Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft (engl. German East Africa Company)
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Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft (engl. German East Africa Company)
Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft (engl. German East Africa Company) wurde am 28. März 1884 von Graf Behr-Bandelin und Carl Peters als Gesellschaft für deutsche Kolonisation (GfdK) in Berlin gegründet.[1] Sie sollte deutsche Ackerbau- und Handelskolonien in Übersee errichten.
Die Flagge der DOAG
Erste Expedition nach Ostafrika
Carl Peters
Im Herbst 1884 schickte die Gesellschaft eine Expedition nach Ostafrika. Carl Peters, Joachim Graf von Pfeil und Karl Ludwig Jühlke reisten nach Sansibar und setzten auf das gegenüberliegende Festland über. Im Hinterland der Festlandbesitzungen des Sultans von Sansibar besuchte Peters örtliche Häuptlinge und legte ihnen deutschsprachige „Schutzverträge“ vor, zu deren Unterschrift er zwölf der deutschen Sprache und Schrift unkundigen Lokalherrscher bewegen konnte. So erwarb man Herrschaftsansprüche auf die Regionen Usegua, Nguru, Usagara und Ukami.[3]
Die Reichsregierung stand diesen Ansprüchen ablehnend gegenüber. Bismarck hatte jede Unterstützung der Peters-Reise im Voraus abgelehnt. Auch nach der Rückkehr äußerte sich Reichskanzler Bismarck abschätzig über das, was Peters der Regierung vorlegte: „ein Stück Papier mit Neger-Kreuzen drunter“. Peters drohte damit, dass auch König Leopold von Belgien an Ostafrika Interesse hätte, der nach der Kongokonferenz gerade sein Reich in Zentralafrika ausbaute. Bismarck lenkte – nicht zuletzt aus Rücksicht auf die kolonialistisch gesinnten Nationalliberalen im Reichstag – ein und ließ einen kaiserlichen Schutzbrief für die Erwerbungen der Gesellschaft und ihrer Rechtsnachfolger ausstellen. Damit war der Grundstein für die spätere Kolonie Deutsch-Ostafrika gelegt.[4]
Versuche zur Gründung einer Gesellschaftskolonie
Ausgangsgebiete der DOAG 1885[2
Wappen der DOAG
Nach Ausstellung des Schutzbriefes gründete Peters am 2. April 1885 die Kommanditgesellschaft „Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft Karl Peters und Genossen“, die in das Handelsregister in Berlin eingetragen wurde. An diese Gesellschaft wurden die ostafrikanischen Ansprüche übertragen. Bereits im März 1886 wurde die Kommanditgesellschaft gelöscht und Peters wurde alleiniger Gesellschafter. Im Februar 1887 wurde daraus die „Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft“ (DOAG) mit Carl Peters als erstem Präsidenten.[5]
Die Gesellschaft schloss in der Folgezeit weitere Verträge mit einheimischen Herrschern ab, dehnte ihre Ansprüche so auf weitere Gebiete im Inland wie die Umgebung der Uluguruberge und Usambara aus und erforschte den Süden der späteren Kolonie. Es kam zur Gründung einiger Handelsposten und weniger Versuchsstationen, auf denen der Anbau von Kulturpflanzen ausprobiert wurde. Mehr Energie verwandte die Gesellschaft auf Expeditionen kreuz und quer durch das Hinterland der Kolonie, um möglichst umfassende Ansprüche auf weitere Gebiete anmelden zu können, womit die Gegenmaßnahmen Sansibars unterlaufen werden sollten.
Die Anerkennung der Ansprüche der Gesellschaft durch das Deutsche Reich führte zu Protesten des Sultan Bargash von Sansibar[6], der die von der DOAG beanspruchten Gebiete als Teile seines Festlandsgebietes ansah. Bargash schickte gleichfalls Abgesandte und auch Truppen unter General Lloyd Mathews durch das Hinterland der Küste, um die rote Fahne Sansibars aufzuziehen und nun ebenfalls die Unterschriften örtlicher Herrscher unter Bündnisverträge mit dem Sultan einzuholen.
