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Die jüdischen Speisegesetze

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Die jüdischen Speisegesetze Empty Die jüdischen Speisegesetze

Beitrag  Andy Mo Feb 27, 2017 12:27 am

Die jüdischen Speisegesetze (hebräisch כַּשְרוּת Kaschrut, in aschkenasischer Aussprache Kaschrus = rituelle Unbedenklichkeit) sind traditionelle religionsgesetzliche Vorschriften für die Zubereitung und den Genuss von Speisen und Getränken. Nach diesen Vorschriften werden Lebensmittel in solche eingeteilt, die für den Verzehr erlaubt (jiddisch: „koscher“) und Lebensmittel, die für den Verzehr nicht erlaubt (jiddisch: „nicht-koscher“ oder „treife“) sind. Der heutige Umgang von Juden mit der Kaschrut ist sehr unterschiedlich und umfasst ein Spektrum von striktester Einhaltung durch orthodoxe Juden bis hin zu völliger Nichtbeachtung durch säkulare Juden.

Die jüdischen Speisegesetze 220px-Kosher_gummi_bears
Ein Automat für koschere Gummibärchen im Jüdischen Museum Berlin

Die jüdischen Speisegesetze haben ihr Fundament in der Tora, den fünf Büchern Moses, und wurden im rabbinischen Judentum weiterentwickelt und zu einer der Säulen der Halacha, der jüdischen Religionsgesetze. Folgende Aspekte sind für die Kaschrut grundlegend:

   1. Die Unterscheidung von erlaubten und nicht erlaubten Tieren.
   2. Das Verbot des Blutgenusses.
   3. Die Aufteilung in „fleischige“ (hebräisch: basari), „milchige“ (hebräisch: chalawi) und „neutrale“ (parve) Lebensmittel.
   4. Spezielle Vorschriften für den Herstellungsprozess

Erklärungen der Kaschrut
Körperliche Schädigung

Der mittelalterliche Gelehrte Maimonides erklärte zum Beispiel, dass alle in der Tora verbotenen Speisen dem menschlichen Körper schaden. Mit den Kaschrut-Vorschriften habe die Tora den Juden also einen Schlüssel gegeben, mit dem sie das Gute von dem Schlechten unterscheiden können.
Seelische Schädigung

Nachmanides hingegen erklärte, auch andere Völker äßen die verbotenen Speisen, ohne dass sie Schaden dadurch erlitten. Die verbotenen Speisen schadeten den Juden nicht körperlich, sondern seelisch. Seiner Ansicht nach ist es bezeichnend, dass alle in der Tora für den Verzehr verbotenen Vögel Raubvögel sind (Adler, Falke, Habicht ...), während die zum Verzehr erlaubten (Hühner, Taube, Ente, Gans ...) keine sind. Irgendetwas vom Raubvogel färbe auf den ab, der ihn verspeise. Auf diese Weise wird auch das Verbot des Blutgenusses verständlich: Der Genuss von Blut gewöhne an Grausamkeit und fördere mörderische, zerstörerische Sitten.
Heiligkeit

Das vornehmste Motiv der Speisegesetze ist jedoch das in Lev 19,2 EU geforderte Ideal der Heiligkeit, nicht als abstrakte Idee, sondern als beherrschendes Prinzip im täglichen Leben der Männer, Frauen und Kinder. „Die Speisegesetze erziehen uns zur Herrschaft über unsere Gelüste, sie gewöhnen uns daran, aufkeimende Wünsche zu unterdrücken, ebenso auch die Neigung, die Freude am Essen und Trinken als Zweck des menschlichen Daseins anzusehen“ (Sohar).[1]
Göttliche Herkunft

Rabbiner lehnen meist Interpretationen und Überlegungen als „menschliche Auslegungsversuche des göttlichen Willens“ ab und berufen sich einfach auf die Festlegung Gottes, die ein Mensch weder interpretieren noch erklären kann oder darf. Diese Regeln wurden nach jüdischer Überlieferung den Israeliten nach dem Auszug aus Ägypten durch Moses übermittelt.
Koschere Tiere

Die Tora unterscheidet im 3. Buch Mose (Kap. 11) die zum Verzehr gedachten Tiere in erlaubte (koschere) und nichterlaubte (nichtkoschere) Tiere. Nach dieser Regelung sind von den Tieren nur solche als koscher zu betrachten, die zweigespaltene Hufe haben und Wiederkäuer sind (zum Beispiel Rinder, Schafe, Ziegen, Damwild etc). Damit ist beispielsweise Schweinefleisch als treife, das heißt als nicht koscher, einzustufen, da Schweine zwar gespaltene Hufe haben, aber nicht wiederkäuen. Auch Kamele sind nicht koscher, weil sie zwar wiederkäuen, aber keine vollständig gespaltenen Hufe haben. Dementsprechend fallen alle weiteren Landtiere (Pferde, Esel, Hasen, Kaninchen, Meerschweinchen, Hunde, Katzen, etc.) in die Rubrik der verbotenen Tiere.

