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Der Zölibat auch als Erimit bekannt

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Der Zölibat auch als Erimit bekannt Empty Der Zölibat auch als Erimit bekannt

Beitrag  Andy Sa Apr 16, 2016 9:45 pm

Der Zölibat (von lateinisch caelebs‚ „allein, unvermählt lebend“, lateinisch caelibatus, „Ehelosigkeit“[1], nichtfachsprachlich auch das Zölibat) ist im Christentum das Versprechen, für das weitere Leben die Verpflichtung zur Ehelosigkeit zu übernehmen. Neben der römisch-katholischen Kirche kennen auch die orthodoxe, anglikanische und evangelische Kirche für Ordensfrauen und -männer, Eremiten, geweihte Jungfrauen und Diakonissen das Versprechen bzw. Gelübde der Ehelosigkeit.

Während das zölibatäre Leben in der lateinischen Teilkirche der römisch-katholischen Kirche für die Priester verpflichtend ist, gilt dies in den katholischen Ostkirchen sowie in den orthodoxen Kirchen nur für Bischöfe und Mönche sowie für Priester, die zum Zeitpunkt der Weihe unverheiratet sind. Für evangelische und anglikanische Geistliche besteht keine Zölibatsverpflichtung.

Römisch-katholische Kirche
Die Zölibatsverpflichtung

Der Zölibat, der auch als Befolgung eines evangelischen Rates (neben Armut und Gehorsam) gilt, beruht auf der frei gewählten Lebensform der Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen“, von der Jesus Christus in Mt 19,12 EU spricht. Er wird verstanden als ungeteilte Nachfolge Christi und Zeichen für das endzeitliche Heil.[2]

Personen des gottgeweihten Lebens (Religiosen) leben in allen christlichen Konfessionen in aller Regel zölibatär. Ordensleute, Mitglieder von Säkularinstituten und Eremiten verpflichten sich in einem öffentlichen Gelübde oder Versprechen zu einem Leben nach den evangelischen Räten (Ehelosigkeit, Armut und Gehorsam). Kirchenrechtlich bestimmt can. 599 CIC „Der um des Himmelreiches willen übernommene evangelische Rat der Keuschheit, der ein Zeichen der künftigen Welt und eine Quelle reicherer Fruchtbarkeit eines ungeteilten Herzens ist, bringt die Verpflichtung zu vollkommener Enthaltsamkeit im Zölibat mit sich.“ Geweihte Jungfrauen geloben ebenfalls öffentlich ein Leben in Stande der Jungfräulichkeit oder vollkommener Keuschheit in die Hände des Diözesanbischofs[3] (dabei schließt dieses Propositum die Beachtung der beiden anderen evangelischen Räte implizit ein).[4] Vor der Kirche abgelegte Gelübde oder Versprechen der Jungfräulichkeit oder Ehelosigkeit stellen kirchenrechtlich ein Ehehindernis dar.
Verpflichtung in der lateinischen Kirche

In der lateinischen Kirche (Westkirche) ist der Zölibat gemäß Canon 277 § 1 des Codex Iuris Canonici für angehende Priester mit der Weihe zum Diakon kirchenrechtlich grundsätzlich verpflichtend. Eine ausnahmsweise Dispens von der Zölibatsverpflichtung ist dem Papst vorbehalten.

„Die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren; deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet, der eine besondere Gabe Gottes ist, durch welche die geistlichen Amtsträger leichter mit ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst an Gott und den Menschen widmen können.“

– Codex Iuris Canonici[5]


Das Zölibatsversprechen stellt somit eine Vorbedingung für die Priesterweihe dar. Verheiratete Priester gibt es in der katholischen Westkirche nur in seltenen Ausnahmefällen. So werden vereinzelt aus anglikanischen Kirchen oder der protestantischen Kirchen zur katholischen Kirche konvertierte verheiratete Priester bzw. Pastoren in den kirchlichen Dienst übernommen und zu Priestern geweiht.

Darüber hinaus gibt es in der lateinischen Kirche den ständigen Diakonat. Der ständige Diakon muss sich vor seiner Weihe entweder für die Ehe oder für ein zölibatäres Leben entscheiden. Eine Eheschließung nach der Weihe (auch etwa beim Tod der Ehefrau oder im Fall einer Annullierung der Ehe) ist auch hier nur mit Zölibatsdispens durch den Papst möglich.
Verpflichtung in den unierten Ostkirchen

In den östlichen Teilkirchen der katholischen Kirche (wie auch in den orthodoxen Ostkirchen) ist es altes Recht, dass auch verheiratete Männer zu Priestern geweiht werden dürfen. Jedoch war dieses Recht auf die traditionellen ostkirchlichen Gebiete wie den Nahen Osten und Osteuropa beschränkt. Den in anderen (westlichen) Gegenden residierenden Bischöfen war die Priesterweihe verheirateter Männer verboten. Dieses Verbot wurde von Papst Franziskus im Juni 2014 für die Regionen aufgehoben, in denen eine eigene ostkirchliche Hierarchie besteht.[6]

Für Bischöfe ist der Zölibat verpflichtend. Meist entstammen sie ohnehin dem Mönchsstand, da Bischöfe vor ihrer Weihe oft das Amt eines Archimandriten (Abtes) bekleidet haben (manchmal werden auch verwitwete Priester zu Bischöfen geweiht). Alle Priester müssen sich jedoch auch in diesen Kirchen vor ihrer Diakonatsweihe entscheiden, ob sie verheiratet oder zölibatär in den Weihestand treten wollen; danach ist eine Heirat hier ebenfalls ausgeschlossen. Auch eine neue Heirat nach dem Tod der Frau oder nach einer Trennung oder Scheidung (die in manchen dieser Kirchen möglich ist) wird nicht zugelassen.
Geschichte des Zölibats in der römisch-katholischen Kirche
Antike

