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Die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft mbH (RRG)

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Die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft mbH (RRG)  Empty Die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft mbH (RRG)

Beitrag  checker So Jun 19, 2016 10:50 am

Die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft mbH (RRG) wurde am 15. Mai 1925 in Berlin als Dachorganisation der regionalen Rundfunkgesellschaften in Deutschland gegründet und bestand bis zu ihrer Liquidation nach dem Zweiten Weltkrieg.

Die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft mbH (RRG)  220px-Reichsrundfunkgesellschaft.svg
Signet der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft 1926

Vorgeschichte

Der erste reguläre Sprachfunkdienst in Deutschland war der zum 1. September 1922 von Ernst Ludwig Voss (Auswärtiges Amt) ins Leben gerufene Wirtschaftsrundspruch. In Abstimmung mit Hans Bredow (Reichspost) bemühte sich Voss in der Folge, private Investoren zur Gründung regionaler Gesellschaften zu finden, die Rundfunk für die Allgemeinheit veranstalten sollten. So kam es zur Gründung von neun regionalen Rundfunkgesellschaften, die nach und nach ihren Betrieb aufnahmen:
Nr. Name Sitz Gründungsdatum Hauptbeteiligte Sendebeginn
1 Funk-Stunde AG Berlin 10. Dez. 1923 Vox-Schallplatten- und Sprechmaschinen-AG 29. Okt. 1923
(400 m, 250 W)
2 Nordische Rundfunk AG (Norag) Hamburg 16. Jan. 1924 Friedrich Julius Christian Blonck (Getreidehandel), Peter Kruse (Bankier) 2. Mai 1924
3 Ostmarken Rundfunk AG (Orag) Königsberg 2. Jan. 1924 anfangs: Walter Zabel (Elektrohandel); dann: Messeamt der Stadt Königsberg 14. Juni 1924
4 Südwestdeutsche Rundfunk AG (SWR/Süwrag) Frankfurt am Main 7. Dez. 1923 Carl Adolf Schleussner (Fotoindustrie) 1. Apr. 1924
5 Süddeutsche Rundfunk AG (Sürag) Stuttgart 3. Mär. 1924 Theodor Wanner; 33 Gesellschafter 11. Mai 1924
6 Westdeutsche Funkstunde AG (Wefag), 1927: Westdeutsche Rundfunk AG (Werag) Münster, erst 1927: Köln[1] 15. Sep. 1924 Richard Tormin (Stadt Münster), 7 Industrie- und Handelskammern 10. Okt. 1924
7 Deutsche Stunde in Bayern GmbH München 18. Sep. 1922 Deutsche Bank München, verschiedene Industrie- und Handelsunternehmen 30. Mär. 1924
8 Mitteldeutsche Rundfunk AG (Mirag) Leipzig 22. Jan. 1924 Messeamt der Stadt Leipzig, Edgar Herfurth (Presseverlag) 2. Mär. 1924
9 Schlesische Funkstunde AG Breslau 4. Apr. 1924 Otto Lummer (Physik-Professor) und 4 andere 26. Mai 1924

Alle Gesellschaften hatten grundsätzlich 51 % ihrer Anteile und drei Aufsichtsratsstellen an das Reichspostministerium, vertreten durch Heinrich Giesecke, an das Reichsinnenministerium, vertreten durch Ernst Heilmann (Dradag), und an die Deutsche Stunde, vertreten durch Voss, abzugeben. Finanziert wurden sie anfangs durch 60 % des Rundfunkgebührenaufkommens in denjenigen Oberpostdirektionsbereichen, für die sie Programm machten (ab 1930 lag der Anteil, den die Post abführte, unter 50 %; die Gebühr betrug vom 1. April 1924 bis zum 31. Dezember 1969 monatlich 2 Mark).

Einen Dachverband gab es lediglich in Form des Reichsfunkverbands.
Rundfunkordnungen von 1925 und 1932

Die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft mbH (RRG)  800px-Reichsrundfunk-8-11-400a
Livemitschnitt des Reichsrundfunk auf einer 12-inch Decelith-Platte

Die Rundfunkordnung von 1925 sah im Rahmen der Genehmigung des Sendebetriebs[2] neben der Einrichtung von Überwachungsausschüssen und kulturellen Beiräten unter Beteiligung der Länder[3] vor, dass die Rundfunkgesellschaften als Dachorganisation die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft gründeten (wobei das Unternehmen Deutsche Reichspost[4] -DRP- im Februar 1926 51 % der Anteile erhielt) und außerdem 51 % ihrer eigenen Anteile auf die Reichspost übertrugen, wobei die RRG das Stimmrecht als Treuhänder der DRP ausüben sollte.

