Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
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Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) ist eine Stiftung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Osnabrück.
Rechtsform: Stiftung bürgerlichen Rechts
Zweck: Förderung von Projekten in den Bereichen Umwelttechnik, Umweltforschung & Naturschutz sowie Umweltkommunikation & Kulturgüterschutz
Vorsitz: Rita Schwarzelühr-Sutter
Geschäftsführung: Heinrich Bottermann
Bestehen: seit 18. Juli 1990
Stifter: Bundesrepublik Deutschland
Stiftungskapital: 2,1 Mrd. €
Sitz: Osnabrück
Website: www.dbu.de
Die Stiftung wurde durch Gesetz des Bundestages vom 18. Juli 1990 als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet. Mit dem Privatisierungserlös der Salzgitter AG in Höhe von rund 1,3 Milliarden € als Stiftungskapital gehört sie zu den größten Stiftungen in Europa. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen stehen für Förderaufgaben zur Verfügung. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative beispielhafte Projekte zum Umweltschutz. Seit Aufnahme der Stiftungsarbeit am 1. März 1991 hat sie nach eigenen Angaben mehr als 9.000 Projekte mit rund 1,6 Milliarden Euro Fördervolumen unterstützt (Stand: Februar 2016).[1] Für Förderprojekte stehen jährlich etwa 50 Millionen € zur Verfügung. Der DBU steht ein Kuratorium[2] mit 16 Mitgliedern vor, die von der Bundesregierung berufen werden. Vorsitzende ist die Parlamentarische Staatssekretärin im Umweltministerium Rita Schwarzelühr-Sutter.[3] Das Kuratorium bestellt einen Generalsekretär,[4] der die Geschäftsstelle leitet.
Förderleitlinien
Die DBU fördert dem Stiftungsauftrag und dem Leitbild entsprechend innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Sie erfüllt diesen Auftrag im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in ihren ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen. Umweltschutz soll dabei auch als Gesundheitsschutz verstanden werden.
Das Förderangebot orientiert sich an 13 interdisziplinär konzipierten Förderthemen, die kontinuierlich an die sich verändernden Anforderungen des Umweltschutzes angepasst werden. Zugleich wird die Möglichkeit geschaffen, über eine themenoffene Förderung innovative Ideen von Projektpartnern aufzugreifen und innovative Umweltschutzprojekte mit besonderer Bedeutung zu fördern, die außerhalb der 13 definierten Förderthemen angesiedelt sind.
Zentrale Herausforderungen sieht die DBU vor allem beim Klimawandel, dem Biodiversitätsverlust, im nicht nachhaltigen Umgang mit Ressourcen sowie bei schädlichen Emissionen. Komplexe Umweltprobleme lassen sich allein durch interdisziplinäre, systemische und die gesellschaftliche Praxis einbeziehende Ansätze bewältigen. Die Förderthemen knüpfen sowohl an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse über planetare Grenzen als auch an die von der UN beschlossenen Sustainable Development Goals (SDG) an.
Die Erforschung, Entwicklung und Nutzung neuer umweltentlastender Technologien und Produkte im Sinne eines vorsorgenden integrierten Umweltschutzes, die Bewahrung und Wiederherstellung des Nationalen Naturerbes sowie die Förderung des Umweltbewusstseins und -verhaltens der Menschen durch Information und Maßnahmen der Umweltbildung finden gleichermaßen und gleichberechtigt Berücksichtigung in den Förderthemen. Als ein wichtiges Querschnittsthema wird die Digitalisierung benannt.
Das Kuratorium der DBU hat im November 2015 diese neuen Förderleitlinien für die Deutsche Bundesstiftung Umwelt beschlossen, die seit Anfang 2016 gelten.
