Die Arisierung
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Die Arisierung
Arisierung nannten die Nationalsozialisten eine bestimmte Form des Raubes an Eigentum und Besitz einer Minderheit, den Menschen jüdischen Glaubens oder Abkömmlingen von ihnen, im Deutschen Reich 1933 bis 1945 und allen angeschlossenen und besetzten Ländern. Dieser Raub erfolgte zu Gunsten einzelner Menschen, die sich als „arisch“ bezeichneten und der Bevölkerungsmehrheit angehörten.
Kaufhaus Geschwister Knopf arisiert, Anzeige in Der Führer 22. September 38
Von dieser Beraubung zugunsten einzelner Menschen zu unterscheiden ist die Beschlagnahme bzw. Konfiszierung jüdischen Eigentums zu Gunsten des Staates, die teilweise parallel zu der Arisierung erfolgte. Beide – Arisierung und Konfiszierung – waren Teile der Judenverfolgung im Deutschen Reich. Ein Teil der im Deutschen Reich als Juden Verfolgten emigrierte ins Ausland; bei einem anderen Teil misslang die Flucht wegen bürokratischer Hürden (z. B. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) des NS-Regimes oder wegen Problemen bei der Visa-Ausstellung in den Botschaften.[1] Ein weiterer Teil entschied sich gegen eine Flucht oder hatte nicht die finanziellen Mittel dazu. Die meisten Nicht-Emigrierten wurden nach Kriegsbeginn in ein Vernichtungslager im Osten deportiert und dort ermordet.
Für beide Raubarten wurden Gesetze und Verordnungen erlassen.
In einem erweiterten Sinn wurde und wird der Begriff auch verwendet, um die Vertreibung oder Vernichtung jüdischer Kulturschaffender und Wissenschaftler zu benennen. Attraktive bzw. begehrte Positionen (z. B. Professorenstellen oder Stellen als Dirigent) wurden mit Nichtjuden besetzt, nachdem der vorherige (jüdische) Stelleninhaber die Position nicht mehr innehatte (Kündigung, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand oder anderes).
Begriff
Der Begriff entstand im Umfeld des völkischen Antisemitismus in den 1920er Jahren. Im Nationalsozialismus beschrieb er den Prozess der schrittweisen Verdrängung der Juden aus dem Wirtschaftsleben und den damit verbundenen Enteignungsprozess (Entjudung) und Aneignungsprozess (Arisierung).
In der historischen Forschung wird der Begriff teilweise ausgedehnt auf die materielle und soziale Enteignung der Juden in der Zeit des Nationalsozialismus bis hin zur Zwangsarbeit der Juden. Teilweise wird der unscharfe Begriff dadurch vermieden, dass mit begrifflichen Spezifizierungen wie Vermögensentziehung, Verdrängung aus der Wirtschaft, Liquidation und Geschäftsaufgabe (jüdischer Betriebe) gearbeitet wird.[2][3]
Für die Zeit von 1933 bis 1938 spricht man von einer Phase der freiwilligen Arisierung. Die massiv zum Verkauf genötigten Juden konnten in den meisten Fällen noch freiwillig entscheiden, in verhandelbare Verträge einzuwilligen. Die Phase der sogenannten wilden Arisierung unter physischem Zwang begann 1938 in Österreich nach dem Anschluss Österreichs und in Deutschland rund um die Novemberpogrome und der anschließenden Verschleppung der Aktionsjuden in die KZ. Ende 1938 wurde durch staatliche Verordnungen zur staatlichen zwangsweisen Arisierung übergegangen, da das Dritte Reich nach dem Abschluss des Münchner Abkommens seine außenpolitisch bedingte Zurückhaltung aufgab.[4]
Geschichte
"freiwillige" Arisierung (1933 bis 1938)
Unmittelbar, nachdem sie an die Macht gekommen waren, begannen die Nationalsozialisten, die jüdische Bevölkerung zu tyrannisieren, um sie zur Auswanderung zu bewegen. Eine besondere Rolle spielte dabei die Hetze der Zeitung Der Stürmer, die in Auflagen von Hunderttausenden verkauft und in so genannten Stürmerkästen öffentlich ausgehängt wurde.[5] Am 1. April 1933 fand deutschlandweit ein Boykott jüdischer Geschäfte statt. Durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 wurden die jüdischen Beamten entlassen.[6] Mit der Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen vom 22. April 1933 wurde nicht arischen Ärzten und solchen, die sich im kommunistischen Sinne betätigt hatten, die kassenärztliche Zulassung entzogen und durch das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933 wurde jüdischen Rechtsanwälten die Zulassung entzogen. Zur Mitgliedschaft in der Reichskulturkammer wurde der Ariernachweis gefordert und jüdische und bolschewistische Künstler unterlagen somit einem faktischen Berufsverbot.