So wurde am 5. Mai 1925 von den fünf Gesellschaften in Leipzig, Hamburg, Breslau, Frankfurt und Königsberg die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft mbH mit Sitz in Berlin gegründet; die Gesellschaften in Berlin, Münster und Stuttgart schlossen sich nach mitunter langwierigen Verhandlungen ebenfalls an, während München erst 1931 aufgrund finanzieller Engpässe beitrat. Am 1. März 1926 verfügte die RRG in den ihr angeschlossenen Rundfunkgesellschaften über durchschnittlich 53,3 % der Stimmen. Berücksichtigt man auch die Anteile der Landesregierungen und der Dradag, so lag der staatliche Einfluss in den Gesellschaften bei 62,1 % und stieg bis 1929 sogar auf 75,5 %.

Geschäfstführer der RRG wurden Kurt Magnus und Heinrich Giesecke, Vorsitzender des Verwaltungsrats Hans Bredow, der zu diesem Zweck aus dem Postdienst ausschied und nun den Titel „Rundfunkkommissar des Reichspostministers“ führte. Die Zahl der RRG-Beschäftigten stieg von 20 im Jahr 1926 auf 206 Ende 1931.

Satzungsmäßige Aufgabe der RRG war die „zentrale Leitung“ (insbesondere organistorische und ökonomische Kontrolle) der angeschlossenen Rundfunkgesellschaften, und zwar nach den Vorgaben der Reichspost. Ab 1932 wurden die den Rundfunkgesellschaften zustehenden Anteile am Gebührenaufkommen der Reichspost über die RRG als zentrale Zuteilungsstelle verteilt.

Ein eigener Funksendebetrieb der RRG war zwar durch die Satzung ausgeschlossen, doch erwarb die RRG noch 1925 die Deutsche Welle GmbH von Voss, und der formal von dieser GmbH getragene und am 7. Januar 1926 über die Langwelle Königs Wusterhausen eröffnete Funkdienst entwickelte sich faktisch zu einem RRG-eigenen Programm. Bestand es anfangs teilweise aus Übernahmen von den Rundfunkgesellschaften (allen voran der Funk-Stunde Berlin), teilweise aus einem eigenen Bildungsprogramm („Vortragsdienst“), so wurde es bald zu einem reichsweiten Vollprogramm unter dem Namen „Deutschlandsender“. Ab dem 15. Juni 1932 gab es außerdem eine „Stunde der Reichsregierung“, die von allen deutschen Sendern übertragen wurde. Neben die Langwelle trat übrigens der am 26. August 1929 ebenfalls in Zeesen eröffnete „Weltrundfunk-Kurzwellensender“.

Die Dradag, eine Gründung aus dem Bereich des Reichsinnenministeriums, wurde unter Beteiligung des Reichsverbands der Deutschen Presse, der Nachrichten-Agenturen W.T.B. und T.U. und der Berliner Verlage Mosse und Scherl zur „Nachrichtenstelle des deutschen Rundfunks“ (Chefredakteur 1926–32: Josef Räuscher). Die politische Kontrolle des Rundfunks lag beim Reichsinnenministerium und den Ländern.

