Busanhänger, Omnibusanhänger oder Autobusanhänger
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Busanhänger, Omnibusanhänger oder Autobusanhänger
Busanhänger, Omnibusanhänger oder Autobusanhänger ist eine Bezeichnung für Anhänger, die hinter Omnibussen oder Oberleitungsbussen eingesetzt werden. Bei Reisebussen sind dies häufig Gepäckanhänger, wozu auch Anhänger für Fahrräder oder Wintersportausrüstung gehören. Die meisten von ihnen lassen sich auch an Lastkraftwagen oder Personenkraftwagen anhängen, je nach verwendeter Anhängerkupplung und zugelassener Anhängemasse des Zugfahrzeugs.
Ein Buszug im Einsatz
Detailansicht der Anhängerkupplung
Anhänger, die ausschließlich der Personenbeförderung dienen, werden Personenanhänger (PA) oder Beiwagen genannt. Alternative Bezeichnungen für Gespanne aus Solobus und Personenanhänger sind Omnibuszug, Buszug oder in jüngerer Zeit auch Maxitrain beziehungsweise – bei der Verwendung mit Midibussen – Miditrain[1] oder Midibuszug. In der Schweiz nennen sie sich Anhängerkomposition. Beleuchtung, Türsteuerung und Heizung des Anhängers werden vom Zugfahrzeug aus versorgt. Moderne Buszüge bieten Platz für bis zu 200 Fahrgäste, beim Einsatz im nichtöffentlichen Verkehr wie auf Flughäfen oder Werksgeländen können bis zu 250 Personen befördert werden.
Eine Sonderform ist der Sattelzugomnibus, bei diesem ist der Anhänger als Auflieger konstruiert. Busanhänger sind heute nur noch selten anzutreffen, die meisten Gespanne wurden durch neuere Entwicklungen wie den Gelenkbus ersetzt.
Vor- und Nachteile
Wirtschaftlichkeit
Verkehrsunternehmen können einen wirtschaftlichen Vorteil durch Buskonzepte erlangen, die flexibel auf stark schwankende Passagieraufkommen reagieren können, wobei statt zwei Bussen mit zwei Fahrern nur noch ein Buszug mit einem Fahrer eingesetzt werden kann. Der Vorteil des Personenanhängers besteht also darin, dass eine große Anzahl von Passagieren mit nur einem Fahrer befördert werden kann, außerhalb der Hauptverkehrszeiten der Anhänger aber abgehängt wird und das Zugfahrzeug bei geringerem Kraftstoffverbrauch solo fährt. Ferner ist die Gesamtkapazität eines solchen Gespanns höher als bei einem Gelenkbus und reicht annähernd an einen Doppelgelenkbus heran. Das Zugfahrzeug muss allerdings der Aufgabe entsprechend genug Leistung aufweisen, und auf starken Steigungen/Gefällstrecken sind Anhänger nicht einsetzbar.
Zeitweise war in Anhängern das Rauchen noch erlaubt, während es im Zugfahrzeug bereits verboten war. In Solingen wurden die rundlichen Anhänger daher Raucherkugel genannt.[2]
Personalbelastung
Im Vergleich mit dem Einzelfahrzeug hat der Fahrer eines Buszuges diese zusätzlichen Aufgaben:
An- und Abkuppeln des Anhängers einschließlich pneumatischer, elektrischer und heiztechnischer Verbindungen
Monitorüberwachung der Anhängertüren an Haltestellen
Monitorüberwachung des Zwischenraums zwischen den Fahrzeugen bei jedem Anfahren, um ein Mitschleifen von unvorsichtigen Fußgängern zu vermeiden
Monitorüberwachung des Anhänger-Fahrgastraums während der Fahrt (Vandalismus, Belästigungen, etc.)
Früher wurden Omnibuszüge oft im Dreimannbetrieb bedient: Außer dem Fahrer war je ein Schaffner für Zugfahrzeug und Anhänger erforderlich. Im Gegensatz dazu konnten Gelenkwagen unter Zuhilfenahme des Fahrgastflussprinzips auch mit zwei Angestellten betrieben werden, was wesentlich zur Abschaffung vieler Anhänger führte. Manche Verkehrsunternehmen erlaubten hingegen nur Zeitkarten-Inhabern die Benutzung des Beiwagens.