Geflügel ist dann koscher, wenn die Tierarten domestiziert und keine Raubvögel sind (also beispielsweise sind Hühner, Gänse, etc. erlaubt). Über Truthahn wurde lange Zeit rabbinisch diskutiert, er gilt heute allgemein als koscher. Straußenvögel dagegen sind nicht erlaubt.

Von den im Wasser lebenden Tieren sind solche koscher, die Flossen und Schuppen haben. Die meisten Süßwasserfische sind also erlaubt, aber der Aal, welcher nach rabbinischer Ansicht keine Schuppen hat, oder der Wels sind „treife“ und damit verboten. Ebenfalls nicht erlaubt sind von den Meerestieren all diejenigen, die keine Fische sind, zum Beispiel Hummer, Langusten, Muscheln, Tintenfische, Krokodile und Schnecken. Ebenfalls als „treife“ gelten sämtliche Reptilien, Kriechtiere und Insekten. Heuschrecken wurden dagegen in der Tora erlaubt, später aber aus rabbinischen Sicht verboten, weil die erlaubten Heuschreckenarten (vgl. Lev 11,20-22 EU) nicht mehr sicher bestimmt werden konnten.

Nach rabbinischen Vorschriften gelten alle Produkte von koscheren Tieren ebenfalls als koschere Lebensmittel. So ist die Milch eines koscheren Tieres (Kuh, Ziege) selbst koscher, während die eines nichtkoscheren Tieres (z. B. Pferd) nicht erlaubt ist. Eine Ausnahme bildet der Honig, der als koscher gilt, obwohl er von einem nichtkoscheren Tier (Biene) hervorgebracht wird.
Schächten
→ Hauptartikel: Schächten

Ebenfalls auf der Tora basiert das Verbot des Blutgenusses. Obwohl es bereits in die sogenannten noachidischen Gesetze Eingang gefunden hat und entsprechend schon im 1. Buch Mose erwähnt wird, wird es später in der Tora häufiger wiederholt (so auch im 3. Buch Mose). Das rabbinische Judentum hat aus diesem Verbot weitreichende Vorschriften deduziert, die das Bereiten des (koscheren) Fleisches betreffen. So muss nach diesen Vorschriften das (koschere) Tier geschächtet werden, damit das Blut des Tieres möglichst vollständig herausfließt. Ebenso ist das (koschere) Fleisch vor der Zubereitung zu wässern, salzen und zu spülen, um das im Fleisch verbliebene Blut weitgehend zu minimieren. Nach biblischer Vorstellung ist das Blut der Sitz der Seele und darf daher grundsätzlich nicht verzehrt werden. Siehe auch: Kulturgeschichte des Blutes.
Fleischig und milchig

Vor allem rabbinischen Ursprungs ist die grundsätzliche Unterscheidung von fleischigen (basari) und milchigen (chalawi) Speisen, welche als Weiterentwicklung des Gebotes gilt: „Du sollst ein Zicklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.“ (Ex 23,19 EU sowie Dtn 14,21 EU) Danach sind fleischige Speisen nicht nur Fleischprodukte, sondern alle Lebensmittel, in denen Fleischprodukte verarbeitet sind, während milchige Lebensmittel all diejenigen sind, in denen Milch oder Produkte aus Milch enthalten sind. Diese Unterscheidung ist für die Kaschrut deshalb wichtig, weil der gleichzeitige Verzehr von fleischigen und milchigen Speisen verboten ist und milchige Speisen nach dem Verzehr von fleischigen erst nach einer geraumen Zeit (je nach Tradition unterschiedlich) gestattet sind; die umgekehrte Reihenfolge wird weniger streng gehandhabt - offenbar wegen der schnelleren Verdauung milchiger Speisen. Vor allem im aschkenasischen Judentum hat sich zudem die Unterscheidung von fleischigem und milchigem Geschirr durchgesetzt, so dass fleischige Speisen nicht vom milchigen Geschirr gegessen werden dürfen und umgekehrt. Aus diesem Grund hat eine Küche von observanten Juden, also denjenigen, die die strenge rabbinische Auslegung der biblischen Gesetze befolgen, meist zweifaches Kochgeschirr, Geschirr und Besteck sowie die Möglichkeit zum getrennten Geschirrspülen (zwei Sortimente an Spülgeräten oder auch zwei Spülmaschinen).
Neutrale Lebensmittel

