Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)
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Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), umgangssprachlich meist als Patentamt bezeichnet, ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit Hauptsitz in München und Außenstellen in Jena und Berlin. Im Jahr 2010 beschäftigte es 2735 Mitarbeiter, davon 827 Patentprüfer.[2]
Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Gründung 1. Juli 1877 (als Kaiserliches Patentamt) – 1998 als Deutsches Patent- und Markenamt
Hauptsitz München, Bayern
Behördenleitung Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin; Günther Schmitz, Vizepräsident
Bedienstete ca. 2500[1]
Website www.dpma.de
Hauptsitz des Deutschen Patent- und Markenamts in München
Das Patentamt ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Die Behörde ist unter anderem für die Erteilung von Patenten, für die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Design, sowie für die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig. Anerkannte Kooperationspartner des DPMA in den Bundesländern sind die Patentinformationszentren, vereinigt in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Patentinformationszentren e. V.
Die rechtliche Basis des Deutschen Patent- und Markenamtes bildet § 26 des deutschen Patentgesetzes. Ursprünglich wurden Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Amtes vom Patentamt selber abgewickelt; seit 1961 ist hierfür das Bundespatentgericht zuständig.
Deckblatt der ersten deutschen Patentschrift DE1[3]
Geschichte
Kaiserliches Patentamt (1877)
Am 25. Mai 1877 wurde das erste einheitliche deutsche Patentgesetz erlassen, welches auch die Einrichtung einer Behörde vorsah, die Patente vergeben sollte. Auf dieser Grundlage wurde am 1. Juli 1877 als erste deutsche Patentbehörde das Kaiserliche Patentamt in Berlin gegründet.[4] Der Vorsitzende des neu gegründeten Amtes war Karl Rudolf Jacobi.[5] Am 2. Juli 1877 wurde das erste deutsche Patent für ein „Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe“ des Erfinders Johannes Zeltner erteilt.[3] Die erste Marke Perkeo wurde am 16. Oktober 1894 für einen Berliner Lampenproduzenten eingetragen.[6][7]
1905 bezog man das von den Architekten Solf und Wichards konzipierte Patentamtsgebäude in der Gitschiner Straße Ecke Lindenstraße in Berlin-Kreuzberg mit einer charakteristischen 243 Meter langen Front an der Hochbahntrasse.[8][9]
1919 wurde die Behörde in Reichspatentamt umbenannt.
1945 Einstellung der Tätigkeit
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 stellte das Patentamt seine Tätigkeit ein, nachdem die Alliierten aufgrund der Artikel II und X des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 vom 30. Oktober 1945[10] unter anderem Patente, Marken und Schutzzeichen beschlagnahmten, die sich im Auslandsvermögen von deutschen Eigentümern befanden. Der Artikel II dieses Gesetzes wurde am 31. August 1951 außer Kraft gesetzt, das gesamte Kontrollratsgesetz aber erst am 15. März 1991 mit dem Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland. Bis 1951 wurden die beschlagnahmten Patente durch die Alliierten technologisch und wirtschaftlich genutzt.
1949 Wiedereröffnung in München
Am 1. Oktober 1949 eröffnete das Deutsche Patentamt seine Räume im Deutschen Museum in München. 1951 wurde eine Außenstelle im alten Reichspatentamt in West-Berlin eröffnet. 1959 zog das Patentamt in ein eigenes Gebäude in München um, welches von Franz Hart entworfen wurde.
1973 Europäisches Patentamt
Seit 1973 besteht mit der Europäischen Patentorganisation (EPO) eine übergeordnete Einrichtung und seit 1977 mit dem Europäischen Patentamt ein weiteres Patentamt. Das Europäische Patentamt (EPA), dessen Aufgabe die Prüfung und Erteilung europäischer Patente ist, hat am 1. Juni 1978 die erste Patentanmeldung registriert. Es erteilt auch in Deutschland wirksame Patente und hat seinen Sitz in München und Dienststellen in Rijswijk (bei Den Haag), Berlin, Wien und ein Verbindungsbüro in Brüssel.