1935 wurde beschlossen, keine öffentlichen Aufträge mehr an jüdische Firmen zu vergeben und den öffentlich Bediensteten und Parteigenossen wurde verboten, bei Juden einzukaufen. Die jüdischen Betriebe wurden auch von ihren Zulieferern isoliert, indem sich arische Lieferanten freiwillig weigerten zu liefern, durch reduzierte Rohstoffquoten der Kartelle und auch durch die Reduzierung der staatlichen Devisenzuteilung.[7] Die Gauwirtschaftsberater der NSDAP begannen den Arisierungsprozess von Betrieben auf lokaler Ebene über die Handelskammern zu steuern. Vertragsfreiheit und halbwegs faire Preise bei Unternehmensverkäufen waren nicht mehr möglich.[2]
Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung vom 1. Dezember 1936 wurden die Devisenstellen ermächtigt, sogenannte Sicherungsanordnungen unabhängig von Auswanderungsabsichten der Betroffenen auszusprechen. Damit erhielten die Devisenstellen potentiellen Zugriff auf alle Vermögen von Juden.[8]
Unter diesem Druck von Judenboykott, Berufsverboten, bürokratischen Schikanen, zahlreichen diskriminierenden Gesetzen und Verordnungen und gewalttätiger Übergriffe sahen sich immer mehr Juden gezwungen, ihren Betrieb, ihr Geschäft oder persönliches Vermögen weit unter Wert zu verkaufen, um von dem mageren Erlös zu leben oder aber auswandern zu können, wobei die Verkaufserlöse bei Auswanderung durch die Reichsfluchtsteuer und Stellen für Devisenbewirtschaftung abgeschöpft wurden. Bis 1938 waren 40 % der ehemaligen jüdischen Reichsbevölkerung vertrieben oder emigriert. Ihr Vermögen hatten sie größtenteils verloren oder zurücklassen müssen. Die zurückbleibende jüdische Bevölkerung verarmte zusehends.[9] Im Herbst 1938 befanden sich von ehemals 100.000 Betrieben jüdischer Inhaber nur noch 40.000 in den Händen ihrer rechtmäßigen Eigentümer.[10] Das jüdische Vermögen war von 12 Mrd. Reichsmark 1933 auf die Hälfte im Jahre 1938 zusammengeschrumpft.[11]
wilde Arisierung
Ausschreitungen in Österreich 1938
In Österreich kam es in den Wochen unmittelbar nach dem Anschluss am 12. März 1938 zu pogromartigen Ausschreitungen gegen Juden und deren Eigentum. SS-, SA-Angehörige, Gestapo- und Polizeibeamte drangen in Wohnungen und Geschäfte ein und beschlagnahmten Vermögensgegenstände. Beutegierige österreichische Partei- und Volksgenossen schlossen sich an. Mit Unterstützung der NSBO und nationalsozialistischer Mittelstandsorganisationen setzte ein regelrechter Arisierungswettlauf ein. Tausende von österreichischen Nationalsozialisten und deren Mitläufer nisteten sich im rechtsfreien Raum als kommissarische Verwalter in jüdischen Geschäften, Betrieben und Wohnungen ein und konfiszierten gegen unleserliche Quittungen eigenmächtig Vermögen jüdischer Bürger. Durch Zwangsräumungen von Häusern und Wohnungen sowie ersten Vertreibungen wie im Burgenland wurden zahlreiche Immobilien für Arier verfügbar gemacht.[12] Am 22. August 1940 wurde die Vugesta (auch VUGESTAP für „Verkauf jüdischen Umzugsgutes Gestapo“[13]) gegründet, die in den Jahren 1940 bis 1945 agierte und eine zentrale Rolle für die Umverteilung geraubten Privateigenums jüdischer Österreicher spielte.
Novemberpogrome 1938
Im Rahmen der Novemberpogrome 1938 (auch Reichskristallnacht genannt) wurden die Synagogen in Deutschland zerstört, die Geschäfte und Häuser von Juden angegriffen. Bei den hauptsächlich von Mitgliedern der SS und SA in Räuberzivil reichsweit begangenen Ausschreitungen, fanden Plünderungen statt. Geld und Schmuck wurde gestohlen, Möbeleinrichtungen mit Umzugswagen abtransportiert, Autos und Motorräder sichergestellt. Die Juden wurden in Sicherungshaft genommen und auf dem Weg in die Konzentrationslager oder dort ausgeplündert und zur Überschreibung von Vermögenswerten genötigt. [14]
Die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 schloss sich nahtlos an die Reichspogromnacht an; es folgte am 3. Dezember 1938 die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens. Die verbliebenen Betriebe jüdischer Inhaber wurden damit zwangsweise neuen nichtjüdischen Eigentümern übereignet, oder sie wurden aufgelöst. Die Erlöse wurden dabei zugunsten des Staates konfisziert. Schmuck, Juwelen, Antiquitäten und Immobilien mussten zu Preisen weit unter dem Marktwert verkauft werden. Jüdischen Arbeitnehmern wurde gekündigt, die Selbstständigen unterlagen einem weitgehenden Berufsverbot.
staatliche Zwangsarisierung ab 1939
Ab dem 1. Januar 1939 war deutschen Juden das Betreiben von Einzelhandelsgeschäften und Handwerksbetrieben sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen untersagt. Schon vorher wurden jüdische Geschäftsinhaber oder Grundstücksbesitzer unter (teils öffentlichen) Druck gesetzt, das Geschäft deutlich unter dem aktuellen Wert zu verkaufen oder zu übertragen. Sehr oft waren daran bisherige Mitinhaber oder Angestellte beteiligt oder dadurch begünstigt, die ihre Verbindungen zur NSDAP oder ähnlichen NS-Organisationen zur privaten Bereicherung einsetzten.[10]
Den größten Anteil geraubten jüdischen Besitzes machten Immobilien als Wohn- und Geschäftshäuser aus. Ein (Spekulations-) Gewinn, den der Käufer eines „arisierten“ Grundstücks beim Wiederverkauf dadurch erzielen konnte, dass der jüdische Eigentümer seinerzeit nur einen Bruchteil des Verkehrswerts erhalten hatte, war nach Auffassung Fritz Reinhardts als „Arisierungsgewinn“ von der Einkommensteuer freizustellen. Die forcierte Arisierung des Hausbesitzes wurde jedoch zunächst hintenangestellt. 1939 nahm der Druck auf den Verkauf jüdischen Grundbesitzes allerdings zu, gleichzeitig wurden den noch in Deutschland lebenden Juden die Mietrechte entzogen und sie nach und nach in sogenannte Judenhäuser, eine Vorform der Ghettos, eingewiesen. Nach den Deportationen wurde das noch verbleibende jüdische Hauseigentum verstaatlicht. Häuser, die ehemals im Besitz jüdischer Familien waren, wurden nun unter anderem von Polizei und Wehrmacht genutzt.