Der drohende Konflikt zwischen sansibarischem Militär und den verstreuten Agenten der DOAG wurde durch den Einsatz eines deutschen Flottengeschwaders beendet. Am 7. August 1885 erschien der deutsche Admiral Eduard von Knorr mit fünf Kreuzern des Ostafrikanischen Kreuzergeschwaders vor Sansibar und richtete seine Kanonen auf den Sultanspalast. Angesichts dieser Drohung musste Bargash die deutschen Ansprüche im Hinterland der sansibarischen Festlandsbesitzungen anerkennen und der DOAG die Nutzung des Hafens von Dar es Salaam mit vergünstigten Zollsätzen zugestehen. Weiter nördlich, hinter der rivalisierenden deutschen Kolonie Wituland versuchte die DOAG, Gebiete an der Somaliküste zwischen Buur Gaabo und Aluula zu erwerben. Im Süden wurden Madagaskar und die Komoren – auf denen ebenfalls DOAG-Vertreter tätig waren – 1886 von Deutschland als französische Einflusszone akzeptiert.[7]
In der Folgezeiten verhandelten die Regierungen Großbritanniens und Deutschlands über eine Abgrenzung ihrer Interessensphären und einigten sich am 29. Oktober 1886 auf eine Einteilung Ostafrikas in Interessenzonen, wobei Deutschland der südliche Teil und Großbritannien der nördliche Teil (heutiges Kenia) zugesprochen wurde. Beide Seiten einigten sich zunächst auf eine Anerkennung der Souveränität Sansibars in einem 10 Meilen breiten Küstenstreifen.
Die Abmachung entsprach nicht den Absichten der DOAG, da ohne einen freien Zugang zur Küste ihre Ansprüche auf das Hinterland weithin wertlos blieben. Seit 1886 verhandelte Peters darüber, vom Sultan die Kontrolle über einige Häfen zu erhalten. Nach dem Tode von Bargash war dann sein Nachfolger zu weitergehenden Vereinbarungen bereit. Am 28. April 1888 schloss die DOAG einen Vertrag mit Sultan Chalifa ibn Said von Sansibar, wonach die Gesellschaft die Verwaltung des sansibarischen Gebietes auf dem Festlandes und die Erhebung der Küstenzölle im Namen des Sultans gegen eine jährliche Pachtsumme übernehmen sollte.
Im August 1888 versuchte die Gesellschaft dann, die Verwaltung der sansibarischen Küstenorte entsprechend dem Küsten- und Zollvertrag mit dem Sultan auszuüben. Der Vertrag hatte unter den Einheimischen zu Unruhe geführt, da sie sich vom Sultan im Stich gelassen und verraten sahen. Die Flaggenhissung der DOAG führte in Pangani und Lindi zu offenen Protesten der Bevölkerung. In Pangani eskalierten diese – nicht zuletzt durch das herrische Auftreten des örtlichen DOAG-Agenten Emil von Zelewski – zu Gewalttätigkeiten, die der Beginn eines anhaltenden Aufstandes der Küstenbevölkerung werden sollte, in dem die Herrschaft der DOAG zusammenbrach. Die Reichsregierung griff zunächst durch Einheiten ihres Ostafrikanischen Marinegeschwaders und schließlich durch Entsendung des Reichskommissars Wissmann ein, dessen vor allem aus Sudanesen und Zulu gebildete Söldnertruppe (Wissmanntruppe) den Aufstand schließlich niederkämpfte.
Während die Kämpfe noch anhielten, versuchte Peters im Rahmen der sogenannten Deutschen Emin-Pascha-Expedition den Bereich der DOAG im Gebiet des Victoriasees weiter auszudehnen und erreichte die Unterschrift des Kabaka von Buganda, Mwanga II., unter einen Schutzvertrag. 1890 übernahm die DOAG außerdem die Besitzung in Witu von der Deutschen Witu-Gesellschaft.[8] Diese Pläne und Ansätze wurden jedoch durch die deutsch-britische Verständigung zunichtegemacht, die im „Helgoland-Sansibar-Vertrag“ eine Abgrenzung der weltweiten Interessensphären der beiden Mächte regelte.
