Johann Trnka
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Johann Trnka
Johann Trnka († 24. März 1950 in Wien) war die letzte Person, die von einem österreichischen Gericht offiziel zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde.
Leben
Um Radioapparate zu stehlen, gab Johann Trnka sich im Jahre 1946 als Maler aus und verschaffte sich so Zutritt zu den Wohnungen zweier älterer Frauen in Wien, die er überfiel, ausraubte und schließlich ermordete.
Für diese Raubmorde wurde Trnka angeklagt. Der Prozess fand unter dem Vorsitz von Landesgerichtspräsident Otto Nahrhaft[1] im Landesgericht für Strafsachen Wien, dem so genannten „Grauen Haus“, statt.
Trnka wurde wegen Doppelmordes zum Tod verurteilt und am 24. März 1950 in der Hinrichtungsstätte des „Grauen Hauses“ gehängt. Als Scharfrichter fungierte ein Kinogehilfe, der schon im Ständestaat Scharfrichter bei Hinrichtungen auf dem Würgegalgen gewesen war.
Rechtsgrundlagen
Die Verurteilung Trnkas wegen Mordes erfolgte nach österreichischem Recht der Zweiten Republik.[2] Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Todesstrafe in Österreich in ordentlichen Verfahren für Mord wieder für zulässig erklärt worden, wurde 1950 allerdings wieder aus den zivilen Gesetzbüchern gestrichen[3] und nur im Militärrecht beibehalten.[4] Die Hinrichtung Trnkas war die 31. und letzte eines von einem österreichischen Gericht in der Nachkriegszeit zum Tode Verurteilten. Am 7. Februar 1968 beschloss der Nationalrat einstimmig, die Möglichkeit zur Schaffung von Standgerichten oder anderen Formen einer Ausnahmegerichtsbarkeit aus der Verfassung zu streichen. Artikel 85 B-VG lautet seither: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“
Die letzte Hinrichtung auf österreichischem Staatsgebiet wurde im Februar 1955 vollzogen. Sie erfolgte nach alliiertem Recht durch die amerikanische Besatzungsmacht und wurde an einem Lageraufseher des ehemaligen KZ Mauthausen vollzogen.
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Leben
Um Radioapparate zu stehlen, gab Johann Trnka sich im Jahre 1946 als Maler aus und verschaffte sich so Zutritt zu den Wohnungen zweier älterer Frauen in Wien, die er überfiel, ausraubte und schließlich ermordete.
Für diese Raubmorde wurde Trnka angeklagt. Der Prozess fand unter dem Vorsitz von Landesgerichtspräsident Otto Nahrhaft[1] im Landesgericht für Strafsachen Wien, dem so genannten „Grauen Haus“, statt.
Trnka wurde wegen Doppelmordes zum Tod verurteilt und am 24. März 1950 in der Hinrichtungsstätte des „Grauen Hauses“ gehängt. Als Scharfrichter fungierte ein Kinogehilfe, der schon im Ständestaat Scharfrichter bei Hinrichtungen auf dem Würgegalgen gewesen war.
Rechtsgrundlagen
Die Verurteilung Trnkas wegen Mordes erfolgte nach österreichischem Recht der Zweiten Republik.[2] Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Todesstrafe in Österreich in ordentlichen Verfahren für Mord wieder für zulässig erklärt worden, wurde 1950 allerdings wieder aus den zivilen Gesetzbüchern gestrichen[3] und nur im Militärrecht beibehalten.[4] Die Hinrichtung Trnkas war die 31. und letzte eines von einem österreichischen Gericht in der Nachkriegszeit zum Tode Verurteilten. Am 7. Februar 1968 beschloss der Nationalrat einstimmig, die Möglichkeit zur Schaffung von Standgerichten oder anderen Formen einer Ausnahmegerichtsbarkeit aus der Verfassung zu streichen. Artikel 85 B-VG lautet seither: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“
Die letzte Hinrichtung auf österreichischem Staatsgebiet wurde im Februar 1955 vollzogen. Sie erfolgte nach alliiertem Recht durch die amerikanische Besatzungsmacht und wurde an einem Lageraufseher des ehemaligen KZ Mauthausen vollzogen.
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