Technisch war die Zeit geprägt von der Einrichtung weiterer Nebensender, Studios und leistungsstarker Großsender:
Nr. Gesellschaft Intendant 1930 Großsender mit Leistung in kW Hauptfrequenz in kHz 1931[5] Neben-/Zwischensender Studios
1 Funk-Stunde AG Hans Flesch 20. Dez. 1933
Berlin 100 716 Stettin Jan. 1926 (bis Dez. 1928 mit Studio), Magdeburg Dez. 1928, Berlin-Ost Jan. 1929 (Jan. 1929 bis Jan. 1934 erstes Gleichwellennetz)
2 Nordische Rundfunk AG (Norag) Hans Bodenstedt 15. Jan. 1934
Hamburg 100 805 Bremen Nov. 1924, Hannover Dez. 1924, Kiel März 1926, Flensburg Dez. 1928 Schwerin
3 Ostmarken Rundfunk AG (Orag) Joseph Christean 15. Dez. 1930
Heilsberg 60 1085 Königsberg; indirekt: Danzig
4 Südwestdeutsche Rundfunk AG (SWR/Süwrag) Wilhelm Schüller 28. Okt. 1932
Frankfurt 15 770 Kassel Jan. 1925, Trier 1932 (bis 1936 mit Studio) Mainz
5 Süddeutsche Rundfunk AG (Sürag) Alfred Bofinger 21. Nov. 1930
Mühlacker 60 832 Stuttgart; Freiburg Nov. 1926 (1933–39 Frankfurt zugeordnet) Karlsruhe, Mannheim
6 Westdeutsche Rundfunk AG (Werag) Ernst Hardt 15. Jan. 1927
Langenberg 40 (1931: 60) 635 Münster; Köln, Aachen März 1928 (Apr. 1930 bis März 1932 zweites Gleichwellennetz) Dortmund, Elberfeld (jeweils Nebensender Sept. 1925 bis Jan. 1927)
7 Bayerische Rundfunk GmbH Kurt von Boeckmann 3. Dez. 1932
München 60 563 Nürnberg Aug. 1924; Zwischensender ohne Studio: Augsburg Sept. 1927, Kaiserslautern Feb. 1928 (1934 zu Frankfurt, 1936 zu Saarbrücken)
8 Mitteldeutsche Rundfunk AG (Mirag) Ludwig Neubeck 28. Okt. 1932
Leipzig 120 1157 Dresden Feb. 1925 Chemnitz, Erfurt, Weimar; Dessau, Eisenach, Gera, Halle, Jena, Sondershausen
9 Schlesische Funkstunde AG Fritz Walter Bischoff 27. Aug. 1932
Breslau 60 923 Gleiwitz Nov. 1925
10 Deutsche Welle GmbH (Deutschlandsender) Johann Georg Hermann Schubotz 20. Dez. 1927
Zeesen 24 (1930: 32; 1932: 60) 183
Siehe auch: Pausenzeichen bis 1945

1931 zog die RRG zusammen mit Deutscher Welle und Funk-Stunde in das neue Haus des Rundfunks in der Ostpreußen-/Masurenallee.

Die Rundfunkordung von 1932 ging zurück auf Erich Scholz (Reichsinnenministerium) und bestimmte die Umwandlung der Rundfunkgesellschaften von Aktiengesellschaften mit privaten Minderheitseignern (die allerdings ohnehin nur noch in Frankfurt und Hamburg von einigem Gewicht waren) zu rein staatlichen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (51 % Post, 49 % Länder; das waren: in Berlin, Köln, Breslau und Königsberg allein Preußen, in Hamburg Preußen, Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Schwerin, in Leipzig Sachsen, Preußen und Thüringen, in Frankfurt Preußen und Hessen, in Stuttgart Württemberg und Baden und in München allein Bayern). Die Dradag wurde als Der Drahtlose Dienst (DDD) eine Dienststelle der RRG.
Die RRG 1933–1945

Mit dem nationalsozialistischen Umbruch wurden die regionalen Gesellschaften zu Filialen der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft. Dieser Stärkung der RRG folgte nach Kriegsbeginn eine weitgehende Entmachtung.

Zunächst gingen die Rundfunkkompetenzen von Reichspost- und -innenministerium auf das neu errichtete Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda über.[6] Ab dem 1. April 1933 gab es täglich von 19 bis 20 Uhr eine einheitliche „Stunde der Nation“ über alle deutschen Sender. Die Rundfunkgesellschaften traten am 8. Juli 1933 ihre RRG-Geschäftsanteile an das neue Ministerium ab. Die Länder übertrugen ihre Beteiligungen an den Rundfunkgesellschaften auf die RRG. Die regionalen Rundfunkgesellschaften wurden daraufhin liquidiert, überwiegend noch im Laufe des Jahres 1934 (Leipzig 1935, München 1937). Ab dem 1. April 1934 waren die bisherigen Namen nach dem Schema Reichssender (Sitz) vereinheitlicht. Auch die Rundfunkgebühr ging nun überwiegend ans Propagandaministerium, während Postressort und RRG nurmehr „Abfindungen“ erhielten, so dass der Anteil der RRG an den 2 RM Rundfunkgebühr von 65 Pfennig (32,5 %) im Jahr 1933/34 auf 38 Pfennig (19,1 %) im Jahr 1939/40 fiel.[7] Rundfunkreklame, die es seit 1924 gegeben hatte, wurde 1935/36 verboten.