Mit der Elften Verordnung vom 25. November 1941 zum Reichsbürgergesetz verfiel das Vermögen von deportierten Juden zu Gunsten des Reiches, und mit der Dreizehnten Verordnung vom 1. Juli 1943 fiel auch das Vermögen verstorbener Juden dem Reich zu. Das Reichsfinanzministerium gab unter der Tarnbezeichnung Aktion 3 ab Anfang November 1941 Anweisungen an seine untergeordneten Behörden heraus, wie bei der Einziehung dieses Vermögens zu verfahren sei. Damit war im Reichsgebiet nach Abschluss der Deportationen die Arisierung des jüdischen Vermögens formaljuristisch abgeschlossen.[15]
Die neuen Eigentümer
Das Ergebnis der Eigentumsübertragung hing für die jüdischen Besitzer vom Charakter der Käufer ab. Es gab die folgenden Charaktere[16]:
Aktive und skrupellose Profiteure, die den durch die Zwangssituation der Verkäufer schon niedrigen Kaufpreis durch Drohungen, Denunziationen und Zusammenarbeit mit Genehmigungsinstanzen rücksichtslos weiter drückten.
Stille Teilhaber, die sich mit dem Arisierungsgewinn begnügten, der sich durch die Zwangssituation und bei Firmen durch die Minderbewertung von Inventar und Forderungen ergab.
Gutwillige und verständnisvolle Käufer, die anständige Preise vereinbarten, und manchmal sogar mehr zahlten als im Vertrag ausgewiesen war, und damit den jüdischen Verkäufern ermöglichten, über einen Teil des Kaufpreises an den Kontrollen vorbei frei zu verfügen.
Unternehmen
Unternehmen konnten mit der Arisierung ihren Profit enorm steigern. Auch staatliche Institutionen wie Auktionshäuser und vor allem Museen konnten so zu wertvollen Gegenständen kommen. Das Inventar von Häusern und Wohnungen wurde vorort für Tage zur Besichtigung und zum Kauf angeboten.[17][18]
Viele Unternehmen und Unternehmensanteile wurden weit unter dem wirtschaftlichen Wert weiterveräußert. Einige davon – z. B. das Kaufhaus Hertie (vormals Hermann Tietz, das größte Kaufhaus Berlins), die Salzgitter AG als Nachfolgerin des arisierenden Rüstungs- und Metallkonzerns Hermann-Göring-Werke, Günther Quandt der für seinen Konzern zahlreiche jüdische Unternehmen erwarb[19] und Friedrich Flick – spielten eine wichtige Rolle in den späteren Aufbaujahren der Bundesrepublik Deutschland und sahen sich dem Vorwurf ausgesetzt, das „deutsche Wirtschaftswunder“ beruhe zum Teil auf geraubten Werten.
Maßgeblich an der Arisierung in Deutschland beteiligt waren unter anderem die Unternehmen Dorotheum, Schenker, Neckermann und Hertie.
Museen und Kunstsammlungen
Von der Arisierung profitierten angesehene Museen wie Kunsthistorisches Museum Wien, Naturhistorisches Museum Wien, Technisches Museum Wien, Albertina (Wien), Österreichische Galerie Belvedere, Österreichisches Museum für Volkskunde. Die Frankfurter Museen stritten sich mit der Gestapo um Kunstgegenstände aus der Plünderung von jüdischen Institutionen und sandten Aufkäufer in die besetzten Länder, die Kunstgegenstände überwiegend aus jüdischem Besitz erwarben, deren Handelswert in Deutschland das fünffache des Kaufpreises betrug.[20]
Adolf Hitler ließ für sein geplantes Führermuseum Linz Raubkunst in ganz Europa beschaffen. Hermann Göring - als Beauftragter des Vierjahresplanes maßgeblich für die staatliche Arisierung zuständig - baute eine große Kunstsammlung in Carinhall auf.[21] Ihnen eiferten viele weitere Nazis nach.[22] Beschlagnahmte Judaica und Hebraica aus ganz Europa wurden zentral im Institut zur Erforschung der Judenfrage Frankfurt zusammengeführt. Die SS eröffnete das jüdische Museum in Prag wieder und baute es zum Zentralmuseum zur Sammlung jüdischen sakralen Gerätes aus Böhmen und Mähren aus. Die Kultusgemeinden sandten viele Ausstellungsstücke nach Prag, um sie vor Plünderung und Vandalismus zu bewahren.
Städte und Gemeinden
Die Städte und Gemeinden, unterstützt durch den 1933 gegründeten Deutschen Gemeindetag, sahen die Arisierung von jüdischem Vermögen als eine Kompensation für die Kosten der Wohlfahrtsleistungen an, die durch die verarmende jüdische Bevölkerung entstanden. Nach der Reichspogromnacht 1938 kauften sie die beschädigten oder zerstörten jüdischen Synagogen, Friedhöfe, Krankenhäuser und Altersheime zu Niedrigstpreisen an, da hohe Kosten für den Abriss anstünden. In Bad Buchau erwarb die Gemeinde das Synagogengrundstück so günstig, dass der Kaufvertrag vom Innenministerium als jüdische Schenkung gewertet und für nichtig erklärt wurde, da dies gegen rassische Grundsätze verstieß. Die jüdischen Stiftungen wurden unter „arische“ Kontrolle gebracht, Satzungsänderungen durch Erlass des Reichsinnenministeriums vom 8. Mai 1938 erzwungen und in rassisch geeignetere Stiftungen eingebracht.[23][24]
Steuern und Abgaben
Reichsfluchtsteuer
→ Hauptartikel: Reichsfluchtsteuer