1990 Fusion mit dem Patentamt der DDR
1990 fusionierte das Deutsche Patentamt mit dem Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR in Ost-Berlin. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 1998 in Jena eine Dienststelle errichtet, und der größte Teil der ehemaligen DDR-Dienststelle Berlin dorthin verlagert. Das Amt verfügt damit fortan über drei Standorte (München, Jena und Berlin). Im selben Jahr erfolgte eine Umbenennung der Behörde von Deutsches Patentamt in Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), was der gestiegenen Bedeutung von Marken als Arbeitsgebiet des Amtes Rechnung tragen sollte.[11]
Gebäude
Das heutige Patent- und Markenamt wurde durch das Landbauamt München und die Architekten Prof. Franz Hart und Helmuth Winkler als Neubau in den Jahren 1954 bis 1959 auf einem Grundstück einer im Krieg zerstörten Kaserne erstellt. Der erste Bauabschnitt bestand aus dem fünfgeschossigen Atriumbau, der zweite Bauabschnitt aus dem zwölfgeschossigen Hochhaus parallel zur Isar. Diese städtebauliche Dominante ist weithin sichtbar. Das Gebäude wird der kontextbewussten und künstlerisch ambitionierten Moderne zugerechnet.
30 Jahre nach der Grundsteinlegung bestand ein grundsätzlicher Sanierungsbedarf. Im Rahmen dieser im Jahre 2001 abgeschlossenen „Großen Maßnahme“ wurde auch ein Wettbewerb zur Kunst am Bau durchgeführt. Für die Kantine im 10. Obergeschoss wurde von Dietmar Tanterl eine mediale Lichtskulptur entwickelt. Im Hause wurden über die zehn Stockwerke jeweils gegenüber dem Paternoster 28 Fotoarbeiten von Beate Passow angebracht. Die Fotoarbeit „Die Erfindung des rothen Ultramarin“ bezieht sich auf die erste Patentschrift des kaiserlichen Patentamtes von 1877.
Patentanmelder
Spitzenreiter beim Deutschen Patent- und Markenamt im Jahr 2011 waren die Unternehmen Bosch mit 5213 Patentanmeldungen, Daimler mit 2996 Patentanmeldungen und Siemens mit 2950 Patentanmeldungen.[12]
Erfindergalerie
1984 eröffnete das DPMA eine Erfindergalerie. Sie soll „Ansporn sein für alle innovatorischen Kräfte, sich weiter zu entfalten, und ein Signal an die Verantwortlichen, diese nachhaltig zu fördern.“ Sie wurde in den Jahren 1987 und 1999 erweitert und umfasst seitdem 17 deutsche Erfinder:[13] Béla Barényi, Gerd Binnig, Ludwig Bölkow, Walter Bruch, Jürgen Dethloff, Artur Fischer, Rudolf Hell, Heinz Lindenmeier, Hermann Oberth, Hans Joachim Pabst von Ohain, Oskar-Erich Peter, Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, Ernst Ruska, Hans Sauer, Felix Wankel, Ernst-Ludwig Winnacker und Konrad Zuse.
Quelle
Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Gründung 1. Juli 1877 (als Kaiserliches Patentamt) – 1998 als Deutsches Patent- und Markenamt
Hauptsitz München, Bayern
Behördenleitung Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin; Günther Schmitz, Vizepräsident
Bedienstete ca. 2500[1]
Website www.dpma.de
Hauptsitz des Deutschen Patent- und Markenamts in München
Das Patentamt ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Die Behörde ist unter anderem für die Erteilung von Patenten, für die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Design, sowie für die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig. Anerkannte Kooperationspartner des DPMA in den Bundesländern sind die Patentinformationszentren, vereinigt in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Patentinformationszentren e. V.
Die rechtliche Basis des Deutschen Patent- und Markenamtes bildet § 26 des deutschen Patentgesetzes. Ursprünglich wurden Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Amtes vom Patentamt selber abgewickelt; seit 1961 ist hierfür das Bundespatentgericht zuständig.
Deckblatt der ersten deutschen Patentschrift DE1[3]
Geschichte
Kaiserliches Patentamt (1877)
Am 25. Mai 1877 wurde das erste einheitliche deutsche Patentgesetz erlassen, welches auch die Einrichtung einer Behörde vorsah, die Patente vergeben sollte. Auf dieser Grundlage wurde am 1. Juli 1877 als erste deutsche Patentbehörde das Kaiserliche Patentamt in Berlin gegründet.[4] Der Vorsitzende des neu gegründeten Amtes war Karl Rudolf Jacobi.[5] Am 2. Juli 1877 wurde das erste deutsche Patent für ein „Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe“ des Erfinders Johannes Zeltner erteilt.[3] Die erste Marke Perkeo wurde am 16. Oktober 1894 für einen Berliner Lampenproduzenten eingetragen.[6][7]
1905 bezog man das von den Architekten Solf und Wichards konzipierte Patentamtsgebäude in der Gitschiner Straße Ecke Lindenstraße in Berlin-Kreuzberg mit einer charakteristischen 243 Meter langen Front an der Hochbahntrasse.[8][9]
1919 wurde die Behörde in Reichspatentamt umbenannt.