Busanhänger in verschiedenen Ländern
Deutschland
Geschichte
1910: ein früher Buszug mit Daimler-Zugwagen
Die Bayerische Post setzte 1905 auf ihren Kraftpost-Linien sogenannte Hängewagen ein.[3]
Seit dem 1. Juli 1960 ist gemäß StVZO in der Bundesrepublik Deutschland die Beförderung von Personen im Anhänger untersagt, das entsprechende Gesetz wurde 1956 verabschiedet. Seit diesem Zeitpunkt werden Anhänger zur Personenbeförderung nicht mehr zugelassen. Bereits am 21. Juli 1955 wurde in der 32. Sitzung im Kabinettsausschuss für Wirtschaft festgestellt, dass
„Kraftomnibusse mit Anhängern für Personenbeförderung verursachen durch ihre Länge immer wieder Störungen des Verkehrsflusses. Bei einer weiteren Zunahme des Verkehrs könnten sie in den Städten nicht mehr zugelassen werden.“ (Kabinettsausschuß für Wirtschaft, 32. Sitzung am 21. Juli 1955[4])
Zudem dürfen Züge mit Omnibusanhängern gemäß § 18 Absatz 5 der StVO nicht schneller als 60 km/h fahren[5], so dass durch die langsame Fahrt weitere Verkehrsbehinderungen, insbesondere auf Stadtautobahnen und Schnellwegen, zu erwarten wären. Auch Anhängerzüge mussten in Deutschland mit dem sogenannten Anhängerdreieck gekennzeichnet werden. In Deutschland beträgt die zulässige Gesamtlänge eines Omnibusses heute regulär 18,75 Meter. Die Buszüge werden hingegen mit Zuglängen von 23,05 m bzw. 25,76 m (für Einsatz auf Werksgeländen) gefertigt.
Abgestellter Anhänger in der Nebenverkehrszeit
DDR: Minibus mit Anhänger für Touristen 1969
DDR
In der DDR gab es gesetzliche Einschränkungen ab 1978; einzelne Anhängerzüge waren aber bis zur Wiedervereinigung 1990 in Betrieb (beispielsweise im VEB Kraftverkehr Jena). Dort kam das „Aus“ für diese Züge durch den fortgeschrittenen Verschleiß der als Zugfahrzeuge geeigneten Busse; entsprechende Neufahrzeuge wurden von der Industrie nicht angeboten.
Nostalgiefahrzeuge
Einige Verkehrsunternehmen haben noch Anhängerzüge aus den 1950er- und 1960er-Jahren als Traditionsfahrzeuge im Bestand, die aber keine Fahrgäste im Anhänger befördern dürfen. Eine Ausnahme ist der historische Buszug der Halleschen Straßenbahnfreunde e. V. in Halle (Saale). Für deren H6B/L+W701-Gespann wurde eine Ausnahmegenehmigung zur Personenbeförderung im Anhänger erteilt.