Die neuen Förderleitlinien der DBU beinhalten die folgenden 13 Förderthemen:
1. Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln 2. Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln 3. Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender beweglicher Gebrauchsgüter 4. Erneuerbare Energien – dezentrale Wärmewende forcieren, Bestandsanlagen optimieren und negative Umweltauswirkungen reduzieren 5. Klima- und ressourcenschonendes Bauen 6. Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung 7. Verminderung von CO2-Emissionen in energieintensiven Branchen 8. Ressourceneffizienz durch innovative Werkstofftechnologie 9. Kreislaufführung und effiziente Nutzung von Phosphor und umweltkritischen Metallen 10. Reduktion von Stickstoffemissionen in der Landwirtschaft 11. Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern 12. Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten 13. Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
Neben diesen Bereichen steht die themenoffene Förderung. Im themenoffenen Bereich können alle Projekte mit einer hohen umweltbezogenen Wirkung gefördert werden, die den satzungsgemäßen Aufgaben der DBU entsprechen.
Antragstellung
Zur Antragstellung[5] sind entsprechend den Förderleitlinien natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts berechtigt. In Einzelfällen kann die Stiftung Projekte in europäischen Nachbarregionen fördern, soweit ein unmittelbarer Bezug zu Umweltproblemen Deutschlands besteht. Der Bewilligungsempfänger sollte seine Betriebsstätte in Deutschland haben.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen Zuschusses. Der Antragsteller hat einen Eigenanteil zu erbringen. Der Zuschuss kann je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt werden. Die Obergrenze orientiert sich für Unternehmen und am Markt tätige Institutionen an den Regelungen des EU-Beihilferechts.
Deutscher Umweltpreis der DBU
Der Deutsche Umweltpreis der DBU wird seit 1993 jährlich verliehen. Mit 500.000 € ist es der am höchsten dotierte Umweltpreis in Europa. Er wird für Leistungen verliehen, die entscheidend und in vorbildhafter Weise zum Schutz und zur Erhaltung unserer Umwelt beigetragen haben bzw. in Zukunft zu einer deutlichen Umweltentlastung beitragen werden.
DBU-Kampagne „Haus sanieren – profitieren“
Die Stiftung hat in Kooperation mit dem Handwerk 2007 die Kampagne „Haus sanieren – profitieren“ ins Leben gerufen. Das Herzstück des auf fünf Jahre angelegten Programms ist ein kostenloser und zu nichts verpflichtender Energie-Check, den geschulte Handwerker nach Routinebesuchen bei Ein- und Zweifamilienhausbesitzern durchführen. Ziel der bundesweiten Kampagne ist es, mehr Eigentümer zur energetischen Sanierung ihrer Immobilien zu motivieren. Bundesweit beteiligen sich derzeit mehr als 12.000 Handwerker an „Haus sanieren – profitieren“.[6]
Stipendiaten
Die Stiftung unterhält zwei Stipendienprogramme. Zum einen vergibt die DBU jährlich 60 Promotionsstipendien an Nachwuchswissenschaftler aller Fachrichtungen, die an deutschen Hochschulen eine weiterführende Forschungsarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes anfertigen. Über die Vergabe entscheidet zweimal jährlich ein Auswahlgremium, das sich aus Professoren unterschiedlicher Fachrichtungen zusammensetzt. Das Promotionsstipendienprogramm hat seit 1992 über 1.000 Nachwuchswissenschaftler gefördert.[7]
Zum anderen unterhält die DBU auch mit folgenden Ländern und Gebieten Mittel- und Osteuropas ein internationales Stipendienprogramm: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn und dem Verwaltungsgebiet Kaliningrad. Seit 2009 werden auch Einzelbewerbungen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien und dem Kosovo entgegengenommen. Das Programm ermöglicht jungen Umweltwissenschaftlern aus den betreffenden Ländern eine weitere Qualifikation durch einen 6- bis 12-monatigen Forschungsaufenthalt in Deutschland.[8]