Das von der DOAG zu Hilfe gerufene Reich übernahm nach dem Sieg in Ostafrika durch einen Vertrag vom 20. November 1890 die ganze Verwaltung der Kolonie. Die Aufgaben der Gesellschaft beschränkten sich hinfort auf wirtschaftliche Tätigkeiten.
Tätigkeit in der Kolonie Deutsch-Ostafrika
Aufbau der Gesellschaft
Die Organe der neuen Gesellschaft waren: Generalversammlung, Verwaltungsrat, Direktion, Revisoren. Der aus 21 bis 27 Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat hatte die gesamte Geschäftsführung zu überwachen. Die Direktion bestand aus zwei Direktoren. Die Aufsicht über die Gesellschaft wurde nach dem Statut dem Reichskanzler übertragen. Nachdem 1887 das zur Schaffung dieser Gesellschaft notwendige Kapital im Betrag von mehr als 3,5 Millionen Mark aufgebracht war, erfolgte die Konstituierung der neuen Gesellschaft, deren Kapital etwa 7 Millionen Mark betrug.
Die satzungsgemäße Tätigkeit der Gesellschaft war in Afrika mit Erweiterung des Kolonialbesitzes, Anlage von Stationen und Plantagen und Belebung des Handelsverkehrs beschrieben.
Die DOAG kam nie dazu, eine Herrschaft über die von ihr beanspruchten Gebiete auszuüben. Hätte man die Ansprüche jemals umsetzen wollen, hätte das eine Auseinandersetzung mit jedem einzelnen der örtlichen Herrscher bedeutet, die ihren Unterschriften keineswegs die von der Gesellschaft behauptete Bedeutung zumaßen. Das aber hätte die finanziellen, organisatorischen und militärischen Möglichkeiten der DOAG bei weitem überfordert.[9]
So beschränkte sich die wirtschaftliche Tätigkeit der DOAG auf die Anlage von Handelsposten und landwirtschaftlichen Versuchsstationen, die teils von ihr selbst, teils von Tochtergesellschaften wie der Deutsch-Ostafrikanischen Plantagengesellschaft oder der Deutschen Pflanzergesellschaft betrieben wurden. Alle diese Unternehmen stellten in den ersten Jahren Verlustposten dar, was auf mangelndes Fachwissen der deutschen Betreiber, ungünstige Verkehrsverhältnisse, den Mangel an Arbeitskräften und den Widerstand der einheimischen Führungsschichten zurückzuführen war.
Umwandlung in eine Genossenschaft
Stauweiher der Plantage Derema der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft, ca. 1910
Nach dem Aufstand der Küstenbevölkerung von 1889 war die Verwaltung der Kolonie auf das Deutsche Reich übergegangen. Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft erhielt jetzt den Status einer privilegierten Erwerbsgenossenschaft. Die wichtigsten ihr gewährten Privilegien bestanden in dem ausschließlichen Recht auf Erwerb von herrenlosen Grundstücken, in einem Vorrecht in Bezug auf die Gewinnung von Mineralien, in einem Vorrecht beim Bau und dem Betrieb von Eisenbahnen, in einem Recht auf Errichtung einer Bank mit dem Privileg der Notenausgabe, sowie endlich in dem Münzrecht.
Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft nahm eine Anleihe von 10.566.000 Mark unter Garantie der Regierung auf, die sich ihrerseits zu einer jährlichen Auszahlung von 600.000 Mark für die Überlassung der Zolleinkünfte verpflichtete. In einem neuen, am 15. November 1902 mit dem Deutschen Reich geschlossenen Vertrag verzichtete die Gesellschaft gegen Rückgabe ihrer im Besitz des Reiches befindlichen Anteilscheine im Nennbetrag von 475.000 Mark auf alle ihre früheren Privilegien, nur blieb ihr an Stelle ihres fast unbeschränkten ein engbegrenztes Landokkupationsrecht und ein Anteil an den Feldersteuern und Förderungsabgaben, der bis 1935 gelten sollte.
Die Unternehmungen der Gesellschaft bestanden dann im Betrieb eigener Handelsgeschäfte, in der Bewirtschaftung von sieben Plantagen (u. a. einer Baumwoll-Plantage in Kikokwe, zweier Kaffee-Plantagen in Derema und Nguelo, sowie einer Kokos-Plantage in Muoa).