Die Reichsfluchtsteuer wurde im Dezember 1931 eingeführt und sollte den unpatriotischen Akt der Auswanderung aus Deutschland besteuern, um so der Kapitalabwanderung und Steuerflucht entgegenzuwirken. Als sich nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten immer mehr Juden wegen ihrer Diskriminierung und Verfolgung in Deutschland zur - damals noch staatlich gewollten - Auswanderung entschieden, wurden 1934 die Freibeträge von 200.000 RM auf 50.000 RM für Vermögen, und von 20.000 RM auf 10.000 RM Einkommen gesenkt. Die Reichsfluchtsteuer entwickelte sich zu einem Instrument, mit dem den ausreisenden Gästen(Juden) deren Gewinne nach der NS-Ideologie teilweise wieder entzogen wurde. Das Steueraufkommen stieg bis Kriegsbeginn deutlich.[25]
Erhebungszeitraum Steueraufkommen in RM[26]
1932/33 1.000.000
1935/36 45.000.000
1936/37 70.000.000
1937/38 81.000.000
1938/39 342.000.000
Dego-Abgabe
→ Hauptartikel: Dego-Abgabe
In Deutschland bestand seit 1931 eine Devisenbewirtschaftung, so dass die Ausfuhr von Reichsmark und der Erwerb von Devisen genehmigungspflichtig und nur über ein Sperrkonto bei der Deutsche Golddiskontbank (kurz: Dego) erfolgen durfte. Diese behielt im staatlichen Auftrag einen Prozentsatz des Transferbetrages (die sogenannte Dego-Abgabe) ein. Ab 1938 wurde die Abgabe auch auf den Gegenwert des bei der Emigration mitgeführten Umzugsgutes ausgeweitet. Die Abgabe betrug 20 % im Jahr 1934 und wurde schrittweise auf 96 % im Jahr 1939 erhöht. Zu diesem Zeitpunkt verblieb von 100 RM aufgrund der Dego-Abgabe nur noch ein Gegenwert von 4 transferierbaren RM.[25]
Judenvermögensabgabe
→ Hauptartikel: Judenvermögensabgabe
Mit der Judenvermögensabgabe vom 12. November 1938 wollte das Deutsche Reich einerseits seine durch die Aufrüstung der Wehrmacht angespannte Finanzsituation verbessern und zweitens die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem Deutschen Volk und Reich nach dem Attentat auf Ernst Eduard vom Rath hart sühnen.[27] Jüdisches Vermögen ab 5.000 Reichsmark wurde mit einer Abgabe von 20 % belegt, was zu weiteren Verkäufen von jüdischem Vermögen führte.
Steuerjahr Steueraufkommen in RM[28]
1938 498.514.808
1939 533.126.504
1940 94.971.184
Gesamt: 1.126.612.496
Arisierungsabgabe
Die Selbstbereicherung und Korruption unter den NSDAP-Mitgliedern bis hinauf zu den Gauleitern nahm bis 1938 ein Ausmaß an, dass eine Kommission diese ab 1939 untersuchte. Daraufhin wurde eine Abgabe von 70 % auf den Arisierungsgewinn, nämlich der Differenz zwischen Verkehrswert und Kaufpreis eingeführt.[8]
Restitution nach dem Zweiten Weltkrieg
Über die Art und Weise der Rückgabe (Restitution) von Vermögensgegenständen, die den ehemaligen Eigentümern 1933–1945 entzogen worden waren, konnten sich die vier Besatzungsmächte nicht einigen. Dies wurde deshalb unterschiedlich geregelt.
In der amerikanischen Besatzungszone wurde hierzu am 10. November 1947 das Gesetz Nr. 59 der Militärregierung (Militärregierungsgesetz Nr. 59) erlassen. Hiernach waren unter anderem alle Rechtsgeschäfte anfechtbar, bei denen eine Zwangslage nicht von vornherein auszuschließen war. Dies umfasste nicht nur Verkäufe, bei denen ein eindeutig zu niedriger Kaufpreis bezahlt wurde, sondern auch alle Verkäufe nach dem 15. September 1935 - dem Datum des Inkrafttretens der Nürnberger Gesetze, selbst wenn ein angemessener Kaufpreis bezahlt worden war. Rechte an herrenlosen Gegenständen (kein Eigentümer bzw. Erbe mehr vorhanden) wurden der jüdischen Organisation JRSO (Jewish Restitution Successor Organization) übertragen. Wollte der „arische“ Erwerber Eigentümer bleiben, musste er den Betrieb, das Grundstück oder den Gegenstand erneut erwerben. Der früher bezahlte Kaufpreis wurde nur unvollständig, gekürzt um Miet- oder Pachtansprüche, abgewertet im Verhältnis 1 zu 10 (Umrechnungskurs DM zur RM), angerechnet.
In der britischen und der französischen Besatzungszone traten später ähnliche Bestimmungen in Kraft.
Im sowjetischen Machtbereich (DDR und Ostgebiete) war die Rückgabe von Betrieben unvereinbar mit der geplanten Sozialisierung des Privateigentums. Auch Entschädigungszahlungen ins westliche – feindliche – Ausland kamen nicht in Betracht. Allenfalls in Einzelfällen kam es zu einer Rückgabe oder zu einer Entschädigung.
Nach der Deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 wurde dann aber in das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz) eine Regelung über eine Rückgabe an die bzw. eine Entschädigung für die ehemaligen jüdischen Eigentümer eingefügt (§ 1 Abs. 6): „Dieses Gesetz ist entsprechend auf vermögensrechtliche Ansprüche von Bürgern und Vereinigungen anzuwenden, die in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt wurden und deshalb ihr Vermögen infolge von Zwangsverkäufen, Enteignungen oder auf andere Weise verloren haben.“
In Österreich sind von 1946 bis 1998 acht Rückstellungsgesetze erlassen worden.