Neuere Forschungen haben ergeben, dass die Zölibatsverpflichtung für Priester schon wesentlich länger existiert als bisher angenommen. Von Bedeutung ist hier die Unterscheidung zwischen einem Ehelosigkeitszölibat und einem Enthaltsamkeitszölibat. Unter Ehelosigkeitszölibat versteht man, dass Kleriker nicht verheiratet sein dürfen; beim Enthaltsamkeitszölibat ist es durchaus möglich, dass Verheiratete die Weihen empfangen, allerdings müssen sie ab dem Tag der Weihe enthaltsam leben. Der Enthaltsamkeitszölibat wurde erstmals auf der Synode von Elvira (ca. 306) als Gesetz festgeschrieben. Da solche Rechtsentscheidungen in der Regel erst getroffen wurden, wenn es bereits eine allgemein geübte Praxis gab, dürfte als historischer Beginn des Priesterzölibats nicht das Datum dieser rechtlichen Festlegung anzusetzen sein, da anzunehmen ist, dass schon eine längere Tradition bestand. Einige Historiker (Cochini, Heid u. a.) vertreten die Ansicht, der Zölibat gehe auf die apostolische Zeit zurück.[7]

Verheiratete Diakone, Presbyter und Bischöfe mussten nach dem Kanon 33 von Elvira sexuell enthaltsam leben (abstinere se a coniugibus suis et non generare filios). Diese Bestimmung wurde auch vom Konzil von Nicäa übernommen. Die apostolischen Konstitutionen aus dem späten vierten Jahrhundert untersagten Priestern die Ehe mit Frauen bestimmter Stände oder Berufe. Das Konzil von Toledo (400) verbot Priestern eine dritte Ehe, Papst Gelasius (492–496) eine zweite.[8] Papst Leo der Große (440–461) führte die Regel ein, dass die Priesteramtskandidaten das Zölibatsversprechen vor der Weihe zum Subdiakon ablegten. Diese Weihestufe gehört nicht zum Weihesakrament, kam aber vom Bedeutungsgehalt einem Verlöbnis vor der Eheschließung gleich.
Mittelalter

Seit der Trullanischen Synode im Jahre 691 gingen die Teilkirchen im Osten im Hinblick auf die Priesterehe einen anderen Weg als die des Westens, wo sich die Entwicklung hin zu einer allgemeinen Verpflichtung der Priester zur Ehelosigkeit, wie sie denn auch 1139 tatsächlich kam, immer weiter verfestigte. So kommt es, dass in den Kirchen der östlichen Tradition bis heute nur die Bischöfe zum Zölibat verpflichtet sind, Priester als solche dagegen nur, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Weihe unverheiratet waren.

Im hohen Mittelalter vollzog sich in der Westkirche im Zuge der Kirchenreformen des 11. Jahrhunderts der Übergang vom Enthaltsamkeitszölibat zum allgemein verbindlichen Ehelosigkeitszölibat der Priester. Im Jahre 1022 ordnete Papst Benedikt VIII. auf der Synode von Pavia gemeinsam mit Kaiser Heinrich II. an, dass Geistliche künftig nicht mehr heiraten durften. Verstöße gegen den Zölibat wurden mit Kirchenstrafen belegt, und bereits verheirateten Geistlichen sollten Amt und Besitz entzogen werden. Als Begründung spielte vor allem die kultische Reinheit eine Rolle, da es für Priester üblich wurde, die Heilige Messe täglich zu zelebrieren. Von Bedeutung war in diesem Prozess aber auch die Tatsache, dass bei verheirateten Klerikern Kirchenbesitz an deren Kinder vererbt worden wäre. Festgelegt wurde daher auch, dass die Kinder der Kleriker als Kirchenhörige unfrei waren. 1031 wurde es auf der Synode von Bourges allen Gläubigen verboten, einen Kleriker oder dessen Kinder zu heiraten. Zur Zeit von Nikolaus II. verbot die Lateransynode von 1059 jenen Priestern, denen ein notorisches Konkubinat nachgewiesen werden konnte, die Zelebration der Heiligen Messe.

In Deutschland wagten allerdings nur wenige Bischöfe, die römischen Dekrete zu verkünden. Der Bischof von Passau wäre vom Klerus beinahe gelyncht worden und wurde schließlich vertrieben. Geistliche des niederen Klerus waren besonders aufgebracht und protestierten zu Tausenden gegen die neuen Gesetze. Allein in der Diözese Konstanz waren 3600 Geistliche auf einer Synode.[9] Weit verbreitet war die dem Bischof Ulrich von Augsburg zugeschriebene Schrift Descriptio Udalrici, die behauptete, der erzwungene Zölibat sei schriftwidrig und die Sittenlosigkeit der Geistlichen könne nur durch kirchliche Heirat der Weltpriester beendet werden. Das Konzil von 1079 verurteilte diese Schrift.[10]

Die Durchsetzung des priesterlichen Zölibats wurde nicht nur von der kirchlichen Obrigkeit betrieben, vielmehr verlangte auch das Volk oftmals vorbildliche, unverheiratete Priester. Der von Laien eingeforderte Anspruch an die Kleriker ist im Kontext innerkirchlicher Reformbestrebungen zu sehen, die sich gegen Missstände wie Machtmissbrauch, Ämterkauf und Vetternwirtschaft in der Kirche wendeten. Kritik an der Nichtbeachtung des Zölibats durch die Priester der lateinischen Kirche spielte dementsprechend auch bei den mittelalterlichen Ketzerbewegungen eine Rolle, die donatistische Irrtümer (z. B. die Lombardischen Armen) oder einen leibfeindlichen Dualismus (z. B. die Katharer) vertraten.

Bis zum Zweiten Laterankonzil (1139) gab es sowohl verheiratete als auch unverheiratete Priester, die vom Zeitpunkt ihrer Weihe an zur sexuellen Enthaltsamkeit aufgerufen waren. Das Konzil legte nun fest, dass „höhere Kleriker, die geheiratet haben oder eine Konkubine halten, […] Amt und Benefizium“ verlieren (Kanon 6) und dass Messen von Priestern, die eine Ehefrau oder Konkubine haben, „nicht mehr gehört werden“ dürfen (Kanon 7). Im gleichen Zuge wurde die Priesterweihe im Rechtsverständnis der römisch-katholischen Kirche zu einem trennenden Ehehindernis – was sie bis heute ist.