Neuzeitliche Einsätze mit Ausnahmegenehmigungen
Einige Verkehrsunternehmen setzen seit der Jahrtausendwende wieder Buszüge in Deutschland ein, bevorzugt im Schülerverkehr. Dies ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung von § 32a StVZO gemäß § 70 StVZO möglich. Sie kann vom zuständigen Verkehrsministerium des jeweiligen Bundeslandes erteilt werden. Je nach Modell ist aufgrund der Gesamtlänge des Gespanns gegebenenfalls zudem eine Erlaubnis nach § 29 StVO erforderlich.[6] Mit Stand Dezember 2013 waren in Deutschland zusammen 73 Anhänger im Einsatz,[7] sie verkehren unter anderem für folgende Unternehmen:
Fritz Behrendt OHG in Kloster Lehnin, seit 2003
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein, seit 2003
Infra Fürth, seit 2004[8]
Voyages Emile Weber, seit 2006 (grenzüberschreitend von Luxemburg nach Trier)
Stroh Bus-Verkehrs GmbH, seit 2008
RegioBus Mittelsachsen GmbH (damals RegioBus Mittweida), seit 2007
Ludwigsburger Verkehrslinien, seit 2008
Stadtwerke Osnabrück, seit 2009
Mecklenburger Verkehrsbetriebe GmbH, seit 2009
Egenberger Reisen, seit 2009
Regionalverkehr Main-Kinzig GmbH, seit 2009
Münchner Verkehrsgesellschaft, seit 2011[9]
Firma Grüninger in Heidenheim an der Brenz, seit 2011
RegioBus Hannover GmbH, seit 2012
Stadtbus Rottweil, seit 2013
Wolfsburger Verkehrs GmbH
Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft
Schefenacker Reise- und Verkehrs-GmbH & Co. KG
Getestet wird der Einsatz derartiger Buszüge 2014 in Kiel[10] im Linienverkehr der KVG.
Österreich
In Österreich waren Busanhänger bis in die 1960er Jahre üblich, wurden danach jedoch nicht verboten, sondern kamen mehr oder weniger aus der Mode und wurden in der Regel durch Gelenkbusse abgelöst. Seit einigen Jahren werden von einigen Verkehrsbetrieben jedoch wieder Busanhänger eingesetzt, vor allem in der Hauptverkehrszeit. Hier hat sich gezeigt, dass Busanhänger in der Anschaffung günstiger als Gelenkbusse sind.
Postbus betreibt im Jahre 2007 sechs Buszüge mit Busanhänger „Carrosserie Hess“ in Innsbruck und zwei Busanhänger in Salzburg. Der Prüfungbetrieb begann im Jahre 2003, die Legislative war im Jahre 2005 angepasst.[11]
Schweiz
In der Schweiz fahren Autobusse mit Personenanhänger im Kanton Zug auf den Linien 1 (Zug–Unterägeri–Oberägeri) und 2 (Zug–Menzingen). 1953 bis 1989 führten die Buszüge in Zug zum Teil noch zusätzlich einen zweiachsigen Gepäckanhänger mit; vorhanden waren drei Stück. In der heutigen Zeit wird teilweise ein einachsiger Fahrradanhänger an den Busanhänger gekuppelt. Die heute eingesetzten elf klimatisierten Niederfluranhänger (Hess 2010–2012)[12] stellen bereits die vierte Generation von Anhängern der ZVB statt, die letzten Fahrzeuge der dritten Generation (10 Stück von Lanz&Marti/Hess 1993–96) waren noch bis zum 1. Mai 2012 im Einsatz[13]. Die Anhängerzüge ersetzten ab 1953/55 die seit 1913 nach Oberägeri und Menzingen verkehrende Schmalspurbahn. Zunächst kamen sieben Anhänger (Moser/Ramseier&Jenzer 1953–55) in Betrieb, die 1974–86 ausrangiert wurden. 1961 und 65 kamen für die Tallinien sieben weitere Anhänger dazu, die etwas modernere Aufbauten hatten; sie wurden ab 1975 hinter neu gelieferten FBW-Bussen im orangen VST-Anstrich nach Oberägeri und Menzingen eingesetzt und 1994–97 ausrangiert. Die ersten beiden Serien wiesen noch eine Zwischenwand in der Mitte des Wagens auf, um Raucher– und Nichtraucher-Abteil zu trennen.[14]
Im 20. Jahrhundert wurden Personenanhänger in zahlreichen Schweizer Städten verwendet, zum Teil wahlweise hinter Autobussen oder Trolleybussen. Auch auf verschiedenen Überlandlinien waren sie im Einsatz, beispielsweise im Sernftal, Thun–Beatenbucht–Interlaken, zwischen Schaffhausen und Schleitheim oder auf den Postautolinien Nesslau–Wildhaus–Buchs und zuletzt bis 1987 Urnäsch–Schwägalp.