Filme
Menschliches Versagen – Dokumentation, Deutschland 2008, 90 Minuten, Regie: Michael Verhoeven. Verhoevens Film zeigt das Arisierungsverbrechen in vielfältigen Formen von den Anfängen anhand der Steuerakten der Betroffenen bis zu den Abtransporten z. B. nach Kaunas und Theresienstadt mitten in einer ansonsten scheinbar „normalen“ Gesellschaft. Es werden personelle Kontinuitäten der Handelnden und die Forschungsansätze in den freigegebenen Aktenbeständen der Finanzverwaltung gezeigt. [29][30]
Siehe auch
Bergier-Bericht, zu Bankkonten in der Schweiz, auch für nachrichtenlose Konten von Einzelpersonen (publ. 1997–2000)
Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit, 1933
Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens, 1933
Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden, 1939, mit dem Mietverhältnisse mit Juden gelockert wurden
M-Aktion (Plünderung jüdischen Eigentums in den besetzten Ländern)
Aktion 3 (sog. freihändiger Verkauf von jüdischem Vermögen)
Raubgold
Auswandererabgabe
Vugesta, Verkauf jüdischen Umzugsgutes Gestapo
Quelle - Literaturt & Einzelachweise
Kaufhaus Geschwister Knopf arisiert, Anzeige in Der Führer 22. September 38
Von dieser Beraubung zugunsten einzelner Menschen zu unterscheiden ist die Beschlagnahme bzw. Konfiszierung jüdischen Eigentums zu Gunsten des Staates, die teilweise parallel zu der Arisierung erfolgte. Beide – Arisierung und Konfiszierung – waren Teile der Judenverfolgung im Deutschen Reich. Ein Teil der im Deutschen Reich als Juden Verfolgten emigrierte ins Ausland; bei einem anderen Teil misslang die Flucht wegen bürokratischer Hürden (z. B. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) des NS-Regimes oder wegen Problemen bei der Visa-Ausstellung in den Botschaften.[1] Ein weiterer Teil entschied sich gegen eine Flucht oder hatte nicht die finanziellen Mittel dazu. Die meisten Nicht-Emigrierten wurden nach Kriegsbeginn in ein Vernichtungslager im Osten deportiert und dort ermordet.
Für beide Raubarten wurden Gesetze und Verordnungen erlassen.
In einem erweiterten Sinn wurde und wird der Begriff auch verwendet, um die Vertreibung oder Vernichtung jüdischer Kulturschaffender und Wissenschaftler zu benennen. Attraktive bzw. begehrte Positionen (z. B. Professorenstellen oder Stellen als Dirigent) wurden mit Nichtjuden besetzt, nachdem der vorherige (jüdische) Stelleninhaber die Position nicht mehr innehatte (Kündigung, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand oder anderes).
Begriff
Der Begriff entstand im Umfeld des völkischen Antisemitismus in den 1920er Jahren. Im Nationalsozialismus beschrieb er den Prozess der schrittweisen Verdrängung der Juden aus dem Wirtschaftsleben und den damit verbundenen Enteignungsprozess (Entjudung) und Aneignungsprozess (Arisierung).
In der historischen Forschung wird der Begriff teilweise ausgedehnt auf die materielle und soziale Enteignung der Juden in der Zeit des Nationalsozialismus bis hin zur Zwangsarbeit der Juden. Teilweise wird der unscharfe Begriff dadurch vermieden, dass mit begrifflichen Spezifizierungen wie Vermögensentziehung, Verdrängung aus der Wirtschaft, Liquidation und Geschäftsaufgabe (jüdischer Betriebe) gearbeitet wird.[2][3]
Für die Zeit von 1933 bis 1938 spricht man von einer Phase der freiwilligen Arisierung. Die massiv zum Verkauf genötigten Juden konnten in den meisten Fällen noch freiwillig entscheiden, in verhandelbare Verträge einzuwilligen. Die Phase der sogenannten wilden Arisierung unter physischem Zwang begann 1938 in Österreich nach dem Anschluss Österreichs und in Deutschland rund um die Novemberpogrome und der anschließenden Verschleppung der Aktionsjuden in die KZ. Ende 1938 wurde durch staatliche Verordnungen zur staatlichen zwangsweisen Arisierung übergegangen, da das Dritte Reich nach dem Abschluss des Münchner Abkommens seine außenpolitisch bedingte Zurückhaltung aufgab.[4]
Geschichte
"freiwillige" Arisierung (1933 bis 1938)
Unmittelbar, nachdem sie an die Macht gekommen waren, begannen die Nationalsozialisten, die jüdische Bevölkerung zu tyrannisieren, um sie zur Auswanderung zu bewegen. Eine besondere Rolle spielte dabei die Hetze der Zeitung Der Stürmer, die in Auflagen von Hunderttausenden verkauft und in so genannten Stürmerkästen öffentlich ausgehängt wurde.[5] Am 1. April 1933 fand deutschlandweit ein Boykott jüdischer Geschäfte statt. Durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 wurden die jüdischen Beamten entlassen.[6] Mit der Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen vom 22. April 1933 wurde nicht arischen Ärzten und solchen, die sich im kommunistischen Sinne betätigt hatten, die kassenärztliche Zulassung entzogen und durch das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933 wurde jüdischen Rechtsanwälten die Zulassung entzogen. Zur Mitgliedschaft in der Reichskulturkammer wurde der Ariernachweis gefordert und jüdische und bolschewistische Künstler unterlagen somit einem faktischen Berufsverbot.