Seither stellt der Zölibat eine unabdingbare Zugangsvoraussetzung (conditio sine qua non) für den Empfang der Priesterweihe in der lateinischen Kirche dar. Der Papst kann auf Antrag des zuständigen Ortsbischofs allerdings ohne nähere Begründung Dispens von der Ehelosigkeit auch für Priester des lateinischen Ritus erteilen (can 1049 CIC), wovon er aber nur in seltenen Fällen Gebrauch macht – derzeit ausschließlich bei zum Katholizismus konvertierten, verheirateten evangelischen oder anglikanischen Geistlichen, die von einem Bischof zur Priesterweihe zugelassen werden (siehe Zölibatsdispens).
Neuzeit

Erfolglose Initiativen zur Aufhebung des Zölibats der Priester wurden noch im 15. Jahrhundert sowohl auf dem Konzil von Konstanz als auch auf dem Konzil von Basel unternommen. Besonders in der Zeit bis zum Konzil von Trient (1545–1563) kam es in regional unterschiedlichem Ausmaß immer wieder vor, dass Priester offen mit Konkubinen zusammenlebten. Ihnen drohten hohe Geldstrafen; mitunter machten die zu zahlenden Beträge mehr als ein Jahresgehalt aus. In der Zeit der Renaissance-Päpste war das Konkubinat auch unter Bischöfen und im hohen Klerus bis zu den Päpsten weit verbreitet. Jón Arason, der letzte römisch-katholische Bischof Islands in der Reformationszeit, war verheiratet und hatte drei Söhne. Gleichzeitig kamen im Zuge der Reformation starke Strömungen auf, die den Zölibat als christliche Lebensform generell ablehnten und sich darin von der römischen Kirche abgrenzten. Damit stellte der Zölibat der römisch-katholischen Priester ein konfessionsunterscheidendes Merkmal dar, was zu seiner verstärkten Durchsetzung und Rechtfertigung im Zuge der Gegenreformation beitrug.
Zweites Vatikanisches Konzil

Das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) betonte in seinem Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis (Nr. 16), der Zölibat sei „in vielfacher Hinsicht dem Priestertum angemessen“. Das Konzil stellte dazu fest, dass die vollkommene Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zwar nicht vom Wesen des Priestertums selbst gefordert werde, „wie die Praxis der frühesten Kirche und die Tradition der Ostkirchen zeigt, wo es neben solchen, die aus gnadenhafter Berufung zusammen mit allen Bischöfen das ehelose Leben erwählen, auch hochverdiente Priester im Ehestand gibt“. Die verheirateten Priester der Ostkirchen ermahnte das Konzil, sie mögen „in ihrer heiligen Berufung ausharren und weiterhin mit ganzer Hingabe ihr Leben für die ihnen anvertraute Herde einsetzen“. Für die lateinische Kirche bekräftigte das Konzil den Zölibat: „Diese Heilige Synode billigt und bekräftigt von neuem das Gesetz für jene, die zum Priestertum ausersehen sind, wobei ihr der Geist das Vertrauen gibt, dass der Vater die Berufung zum ehelosen Leben, das ja dem neutestamentlichen Priestertum so angemessen ist, großzügig geben wird, wenn nur diejenigen, die durch das Sakrament der Weihe am Priestertum Christi teilhaben, zusammen mit der ganzen Kirche demütig und inständig darum bitten.“[11]

Im Zuge der Konzilsberatungen zu diesem Thema bezeichnete Papst Paul VI. eine öffentliche Diskussion über die Zölibatverpflichtung als „nicht opportun“. Von Bischöfen aus Lateinamerika war der Vorschlag vorbereitet worden, in Anbetracht des Priestermangels und der Bedürfnisse der ständig zunehmenden Bevölkerung den einzelnen Bischofskonferenzen zu gestatten, Männer „reiferen Alters“ (sogenannte Viri probati) zum Priestertum zuzulassen. Auch der Kurienkardinal Augustin Bea plädierte dafür, dass das Konzil „den einen wie den anderen priesterlichen Stand behandeln solle: den Stand der völligen Enthaltsamkeit im Zölibat und den der vollkommenen (um nicht zu sagen idealen) Ehe des verheirateten Priesters“. Die Vorbereitungskommission trug dem Wunsch des Papstes Rechnung und betonte die hohe innere Konvergenz von zölibatärer Lebensweise und priesterlichem Amt und bemühte sich um eine angemessene Würdigung der Stellung der Priester der Ostkirchen und der gleichrangigen Bedeutung von deren Priestertum. Dieser Text wurde dann mit großer Mehrheit am 7. Dezember 1965 vom Konzil angenommen.[12]
Begründungen
Berufung und Nachfolge Christi

Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen“ ist einer der Evangelischen Räte, nach Mt 19,12 EU eine Empfehlung Christi an jene, die es erfassen können. Einer der wichtigsten Gründe für die Wahl eines zölibatären Lebens ist das Vorbild Jesu Christi, der selbst unverheiratet war und in seine Nachfolge beruft. Auch der hl. Paulus rät dazu (1 Kor 7,27 EU) und wünscht, möglichst viele Menschen wären zur ehelosen Lebensweise um Christi willen berufen (1 Kor 7,7 EU, 1 Kor 7,32-36 EU), fügt jedoch hinzu, jeder habe „seine Gnadengabe von Gott, der eine so, der andere so.“