Unter den Stipendiaten des Promotionsstipendienprogramms und des MOE-Stipendienprogramms waren:
Rasa Ragulskytė-Markovienė (* 1976), litauische Richterin, Umweltrechtlerin, Professorin an der Mykolo Romerio universitetas
Susanne Stoll-Kleemann (* 1969), deutsche Professorin für Nachhaltigkeitswissenschaft und Angewandte Geographie an der Universität Greifswald
Siehe auch
DBU Naturerbe
Quelle
Rechtsform: Stiftung bürgerlichen Rechts
Zweck: Förderung von Projekten in den Bereichen Umwelttechnik, Umweltforschung & Naturschutz sowie Umweltkommunikation & Kulturgüterschutz
Vorsitz: Rita Schwarzelühr-Sutter
Geschäftsführung: Heinrich Bottermann
Bestehen: seit 18. Juli 1990
Stifter: Bundesrepublik Deutschland
Stiftungskapital: 2,1 Mrd. €
Sitz: Osnabrück
Website: www.dbu.de
Die Stiftung wurde durch Gesetz des Bundestages vom 18. Juli 1990 als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet. Mit dem Privatisierungserlös der Salzgitter AG in Höhe von rund 1,3 Milliarden € als Stiftungskapital gehört sie zu den größten Stiftungen in Europa. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen stehen für Förderaufgaben zur Verfügung. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative beispielhafte Projekte zum Umweltschutz. Seit Aufnahme der Stiftungsarbeit am 1. März 1991 hat sie nach eigenen Angaben mehr als 9.000 Projekte mit rund 1,6 Milliarden Euro Fördervolumen unterstützt (Stand: Februar 2016).[1] Für Förderprojekte stehen jährlich etwa 50 Millionen € zur Verfügung. Der DBU steht ein Kuratorium[2] mit 16 Mitgliedern vor, die von der Bundesregierung berufen werden. Vorsitzende ist die Parlamentarische Staatssekretärin im Umweltministerium Rita Schwarzelühr-Sutter.[3] Das Kuratorium bestellt einen Generalsekretär,[4] der die Geschäftsstelle leitet.
Förderleitlinien
Die DBU fördert dem Stiftungsauftrag und dem Leitbild entsprechend innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Sie erfüllt diesen Auftrag im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in ihren ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen. Umweltschutz soll dabei auch als Gesundheitsschutz verstanden werden.
Das Förderangebot orientiert sich an 13 interdisziplinär konzipierten Förderthemen, die kontinuierlich an die sich verändernden Anforderungen des Umweltschutzes angepasst werden. Zugleich wird die Möglichkeit geschaffen, über eine themenoffene Förderung innovative Ideen von Projektpartnern aufzugreifen und innovative Umweltschutzprojekte mit besonderer Bedeutung zu fördern, die außerhalb der 13 definierten Förderthemen angesiedelt sind.
Zentrale Herausforderungen sieht die DBU vor allem beim Klimawandel, dem Biodiversitätsverlust, im nicht nachhaltigen Umgang mit Ressourcen sowie bei schädlichen Emissionen. Komplexe Umweltprobleme lassen sich allein durch interdisziplinäre, systemische und die gesellschaftliche Praxis einbeziehende Ansätze bewältigen. Die Förderthemen knüpfen sowohl an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse über planetare Grenzen als auch an die von der UN beschlossenen Sustainable Development Goals (SDG) an.
Die Erforschung, Entwicklung und Nutzung neuer umweltentlastender Technologien und Produkte im Sinne eines vorsorgenden integrierten Umweltschutzes, die Bewahrung und Wiederherstellung des Nationalen Naturerbes sowie die Förderung des Umweltbewusstseins und -verhaltens der Menschen durch Information und Maßnahmen der Umweltbildung finden gleichermaßen und gleichberechtigt Berücksichtigung in den Förderthemen. Als ein wichtiges Querschnittsthema wird die Digitalisierung benannt.
Das Kuratorium der DBU hat im November 2015 diese neuen Förderleitlinien für die Deutsche Bundesstiftung Umwelt beschlossen, die seit Anfang 2016 gelten.