1935 wurde beschlossen, keine öffentlichen Aufträge mehr an jüdische Firmen zu vergeben und den öffentlich Bediensteten und Parteigenossen wurde verboten, bei Juden einzukaufen. Die jüdischen Betriebe wurden auch von ihren Zulieferern isoliert, indem sich arische Lieferanten freiwillig weigerten zu liefern, durch reduzierte Rohstoffquoten der Kartelle und auch durch die Reduzierung der staatlichen Devisenzuteilung.[7] Die Gauwirtschaftsberater der NSDAP begannen den Arisierungsprozess von Betrieben auf lokaler Ebene über die Handelskammern zu steuern. Vertragsfreiheit und halbwegs faire Preise bei Unternehmensverkäufen waren nicht mehr möglich.[2]
Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung vom 1. Dezember 1936 wurden die Devisenstellen ermächtigt, sogenannte Sicherungsanordnungen unabhängig von Auswanderungsabsichten der Betroffenen auszusprechen. Damit erhielten die Devisenstellen potentiellen Zugriff auf alle Vermögen von Juden.[8]
Unter diesem Druck von Judenboykott, Berufsverboten, bürokratischen Schikanen, zahlreichen diskriminierenden Gesetzen und Verordnungen und gewalttätiger Übergriffe sahen sich immer mehr Juden gezwungen, ihren Betrieb, ihr Geschäft oder persönliches Vermögen weit unter Wert zu verkaufen, um von dem mageren Erlös zu leben oder aber auswandern zu können, wobei die Verkaufserlöse bei Auswanderung durch die Reichsfluchtsteuer und Stellen für Devisenbewirtschaftung abgeschöpft wurden. Bis 1938 waren 40 % der ehemaligen jüdischen Reichsbevölkerung vertrieben oder emigriert. Ihr Vermögen hatten sie größtenteils verloren oder zurücklassen müssen. Die zurückbleibende jüdische Bevölkerung verarmte zusehends.[9] Im Herbst 1938 befanden sich von ehemals 100.000 Betrieben jüdischer Inhaber nur noch 40.000 in den Händen ihrer rechtmäßigen Eigentümer.[10] Das jüdische Vermögen war von 12 Mrd. Reichsmark 1933 auf die Hälfte im Jahre 1938 zusammengeschrumpft.[11]
wilde Arisierung
Ausschreitungen in Österreich 1938
In Österreich kam es in den Wochen unmittelbar nach dem Anschluss am 12. März 1938 zu pogromartigen Ausschreitungen gegen Juden und deren Eigentum. SS-, SA-Angehörige, Gestapo- und Polizeibeamte drangen in Wohnungen und Geschäfte ein und beschlagnahmten Vermögensgegenstände. Beutegierige österreichische Partei- und Volksgenossen schlossen sich an. Mit Unterstützung der NSBO und nationalsozialistischer Mittelstandsorganisationen setzte ein regelrechter Arisierungswettlauf ein. Tausende von österreichischen Nationalsozialisten und deren Mitläufer nisteten sich im rechtsfreien Raum als kommissarische Verwalter in jüdischen Geschäften, Betrieben und Wohnungen ein und konfiszierten gegen unleserliche Quittungen eigenmächtig Vermögen jüdischer Bürger. Durch Zwangsräumungen von Häusern und Wohnungen sowie ersten Vertreibungen wie im Burgenland wurden zahlreiche Immobilien für Arier verfügbar gemacht.[12] Am 22. August 1940 wurde die Vugesta (auch VUGESTAP für „Verkauf jüdischen Umzugsgutes Gestapo“[13]) gegründet, die in den Jahren 1940 bis 1945 agierte und eine zentrale Rolle für die Umverteilung geraubten Privateigenums jüdischer Österreicher spielte.
Novemberpogrome 1938
Im Rahmen der Novemberpogrome 1938 (auch Reichskristallnacht genannt) wurden die Synagogen in Deutschland zerstört, die Geschäfte und Häuser von Juden angegriffen. Bei den hauptsächlich von Mitgliedern der SS und SA in Räuberzivil reichsweit begangenen Ausschreitungen, fanden Plünderungen statt. Geld und Schmuck wurde gestohlen, Möbeleinrichtungen mit Umzugswagen abtransportiert, Autos und Motorräder sichergestellt. Die Juden wurden in Sicherungshaft genommen und auf dem Weg in die Konzentrationslager oder dort ausgeplündert und zur Überschreibung von Vermögenswerten genötigt. [14]
Die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 schloss sich nahtlos an die Reichspogromnacht an; es folgte am 3. Dezember 1938 die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens. Die verbliebenen Betriebe jüdischer Inhaber wurden damit zwangsweise neuen nichtjüdischen Eigentümern übereignet, oder sie wurden aufgelöst. Die Erlöse wurden dabei zugunsten des Staates konfisziert. Schmuck, Juwelen, Antiquitäten und Immobilien mussten zu Preisen weit unter dem Marktwert verkauft werden. Jüdischen Arbeitnehmern wurde gekündigt, die Selbstständigen unterlagen einem weitgehenden Berufsverbot.
staatliche Zwangsarisierung ab 1939
Ab dem 1. Januar 1939 war deutschen Juden das Betreiben von Einzelhandelsgeschäften und Handwerksbetrieben sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen untersagt. Schon vorher wurden jüdische Geschäftsinhaber oder Grundstücksbesitzer unter (teils öffentlichen) Druck gesetzt, das Geschäft deutlich unter dem aktuellen Wert zu verkaufen oder zu übertragen. Sehr oft waren daran bisherige Mitinhaber oder Angestellte beteiligt oder dadurch begünstigt, die ihre Verbindungen zur NSDAP oder ähnlichen NS-Organisationen zur privaten Bereicherung einsetzten.[10]
Den größten Anteil geraubten jüdischen Besitzes machten Immobilien als Wohn- und Geschäftshäuser aus. Ein (Spekulations-) Gewinn, den der Käufer eines „arisierten“ Grundstücks beim Wiederverkauf dadurch erzielen konnte, dass der jüdische Eigentümer seinerzeit nur einen Bruchteil des Verkehrswerts erhalten hatte, war nach Auffassung Fritz Reinhardts als „Arisierungsgewinn“ von der Einkommensteuer freizustellen. Die forcierte Arisierung des Hausbesitzes wurde jedoch zunächst hintenangestellt. 1939 nahm der Druck auf den Verkauf jüdischen Grundbesitzes allerdings zu, gleichzeitig wurden den noch in Deutschland lebenden Juden die Mietrechte entzogen und sie nach und nach in sogenannte Judenhäuser, eine Vorform der Ghettos, eingewiesen. Nach den Deportationen wurde das noch verbleibende jüdische Hauseigentum verstaatlicht. Häuser, die ehemals im Besitz jüdischer Familien waren, wurden nun unter anderem von Polizei und Wehrmacht genutzt.
Mit der Elften Verordnung vom 25. November 1941 zum Reichsbürgergesetz verfiel das Vermögen von deportierten Juden zu Gunsten des Reiches, und mit der Dreizehnten Verordnung vom 1. Juli 1943 fiel auch das Vermögen verstorbener Juden dem Reich zu. Das Reichsfinanzministerium gab unter der Tarnbezeichnung Aktion 3 ab Anfang November 1941 Anweisungen an seine untergeordneten Behörden heraus, wie bei der Einziehung dieses Vermögens zu verfahren sei. Damit war im Reichsgebiet nach Abschluss der Deportationen die Arisierung des jüdischen Vermögens formaljuristisch abgeschlossen.[15]
Die neuen Eigentümer
Das Ergebnis der Eigentumsübertragung hing für die jüdischen Besitzer vom Charakter der Käufer ab. Es gab die folgenden Charaktere[16]:
Aktive und skrupellose Profiteure, die den durch die Zwangssituation der Verkäufer schon niedrigen Kaufpreis durch Drohungen, Denunziationen und Zusammenarbeit mit Genehmigungsinstanzen rücksichtslos weiter drückten.
