Der Schell-Plan
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Der Schell-Plan
Der Schell-Plan war ein kurz vor dem Zweiten Weltkrieg von Oberst Adolf von Schell (1893–1967) entwickeltes wirtschaftspolitisches Programm zur Vereinheitlichung der reichsdeutschen Motorrad- und Automobilfertigung. Ziele waren die einfachere Wartung und Instandhaltung des Wehrmacht-Fuhrparks sowie eine effizientere Produktion durch eine drastische Reduzierung der Pkw- und Lkw-Typen und eine Vereinheitlichung ihrer Bauteile. Der Schell-Plan gehört damit im Rahmen des Vierjahresplans zu den wirtschaftspolitischen Kriegsvorbereitungen, die vor dem Zweiten Weltkrieg getroffen wurden.
Schon in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts gab es eine wachsende deutsche und österreichische Fahrzeugindustrie und damit rege Konkurrenz zwischen den verschiedenen Automobilfirmen, was zu einer Vielzahl verschiedener Fahrzeugtypen führte. So wurden 1938 130 verschiedene Lkw Typen produziert und unter anderem an die Wehrmacht ausgeliefert.[1] Im Kriegsfall hätte dies für die Wehrmacht große Schwierigkeiten bedeutet, da eine große Zahl verschiedener Ersatzteile und die Ausbildung an vielen Fahrzeugtypen nötig geworden wären. Auch die Massenproduktion im Krieg wäre durch eine niedrige Typenzahl deutlich einfacher.
Aus diesen Gründen ernannte Hermann Göring, der als Chef der Vierjahresplanbehörde dafür verantwortlich war, die deutsche Industrie auf den Krieg vorzubereiten, Oberst von Schell am 15. November 1938 zum „Generalbevollmächtigten für das Kraftfahrwesen“ (GBK). Er sollte in Zusammenarbeit mit der Automobilindustrie die Produktionsverhältnisse neuordnen.
Am 2. März 1939 wurde von Göring als Beauftragtem für den Vierjahresplan die "Verordnung über die Typenbegrenzung in der Kraftfahrzeugindustrie" erlassen, nach der die "Herstellung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" der "Genehmigung des Generalbevollmächtigten für das Kraftfahrwesen unterliegt"; der "Generalbevollmächtigte setzt Bauart, Hubraumklassen, Typenzahlen und Nutzlastgrenzen fest, die jeweils vom Hersteller einzuhalten sind"; außerdem bestimmt er "die Fabriken, die Motoren für Motorfahrräder herstellen dürfen" und erläßt Ausführungsvorschriften.[2]
Schell legte sein Programm am 15. März 1939 vor. Es sah nur einige wenige Grundtypen für Motorräder, Lkws und Pkws vor. Die 114 bislang existierenden Lkw-Typen wurden auf 19, auf vier Grundtypen aufbauende Modelle reduziert, die Pkw-Typen von 52 auf 30. Die Reichsregierung bewilligte den Schell-Plan, er trat somit am 1. Januar 1940 in Kraft.[3]
Die Hersteller waren ab diesem Zeitpunkt also erheblich in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt. Ihnen wurde in weiten Zügen diktiert, in welcher Form und in welcher Auflage sie welche Modelle zu produzieren hatten. Der gesamte Produktionsrahmen wurde dadurch zugunsten der Bedürfnisse der Wehrmacht umgestellt.[4]
Ein charakteristisches Beispiel für einen durch den Schell-Plan komplett umgewandelten Kraftfahrzeughersteller war etwa die Firma Borgward. War diese vor dem Krieg noch in erster Linie ein Hersteller von zivilen Personenkraftwagen, so musste im weiteren Verlauf der Produktionsschwerpunkt schlagartig auf Heeres-Lkws, Artilleriezugmaschinen und Schützenpanzerwagen verlagert werden.[5]
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Schon in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts gab es eine wachsende deutsche und österreichische Fahrzeugindustrie und damit rege Konkurrenz zwischen den verschiedenen Automobilfirmen, was zu einer Vielzahl verschiedener Fahrzeugtypen führte. So wurden 1938 130 verschiedene Lkw Typen produziert und unter anderem an die Wehrmacht ausgeliefert.[1] Im Kriegsfall hätte dies für die Wehrmacht große Schwierigkeiten bedeutet, da eine große Zahl verschiedener Ersatzteile und die Ausbildung an vielen Fahrzeugtypen nötig geworden wären. Auch die Massenproduktion im Krieg wäre durch eine niedrige Typenzahl deutlich einfacher.
Aus diesen Gründen ernannte Hermann Göring, der als Chef der Vierjahresplanbehörde dafür verantwortlich war, die deutsche Industrie auf den Krieg vorzubereiten, Oberst von Schell am 15. November 1938 zum „Generalbevollmächtigten für das Kraftfahrwesen“ (GBK). Er sollte in Zusammenarbeit mit der Automobilindustrie die Produktionsverhältnisse neuordnen.
Am 2. März 1939 wurde von Göring als Beauftragtem für den Vierjahresplan die "Verordnung über die Typenbegrenzung in der Kraftfahrzeugindustrie" erlassen, nach der die "Herstellung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" der "Genehmigung des Generalbevollmächtigten für das Kraftfahrwesen unterliegt"; der "Generalbevollmächtigte setzt Bauart, Hubraumklassen, Typenzahlen und Nutzlastgrenzen fest, die jeweils vom Hersteller einzuhalten sind"; außerdem bestimmt er "die Fabriken, die Motoren für Motorfahrräder herstellen dürfen" und erläßt Ausführungsvorschriften.[2]
Schell legte sein Programm am 15. März 1939 vor. Es sah nur einige wenige Grundtypen für Motorräder, Lkws und Pkws vor. Die 114 bislang existierenden Lkw-Typen wurden auf 19, auf vier Grundtypen aufbauende Modelle reduziert, die Pkw-Typen von 52 auf 30. Die Reichsregierung bewilligte den Schell-Plan, er trat somit am 1. Januar 1940 in Kraft.[3]
Die Hersteller waren ab diesem Zeitpunkt also erheblich in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt. Ihnen wurde in weiten Zügen diktiert, in welcher Form und in welcher Auflage sie welche Modelle zu produzieren hatten. Der gesamte Produktionsrahmen wurde dadurch zugunsten der Bedürfnisse der Wehrmacht umgestellt.[4]
Ein charakteristisches Beispiel für einen durch den Schell-Plan komplett umgewandelten Kraftfahrzeughersteller war etwa die Firma Borgward. War diese vor dem Krieg noch in erster Linie ein Hersteller von zivilen Personenkraftwagen, so musste im weiteren Verlauf der Produktionsschwerpunkt schlagartig auf Heeres-Lkws, Artilleriezugmaschinen und Schützenpanzerwagen verlagert werden.[5]
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