14-18-Front soll UNESCO-Weltkulturerbe werden
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14-18-Front soll UNESCO-Weltkulturerbe werden
Die Anerkennung der Frontlinie des Ersten Weltkriegs zum UNESCO-Weltkulturerbe ist einen Schritt näher gekommen. Die beiden belgischen Bundesländer Flandern und Wallonien haben gemeinsam mit Frankreich ein vorbereitendes Dossier für die UNESCO vorbereitet und eingereicht. Dazu bedarf es zwar noch einiger Abmachungen mit Landwirten, auf deren Gelände schützenswerte Anlagen zu finden sind, doch hier verlaufen die Gespräche durchaus positiv.
Schon seit einigen Jahren wird in Belgien und Frankreich emsig an der Unterschutzstellung der Front von 14-18 im gemeinsamen Grenzgebiet gearbeitet. Flandern wählte eine Liste von 18 Sites und Anlagen aus, z.B. Soldatenfriedhöfe oder Denkmäler. Auf Bitten Frankreichs fügte Flandern dieser Liste noch den französischen Soldatenfriedhof Saint Charles de Potyze unweit von Ypern hinzu.
Soldatenfriedhof in der Westhoek/Westflandern
Wallonien suchte sieben Orte und Anlagen aus und Frankreich sogar 70. Bis Oktober hatten die Initiatoren die Zeit, ein vorbereitendes Dossier einzureichen, was auch gelang. Die UNESCO wird den Antrag jetzt genau prüfen. Bis zum 31. Januar 2017 sollen Belgien und Frankreich einen definitiven Antrag einreichen, der Klarheit darüber bieten soll, ob der Antrag angenommen wird. Dann könnte die UNESCO die Frontlinie aus dem „Großen Krieg“ bis zum Sommer 2018, also kurz vor dem 100. Jahrestag des Kriegsendes im November 1918 tatsächlich in die Liste des Weltkulturerbes aufnehmen.
Noch steht der definitive Antrag nicht, denn einige Punkte und Kommas müssen noch gesetzt werden. Bei einigen betroffenen Landwirten in der Westhoek in der Nähe des Grenzgebietes zwischen Frankreich und der Provinz Westflandern müssen noch Pufferzonen zwischen zu schützenden Anlagen und deren Anbauflächen geklärt werden. Doch seit Juni 2015 liegt eine entsprechende Konvention zwischen den entsprechenden Kommunen und den Landwirtschafts-Verbänden vor, wie das Flämische Infozentrum für Landwirtschaft und Gartenbau (Vilt) dazu meldet.
Landwirte zufrieden
Auf Basis dieser Konvention sollen Kompromisse besprochen werden, die einerseits die Erhaltung von Anlagen aus dem Ersten Weltkrieg sichern, aber andererseits auch den Landschaftsschutz und die nachhaltige Landwirtschaft garantieren.
Diese Initiative kam von Seiten der Bauernverbände, die bis heute in diesem Dossier mit am Tisch sitzen, so Vilt. Hier wurde tatsächlich konstruktiv nach Lösungen gesucht, die die nachhaltige (land)wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Region auf (west)flämischer Seite beherzigen.
Quelle
Schon seit einigen Jahren wird in Belgien und Frankreich emsig an der Unterschutzstellung der Front von 14-18 im gemeinsamen Grenzgebiet gearbeitet. Flandern wählte eine Liste von 18 Sites und Anlagen aus, z.B. Soldatenfriedhöfe oder Denkmäler. Auf Bitten Frankreichs fügte Flandern dieser Liste noch den französischen Soldatenfriedhof Saint Charles de Potyze unweit von Ypern hinzu.
Soldatenfriedhof in der Westhoek/Westflandern
Wallonien suchte sieben Orte und Anlagen aus und Frankreich sogar 70. Bis Oktober hatten die Initiatoren die Zeit, ein vorbereitendes Dossier einzureichen, was auch gelang. Die UNESCO wird den Antrag jetzt genau prüfen. Bis zum 31. Januar 2017 sollen Belgien und Frankreich einen definitiven Antrag einreichen, der Klarheit darüber bieten soll, ob der Antrag angenommen wird. Dann könnte die UNESCO die Frontlinie aus dem „Großen Krieg“ bis zum Sommer 2018, also kurz vor dem 100. Jahrestag des Kriegsendes im November 1918 tatsächlich in die Liste des Weltkulturerbes aufnehmen.
Noch steht der definitive Antrag nicht, denn einige Punkte und Kommas müssen noch gesetzt werden. Bei einigen betroffenen Landwirten in der Westhoek in der Nähe des Grenzgebietes zwischen Frankreich und der Provinz Westflandern müssen noch Pufferzonen zwischen zu schützenden Anlagen und deren Anbauflächen geklärt werden. Doch seit Juni 2015 liegt eine entsprechende Konvention zwischen den entsprechenden Kommunen und den Landwirtschafts-Verbänden vor, wie das Flämische Infozentrum für Landwirtschaft und Gartenbau (Vilt) dazu meldet.
Landwirte zufrieden
Auf Basis dieser Konvention sollen Kompromisse besprochen werden, die einerseits die Erhaltung von Anlagen aus dem Ersten Weltkrieg sichern, aber andererseits auch den Landschaftsschutz und die nachhaltige Landwirtschaft garantieren.
Diese Initiative kam von Seiten der Bauernverbände, die bis heute in diesem Dossier mit am Tisch sitzen, so Vilt. Hier wurde tatsächlich konstruktiv nach Lösungen gesucht, die die nachhaltige (land)wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Region auf (west)flämischer Seite beherzigen.
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