Stille Teilhaber, die sich mit dem Arisierungsgewinn begnügten, der sich durch die Zwangssituation und bei Firmen durch die Minderbewertung von Inventar und Forderungen ergab.
Gutwillige und verständnisvolle Käufer, die anständige Preise vereinbarten, und manchmal sogar mehr zahlten als im Vertrag ausgewiesen war, und damit den jüdischen Verkäufern ermöglichten, über einen Teil des Kaufpreises an den Kontrollen vorbei frei zu verfügen.
Unternehmen
Unternehmen konnten mit der Arisierung ihren Profit enorm steigern. Auch staatliche Institutionen wie Auktionshäuser und vor allem Museen konnten so zu wertvollen Gegenständen kommen. Das Inventar von Häusern und Wohnungen wurde vorort für Tage zur Besichtigung und zum Kauf angeboten.[17][18]
Viele Unternehmen und Unternehmensanteile wurden weit unter dem wirtschaftlichen Wert weiterveräußert. Einige davon – z. B. das Kaufhaus Hertie (vormals Hermann Tietz, das größte Kaufhaus Berlins), die Salzgitter AG als Nachfolgerin des arisierenden Rüstungs- und Metallkonzerns Hermann-Göring-Werke, Günther Quandt der für seinen Konzern zahlreiche jüdische Unternehmen erwarb[19] und Friedrich Flick – spielten eine wichtige Rolle in den späteren Aufbaujahren der Bundesrepublik Deutschland und sahen sich dem Vorwurf ausgesetzt, das „deutsche Wirtschaftswunder“ beruhe zum Teil auf geraubten Werten.
Maßgeblich an der Arisierung in Deutschland beteiligt waren unter anderem die Unternehmen Dorotheum, Schenker, Neckermann und Hertie.
Museen und Kunstsammlungen
Von der Arisierung profitierten angesehene Museen wie Kunsthistorisches Museum Wien, Naturhistorisches Museum Wien, Technisches Museum Wien, Albertina (Wien), Österreichische Galerie Belvedere, Österreichisches Museum für Volkskunde. Die Frankfurter Museen stritten sich mit der Gestapo um Kunstgegenstände aus der Plünderung von jüdischen Institutionen und sandten Aufkäufer in die besetzten Länder, die Kunstgegenstände überwiegend aus jüdischem Besitz erwarben, deren Handelswert in Deutschland das fünffache des Kaufpreises betrug.[20]
Adolf Hitler ließ für sein geplantes Führermuseum Linz Raubkunst in ganz Europa beschaffen. Hermann Göring - als Beauftragter des Vierjahresplanes maßgeblich für die staatliche Arisierung zuständig - baute eine große Kunstsammlung in Carinhall auf.[21] Ihnen eiferten viele weitere Nazis nach.[22] Beschlagnahmte Judaica und Hebraica aus ganz Europa wurden zentral im Institut zur Erforschung der Judenfrage Frankfurt zusammengeführt. Die SS eröffnete das jüdische Museum in Prag wieder und baute es zum Zentralmuseum zur Sammlung jüdischen sakralen Gerätes aus Böhmen und Mähren aus. Die Kultusgemeinden sandten viele Ausstellungsstücke nach Prag, um sie vor Plünderung und Vandalismus zu bewahren.
Städte und Gemeinden
Die Städte und Gemeinden, unterstützt durch den 1933 gegründeten Deutschen Gemeindetag, sahen die Arisierung von jüdischem Vermögen als eine Kompensation für die Kosten der Wohlfahrtsleistungen an, die durch die verarmende jüdische Bevölkerung entstanden. Nach der Reichspogromnacht 1938 kauften sie die beschädigten oder zerstörten jüdischen Synagogen, Friedhöfe, Krankenhäuser und Altersheime zu Niedrigstpreisen an, da hohe Kosten für den Abriss anstünden. In Bad Buchau erwarb die Gemeinde das Synagogengrundstück so günstig, dass der Kaufvertrag vom Innenministerium als jüdische Schenkung gewertet und für nichtig erklärt wurde, da dies gegen rassische Grundsätze verstieß. Die jüdischen Stiftungen wurden unter „arische“ Kontrolle gebracht, Satzungsänderungen durch Erlass des Reichsinnenministeriums vom 8. Mai 1938 erzwungen und in rassisch geeignetere Stiftungen eingebracht.[23][24]
Steuern und Abgaben
Reichsfluchtsteuer
→ Hauptartikel: Reichsfluchtsteuer
Die Reichsfluchtsteuer wurde im Dezember 1931 eingeführt und sollte den unpatriotischen Akt der Auswanderung aus Deutschland besteuern, um so der Kapitalabwanderung und Steuerflucht entgegenzuwirken. Als sich nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten immer mehr Juden wegen ihrer Diskriminierung und Verfolgung in Deutschland zur - damals noch staatlich gewollten - Auswanderung entschieden, wurden 1934 die Freibeträge von 200.000 RM auf 50.000 RM für Vermögen, und von 20.000 RM auf 10.000 RM Einkommen gesenkt. Die Reichsfluchtsteuer entwickelte sich zu einem Instrument, mit dem den ausreisenden Gästen(Juden) deren Gewinne nach der NS-Ideologie teilweise wieder entzogen wurde. Das Steueraufkommen stieg bis Kriegsbeginn deutlich.[25]
Erhebungszeitraum Steueraufkommen in RM[26]
1932/33 1.000.000
1935/36 45.000.000
1936/37 70.000.000
1937/38 81.000.000
1938/39 342.000.000
Dego-Abgabe
→ Hauptartikel: Dego-Abgabe
In Deutschland bestand seit 1931 eine Devisenbewirtschaftung, so dass die Ausfuhr von Reichsmark und der Erwerb von Devisen genehmigungspflichtig und nur über ein Sperrkonto bei der Deutsche Golddiskontbank (kurz: Dego) erfolgen durfte. Diese behielt im staatlichen Auftrag einen Prozentsatz des Transferbetrages (die sogenannte Dego-Abgabe) ein. Ab 1938 wurde die Abgabe auch auf den Gegenwert des bei der Emigration mitgeführten Umzugsgutes ausgeweitet. Die Abgabe betrug 20 % im Jahr 1934 und wurde schrittweise auf 96 % im Jahr 1939 erhöht. Zu diesem Zeitpunkt verblieb von 100 RM aufgrund der Dego-Abgabe nur noch ein Gegenwert von 4 transferierbaren RM.[25]
Judenvermögensabgabe
→ Hauptartikel: Judenvermögensabgabe
Mit der Judenvermögensabgabe vom 12. November 1938 wollte das Deutsche Reich einerseits seine durch die Aufrüstung der Wehrmacht angespannte Finanzsituation verbessern und zweitens die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem Deutschen Volk und Reich nach dem Attentat auf Ernst Eduard vom Rath hart sühnen.[27] Jüdisches Vermögen ab 5.000 Reichsmark wurde mit einer Abgabe von 20 % belegt, was zu weiteren Verkäufen von jüdischem Vermögen führte.