Die neuen Förderleitlinien der DBU beinhalten die folgenden 13 Förderthemen:
1. Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln 2. Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln 3. Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender beweglicher Gebrauchsgüter 4. Erneuerbare Energien – dezentrale Wärmewende forcieren, Bestandsanlagen optimieren und negative Umweltauswirkungen reduzieren 5. Klima- und ressourcenschonendes Bauen 6. Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung 7. Verminderung von CO2-Emissionen in energieintensiven Branchen 8. Ressourceneffizienz durch innovative Werkstofftechnologie 9. Kreislaufführung und effiziente Nutzung von Phosphor und umweltkritischen Metallen 10. Reduktion von Stickstoffemissionen in der Landwirtschaft 11. Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern 12. Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten 13. Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
Neben diesen Bereichen steht die themenoffene Förderung. Im themenoffenen Bereich können alle Projekte mit einer hohen umweltbezogenen Wirkung gefördert werden, die den satzungsgemäßen Aufgaben der DBU entsprechen.
Antragstellung
Zur Antragstellung[5] sind entsprechend den Förderleitlinien natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts berechtigt. In Einzelfällen kann die Stiftung Projekte in europäischen Nachbarregionen fördern, soweit ein unmittelbarer Bezug zu Umweltproblemen Deutschlands besteht. Der Bewilligungsempfänger sollte seine Betriebsstätte in Deutschland haben.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen Zuschusses. Der Antragsteller hat einen Eigenanteil zu erbringen. Der Zuschuss kann je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt werden. Die Obergrenze orientiert sich für Unternehmen und am Markt tätige Institutionen an den Regelungen des EU-Beihilferechts.
Deutscher Umweltpreis der DBU
Der Deutsche Umweltpreis der DBU wird seit 1993 jährlich verliehen. Mit 500.000 € ist es der am höchsten dotierte Umweltpreis in Europa. Er wird für Leistungen verliehen, die entscheidend und in vorbildhafter Weise zum Schutz und zur Erhaltung unserer Umwelt beigetragen haben bzw. in Zukunft zu einer deutlichen Umweltentlastung beitragen werden.
DBU-Kampagne „Haus sanieren – profitieren“
Die Stiftung hat in Kooperation mit dem Handwerk 2007 die Kampagne „Haus sanieren – profitieren“ ins Leben gerufen. Das Herzstück des auf fünf Jahre angelegten Programms ist ein kostenloser und zu nichts verpflichtender Energie-Check, den geschulte Handwerker nach Routinebesuchen bei Ein- und Zweifamilienhausbesitzern durchführen. Ziel der bundesweiten Kampagne ist es, mehr Eigentümer zur energetischen Sanierung ihrer Immobilien zu motivieren. Bundesweit beteiligen sich derzeit mehr als 12.000 Handwerker an „Haus sanieren – profitieren“.[6]
Stipendiaten
Die Stiftung unterhält zwei Stipendienprogramme. Zum einen vergibt die DBU jährlich 60 Promotionsstipendien an Nachwuchswissenschaftler aller Fachrichtungen, die an deutschen Hochschulen eine weiterführende Forschungsarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes anfertigen. Über die Vergabe entscheidet zweimal jährlich ein Auswahlgremium, das sich aus Professoren unterschiedlicher Fachrichtungen zusammensetzt. Das Promotionsstipendienprogramm hat seit 1992 über 1.000 Nachwuchswissenschaftler gefördert.[7]
Zum anderen unterhält die DBU auch mit folgenden Ländern und Gebieten Mittel- und Osteuropas ein internationales Stipendienprogramm: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn und dem Verwaltungsgebiet Kaliningrad. Seit 2009 werden auch Einzelbewerbungen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien und dem Kosovo entgegengenommen. Das Programm ermöglicht jungen Umweltwissenschaftlern aus den betreffenden Ländern eine weitere Qualifikation durch einen 6- bis 12-monatigen Forschungsaufenthalt in Deutschland.[8]
Unter den Stipendiaten des Promotionsstipendienprogramms und des MOE-Stipendienprogramms waren:
Rasa Ragulskytė-Markovienė (* 1976), litauische Richterin, Umweltrechtlerin, Professorin an der Mykolo Romerio universitetas
Susanne Stoll-Kleemann (* 1969), deutsche Professorin für Nachhaltigkeitswissenschaft und Angewandte Geographie an der Universität Greifswald
Siehe auch
DBU Naturerbe
Quelle
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