Seit dem 14. Januar 2013 setzt Postauto Schweiz, vorerst probehalber, erneut einen Personenanhänger ein und zwar auf der Linie 20.121 Laupen–Düdingen[15]. Anfangs 2014 wurde dieser Anhängerzug auf der Strecke Urnäsch–Schwägalp getestet, dies im Hinblick auf den anstehenden Ersatz der Doppelstockbusse.[16] Einziger Schweizer Hersteller für Busanhänger zur Personenbeförderung ist heute die Carrosserie Hess.
Weiter kommen in Luzern und Lausanne Anhänger hinter Oberleitungsbussen zum Einsatz.
Albanien
In Albanien verkehrten bis in die 1990er Jahre zahlreiche Busse des Typs Skoda 760RTO mit Anhängern.
Estland
Ab Ende 1999 verkehrten bei den Verkehrsbetrieben der estnischen Hauptstadt Tallinn (TAK, seit Juli 2012 TLT) insgesamt 20 Anhängergespanne, bestehend aus Scania-Omnibussen und modernen Niederfluranhängern in dazu passendem Design. Die zweitürigen Anhänger hatten die Betriebsnummern 301 bis 320; sie wurden nach einigen Jahren teilweise umgenummert mit den Anfangsziffern 1 und 2 statt 3. Eines dieser Gespanne wurde zu Probezwecken vorübergehend an die Verkehrsbetriebe der Stadt Oberhausen (STOAG) ausgeliehen.
Ehemalige Tschechoslowakei
Tschechischer Busanhänger Karosa B 40 in Brno
In der Tschechoslowakei waren Busanhänger in den 1960er Jahren üblich.
In Tschechien[17] und der Slowakei sind Busanhänger jetzt untersagt.
Einsatz hinter Oberleitungsbussen
→ Hauptartikel: Anhängerbetrieb bei Oberleitungsbussen
Manche Verkehrsunternehmen verwendeten früher Anhänger flexibel mal hinter Oberleitungsbussen und mal hinter Dieselbussen, so etwa die Berliner Verkehrsbetriebe, die Krefelder Verkehrs-AG, die Stadtwerke Osnabrück, die Städtischen Verkehrsbetriebe Bern, die Verkehrsbetriebe der Stadt St. Gallen, die Verkehrsbetriebe STI oder die Wiener Stadtwerke – Verkehrsbetriebe.
Quelle
http://www.stadtbus2.de/magazin/m_fahrzeuge_anhaenger.htm
Ein Buszug im Einsatz
Detailansicht der Anhängerkupplung
Anhänger, die ausschließlich der Personenbeförderung dienen, werden Personenanhänger (PA) oder Beiwagen genannt. Alternative Bezeichnungen für Gespanne aus Solobus und Personenanhänger sind Omnibuszug, Buszug oder in jüngerer Zeit auch Maxitrain beziehungsweise – bei der Verwendung mit Midibussen – Miditrain[1] oder Midibuszug. In der Schweiz nennen sie sich Anhängerkomposition. Beleuchtung, Türsteuerung und Heizung des Anhängers werden vom Zugfahrzeug aus versorgt. Moderne Buszüge bieten Platz für bis zu 200 Fahrgäste, beim Einsatz im nichtöffentlichen Verkehr wie auf Flughäfen oder Werksgeländen können bis zu 250 Personen befördert werden.
Eine Sonderform ist der Sattelzugomnibus, bei diesem ist der Anhänger als Auflieger konstruiert. Busanhänger sind heute nur noch selten anzutreffen, die meisten Gespanne wurden durch neuere Entwicklungen wie den Gelenkbus ersetzt.