Trivia
Die Gesellschaftsflagge wird in Anlehnung an den Gründer von Deutsch-Ostafrika, Carl Peters, auch als Petersflagge bezeichnet.
Quelle
Die Flagge der DOAG
Erste Expedition nach Ostafrika
Carl Peters
Im Herbst 1884 schickte die Gesellschaft eine Expedition nach Ostafrika. Carl Peters, Joachim Graf von Pfeil und Karl Ludwig Jühlke reisten nach Sansibar und setzten auf das gegenüberliegende Festland über. Im Hinterland der Festlandbesitzungen des Sultans von Sansibar besuchte Peters örtliche Häuptlinge und legte ihnen deutschsprachige „Schutzverträge“ vor, zu deren Unterschrift er zwölf der deutschen Sprache und Schrift unkundigen Lokalherrscher bewegen konnte. So erwarb man Herrschaftsansprüche auf die Regionen Usegua, Nguru, Usagara und Ukami.[3]
Die Reichsregierung stand diesen Ansprüchen ablehnend gegenüber. Bismarck hatte jede Unterstützung der Peters-Reise im Voraus abgelehnt. Auch nach der Rückkehr äußerte sich Reichskanzler Bismarck abschätzig über das, was Peters der Regierung vorlegte: „ein Stück Papier mit Neger-Kreuzen drunter“. Peters drohte damit, dass auch König Leopold von Belgien an Ostafrika Interesse hätte, der nach der Kongokonferenz gerade sein Reich in Zentralafrika ausbaute. Bismarck lenkte – nicht zuletzt aus Rücksicht auf die kolonialistisch gesinnten Nationalliberalen im Reichstag – ein und ließ einen kaiserlichen Schutzbrief für die Erwerbungen der Gesellschaft und ihrer Rechtsnachfolger ausstellen. Damit war der Grundstein für die spätere Kolonie Deutsch-Ostafrika gelegt.[4]
Versuche zur Gründung einer Gesellschaftskolonie
Ausgangsgebiete der DOAG 1885[2
Wappen der DOAG
Nach Ausstellung des Schutzbriefes gründete Peters am 2. April 1885 die Kommanditgesellschaft „Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft Karl Peters und Genossen“, die in das Handelsregister in Berlin eingetragen wurde. An diese Gesellschaft wurden die ostafrikanischen Ansprüche übertragen. Bereits im März 1886 wurde die Kommanditgesellschaft gelöscht und Peters wurde alleiniger Gesellschafter. Im Februar 1887 wurde daraus die „Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft“ (DOAG) mit Carl Peters als erstem Präsidenten.[5]
Die Gesellschaft schloss in der Folgezeit weitere Verträge mit einheimischen Herrschern ab, dehnte ihre Ansprüche so auf weitere Gebiete im Inland wie die Umgebung der Uluguruberge und Usambara aus und erforschte den Süden der späteren Kolonie. Es kam zur Gründung einiger Handelsposten und weniger Versuchsstationen, auf denen der Anbau von Kulturpflanzen ausprobiert wurde. Mehr Energie verwandte die Gesellschaft auf Expeditionen kreuz und quer durch das Hinterland der Kolonie, um möglichst umfassende Ansprüche auf weitere Gebiete anmelden zu können, womit die Gegenmaßnahmen Sansibars unterlaufen werden sollten.
Die Anerkennung der Ansprüche der Gesellschaft durch das Deutsche Reich führte zu Protesten des Sultan Bargash von Sansibar[6], der die von der DOAG beanspruchten Gebiete als Teile seines Festlandsgebietes ansah. Bargash schickte gleichfalls Abgesandte und auch Truppen unter General Lloyd Mathews durch das Hinterland der Küste, um die rote Fahne Sansibars aufzuziehen und nun ebenfalls die Unterschriften örtlicher Herrscher unter Bündnisverträge mit dem Sultan einzuholen.