Nach christlicher Tradition hat Jesus selbst zölibatär gelebt[13]. Im Neuen Testament wird nirgends von einer Ehe berichtet. Einzig das späte apokryphe, gnostisch beeinflusste Philippusevangelium, das nicht vor 150 n. Chr., höchstwahrscheinlich jedoch im 3. Jahrhundert verfasst wurde, nennt eine Partnerin. Manche Historiker und Theologen haben darauf hingewiesen, dass fast alle Juden verheiratet waren, mithin wohl auch Jesus. Demgegenüber wenden andere ein, dass zur Zeit Jesu allerdings auch die ehelos lebenden Gemeinschaften der Essener existierten und Ehelosigkeit somit, wenngleich selten, dennoch bekannt war. Diejenigen Autoren, die eine Ehe Jesu vertreten, argumentieren damit, dass die Nichtüberlieferung im Neuen Testament theologische Gründe gehabt habe. Möglicherweise sei die Hochzeit zu Kana (Joh 2) eine stark überarbeitete Überlieferung einer Heirat Jesu selbst; auf starke Redaktion würden insbesondere die Nichterwähnung der Brüder Jesu, vor allem aber von Braut und Bräutigam schließen lassen. Auch die nahe Beziehung Maria Magdalenas zu Jesus wurde von einigen Historikern auf eine Verheiratung beider bezogen. Derartige Hypothesen sind aber bibelwissenschaftliche Außenseitermeinungen.[14]
Zeichenhaftigkeit

Als entscheidend wird die Zeichenhaftigkeit des Zölibats als Verweis auf das Himmelreich angesehen, wo es nach kirchlicher Lehre jedenfalls die Gottes- und Nächstenliebe geben wird, jedoch nicht mehr die Ehe und die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau (vgl. Mk 12,25 EU). Wer die heilige Bindung der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen lebt,[15] legt dadurch Zeugnis ab für die im Glauben erwartete zukünftige Welt, in der die menschliche Liebe für Frauen und Männer ihre definitive Erfüllung finden wird. Zugleich wird gegenüber einem einseitig spiritualistischen oder dualistischen Verständnis betont, dass in diesem künftigen Lebensstand auch die eheliche Liebe ihre Vollendung erfährt und in diese Vollendung mit der Auferstehung auch die leibliche Herrlichkeit eingeschlossen ist. Ehe und Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen werden so jeweils zu einem Zeichen der alles übersteigenden Liebe Gottes zu den Menschen.
Charisma

Unter den theologischen Argumenten spielt insbesondere das Verständnis des Zölibats als Charisma, als Geschenk Gottes, eine Rolle. Gegner des Zölibats meinen jedoch, dass denjenigen, denen die charismatische Ehelosigkeit tatsächlich gegeben worden ist, keine Verpflichtung bräuchten, da sie freiwillig diese Lebensform wählten. Außerdem betonen sie, dass die Berufung zum Priestertum von der Berufung zur Ehelosigkeit zu trennen sei, und verweisen unter anderem auf das Zweite Vatikanische Konzil, das die Ehelosigkeit für das Priestertum zwar nicht als notwendig, jedoch als „angemessen“, bezeichnet und für den Bereich der lateinischen Kirche daran festhält:

„Die Kirche hat die vollkommene und ständige Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen, die von Christus dem Herrn empfohlen, in allen Jahrhunderten bis heute von nicht wenigen Gläubigen gern angenommen und lobenswert geübt worden ist, besonders im Hinblick auf das priesterliche Leben immer hoch eingeschätzt. Ist sie doch ein Zeichen und zugleich ein Antrieb der Hirtenliebe und ein besonderer Quell geistlicher Fruchtbarkeit in der Welt. Zwar ist sie nicht vom Wesen des Priestertums selbst gefordert, wie die Praxis der frühesten Kirche und die Tradition der Ostkirchen zeigt, wo es neben solchen, die aus gnadenhafter Berufung zusammen mit allen Bischöfen das ehelose Leben erwählen, auch hochverdiente Priester im Ehestand gibt.“

– Presbyterorum ordinis, 16


Kultische Reinheit

Zunächst ist hier der Aspekt der kultischen Reinheit zu nennen, der bereits im Alten Testament bei den jüdischen Priestern in Bezug auf ihren Tempeldienst eine Rolle spielte. Diesen war jedoch nach den mosaischen Gesetzen die Heirat erlaubt, wenn auch nur mit jungfräulichen Israelitinnen (3. Buch Mose Kapitel 21) oder Witwen, die mit einem Priester verheiratet waren (Hesekiel Kapitel 44). So hat sich das Argument der kultischen Reinheit wegen der täglichen Zelebration des heiligen Messopfers zwar seit der frühen Kirche bis hin zum Zweiten Vatikanischen Konzil als Aspekt offizieller Denk- und Lesart vatikanischer Verlautbarungen erhalten, wurde aber letztlich unter dem Eindruck der Rückbesinnung dieses Konzils auf die biblischen Aussagen fallengelassen.[16]
Einsatzfähigkeit

Als eine weitere Begründung wird die völlige Einsatzfähigkeit und Verfügbarkeit für die Tätigkeiten im priesterlichen Dienst genannt. Dieses Argument geht auf den Apostel Paulus zurück (1 Kor 7,32 EU). Ehelose Priester können sich mehr für ihre Gemeinde einsetzen und brauchen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit keine Rücksicht auf eine Ehefrau oder eigene Kinder zu nehmen. Dies gilt insbesondere für die Konfrontation mit antiklerikalen Staaten (alleinstehende Priester sind weniger erpressbar), aber auch für das Spannungsfeld beispielsweise zwischen Familie und Beichtgeheimnis in familienrelevanten Angelegenheiten. Außerdem, so die Befürworter, würde die durch die Ehelosigkeit nicht genuin befriedigte Sexualität sublimiert und in seelsorgliche Energie umgewandelt.
Bibelstellen im Neuen Testament

Folgende Bibelstellen beziehen sich auf die freiwillige Ehelosigkeit:

„Nicht alle können dieses Wort erfassen, sondern nur die, denen es gegeben ist. Denn es ist so: manche sind von Geburt an zur Ehe unfähig, manche sind von den Menschen dazu gemacht und manche haben sich selbst dazu gemacht – um des Himmelreiches willen.“