1945 Einstellung der Tätigkeit
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 stellte das Patentamt seine Tätigkeit ein, nachdem die Alliierten aufgrund der Artikel II und X des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 vom 30. Oktober 1945[10] unter anderem Patente, Marken und Schutzzeichen beschlagnahmten, die sich im Auslandsvermögen von deutschen Eigentümern befanden. Der Artikel II dieses Gesetzes wurde am 31. August 1951 außer Kraft gesetzt, das gesamte Kontrollratsgesetz aber erst am 15. März 1991 mit dem Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland. Bis 1951 wurden die beschlagnahmten Patente durch die Alliierten technologisch und wirtschaftlich genutzt.
1949 Wiedereröffnung in München
Am 1. Oktober 1949 eröffnete das Deutsche Patentamt seine Räume im Deutschen Museum in München. 1951 wurde eine Außenstelle im alten Reichspatentamt in West-Berlin eröffnet. 1959 zog das Patentamt in ein eigenes Gebäude in München um, welches von Franz Hart entworfen wurde.
1973 Europäisches Patentamt
Seit 1973 besteht mit der Europäischen Patentorganisation (EPO) eine übergeordnete Einrichtung und seit 1977 mit dem Europäischen Patentamt ein weiteres Patentamt. Das Europäische Patentamt (EPA), dessen Aufgabe die Prüfung und Erteilung europäischer Patente ist, hat am 1. Juni 1978 die erste Patentanmeldung registriert. Es erteilt auch in Deutschland wirksame Patente und hat seinen Sitz in München und Dienststellen in Rijswijk (bei Den Haag), Berlin, Wien und ein Verbindungsbüro in Brüssel.
1990 Fusion mit dem Patentamt der DDR
1990 fusionierte das Deutsche Patentamt mit dem Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR in Ost-Berlin. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 1998 in Jena eine Dienststelle errichtet, und der größte Teil der ehemaligen DDR-Dienststelle Berlin dorthin verlagert. Das Amt verfügt damit fortan über drei Standorte (München, Jena und Berlin). Im selben Jahr erfolgte eine Umbenennung der Behörde von Deutsches Patentamt in Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), was der gestiegenen Bedeutung von Marken als Arbeitsgebiet des Amtes Rechnung tragen sollte.[11]
Gebäude
Das heutige Patent- und Markenamt wurde durch das Landbauamt München und die Architekten Prof. Franz Hart und Helmuth Winkler als Neubau in den Jahren 1954 bis 1959 auf einem Grundstück einer im Krieg zerstörten Kaserne erstellt. Der erste Bauabschnitt bestand aus dem fünfgeschossigen Atriumbau, der zweite Bauabschnitt aus dem zwölfgeschossigen Hochhaus parallel zur Isar. Diese städtebauliche Dominante ist weithin sichtbar. Das Gebäude wird der kontextbewussten und künstlerisch ambitionierten Moderne zugerechnet.
30 Jahre nach der Grundsteinlegung bestand ein grundsätzlicher Sanierungsbedarf. Im Rahmen dieser im Jahre 2001 abgeschlossenen „Großen Maßnahme“ wurde auch ein Wettbewerb zur Kunst am Bau durchgeführt. Für die Kantine im 10. Obergeschoss wurde von Dietmar Tanterl eine mediale Lichtskulptur entwickelt. Im Hause wurden über die zehn Stockwerke jeweils gegenüber dem Paternoster 28 Fotoarbeiten von Beate Passow angebracht. Die Fotoarbeit „Die Erfindung des rothen Ultramarin“ bezieht sich auf die erste Patentschrift des kaiserlichen Patentamtes von 1877.
Patentanmelder
Spitzenreiter beim Deutschen Patent- und Markenamt im Jahr 2011 waren die Unternehmen Bosch mit 5213 Patentanmeldungen, Daimler mit 2996 Patentanmeldungen und Siemens mit 2950 Patentanmeldungen.[12]
Erfindergalerie
1984 eröffnete das DPMA eine Erfindergalerie. Sie soll „Ansporn sein für alle innovatorischen Kräfte, sich weiter zu entfalten, und ein Signal an die Verantwortlichen, diese nachhaltig zu fördern.“ Sie wurde in den Jahren 1987 und 1999 erweitert und umfasst seitdem 17 deutsche Erfinder:[13] Béla Barényi, Gerd Binnig, Ludwig Bölkow, Walter Bruch, Jürgen Dethloff, Artur Fischer, Rudolf Hell, Heinz Lindenmeier, Hermann Oberth, Hans Joachim Pabst von Ohain, Oskar-Erich Peter, Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, Ernst Ruska, Hans Sauer, Felix Wankel, Ernst-Ludwig Winnacker und Konrad Zuse.
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