Steuerjahr Steueraufkommen in RM[28]
1938 498.514.808
1939 533.126.504
1940 94.971.184
Gesamt: 1.126.612.496
Arisierungsabgabe
Die Selbstbereicherung und Korruption unter den NSDAP-Mitgliedern bis hinauf zu den Gauleitern nahm bis 1938 ein Ausmaß an, dass eine Kommission diese ab 1939 untersuchte. Daraufhin wurde eine Abgabe von 70 % auf den Arisierungsgewinn, nämlich der Differenz zwischen Verkehrswert und Kaufpreis eingeführt.[8]
Restitution nach dem Zweiten Weltkrieg
Über die Art und Weise der Rückgabe (Restitution) von Vermögensgegenständen, die den ehemaligen Eigentümern 1933–1945 entzogen worden waren, konnten sich die vier Besatzungsmächte nicht einigen. Dies wurde deshalb unterschiedlich geregelt.
In der amerikanischen Besatzungszone wurde hierzu am 10. November 1947 das Gesetz Nr. 59 der Militärregierung (Militärregierungsgesetz Nr. 59) erlassen. Hiernach waren unter anderem alle Rechtsgeschäfte anfechtbar, bei denen eine Zwangslage nicht von vornherein auszuschließen war. Dies umfasste nicht nur Verkäufe, bei denen ein eindeutig zu niedriger Kaufpreis bezahlt wurde, sondern auch alle Verkäufe nach dem 15. September 1935 - dem Datum des Inkrafttretens der Nürnberger Gesetze, selbst wenn ein angemessener Kaufpreis bezahlt worden war. Rechte an herrenlosen Gegenständen (kein Eigentümer bzw. Erbe mehr vorhanden) wurden der jüdischen Organisation JRSO (Jewish Restitution Successor Organization) übertragen. Wollte der „arische“ Erwerber Eigentümer bleiben, musste er den Betrieb, das Grundstück oder den Gegenstand erneut erwerben. Der früher bezahlte Kaufpreis wurde nur unvollständig, gekürzt um Miet- oder Pachtansprüche, abgewertet im Verhältnis 1 zu 10 (Umrechnungskurs DM zur RM), angerechnet.
In der britischen und der französischen Besatzungszone traten später ähnliche Bestimmungen in Kraft.
Im sowjetischen Machtbereich (DDR und Ostgebiete) war die Rückgabe von Betrieben unvereinbar mit der geplanten Sozialisierung des Privateigentums. Auch Entschädigungszahlungen ins westliche – feindliche – Ausland kamen nicht in Betracht. Allenfalls in Einzelfällen kam es zu einer Rückgabe oder zu einer Entschädigung.
Nach der Deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 wurde dann aber in das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz) eine Regelung über eine Rückgabe an die bzw. eine Entschädigung für die ehemaligen jüdischen Eigentümer eingefügt (§ 1 Abs. 6): „Dieses Gesetz ist entsprechend auf vermögensrechtliche Ansprüche von Bürgern und Vereinigungen anzuwenden, die in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt wurden und deshalb ihr Vermögen infolge von Zwangsverkäufen, Enteignungen oder auf andere Weise verloren haben.“
In Österreich sind von 1946 bis 1998 acht Rückstellungsgesetze erlassen worden.
Filme
Menschliches Versagen – Dokumentation, Deutschland 2008, 90 Minuten, Regie: Michael Verhoeven. Verhoevens Film zeigt das Arisierungsverbrechen in vielfältigen Formen von den Anfängen anhand der Steuerakten der Betroffenen bis zu den Abtransporten z. B. nach Kaunas und Theresienstadt mitten in einer ansonsten scheinbar „normalen“ Gesellschaft. Es werden personelle Kontinuitäten der Handelnden und die Forschungsansätze in den freigegebenen Aktenbeständen der Finanzverwaltung gezeigt. [29][30]
Siehe auch
Bergier-Bericht, zu Bankkonten in der Schweiz, auch für nachrichtenlose Konten von Einzelpersonen (publ. 1997–2000)
Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit, 1933
Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens, 1933
Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden, 1939, mit dem Mietverhältnisse mit Juden gelockert wurden
M-Aktion (Plünderung jüdischen Eigentums in den besetzten Ländern)
Aktion 3 (sog. freihändiger Verkauf von jüdischem Vermögen)
Raubgold
Auswandererabgabe
Vugesta, Verkauf jüdischen Umzugsgutes Gestapo
Quelle - Literaturt & Einzelachweise
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