Vor- und Nachteile
Wirtschaftlichkeit
Verkehrsunternehmen können einen wirtschaftlichen Vorteil durch Buskonzepte erlangen, die flexibel auf stark schwankende Passagieraufkommen reagieren können, wobei statt zwei Bussen mit zwei Fahrern nur noch ein Buszug mit einem Fahrer eingesetzt werden kann. Der Vorteil des Personenanhängers besteht also darin, dass eine große Anzahl von Passagieren mit nur einem Fahrer befördert werden kann, außerhalb der Hauptverkehrszeiten der Anhänger aber abgehängt wird und das Zugfahrzeug bei geringerem Kraftstoffverbrauch solo fährt. Ferner ist die Gesamtkapazität eines solchen Gespanns höher als bei einem Gelenkbus und reicht annähernd an einen Doppelgelenkbus heran. Das Zugfahrzeug muss allerdings der Aufgabe entsprechend genug Leistung aufweisen, und auf starken Steigungen/Gefällstrecken sind Anhänger nicht einsetzbar.
Zeitweise war in Anhängern das Rauchen noch erlaubt, während es im Zugfahrzeug bereits verboten war. In Solingen wurden die rundlichen Anhänger daher Raucherkugel genannt.[2]
Personalbelastung
Im Vergleich mit dem Einzelfahrzeug hat der Fahrer eines Buszuges diese zusätzlichen Aufgaben:
An- und Abkuppeln des Anhängers einschließlich pneumatischer, elektrischer und heiztechnischer Verbindungen
Monitorüberwachung der Anhängertüren an Haltestellen
Monitorüberwachung des Zwischenraums zwischen den Fahrzeugen bei jedem Anfahren, um ein Mitschleifen von unvorsichtigen Fußgängern zu vermeiden
Monitorüberwachung des Anhänger-Fahrgastraums während der Fahrt (Vandalismus, Belästigungen, etc.)
Früher wurden Omnibuszüge oft im Dreimannbetrieb bedient: Außer dem Fahrer war je ein Schaffner für Zugfahrzeug und Anhänger erforderlich. Im Gegensatz dazu konnten Gelenkwagen unter Zuhilfenahme des Fahrgastflussprinzips auch mit zwei Angestellten betrieben werden, was wesentlich zur Abschaffung vieler Anhänger führte. Manche Verkehrsunternehmen erlaubten hingegen nur Zeitkarten-Inhabern die Benutzung des Beiwagens.
Busanhänger in verschiedenen Ländern
Deutschland
Geschichte
1910: ein früher Buszug mit Daimler-Zugwagen
Die Bayerische Post setzte 1905 auf ihren Kraftpost-Linien sogenannte Hängewagen ein.[3]
Seit dem 1. Juli 1960 ist gemäß StVZO in der Bundesrepublik Deutschland die Beförderung von Personen im Anhänger untersagt, das entsprechende Gesetz wurde 1956 verabschiedet. Seit diesem Zeitpunkt werden Anhänger zur Personenbeförderung nicht mehr zugelassen. Bereits am 21. Juli 1955 wurde in der 32. Sitzung im Kabinettsausschuss für Wirtschaft festgestellt, dass
„Kraftomnibusse mit Anhängern für Personenbeförderung verursachen durch ihre Länge immer wieder Störungen des Verkehrsflusses. Bei einer weiteren Zunahme des Verkehrs könnten sie in den Städten nicht mehr zugelassen werden.“ (Kabinettsausschuß für Wirtschaft, 32. Sitzung am 21. Juli 1955[4])
Zudem dürfen Züge mit Omnibusanhängern gemäß § 18 Absatz 5 der StVO nicht schneller als 60 km/h fahren[5], so dass durch die langsame Fahrt weitere Verkehrsbehinderungen, insbesondere auf Stadtautobahnen und Schnellwegen, zu erwarten wären. Auch Anhängerzüge mussten in Deutschland mit dem sogenannten Anhängerdreieck gekennzeichnet werden. In Deutschland beträgt die zulässige Gesamtlänge eines Omnibusses heute regulär 18,75 Meter. Die Buszüge werden hingegen mit Zuglängen von 23,05 m bzw. 25,76 m (für Einsatz auf Werksgeländen) gefertigt.