Der drohende Konflikt zwischen sansibarischem Militär und den verstreuten Agenten der DOAG wurde durch den Einsatz eines deutschen Flottengeschwaders beendet. Am 7. August 1885 erschien der deutsche Admiral Eduard von Knorr mit fünf Kreuzern des Ostafrikanischen Kreuzergeschwaders vor Sansibar und richtete seine Kanonen auf den Sultanspalast. Angesichts dieser Drohung musste Bargash die deutschen Ansprüche im Hinterland der sansibarischen Festlandsbesitzungen anerkennen und der DOAG die Nutzung des Hafens von Dar es Salaam mit vergünstigten Zollsätzen zugestehen. Weiter nördlich, hinter der rivalisierenden deutschen Kolonie Wituland versuchte die DOAG, Gebiete an der Somaliküste zwischen Buur Gaabo und Aluula zu erwerben. Im Süden wurden Madagaskar und die Komoren – auf denen ebenfalls DOAG-Vertreter tätig waren – 1886 von Deutschland als französische Einflusszone akzeptiert.[7]
In der Folgezeiten verhandelten die Regierungen Großbritanniens und Deutschlands über eine Abgrenzung ihrer Interessensphären und einigten sich am 29. Oktober 1886 auf eine Einteilung Ostafrikas in Interessenzonen, wobei Deutschland der südliche Teil und Großbritannien der nördliche Teil (heutiges Kenia) zugesprochen wurde. Beide Seiten einigten sich zunächst auf eine Anerkennung der Souveränität Sansibars in einem 10 Meilen breiten Küstenstreifen.
Die Abmachung entsprach nicht den Absichten der DOAG, da ohne einen freien Zugang zur Küste ihre Ansprüche auf das Hinterland weithin wertlos blieben. Seit 1886 verhandelte Peters darüber, vom Sultan die Kontrolle über einige Häfen zu erhalten. Nach dem Tode von Bargash war dann sein Nachfolger zu weitergehenden Vereinbarungen bereit. Am 28. April 1888 schloss die DOAG einen Vertrag mit Sultan Chalifa ibn Said von Sansibar, wonach die Gesellschaft die Verwaltung des sansibarischen Gebietes auf dem Festlandes und die Erhebung der Küstenzölle im Namen des Sultans gegen eine jährliche Pachtsumme übernehmen sollte.
Im August 1888 versuchte die Gesellschaft dann, die Verwaltung der sansibarischen Küstenorte entsprechend dem Küsten- und Zollvertrag mit dem Sultan auszuüben. Der Vertrag hatte unter den Einheimischen zu Unruhe geführt, da sie sich vom Sultan im Stich gelassen und verraten sahen. Die Flaggenhissung der DOAG führte in Pangani und Lindi zu offenen Protesten der Bevölkerung. In Pangani eskalierten diese – nicht zuletzt durch das herrische Auftreten des örtlichen DOAG-Agenten Emil von Zelewski – zu Gewalttätigkeiten, die der Beginn eines anhaltenden Aufstandes der Küstenbevölkerung werden sollte, in dem die Herrschaft der DOAG zusammenbrach. Die Reichsregierung griff zunächst durch Einheiten ihres Ostafrikanischen Marinegeschwaders und schließlich durch Entsendung des Reichskommissars Wissmann ein, dessen vor allem aus Sudanesen und Zulu gebildete Söldnertruppe (Wissmanntruppe) den Aufstand schließlich niederkämpfte.
Während die Kämpfe noch anhielten, versuchte Peters im Rahmen der sogenannten Deutschen Emin-Pascha-Expedition den Bereich der DOAG im Gebiet des Victoriasees weiter auszudehnen und erreichte die Unterschrift des Kabaka von Buganda, Mwanga II., unter einen Schutzvertrag. 1890 übernahm die DOAG außerdem die Besitzung in Witu von der Deutschen Witu-Gesellschaft.[8] Diese Pläne und Ansätze wurden jedoch durch die deutsch-britische Verständigung zunichtegemacht, die im „Helgoland-Sansibar-Vertrag“ eine Abgrenzung der weltweiten Interessensphären der beiden Mächte regelte.
Das von der DOAG zu Hilfe gerufene Reich übernahm nach dem Sieg in Ostafrika durch einen Vertrag vom 20. November 1890 die ganze Verwaltung der Kolonie. Die Aufgaben der Gesellschaft beschränkten sich hinfort auf wirtschaftliche Tätigkeiten.