Neben dieser Unterscheidung („fleischig“ und „milchig“) gibt es aber auch eine dritte Kategorie von Lebensmitteln, die man als parve, neutral bezeichnet. Hierzu gehören nicht nur sämtliche Obst-, Gemüse- und Getreidesorten, sondern auch Eier, Honig und Fisch. Diese neutralen Lebensmittel können, mit Ausnahme von Fisch, sowohl zusammen mit fleischigen als auch mit milchigen Speisen verzehrt werden. Fisch gilt zwar als parve, darf aber nach den Vorschriften nicht zusammen mit Fleischigem zubereitet oder verzehrt werden.

Zertifizierung

Die jüdischen Speisegesetze 220px-OUKosher
Das eingekreiste U wird von der Orthodox Union zur Auszeichnung koscherer Lebensmittel in den USA verwendet. „Pareve“ bedeutet, dass darin weder milchige noch fleischige Bestandteile enthalten sind.

Da die Speisevorschriften im orthodoxen Judentum strengstens eingehalten werden, müssen die Produkte, meist Lebensmittel, zertifiziert werden, damit Gewähr besteht, dass sie diesen Vorschriften entsprechen. Die Zertifizierung, hebräisch Hechscher, ist in Israel und den Vereinigten Staaten von Amerika wie eine Art Siegel auf der Verpackung angebracht oder in entsprechenden Geschäften (z. B. in Bäckereien, Metzgereien) ausgehängt. Die Überwachung der religiösen Vorschriften wird von einem Maschgiach vorgenommen und von einem Rabbinat verantwortet. Hechscharim werden von zahlreichen Rabbinaten vergeben und können sich gegenseitig Konkurrenz machen. In Deutschland und anderen Ländern, wo wenig observante Juden leben, werden die Lebensmittel oft nicht eigens mit einem Hechscher versehen, vielmehr werden Lebensmittel, die den jüdischen Speisegesetzen entsprechen und deren Verzehr für religiöse Juden unbedenklich ist, in einer Liste aufgeführt. Lediglich koschere Metzgereien oder Bäckereien, soweit es sie in diesen Ländern gibt, stehen unter einer besonderen Aufsicht und sind zertifiziert.

Besonderheiten
Wein

Obwohl Trauben-Wein ein pflanzliches Produkt ist und daher keiner spezifischen Kaschrut-Vorschrift unterliegt, ist es für orthodoxe Juden dennoch notwendig, nur Traubenwein mit einem Koscher-Zertifikat zu trinken. Dies wird damit begründet, dass Traubenwein in anderen Religionen eine rituelle Bedeutung hatte und hat und daher der Gefahr unterliegt, im Rahmen von Götzendienst gebraucht zu werden. Daher ist es üblich geworden, dass nur der Wein aus Trauben, der in der Produktion von hierfür beauftragten Juden begleitet wird, als koscherer Wein gilt und entsprechend zertifiziert ist. Das Gleiche gilt für Traubensaft und alle Lebensmittel, die Traubenwein oder Traubensaft enthalten. Auch dürfen koschere Weine und Säfte nicht mittels Gelatine (sogenannte „Gelatine-Tannin-Schönung“) geklärt sein.
Milch

Da Milch in früheren Zeiten durchaus auch Milch von nicht erlaubten Tieren sein konnte, hat es sich eingebürgert, dass auch Milch bezüglich der Kaschrut genau beobachtet wird und nur Milch als koscher gilt, die ein entsprechendes Zertifikat aufweist. Da es heute allerdings gänzlich unüblich geworden ist, Kuhmilch mit Stutenmilch zu strecken (Stutenmilch ist mittlerweile sehr viel teurer), ist zertifizierte Milch nur noch in ultraorthodoxen Kreisen üblich.
Käse

