weitere 12 als „Militärbezirke“ den Befehlshabern der Schutztruppe.[8]:
Bezirksämter
1. Wilhelmstal
2. Tanga
3. Pangani
4. Bagamojo
5. Daressalam
6. Rufiji
7. Morogoro
8. Kilwa
9. Lindi
10. Langenburg
Militärbezirke
11. Usumbura (heute: Bujumbura/Burundi)
12. Bukoba
13. Muansa
14. Udjidji
15. Tabora
16. Kilimatinde
17. Moschi
18. Mpapua
19. Bismarckburg
20. Iringa
21. Mahenge
22. Ssongea
1914 bestanden 19 zivile Bezirksämter. Militärbezirke waren Iringa und Mahenge.[9]
Hinzu kamen 3 Residenturen in Bukoba, Rwanda und Urundi. Diese waren die Vertretungen des Schutzgebietes bei den dortigen Sultanaten Sultanat Bukoba, Sultanat Ruanda und Sultanat Urundi und an der lokalen Verwaltung nicht beteiligt.[7]
Währung
Von 1890 bis 1916 war die Deutsch-Ostafrikanische Rupie die Währung in Deutsch-Ostafrika. In Tanganyika zirkulierte sie noch bis 1920.
Flaggen
→ Hauptartikel: Flaggen in den Kolonien des Deutschen Kaiserreichs
Die Flagge des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika wurde 1891 verwendet. Im Jahr 1914 wurde ein Wappen sowie eine Flagge für Deutsch-Ostafrika geplant, jedoch aufgrund des Kriegsbeginns nicht mehr eingeführt.
Geplantes Wappen
Wirtschaft und Verkehr
Am Anfang des 20. Jahrhunderts wurde durch die Einführung von Baumwoll-,Kautschuk- und Sisal-Kulturen die landwirtschaftliche Entwicklung gefördert. In den Usambarabergen entstand ab 1902 das Biologisch-Landwirtschaftliche Institut Amani, die damals modernste Einrichtung ihrer Art in Afrika. Die landwirtschaftlich notwendigen Arbeitskräfte wurden teilweise als Zwangsarbeiter eingesetzt. Im Allgemeinen wurde aber die afrikanische Bevölkerung durch die Einführung von Steuern dazu gezwungen, Lohnarbeit aufzunehmen. Die Steuern waren in Bargeld zu entrichten, welches für die Einheimischen nur durch Lohnarbeit bei Europäern erhältlich war.
Handelsprodukte
Ausfuhrprodukte waren:[10] Elfenbein, Rohkautschuk, Sesam, Kopra, Harze, Kokosnüsse, Matten, Holz, Gehörne, Kaffee und Nilpferdzähne.
Exporterlöse waren:
1902: 5.283.290 ℳ
1903: 6.738.906 ℳ (einschließlich der Exporte auf dem Landwege: 7.054.207 ℳ)
Importiert wurden: Baumwollprodukte, Reis, Eisenwaren, Wein, Butter, Käse, Speck, Schinken, Fleisch, Bier, Petroleum, Gemüse & Früchte, Mehl, Tabak, Branntwein in einem Wert von:
1902 8.858.463 ℳ
1903: 10.688.804 ℳ (einschließlich Importe auf dem Landwege: 11.188.052 ℳ)
Weiteres du im Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch-Ostafrika
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