– Matthäus 19,12 EU

„Ich wünschte, alle Menschen wären [unverheiratet] wie ich [Paulus]. Doch jeder hat seine Gnadengabe von Gott, der eine so, der andere so.“

– 1. Korinther 7,7 EU

„Was die Frage der Ehelosigkeit angeht, so habe ich kein Gebot vom Herrn. Ich gebe euch nur einen Rat als einer, den der Herr durch sein Erbarmen vertrauenswürdig gemacht hat. Ich meine, es ist gut wegen der bevorstehenden Not, ja, es ist gut für den Menschen, so zu sein.“

– 1. Korinther 7,25f EU

„Ich wünschte, ihr wäret ohne Sorgen. Der Unverheiratete sorgt sich um die Sache des Herrn; er will dem Herrn gefallen. Der Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt; er will seiner Frau gefallen. So ist er geteilt. Die unverheiratete Frau aber und die Jungfrau sorgen sich um die Sache des Herrn, um heilig zu sein an Leib und Geist. Die Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt; sie will ihrem Mann gefallen. Das sage ich zu eurem Nutzen: nicht um euch eine Fessel anzulegen, vielmehr, damit ihr in rechter Weise und ungestört immer dem Herrn dienen könnt.“

– 1. Korinther 7,32–35 EU

„Wenn jemand zu mir kommt und nicht Vater und Mutter, Frau und Kinder, Brüder und Schwestern, ja sogar sein Leben gering achtet, dann kann er nicht mein Jünger sein.“

– Lukas 14,26 EU

„Wenn nämlich die Menschen von den Toten auferstehen, werden sie nicht mehr heiraten, sondern sie werden sein wie die Engel im Himmel.“

– Markus 12,25 EU

Der Begründung des Zölibats mit der Bibel stehen jedoch auch Bibelstellen über die Ehe von Geistlichen gegenüber:

„Wegen der Gefahr der Unzucht soll aber jeder seine Frau haben und jede soll ihren Mann haben.“

– 1. Korinther 7,2 EU

„Deshalb soll der Bischof ein Mann ohne Tadel sein, nur einmal verheiratet, nüchtern, besonnen, von würdiger Haltung, gastfreundlich, fähig zu lehren; er sei kein Trinker und kein gewalttätiger Mensch, sondern rücksichtsvoll; er sei nicht streitsüchtig und nicht geldgierig. Er soll ein guter Familienvater sein und seine Kinder zu Gehorsam und allem Anstand erziehen.“

– 1. Timotheus 3,2–4 EU

Diese Bibelstellen sind im entsprechenden Kontext jedoch auch relativierbar: Die zitierte Paulusaussage (Vers 2 im 7. Kapitel des 1. Korintherbriefs) wird durch diesen selbst relativiert (vgl. Vers 25), und die Aussage des Timotheusbriefes bezieht sich auf das Amt eines Gemeindevorstehers und nicht auf das Bischofsamt, wie es sich später entwickelte. Hinzu kommt, dass sich dieser Vers auf eine Zeit bezieht, als das Christentum noch in der Entfaltung begriffen war.
Bruch des Zölibatsversprechens

Im allgemeinen Kirchenrecht legt der Canon 1395 für ein Vergehen gegen die übernommene Zölibatsverpflichtung keine konkrete Strafe fest. Lediglich wenn ein Kleriker in seiner pflichtverletzenden Beziehung verharrt, erfolgt automatisch die Suspension. Bei weiterer Fortsetzung der Beziehung können weitere Kirchenstrafen bis hin zur Entlassung aus dem Klerikerstand (Laisierung) verhängt werden.[17] Über das konkrete Vorgehen entscheidet immer der zuständige Ordinarius.

Nur unter der Voraussetzung der Laisierung können Priester kirchlich heiraten, da die Weihe ein Ehehindernis darstellt. Mitte 2009 erklärte die Kleruskongregation die Laisierung von Priestern künftig vereinfachen zu wollen, um dadurch eine rechtlich klarere Situation der Betroffenen zu erreichen.[18]

Trotz Zölibatsverpflichtung gibt es römisch-katholische Priester, die Beziehungen eingehen und im Rahmen solcher Beziehungen auch Kinder zeugen. Aufsehen erregte 1995 der Fall von Hansjörg Vogel, der als Bischof von Basel zurücktrat, als bekannt wurde, dass er Vater würde. Ebenso verhielt es sich 1992 in Irland, als dort die Vaterschaft des Bischofs Eamon Casey in Galway bekannt wurde.

Hamburgs Weihbischof Hans-Jochen Jaschke sprach sich gegen eine Tabuisierung der Situation von zölibatsbrüchigen Priestern aus, sah jedoch zuvorderst diese in der individuellen Verantwortung. Für eine Abschaffung des Zölibats sah er dagegen keinen Anlass.[19]

Nach Angaben der Jesuitenzeitschrift La Civiltà Cattolica 2007 haben in den letzten vierzig Jahren 69.000 Priester ihr Amt aufgegeben, um zu heiraten. 11.200 haben den Schritt später bereut und sind nach einer Trennung oder nach dem Tod der Partnerin ins Amt zurückgekehrt.[20]
Neuere Diskussion innerhalb der römisch-katholischen Kirche

Die freiwillige Ehelosigkeit als charismatisches Zeichen ist in ihrer geistlichen Bedeutung für die Kirche unbestritten. Die Regelung der Zölibatsverpflichtung wurde durch die gesamte Kirchengeschichte hindurch bis in die Gegenwart jedoch kontrovers diskutiert. Einen neueren Ausdruck fanden diese Diskussionen im Anschluss an das zweite Vatikanische Konzil beispielsweise auf der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1971–1975). Bereits im Februar 1970 hatten sich neun Theologen, darunter Joseph Ratzinger und Walter Kasper, die sich von dieser Position jedoch später wieder abwandten[21] sowie Karl Lehmann und Karl Rahner, in einem Memorandum[22] an die deutschen Bischöfe gewandt und darum gebeten, die Pflicht der Priester zur Ehelosigkeit auf den Prüfstand zu stellen.[23] Diese Vorschläge wurden in einer Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zwar allgemein aufgenommen, blieben jedoch ohne praktische Konsequenzen.[24]