Abgestellter Anhänger in der Nebenverkehrszeit
DDR: Minibus mit Anhänger für Touristen 1969
DDR
In der DDR gab es gesetzliche Einschränkungen ab 1978; einzelne Anhängerzüge waren aber bis zur Wiedervereinigung 1990 in Betrieb (beispielsweise im VEB Kraftverkehr Jena). Dort kam das „Aus“ für diese Züge durch den fortgeschrittenen Verschleiß der als Zugfahrzeuge geeigneten Busse; entsprechende Neufahrzeuge wurden von der Industrie nicht angeboten.
Nostalgiefahrzeuge
Einige Verkehrsunternehmen haben noch Anhängerzüge aus den 1950er- und 1960er-Jahren als Traditionsfahrzeuge im Bestand, die aber keine Fahrgäste im Anhänger befördern dürfen. Eine Ausnahme ist der historische Buszug der Halleschen Straßenbahnfreunde e. V. in Halle (Saale). Für deren H6B/L+W701-Gespann wurde eine Ausnahmegenehmigung zur Personenbeförderung im Anhänger erteilt.
Neuzeitliche Einsätze mit Ausnahmegenehmigungen
Einige Verkehrsunternehmen setzen seit der Jahrtausendwende wieder Buszüge in Deutschland ein, bevorzugt im Schülerverkehr. Dies ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung von § 32a StVZO gemäß § 70 StVZO möglich. Sie kann vom zuständigen Verkehrsministerium des jeweiligen Bundeslandes erteilt werden. Je nach Modell ist aufgrund der Gesamtlänge des Gespanns gegebenenfalls zudem eine Erlaubnis nach § 29 StVO erforderlich.[6] Mit Stand Dezember 2013 waren in Deutschland zusammen 73 Anhänger im Einsatz,[7] sie verkehren unter anderem für folgende Unternehmen:
Fritz Behrendt OHG in Kloster Lehnin, seit 2003
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein, seit 2003
Infra Fürth, seit 2004[8]
Voyages Emile Weber, seit 2006 (grenzüberschreitend von Luxemburg nach Trier)
Stroh Bus-Verkehrs GmbH, seit 2008
RegioBus Mittelsachsen GmbH (damals RegioBus Mittweida), seit 2007
Ludwigsburger Verkehrslinien, seit 2008
Stadtwerke Osnabrück, seit 2009
Mecklenburger Verkehrsbetriebe GmbH, seit 2009
Egenberger Reisen, seit 2009
Regionalverkehr Main-Kinzig GmbH, seit 2009
Münchner Verkehrsgesellschaft, seit 2011[9]
Firma Grüninger in Heidenheim an der Brenz, seit 2011
RegioBus Hannover GmbH, seit 2012
Stadtbus Rottweil, seit 2013
Wolfsburger Verkehrs GmbH
Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft
Schefenacker Reise- und Verkehrs-GmbH & Co. KG
Getestet wird der Einsatz derartiger Buszüge 2014 in Kiel[10] im Linienverkehr der KVG.
Österreich
In Österreich waren Busanhänger bis in die 1960er Jahre üblich, wurden danach jedoch nicht verboten, sondern kamen mehr oder weniger aus der Mode und wurden in der Regel durch Gelenkbusse abgelöst. Seit einigen Jahren werden von einigen Verkehrsbetrieben jedoch wieder Busanhänger eingesetzt, vor allem in der Hauptverkehrszeit. Hier hat sich gezeigt, dass Busanhänger in der Anschaffung günstiger als Gelenkbusse sind.