Auch Käse gilt als ein sensibles Produkt im Blick auf die Kaschrut. Dies hat aber weniger mit der Problematik der Milch zu tun, als vielmehr mit dem Herstellungsverfahren. Käse benötigt zur Gerinnung Lab, das früher stets tierisch war. Dies bringt das Problem mit sich, dass bei der Verwendung von tierischem Lab die Trennung von Milchigem und Fleischigem nicht eingehalten wird. Heute wird Hartkäse aber oft mit mikrobiellem Lab hergestellt. Auch werden viele vegetarische Käse mit Lab-Ersatzprodukten hergestellt und können daher gegessen werden.
Eier

Eier von koscheren Tieren (z. B. Hühnern) gelten prinzipiell als koscher, allerdings nur, wenn das aufgeschlagene rohe Ei auf Blutspuren untersucht wird und keine vorhanden sind. Wenn eine Blutspur im Inneren des Hühnereis vorhanden ist, darf das Ei nicht gegessen werden.

Speisevorschriften für Pessach

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Kaschern (Koschermachen) von Küchengeräten auf einem Stützpunkt der Israelischen Armee unter Aufsicht eines Militärrabbiners vor Pessach 2005; zu beachten ist die farbliche Kennzeichnung der Servierwagen für „Milchiges“ (blau) und „Fleischiges“ (rot).

Eine ganz andere Qualität von Kaschrut bringt das jüdische Pessach-Fest mit sich. Denn gemäß dem 2. Buch Mose ist es nicht erlaubt, während des sieben Tage dauernden Festes „Gesäuertes“ zu genießen oder auch nur zu besitzen. Das rabbinische Judentum hat auch hier ein ganzes System von Vorschriften deduziert, so dass heute alle Lebensmittel, in denen Getreide verarbeitet worden ist, für diese Zeit verboten sind (allein Matzemehl, vorschriftsmäßig verarbeitetes Getreide, darf enthalten sein). Im aschkenasischen Judentum wird erschwerend nicht nur Getreide aller Art verboten, sondern auch Hülsenfrüchte, Reis und Mais. Zudem sind auch das Geschirr und die Küchengeräte, von denen während dieses Festes Gebrauch gemacht wird und die vorher mit Getreide in Berührung gekommen sind, entweder separiert oder eigens „gekaschert“, d. h. für Pessach geeignet gemacht.

Die Bedeutung der Speisevorschriften

Auch wenn heute die jüdischen Speisevorschriften von vielen Juden entweder überhaupt nicht oder nur wenig beachtet werden, so darf nicht vergessen werden, dass die Kaschrut, ähnlich wie der Schabbat, identitätsstiftend für das Judentum war und ist. Das Judentum hatte seit 70 n.Chr. kein religiöses Zentrum und keinen eigenen Staat mehr. Die Rabbinen schufen allein mit der Halacha, dem Religionsgesetz, die Voraussetzung dafür, dass sich Juden, egal in welchem Land sie lebten, egal welche Sprache ihre Muttersprache war, als ein zusammengehöriges „Volk“ verstehen konnten. In diesem Rahmen der Halacha bildete die Kaschrut eine wichtige Säule. Dies hat sich seit der Neuzeit und mit dem aufkommenden Reformjudentum grundlegend gewandelt, da sowohl die Assimilation an die nichtjüdische Mehrheitsgesellschaft wichtig geworden war (Emanzipation der Juden), als auch die Verbindlichkeit der Halacha in Frage gestellt wurde. Insofern ist heute die Kaschrut im Reformjudentum der privaten Ausübung anheimgestellt, aber keineswegs bedeutungslos geworden.
Allgemeine Verwendung „koscher“

Das jiddische Wort koscher hat in übertragener Bedeutung Eingang in die allgemeine Sprache gefunden. Im deutschen Sprachgebrauch bedeutet es „einwandfrei“, „unbedenklich“, nicht koscher, oft auch nicht ganz koscher, entsprechend „bedenklich“, „nicht geheuer“.
Sonstiges

Der dem Begriff koscher vergleichbare islamische Begriff zur Regelung der islamischen Speisevorschriften ist halāl, jedoch sind „koscher“ und „halāl“ nicht deckungsgleich.

TV

NDR Hallo Niedersachsen. Japanisch-koscheres Essen vom Wochenmarkt, vom 2. September 2016, 19:30 Uhr, 3 min., abgerufen am 4. September 2016
Siehe auch

Mehadrin
Nahrungstabu
Tom Franz


Quelle
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