Derzeitige Zölibatsdiskussionen bewegen sich vor allem um die Frage des Priestermangels. Dieser wird von der einen Seite als Argument für eine Neufassung des Zölibates in der römisch-katholischen Kirche ins Feld geführt, von der Gegenseite in seiner Aussagekraft jedoch bestritten.[25][26][27][28][29] Auch diese Diskussionen wurden von der Kurie und den Bischofssynoden bisher entweder nicht aufgenommen oder zurückgewiesen.[30][31][32]

In Deutschland verdichtete sich die Zölibatsdiskussion seit Anfang 2008 und insbesondere parallel zur Diskussion um die 2010 bekanntgewordenen Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen. Aufrufe oder öffentliche Überlegungen zu einer Änderung der derzeitigen Zölibatsregelungen kamen seit dem unter anderem von Erzbischof Robert Zollitsch,[33] dem Präsidenten des Zentralkomitees der Katholiken, Alois Glück[34][35], dem Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke[36] und dem Bamberger Erzbischof Ludwig Schick.[37][38] Im Vorfeld des Besuches von Papst Benedikt XVI. in Deutschland im Herbst 2011 wurden zu diesem Thema ein offener Brief von acht CDU-Politikern[39] und ein Memorandum Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch veröffentlicht. Brief und Memorandum sprachen sich dafür aus, dass es neben zölibatären „auch verheiratete Priester“ geben müsse.[40] Beides löste inner- wie außerkirchlich zustimmende[41][42][43][44][45][46] oder ablehnende[47][48] Reaktionen bis hin zur "Petition pro ecclesia" aus.[49]

Papst Franziskus erweiterte das alte Recht der Bischöfe der katholischen Ostkirchen, verheirateter Männer zur Priesterweihe zuzulassen, im Juni 2014 auf westliche Gebiete, soweit dort eine eigene ostkirchliche Hierarchie besteht.[50]
Zölibat in weiteren Konfessionen
Altkatholische Kirche

In der Altkatholischen Kirche gibt es keine zwingende Verbindung zwischen Priesterweihe und Zölibat.
Anglikanische Kirchengemeinschaft

Die anglikanische Kirchengemeinschaft kennt keine Zölibatsverpflichtung für Priester oder Bischöfe.
Armenische apostolische Kirche

In der armenischen apostolischen Kirche dienen verheiratete sowie zölibatäre Priester. Diese letzteren werden Abegha („Priestermönche“) genannt und tragen eine schwarze kapuzenförmige Kopfbedeckung, genannt Veghar, die die Herrschaft der Kirche über sie symbolisiert. Bischöfe, Erzbischöfe und die Katholikoi werden aus den Reihen der zölibatären Priester berufen.[51]
Lutherische Kirchen

Kritik an den Missständen, die sich aus der Verbreitung des Konkubinats ergaben, war schon im Spätmittelalter auch innerhalb der Kirche zu vernehmen. Eine ethische und ordnungspolitische Wertschätzung der Ehe gibt es schon im Humanismus (Leon Battista Alberti, Albrecht von Eyb, Erasmus von Rotterdam und auch Luthers Gegenspieler Hieronymus Emser) und auch in der spätmittelalterlichen Handwerkerkultur. Luthers Ablehnung des Zölibats dagegen gründete auf seiner Rechtfertigungslehre ("sola gratia"). Denn wenn der Mensch nichts für sein Seelenheil tun kann, als an Christus zu glauben, weil alles allein von der Gnade Gottes abhänge, dann folge daraus, dass jede menschliche Anstrengung, mehr für das eigene Seelenheil zu tun, als der Gehorsam gegenüber den zehn Geboten erfordere, unweigerlich den betreffenden Menschen in Selbstüberheblichkeit verfallen lasse.

Die Schöpfungsordnung sieht dagegen nach Luther für alle Menschen die Ehe vor, die den Menschen vor den Sünden, die aus der Triebhaftigkeit entspringen, schützen solle. Dieser Triebhaftigkeit sind alle Menschen ausgesetzt (oder jedenfalls fast alle), ebenso wie der göttliche Auftrag, sich zu vermehren, an alle Menschen gerichtet sei. Das Ehelosigkeitsversprechen dagegen war für Luther das Paradebeispiel für die menschliche Vermessenheit, durch eigene Willenskraft etwas für das Seelenheil zu tun und so aus menschlichem Ermessen "Stände" zu erfinden, die in Gottes Schöpfungsordnung eigentlich nicht vorgesehen seien.

Daher kommt die große Bedeutung, die die Lutheraner ihrer eigenen Hochachtung der Ehe zugemessen haben, obwohl sie ja eigentlich vor Augen haben mussten, dass auch für Katholiken, die nicht dem geistlichen Leben angehören, die Ehe als weltlicher Ordnungsfaktor genauso wichtig war wie für sie. Trotzdem verkündeten die lutherischen Pastoren unermüdlich, dass im Katholizismus die Ehe verachtet werde. Die Ehe war wichtig für das Selbstbild der Protestanten, durch das sie sich vom Papsttum abgrenzten. Die Pflicht zur Ehe war für Lutheraner die in die Alltagspraxis übertragene Konsequenz der lutherischen Rechtfertigungslehre.

Eine der ersten reformatorischen Schriften, die sich kritisch mit dem Zölibat auseinandersetzten, stammt von Johann Eberlin von Günzburg. Eine in Augsburg verlegte Schrift aus dem Jahre 1522 trägt den vielsagenden Titel: Wie gar gefährlich es sei, wenn ein Priester keine Ehefrau hat! Eberlin griff dort mit biblischen und historischen Gründen den Zölibat an und schilderte dessen öffentliche Schädlichkeit. Er appellierte an die Bischöfe, ihren Widerstand gegen die Priesterehe aufzugeben.