Postbus betreibt im Jahre 2007 sechs Buszüge mit Busanhänger „Carrosserie Hess“ in Innsbruck und zwei Busanhänger in Salzburg. Der Prüfungbetrieb begann im Jahre 2003, die Legislative war im Jahre 2005 angepasst.[11]
Schweiz
In der Schweiz fahren Autobusse mit Personenanhänger im Kanton Zug auf den Linien 1 (Zug–Unterägeri–Oberägeri) und 2 (Zug–Menzingen). 1953 bis 1989 führten die Buszüge in Zug zum Teil noch zusätzlich einen zweiachsigen Gepäckanhänger mit; vorhanden waren drei Stück. In der heutigen Zeit wird teilweise ein einachsiger Fahrradanhänger an den Busanhänger gekuppelt. Die heute eingesetzten elf klimatisierten Niederfluranhänger (Hess 2010–2012)[12] stellen bereits die vierte Generation von Anhängern der ZVB statt, die letzten Fahrzeuge der dritten Generation (10 Stück von Lanz&Marti/Hess 1993–96) waren noch bis zum 1. Mai 2012 im Einsatz[13]. Die Anhängerzüge ersetzten ab 1953/55 die seit 1913 nach Oberägeri und Menzingen verkehrende Schmalspurbahn. Zunächst kamen sieben Anhänger (Moser/Ramseier&Jenzer 1953–55) in Betrieb, die 1974–86 ausrangiert wurden. 1961 und 65 kamen für die Tallinien sieben weitere Anhänger dazu, die etwas modernere Aufbauten hatten; sie wurden ab 1975 hinter neu gelieferten FBW-Bussen im orangen VST-Anstrich nach Oberägeri und Menzingen eingesetzt und 1994–97 ausrangiert. Die ersten beiden Serien wiesen noch eine Zwischenwand in der Mitte des Wagens auf, um Raucher– und Nichtraucher-Abteil zu trennen.[14]
Im 20. Jahrhundert wurden Personenanhänger in zahlreichen Schweizer Städten verwendet, zum Teil wahlweise hinter Autobussen oder Trolleybussen. Auch auf verschiedenen Überlandlinien waren sie im Einsatz, beispielsweise im Sernftal, Thun–Beatenbucht–Interlaken, zwischen Schaffhausen und Schleitheim oder auf den Postautolinien Nesslau–Wildhaus–Buchs und zuletzt bis 1987 Urnäsch–Schwägalp.
Seit dem 14. Januar 2013 setzt Postauto Schweiz, vorerst probehalber, erneut einen Personenanhänger ein und zwar auf der Linie 20.121 Laupen–Düdingen[15]. Anfangs 2014 wurde dieser Anhängerzug auf der Strecke Urnäsch–Schwägalp getestet, dies im Hinblick auf den anstehenden Ersatz der Doppelstockbusse.[16] Einziger Schweizer Hersteller für Busanhänger zur Personenbeförderung ist heute die Carrosserie Hess.
Weiter kommen in Luzern und Lausanne Anhänger hinter Oberleitungsbussen zum Einsatz.
Albanien
In Albanien verkehrten bis in die 1990er Jahre zahlreiche Busse des Typs Skoda 760RTO mit Anhängern.
Estland
Ab Ende 1999 verkehrten bei den Verkehrsbetrieben der estnischen Hauptstadt Tallinn (TAK, seit Juli 2012 TLT) insgesamt 20 Anhängergespanne, bestehend aus Scania-Omnibussen und modernen Niederfluranhängern in dazu passendem Design. Die zweitürigen Anhänger hatten die Betriebsnummern 301 bis 320; sie wurden nach einigen Jahren teilweise umgenummert mit den Anfangsziffern 1 und 2 statt 3. Eines dieser Gespanne wurde zu Probezwecken vorübergehend an die Verkehrsbetriebe der Stadt Oberhausen (STOAG) ausgeliehen.
Ehemalige Tschechoslowakei
Tschechischer Busanhänger Karosa B 40 in Brno
In der Tschechoslowakei waren Busanhänger in den 1960er Jahren üblich.
In Tschechien[17] und der Slowakei sind Busanhänger jetzt untersagt.
Einsatz hinter Oberleitungsbussen
→ Hauptartikel: Anhängerbetrieb bei Oberleitungsbussen
Manche Verkehrsunternehmen verwendeten früher Anhänger flexibel mal hinter Oberleitungsbussen und mal hinter Dieselbussen, so etwa die Berliner Verkehrsbetriebe, die Krefelder Verkehrs-AG, die Stadtwerke Osnabrück, die Städtischen Verkehrsbetriebe Bern, die Verkehrsbetriebe der Stadt St. Gallen, die Verkehrsbetriebe STI oder die Wiener Stadtwerke – Verkehrsbetriebe.
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