Rundfunkkommissar Bredow hatte noch am 30. Januar 1933 seinen Rücktritt eingereicht, RRG-Geschäftsführer Magnus tat es ihm am 3. April gleich. An seine und Gieseckes Stelle in der RRG traten die Direktoren Eugen Hadamovsky („Reichssendeleiter“, Programmgestaltung), Hermann Voß (Verwaltung) und Claus Hubmann (Technik), neuer Verwaltungsratsvorsitzender wurde Walther Funk (1933–38). Im November 1934 begann der „Reichs-Rundfunk-Prozess“, ein von Eugen Hadamovsky initiierter 89-tägiger Schauprozess gegen einige der Spitzen des „Systemrundfunks“. Bredows und Fleschs Verurteilung durch das Landgericht Berlin wegen Teilnahme am Parteiverrat wurde allerdings im Februar 1937 durch das Reichsgericht[8] aufgehoben, das Verfahren vor dem Landgericht Berlin dann im März 1938 eingestellt.

Auch an den Spitzen der einzelnen Rundfunkgesellschaften kam es unverzüglich zu personellen Veränderungen (Ausnahme Stuttgart: Bofinger), in Berlin sogar noch vor der sogenannten „Machtergreifung“ (Kolb). Von Boeckmann wechselte von München an den Deutschen Kurzwellensender, der mit ihm einen eigenen Intendanten erhielt und gerade am 1. April 1933 seinen regulären Auslandsdienst aufgenommen hatte; seine Mitarbeiterzahl stieg von 7 im Jahr 1933 auf 242 im März 1938.

Die Einrichtung der drei als Programmgemeinschaften konzipierten Sendergruppen West (Frankfurt, Köln, Stuttgart), Nord (Hamburg, Berlin, Königsberg) und Südost (München, Leipzig, Breslau) Ende 1933/Anfang 1934 blieb allerdings Episode.

Über den Fernsehsender Paul Nipkow in Berlin-Witzleben nahm im Frühjahr 1935 der Deutsche Fernseh-Rundfunk seinen Betrieb auf;[9] erster Intendant wurde zwei jahre später Hans-Jürgen Nierentz (Mitarbeiterzahl: 32). Zur Olympiade 1936 wurden täglich acht Stunden Programm bestritten, doch beschränkten sich die Empfangsmöglichkeiten auf 25 Fernsehstuben in Berlin, eine Empfangsstelle in Potsdam und zwei in Leipzig.

Die Reichsrundfunkkammer (1933–39; Präsident: Horst Dreßler-Andreß) leistete als Teil der Reichskulturkammer[10] eine Beitrag zur „Gleichschaltung“ des kulturellen Lebens, indem sie alle Personen erfasste, die in Industrie und Handel der Radiobranche, den Hörerverbänden oder Verlagen von Rundfunkzeitschriften tätig waren. Ab 1935 gehörten auch die Mitarbeiter der RRG dazu.

Im März 1937 wurde Heinrich Glasmeier von Goebbels zum „Reichsintendanten des Deutschen Rundfunks und Generaldirektor der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft“ berufen.