Tätigkeit in der Kolonie Deutsch-Ostafrika
Aufbau der Gesellschaft
Die Organe der neuen Gesellschaft waren: Generalversammlung, Verwaltungsrat, Direktion, Revisoren. Der aus 21 bis 27 Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat hatte die gesamte Geschäftsführung zu überwachen. Die Direktion bestand aus zwei Direktoren. Die Aufsicht über die Gesellschaft wurde nach dem Statut dem Reichskanzler übertragen. Nachdem 1887 das zur Schaffung dieser Gesellschaft notwendige Kapital im Betrag von mehr als 3,5 Millionen Mark aufgebracht war, erfolgte die Konstituierung der neuen Gesellschaft, deren Kapital etwa 7 Millionen Mark betrug.
Die satzungsgemäße Tätigkeit der Gesellschaft war in Afrika mit Erweiterung des Kolonialbesitzes, Anlage von Stationen und Plantagen und Belebung des Handelsverkehrs beschrieben.
Die DOAG kam nie dazu, eine Herrschaft über die von ihr beanspruchten Gebiete auszuüben. Hätte man die Ansprüche jemals umsetzen wollen, hätte das eine Auseinandersetzung mit jedem einzelnen der örtlichen Herrscher bedeutet, die ihren Unterschriften keineswegs die von der Gesellschaft behauptete Bedeutung zumaßen. Das aber hätte die finanziellen, organisatorischen und militärischen Möglichkeiten der DOAG bei weitem überfordert.[9]
So beschränkte sich die wirtschaftliche Tätigkeit der DOAG auf die Anlage von Handelsposten und landwirtschaftlichen Versuchsstationen, die teils von ihr selbst, teils von Tochtergesellschaften wie der Deutsch-Ostafrikanischen Plantagengesellschaft oder der Deutschen Pflanzergesellschaft betrieben wurden. Alle diese Unternehmen stellten in den ersten Jahren Verlustposten dar, was auf mangelndes Fachwissen der deutschen Betreiber, ungünstige Verkehrsverhältnisse, den Mangel an Arbeitskräften und den Widerstand der einheimischen Führungsschichten zurückzuführen war.
Umwandlung in eine Genossenschaft
Stauweiher der Plantage Derema der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft, ca. 1910
Nach dem Aufstand der Küstenbevölkerung von 1889 war die Verwaltung der Kolonie auf das Deutsche Reich übergegangen. Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft erhielt jetzt den Status einer privilegierten Erwerbsgenossenschaft. Die wichtigsten ihr gewährten Privilegien bestanden in dem ausschließlichen Recht auf Erwerb von herrenlosen Grundstücken, in einem Vorrecht in Bezug auf die Gewinnung von Mineralien, in einem Vorrecht beim Bau und dem Betrieb von Eisenbahnen, in einem Recht auf Errichtung einer Bank mit dem Privileg der Notenausgabe, sowie endlich in dem Münzrecht.
Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft nahm eine Anleihe von 10.566.000 Mark unter Garantie der Regierung auf, die sich ihrerseits zu einer jährlichen Auszahlung von 600.000 Mark für die Überlassung der Zolleinkünfte verpflichtete. In einem neuen, am 15. November 1902 mit dem Deutschen Reich geschlossenen Vertrag verzichtete die Gesellschaft gegen Rückgabe ihrer im Besitz des Reiches befindlichen Anteilscheine im Nennbetrag von 475.000 Mark auf alle ihre früheren Privilegien, nur blieb ihr an Stelle ihres fast unbeschränkten ein engbegrenztes Landokkupationsrecht und ein Anteil an den Feldersteuern und Förderungsabgaben, der bis 1935 gelten sollte.
Die Unternehmungen der Gesellschaft bestanden dann im Betrieb eigener Handelsgeschäfte, in der Bewirtschaftung von sieben Plantagen (u. a. einer Baumwoll-Plantage in Kikokwe, zweier Kaffee-Plantagen in Derema und Nguelo, sowie einer Kokos-Plantage in Muoa).
Trivia
Die Gesellschaftsflagge wird in Anlehnung an den Gründer von Deutsch-Ostafrika, Carl Peters, auch als Petersflagge bezeichnet.
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