Der Zölibat auch als Erimit bekannt Luther_Auslegung_Korinther_7_von_1523
Luthers Auslegung des 7. Kapitels des 1. Korintherbriefs – eine Streitschrift gegen den Zölibat (1523)

Bereits 1520 forderte Martin Luther in seiner Schrift An den Christlichen Adel deutscher Nation von des Christlichen standes besserung,[52] dass der Zölibat abgeschafft werden solle.

Schon im Juni 1525 brach Martin Luther Ordensgelübde und Zölibatsversprechen, indem er die ehemalige Nonne Katharina von Bora heiratete und Kinder zeugte. In einem Brief an Georg Spalatin schreibt er am 16. Juni 1525: „Ich habe mich durch diese Heirat so verächtlich und gering gemacht, dass alle Engel, wie ich hoffe, lachen und alle Teufel weinen mögen. Die Welt und ihre Klugen verstehen dieses fromme und heilige Werk Gottes noch nicht und machen es an meiner Person gottlos und teuflisch“.[53]

Einen Tag später schrieb Luther an Michael Stiefel: „Bete Du für mich, dass Gott meinen neuen Lebensstand segne und heilige. Denn die Klüglinge sind mächtig erzürnt, auch unter den Unseren. Sie müssen erkennen, dass die Ehe Gottes Werk sei“.[54]

Unter den „Unseren“ befand sich beispielsweise auch Philipp Melanchthon, der den Bruch Luthers mit dem Zölibat zunächst nicht verstand und nicht billigte.

Artikel 23 der Confessio Augustana von 1530 bündelt dann die Überlegungen der Reformation. Der Bekenntnistext führt aus, der Priester dürfe heiraten, weil Gottes Schöpfungsordnung die Ehe vorsehe (1. Mose 1,27LUT). Fernerhin sei es sogar seine Pflicht zu heiraten, wenn er anderenfalls in Unzucht fallen würde (1. Kor 7,2LUT.9LUT).[55]
Orthodoxe Kirchen

In den orthodoxen Kirchen werden überwiegend verheiratete Männer zu Diakonen und Priestern geweiht, der Zölibat ist die Ausnahme. Nach der Weihe kann ein Priester nicht geschieden werden, ohne sein Amt zu verlieren; auch wenn er Witwer wird, kann er kein zweites Mal heiraten. Bischöfe gehören in der Regel dem Mönchsstand an, leben also ehelos. Die orthodoxen Kirchen unterscheiden zwischen „weißer“ Geistlichkeit (verheiratete Gemeindepriester) und „schwarzer“ Geistlichkeit (ehelos lebende Nonnen, Mönche und Bischöfe).
Reformierte Kirchen

Die reformierten Kirchen lehnten den Zölibat ab, da er nicht in der Bibel vorgeschrieben sei. Im 19. Jahrhundert entstanden jedoch sowohl in lutherischen als auch in reformierten Gegenden Diakonissengemeinschaften, die ein zölibatäres Leben führen. Darüber hinaus gibt es Gemeinschaften mit zölibatärem Lebensstil, wie etwa die Shaker oder die New Harmony Harmony Society. Auch die radikal-pietistische Gemeinschaft des Ephrata Cloisters lebte zölibatär.
Andere Religionen
Antike Religionen

Ein Beispiel für sexuell enthaltsame Lebensformen in antiken Religionen sind die Priesterinnen der Vesta. Während ihrer dreißigjährigen Amtszeit hatten die Vestalinnen ihre Jungfräulichkeit zu bewahren. Eine unkeusche Vestalin wurde aus der Priesterschaft entfernt und lebendig begraben, ihr Verführer zu Tode gepeitscht.
Buddhismus

Im Buddhismus werden Frauen teilweise als Hemmnis auf dem Weg der Mönche zur Erleuchtung angesehen. Im Theravada-Buddhismus und teilweise auch im tibetischen Buddhismus bestimmen Ordensvorschriften für Mönche und Nonnen ein zölibatäres Leben.[56]
Hinduismus

Im Hinduismus leben die brahmacarin[57] zwölf Jahre enthaltsam, um im folgenden zweiten Lebensstadium ihre aufgestaute sexuelle Energie auf die Zeugung männlicher Nachkommen zu verwenden. Das dritte Stadium ist ebenfalls nicht zölibatär. Im vierten Lebensstadium gegen Ende des Lebens wählt der samnyasin neben anderen Formen der Askese auch den Verzicht auf Sexualität, um die Erlösung aus dem Kreislauf materieller Wiederverkörperungen vorzubereiten.
Islam

Die islamische Einstellung zu einem dauerhaft enthaltsamen Leben aus religiösen Gründen ist komplex.[58] Vor allem wegen Mohammeds ablehnender Haltung gegenüber dem Mönchtum und einigen Koranversen wird die Existenz eines zölibatären Lebens im Islam oft vereinfachend übersehen. Dennoch gibt es auch im Islam vereinzelt zölibatäre Lebensformen, vor allem im Kontext mit anderen Praktiken der Askese.[58] So wird von den frühen Sufis Ibrahim ibn Adham und Bāyazīd Bistāmī berichtet, dass sie zölibatär lebten.[59] Der Zölibat wurde auch von heiligen Sufistinnen praktiziert, die bekannteste ist Rabia von Basra. [60] Der Kontext für diese Praxis liegt einigen Islamwissenschaftlern zufolge im Wunsch der Grenzüberschreitung, z. B., um eine Form der genderneutralen Reinheit zu erreichen[61] oder einen metaphorischen Tod des Körpers zu erleben, ohne wirklich physikalisch zu sterben.[58]
Judentum

Das Judentum lehnt den Zölibat aus grundsätzlichen Gründen ab. Nach jüdischer Tradition ist die (auch körperliche) Liebe eines der höchsten Geschenke Gottes. Dieses Geschenk zurückzuweisen, ist nach jüdischer Sicht ein Vergehen. Rabbinen sind in allen jüdischen Strömungen verheiratet und haben Kinder.
Zölibat und sexueller Missbrauch