In der Folge kamen nach der Eingliederung des Saargebiets 1935 der Reichssender Saarbrücken, nach dem „Anschluss“ Österreichs 1938 der Reichssender Wien, nach Errichtung des Protektorats 1939 der Reichssender Böhmen und mit Kriegsbeginn der Reichssender Danzig hinzu, so dass es Ende 1939 zur Inlandsversorgung dreizehn Reichssender (mit Nebensendern) und den 500 kW starken Deutschlandsender III gab. Ab Anfang 1939 wurde für den Rundfunk insgesamt die Bezeichnung „Großdeutscher Rundfunk“ gebraucht.
Nr. Sender Hauptfrequ.
in kHz[11] Leiter neue Nebensender
1 Reichssender Berlin 841 1933 Richard Kolb, 1933–34 Friedrich Arenhövel, 1934–37 Walther Beumelburg, 1937– Goetz Otto Stoffregen
2 Reichssender Hamburg 904 1933–45 Gustav Grupe Stolp 1938 (1933/34 Gleichwelle H-FL-HB-MD-Stettin)
3 Reichssender Königsberg 1031 1933–35 Siegfried Haenicke, 1938?–45 Alfred Lau Memel
4 Reichssender Frankfurt 1195 1933–34 Walther Beumelburg, 1934–38 Hanns-Otto Fricke, 1938–41 Paul Lambert Werber Koblenz 1935 (1933/35 Gleichwelle F-TR-KS-FR-KL-KO)
5 Reichssender Stuttgart 574 1924–45 Alfred Bofinger Bregenz, Freiburg 1939 (Gleichwelle)
6 Reichssender Köln 658 1933–37 Heinrich Glasmeier, 1937–41 Toni Winkelnkemper
7 Reichssender München 740 1933 Richard Kolb, 1934–45 Hellmuth Habersbrunner Bayreuth 1936, Innsbruck, Salzburg (Gleichwelle)
8 Reichssender Leipzig 785 1933–45 Carl Stueber
9 Reichssender Breslau 950 1933–34 Hans Roeseler, 1934–37 Hans Kriegler, 1937–38 Karl Gunzer, 1938–45 Hanns-Otto Fricke Görlitz 1937, Troppau 1938, Kattowitz 1939 (Gleichwelle)
10 Reichssender Saarbrücken 1249 1935–38 Adolf Raskin, 1938–45 Karl Mages Kaiserslautern (ab 1936)
11 Reichssender Wien 592 1938 Franz Pesendorfer, Adolf Raskin, Karl Gunzer, Karl Mages, 1941–45 Franz Huber Linz, Graz, Klagenfurt
12 Reichssender Böhmen 1113 1939–41 Hans-Günther Marek, 1942–45 Ferdinand Thürmer (Sendergruppe Böhmen-Mähren) Prag, Brünn, Mährisch-Ostrau
13 Reichssender Danzig 1303 1939 Wolfgang Diewerge, 1939–41 Carl-Heinz Boese
14 Deutschlandsender 191 1933– Goetz Otto Stoffregen
15 Deutscher Kurzwellensender 1933–40 Kurt von Boeckmann, 1940 Adolf Raskin (MW: Bremen, Alpen)
16 Deutscher Fernseh-Rundfunk 1937– Hans-Jürgen Nierentz

Das Programmangebot des „Großdeutschen Rundfunks“ jedoch wurde kriegsbedingt immer kleiner: ab Juni 1940 gab es im Wesentlichen nur noch zwei Programme, das Reichsprogramm über die Reichssender (mit wenigen regionalen Fenstern am Vormittag) sowie das Programm vom Deutschlandsender. 1942 stellten die Reichssender Köln, Saarbrücken, Stuttgart und Leipzig ihre Programmzulieferung ganz ein.

Die Programmleitung ging mehr und mehr von der RRG auf das Propagandaministerium über (Leiter der Rundfunkabteilung: 1939 Berndt, 1940 Hadamovsky, 1941 Diewerge, 1942 Fritzsche, der zugleich verantwortlich für die politisch-propagandistischen Sendungen war, während die Zuständigkeit für die unterhaltenden und künstlerischen Sendungen bei Hans Hinkel lag). Auch die Wehrmacht wurde beteiligt (Wehrmachtbericht, Weihnachtsringsendung).

Einen Zuwachs verzeichnete der Auslandsdienst („Germany Calling“). Im April 1941 wurde in der RRG unter Toni Winkelnkemper eine Auslandsdirektion eingerichtet, bestehend aus den vier Organisationseinheiten „Die Deutschen Überseesender“, „Die Deutschen Europasender“, den Geheimsendern unter dem Namen „Concordia“ und einem „Büro für Internationalen Rundfunkverkehr“. 1944 gab es 47 Redaktionen für ebenso viele Fremdsprachenprogramme. Gleichwohl bestand eine Konkurrenzsituation zu den Rundfunkaktivitäten des Auswärtigen Amts, Letztere etwa in Form von Interradio GmbH (Zürich) oder Sonderdienst Seehaus.
Abwicklung und Nachfolgeeinrichtungen

1951 ging die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluss in Liquidation, die sich bis 1961 hinzog. Eine entfernt der RRG vergleichbare Einrichtung ist seit 1950 die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD). Den europäischen Auslandsdienst übernahm der Deutschlandfunk (DLF, 1962–93), den Überseedienst die Deutsche Welle.[12]

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