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Haus- und Hobbybrauen

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Haus- und Hobbybrauen Empty Haus- und Hobbybrauen

Beitrag  Andy Fr Dez 09, 2016 10:49 pm

Als Hausbrauen oder Hobbybrauen bezeichnet man die nichtgewerbliche/private Herstellung von Bier für den Eigenbedarf.[1]

Konzept und Vorgang

Der grundsätzliche Ablauf beim Hobbybrauen unterscheidet sich kaum von den Abläufen in gewerblichen Brauereien. Das Brauen dauert 8-10 Stunden, die übliche Sudmenge sind 20-25 Liter Bier, aber auch größere Sude sind möglich. Das Bierkitbrauen ist für viele Heimbrauer der Einstieg in ihr Hobby. Beim Brauen mit Bierkits erspart sich der Heimbrauer die Herstellung der Würze. Das „Würzekonzentrat“ (Malzsirup oder -pulver) ist in verschiedenen Gebindegrößen für die meisten gängigen Biersorten im Handel. Das Brauen mit ungehopftem Malzextrakt hat für den Heimbrauer gegenüber Bierkits den Vorteil, dass die Menge des zugegebenen Hopfens selbst bestimmt wird und damit die Herbe und das Aroma des Bieres. Der Extrakt mit 75 % Stammwürze wird zunächst auf die gewünschte Stammwürze verdünnt. Beim anschließenden Würzekochen werden die Hopfenpellets zugegeben und ca. 1,5 Stunden mitgekocht, anschließend lässt man die Würze abkühlen und startet die Gärung. Häufig wird als Vereinfachung eine Ausfilterung der Hefe nicht vorgenommen und ein naturtrübes Bier produziert.
Geschichte und Rechtliches

Das Hausbrauen von Bier hatte in Deutschland eine lange Tradition und wurde erst mit dem Brausteuergesetz von 1906 eingeschränkt. Es wurde unter Berufung auf Steueraufkommen, Baugewerbe und Volksgesundheit verboten Materialien zur Herstellung von Bier oder bierähnlichen Getränken in Verkehr zu bringen.[2][3] Mit dem Gesetz von 1931 wurde zusätzlich die "Anpreisung" verboten,[4] und mit dem Gesetz zur Änderung des Biersteuergesetzes vom 21. Dezember 1938 wurde auch verboten, Vorschriften (Rezepte) zur Erstellung von Bier zu verbreiten.

Erst 1982 hatte Jean Pützs Hobbythek Hausbrau-Sendung Nr. 80 eine Vorreiterfunktion.[5] Erst mit dem Steuerbereinigungsgesetz 1986 §11 Abs. 1 Satz drei vom 19. Dezember 1985 wurde das Verbot der Verbreitung von Rezepten und Zutaten gestrichen.

Seitdem darf von jedem Bürger bis zu 200 Liter Bier pro Jahr steuerfrei hergestellt werden.[6] Das Brauvorhaben muss trotzdem dem örtlich zuständigen Hauptzollamt angezeigt werden (§ 41 BierStV i.V.m. HZA-Zuständigkeitsverordnung). Für Mengen, die die Freimenge übersteigen, ist Biersteuer zu entrichten. Für Haus- und Hobbybrauer gilt der ermäßigte Steuersatz für unabhängige Brauereien.

In der Schweiz ist das von Privatpersonen mit eigenen Einrichtungen hergestellte, für den Eigenkonsum verwendete Bier von der Biersteuer befreit. In Österreich wird nur gewerblich hergestelltes Bier versteuert.
Traditionelle Formen

Hausbräu (auch Bottich-, Kufen- oder Hausbrauerbier) bezeichnet in Franken und im südlichen Thüringen das Bier, das von ehemals brauberechtigten Privatpersonen (Hausbrauer) im Gemeindebrauhaus oder in der örtlichen Brauerei gebraut wird. Es wird beim Bierfassen als Jungbier in eigenen Fässern abgeholt und zu Hause im Keller oder einem anderen kühlen Ort zum Reifen aufgestellt. Die ungesteuerte Nachgärung und eine Vielzahl von Hausrezepten sorgt für ein breites Spektrum von Geschmacksvarianten eines ursprünglich gleichen Bieres. Vor der Neufassung des Biersteuergesetzes existierte noch die Unterscheidung zwischen Altbrauern (eigener Gerstenanbau und -Anlieferung, biersteuerermäßigt) und Neubrauern (jedermann). Hausbräu aus Gemeindebrauereien ist heute pro Person und Kalenderjahr bis 200 Liter steuerfrei und nur für den privaten Konsum zugelassen. Hausbräu aus gewerblichen Brauereien ist voll steuerpflichtig, wird aber mit einer Ausnahme ebenfalls nur privat konsumiert. Echtes Hausbräu als Fertigprodukt ist nicht erhältlich. Hausbräu aus neugegründeten Kommunbrauereien wird auch als Vizinalbier angeboten, was auf die Versorgung der Nachbarschaft und der besonderen Pflegebedürftigkeit dieses Bieres herrührt. Heutzutage sind zum Bezug von Hausbräu keine besonderen Rechte mehr erforderlich.

Eine vergleichbare Tradition in der Oberpfalz ist der Zoigl.

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