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Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)

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Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)  Empty Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)

Beitrag  checker Do Okt 20, 2016 4:44 am

Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) mit Sitz in Berlin ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgaben sind nach eigenen Angaben "der Aufbau, der Betrieb und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit eines digitalen Sprech- und Datenfunksystems" für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Die BDBOS hat ihre Tätigkeit am 2. April 2007 in Berlin aufgenommen.[2]

Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)  200px-Bundesanstalt_f%C3%BCr_den_Digitalfunk_der_Beh%C3%B6rden_und_Organisationen_mit_Sicherheitsaufgaben_logo.svg
Staatliche Ebene Bund
Stellung Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Gründung 2. April 2007
Hauptsitz Berlin
Behördenleitung Andreas Gegenfurtner, Präsident[1]
Bedienstete über 300[1]
Haushaltsvolumen ca. 2,5 Mio. Euro
Website www.bdbos.bund.de


Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)  Bsi_karte_1
BSI Sicherheitskarte

Organisation

Das Gesetz zur Errichtung der BDBOS wurde am 1. Juli 2005 als letzte eingebrachte Vorlage vor der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers Gerhard Schröder beschlossen. Nach Ablehnung durch den Bundesrat wurde das BDBOS-Gesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Diesen passierte es zwar, jedoch wurde es auf Grund der vorgezogenen Neuwahlen am 18. September 2005 nicht wieder in den Bundestag eingebracht.

Die Große Koalition hielt am Aufbau der BDBOS als zentrales Organ für die Einführung des Digitalfunks fest. Am 11. Mai 2006 brachte sie den Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz) zum zweiten Mal in den Gesetzgebungsprozess des Bundestags ein.[3]

Ursprünglich hatte der damalige Bundesinnenminister Otto Schily den Auftrag für den Aufbau und Betrieb des digitalen Behördenfunknetzes ohne Ausschreibungsverfahren mittels einer sogenannten „freihändigen Vergabe“ an die DB-Telematik, eine Deutsche Bahn-Tochter, vergeben.

Nachdem mehrmonatige Verhandlungen zwischen Bahn und Bund beziehungsweise Ländern über Leistungsumfang und Kosten des Netzaufbaus im Dezember 2006 gescheitert waren, trieben Bund und Länder den Aufbau des Digitalfunks in Eigenregie voran. Die BDBOS soll den Netzaufbau koordinieren.[4] Mit der Unterstützung der höchst komplexen Gesamtsteuerung während des Netzaufbaus hat die BDBOS einen externen Projektsteuerer beauftragt.[5]
Normung

Seit der PMR-Expo in Leipzig 2007 verteilte die BDBOS ihren Änderungskatalog Endgeräteanforderungen Teil B. In diesem werden in über 400 Punkten für das deutsche BOSNET die Änderungen gegenüber einem handelsüblichen Tetrafunkgerät festgeschrieben. Darin werden teilweise absurde Forderungen gestellt wie z. B. Punkt 434 : Es soll im Lieferumfang der Endgeräte das Endgerät selbst enthalten sein. Leider wurde aber in keiner Anforderung etwas so Bedeutendes wie eine einheitliche Steckerbelegung festgeschrieben. Einer von vielen Nachteilen dürfte die fehlende Anschaltung von Rundumtonkombination an zukünftige BOSNET MobilGeräte, oder die Austauschbarkeit von Sprechgarnituren bei Handfunkgeräten sein.

Siehe auch

BOS-Funk (Allgemein)
BOSNET (Speziell Deutschland)
TETRA (Technischer Standard des Bundesfunks auf dem BOSnet basiert)

Quelle
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