Rudolf Stammler
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Rudolf Stammler
Karl Eduard Julius Theodor Rudolf Stammler (* 19. Februar 1856 Alsfeld; † 25. April 1938 in Wernigerode) war ein deutscher Rechtsphilosoph.
Leben
Stammler studierte Rechtswissenschaften in Gießen und Leipzig. 1877 verfasste er seine Promotion über die Lehre vom Notstande im Strafrecht. 1880 habilitierte er sich für Römisches Recht. Von 1882 bis 1884 war Rudolf Stammler außerordentlicher Professor in Marburg und von 1884 bis 1885 außerordentlicher Professor in Gießen. Von 1885 bis 1916 war er Ordinarius in Halle (Saale). Er gründete 1913 die Zeitschrift für Rechtsphilosophie.
In seiner Hallenser Schaffenszeit war Stammler einer der wichtigsten Anstoßgeber innerhalb der Reformbewegung des universitären Rechtsunterrichtes. Stammlers Gedanken zu Fragen der juristischen Pädagogik – sie betrafen in der Hauptsache die Verbesserung des Rechtsunterrichts von innen, d.h. der Rechtsunterricht sollte auf allgemein anerkannten, pädagogisch-wissenschaftlich fundierten Prinzipien aufbauen – verbesserten die juristische Ausbildung. Stammlers Bestrebungen wurden von Paul Krückmann aufgenommen und weiter ausgebaut.
Von 1916 bis 1923 war Stammler Ordinarius in Berlin. Von der Technischen Hochschule Dresden erhielt er den Ehrendoktortitel.[1] 1933 wurde er in die American Academy of Arts and Sciences gewählt.
Zur Zeit des Nationalsozialismus war er Mitglied des deutschen Freiheitsringes der NSDAP in Wernigerode und im Ausschuss für Rechtsphilosophie der vom NS-Justizminister gegründeten Akademie für Deutsches Recht.
Er war der Begründer der neukantianischen Rechtsphilosophie in Deutschland. Die Materie des sozialen Lebens ist nach Stammler die Wirtschaft, die Form das Recht. Dieses ist in seiner Auffassung von der Rechtsphilosophie „richtig“ zu bestimmen.
Rudolf Stammler war der Vater des Germanisten Wolfgang Stammler und des Philosophen Gerhard Stammler.
Schriften
Die Behandlung des Römischen Rechts in dem juristischen Studium nach Einführung des Deutschen Reichs-Civilgesetzbuches. Akademische Antrittsrede. Mohr, Freiburg 1885.
Praktische Pandektenübung für Anfänger. Veit, Leipzig 1893.
Theorie der Rechtswissenschaft. Scientia, Aalen 1970. Neudruck der 2. Auflage Halle 1923.
Lehrbuch der Rechtsphilosophie. de Gruyter, Berlin 1970. 3. verm. Auflage. Unveränderter photomechanischer Nachdruck: de Gruyter, Berlin, Leipzig 1928.
Die Lehre von dem richtigen Rechte. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1964. Unveränderter reprografischer Nachdruck der neubearbeiteten Auflage: Halle (Saale) 1926.
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Leben
Stammler studierte Rechtswissenschaften in Gießen und Leipzig. 1877 verfasste er seine Promotion über die Lehre vom Notstande im Strafrecht. 1880 habilitierte er sich für Römisches Recht. Von 1882 bis 1884 war Rudolf Stammler außerordentlicher Professor in Marburg und von 1884 bis 1885 außerordentlicher Professor in Gießen. Von 1885 bis 1916 war er Ordinarius in Halle (Saale). Er gründete 1913 die Zeitschrift für Rechtsphilosophie.
In seiner Hallenser Schaffenszeit war Stammler einer der wichtigsten Anstoßgeber innerhalb der Reformbewegung des universitären Rechtsunterrichtes. Stammlers Gedanken zu Fragen der juristischen Pädagogik – sie betrafen in der Hauptsache die Verbesserung des Rechtsunterrichts von innen, d.h. der Rechtsunterricht sollte auf allgemein anerkannten, pädagogisch-wissenschaftlich fundierten Prinzipien aufbauen – verbesserten die juristische Ausbildung. Stammlers Bestrebungen wurden von Paul Krückmann aufgenommen und weiter ausgebaut.
Von 1916 bis 1923 war Stammler Ordinarius in Berlin. Von der Technischen Hochschule Dresden erhielt er den Ehrendoktortitel.[1] 1933 wurde er in die American Academy of Arts and Sciences gewählt.
Zur Zeit des Nationalsozialismus war er Mitglied des deutschen Freiheitsringes der NSDAP in Wernigerode und im Ausschuss für Rechtsphilosophie der vom NS-Justizminister gegründeten Akademie für Deutsches Recht.
Er war der Begründer der neukantianischen Rechtsphilosophie in Deutschland. Die Materie des sozialen Lebens ist nach Stammler die Wirtschaft, die Form das Recht. Dieses ist in seiner Auffassung von der Rechtsphilosophie „richtig“ zu bestimmen.
Rudolf Stammler war der Vater des Germanisten Wolfgang Stammler und des Philosophen Gerhard Stammler.
Schriften
Die Behandlung des Römischen Rechts in dem juristischen Studium nach Einführung des Deutschen Reichs-Civilgesetzbuches. Akademische Antrittsrede. Mohr, Freiburg 1885.
Praktische Pandektenübung für Anfänger. Veit, Leipzig 1893.
Theorie der Rechtswissenschaft. Scientia, Aalen 1970. Neudruck der 2. Auflage Halle 1923.
Lehrbuch der Rechtsphilosophie. de Gruyter, Berlin 1970. 3. verm. Auflage. Unveränderter photomechanischer Nachdruck: de Gruyter, Berlin, Leipzig 1928.
Die Lehre von dem richtigen Rechte. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1964. Unveränderter reprografischer Nachdruck der neubearbeiteten Auflage: Halle (Saale) 1926.
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