Ein Zusammenhang zwischen Missbrauchsfällen und dem Zölibat ist nicht belegt. Statistische Zahlen, die einen solchen Zusammenhang be- oder widerlegen, gibt es nicht. Außer Frage steht, dass der Zölibat keine Pädophilie erzeugt. Die sexuelle Prägung erfolgt viel früher im Leben eines Menschen, nicht erst wenn die Entscheidung für den Zölibat getroffen wird. Vertreter der Kirche selbst sehen keinen Zusammenhang. Hans-Ludwig Kröber, Professor für Forensik, errechnete, dass „nichtzölibatär lebende Männer mit einer 36 Mal höheren Wahrscheinlichkeit zu Missbrauchstätern als katholische Priester“ werden.[62] Diese Berechnung wurde kritisiert: Der Anteil der Straftäter unter zölibatär lebenden Männern sei im Mittel nur etwas geringer als der unter nicht zölibatär lebenden Männern.[63] Der Kriminologe Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen wies darauf hin, dass der Anteil der zölibatär lebenden Männer unter sexuellen Straftätern im Bereich von 0,1 % läge. Bei einem Anteil von 0,05 % der katholischen Priester, 15.136 katholische Priester (2010) zu 31 Millionen,[64] an der männlichen Gesamtbevölkerung zwischen 20 und 80 Jahren, entspricht dies im etwa dem Durchschnitt der zu erwartenden Straftaten.[65]

Der Kriminologe Arthur Kreuzer argumentierte ebenfalls in diese Richtung, indem er unterstrich, dass die im Zusammenhang mit Missbrauch problematischen strukturellen Bedingungen innerhalb römisch-katholischer Organisationen dieselben sind wie in jeder anderen Einrichtung, die mit Kindern arbeitet. Entsprechend plädierte er abseits von Zölibatsdiskussionen eher für praktische Verbesserungen und Präventionsmechanismen. Man brauche daher katholische Schulen auch nicht pauschal als „Biotope für pädophil Veranlagte“ zu diffamieren.[66] Damit zielte Kreuzner auf eine Äußerung von Michael Osterheider, Leiter der Regensburger Forensik, der vor allem mit einer unterstellten Attraktivität des Zölibats für Menschen mit Paraphilien argumentierte.[67] Auch andere, wie der Psychoanalytiker Micha Hilgers oder Eugen Drewermann halten es für möglich, dass der Zölibat diese Attraktivität besitze.[68][69] Belege oder Studien, die diesen Zusammenhang untermauern könnten, existieren jedoch nicht.

Die Ende 2012 vorgestellte und unter Leitung von Norbert Leygraf, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Universität Essen-Duisburg, durchgeführte Studie „Sexuelle Übergriffe durch katholische Geistliche in Deutschland – Eine Analyse forensischer Gutachten 2000-2010“ (sog. Leygraf-Studie) kam vielmehr zum Ergebnis, dass „sexuelle Missbrauchshandlungen an Minderjährigen [...] auch innerhalb der katholischen Kirche aus Beweggründen begangen [werden], die sich überwiegend dem normalpsychologischen Bereich zuordnen lassen und nicht einer krankhaften oder gestörten Psychopathologie entspringen. Man mag dem Zölibat kritisch gegenüberstehen, aber eine Koppelung der Debatten um sexuellem Missbrauch durch Geistliche und dem Zölibat entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. Die Verantwortung für sexuelle Missbrauchshandlungen ist bei den Tätern zu suchen und kann nicht auf die Institution ‚katholische Kirche‘ übertragen werden, wie es in der derzeitigen medialen Berichterstattung häufig der Fall ist.“ Laut Studie liegen bisher auch „keine empirischen Befunde vor, die belegen könnten, dass ein gewollter oder ungewollter Verzicht auf Sexualität und/oder Partnerschaft das Risiko für Sexualdelikte erhöht.“[70][71] Der Theologe und Psychiater Manfred Lütz weist stattdessen darauf hin, dass der Hinweis auf das Zölibatsgebot „nicht selten zu den verlogenen Entschuldigungsstrategien“ der Täter gehöre und man unbeabsichtigt das Geschäft der Täter betreibe, indem man den Zölibat als mögliche Ursache nenne.[72]

Die John-Jay-Studie zu den Ursachen von Missbrauch in katholischen Einrichtungen der USA stellte dazu fest, dass der priesterliche Zölibat seit dem 11. Jahrhundert ein konstanter Faktor in der römisch-katholischen Kirche war und daher nicht die Ursache für den Anstieg der Anzahl von Missbrauchsfällen in den 1970ern und 1980er und den anschließenden Abfall sein könne. Hinzu kommt, dass der Anstieg der Missbrauchsfälle in der römisch-katholischen Kirche von den 1950ern bis 1970ern und der anschließend einsetzende Abfall der Fallzahlen mit den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen von Missbrauchsfällen konform ging. (Vgl. hierzu auch die Rolle des gesellschaftlichen Kontextes bei Missbrauchsfällen in katholischen Einrichtungen). Positiv wirkte sich nach der Studie allerdings auch aus, dass in den Priesterseminaren der USA seit 1992 eine deutlich verbesserte Ausbildung in Hinblick auf das Leben im Zölibat erfolgte. Dabei wurde nicht mehr nur der Zölibat als Ideal erwartet, sondern konkrete Fortbildungseinheiten und Austauschmöglichkeiten zur persönlichen Entwicklung und zum Leben in Gemeinschaft unter der Bedingung des Zölibats angeboten. In Kombination mit einer gesteigerten Sensibilität gegenüber dem Thema Missbrauch trägt auch diese verbesserte Ausbildung zu dem aktuell niedrigen Niveau an Missbrauchsfällen bei.[73]

Siehe auch

Nikolait
Lehrerinnenzölibat
Zölibatsklausel


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